Rahmenkonzept zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe für den Bezirk Marzahn - Hellersdorf

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Transkript:

Rahmenkonzept zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe für den Bezirk Marzahn - Hellersdorf Zur Optimierung der Zusammenarbeit wird zwischen der Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung, Schulaufsicht Marzahn- Hellersdorf, dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Abteilung Jugend und Familie, Weiterbildung und Kultur und dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Abteilung Schule, Sport, Finanzen und Personal Folgendes vereinbart

Präambel Kindern und Jugendlichen eine annähernd optimale Entwicklung entsprechend ihrer individuellen Potentiale zu ermöglichen, ist in unserer Gesellschaft (und auch jeder anderen) eine besonders schwierige und eine der wichtigsten Aufgabe. Angesichts der demografischen Entwicklung zunehmender Überalterung ist dieses Thema für unsere Gesellschaft noch stärker in den Vordergrund getreten. Schule und Jugendhilfe leisten dabei einen wesentlichen Beitrag zur gelingenden individuellen und sozialen Entwicklung der heranwachsenden Generation. Der gemeinsame Bildungs- und Erziehungsauftrag für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen macht es erforderlich, die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe in einer neuen Qualität zu gestalten. Grundlegende gesellschaftliche Veränderungen mit ihren Chancen und Risiken führen dazu, dass Jugendhilfe und Schule in ihren traditionellen Formen (und auf sich allein gestellt) an ihre Grenzen geraten und nicht in der Lage sind, die Herausforderungen zu bewältigen. Die vielen guten Ansätze einer gelungenen Kooperation dieser Bereiche in unserem Bezirk bis hin zu beispielhaften Kooperationsprojekten zeigen, dass eine enge Zusammenarbeit für alle Beteiligten - insbesondere aber für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen- von Nutzen ist. Die rechtlichen Grundlagen für diese Zusammenarbeit ergeben sich aus dem 81 SGB VIII, nach dem die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen Stellen zusammenzuarbeiten haben, wenn es sich um die Belange der Kinder und Jugendlichen handelt. Das korreliert mit den rechtlichen Regelungen für die Schulen im Land Berlin, insbesondere des 5 (1)des Schulgesetzes sowie für die Kindertagesstätten auf der Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes und des Berliner Bildungsprogramms. 1. Grundsätze für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe 1.1. Bei einer erfolgreichen Kooperation sind sowohl Gemeinsamkeiten als auch Ressortspezifika wichtig und zu beachten: Schule und Jugendhilfe haben die gemeinsamen Zielgruppen Kinder, Jugendliche und deren Eltern Es besteht der gemeinsame Auftrag für Schule und Jugendhilfe zur gelingenden individuellen und sozialen Entwicklung aller Heranwachsenden beizutragen sowie Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen Schule und Jugendhilfe bilden und erziehen Schule und Jugendhilfe haben gemeinsame Problemlagen (z.b. Kinderschutz, Konflikte, Gewalt und Schuldistanz) Jugendhilfe schafft Grundlagen durch die Kita- und Elternbildung Jugendhilfe bietet ganzheitliche Formen der Bildung Jugendhilfe kann durch ihre auf Freiwilligkeit beruhenden Angebote auch Kinder und Jugendliche erreichen, die sich in formalen Institutionen nicht (mehr) zurecht finden Jugendhilfe verfügt über gute Kenntnisse des Sozialraums und über weitreichende Vernetzungsstrukturen Schule bietet eine gute Erreichbarkeit aller Kinder, Jugendlichen und Eltern 2 von 9

Der Ort Schule ist eine wichtige Sozialisationsinstanz für Lebensbewältigung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Die erfolgreiche Bewältigung der schulischen Entwicklung ermöglicht soziale Integration Wegen der Schulpflicht erreicht Schule alle Kinder und Jugendlichen und ist gleichzeitig gesellschaftlich besser anerkannt als Jugendhilfe das kann von der Jugendhilfe strategisch von Nutzen sein 1.2. Eine erfolgreichen Kooperation trägt dazu bei: Kinder und Jugendliche optimal zu fördern und zu fordern Regeleinrichtungen Schule und Kita zu stärken Auswirkungen zunehmender Armut in Familien des Bezirkes in all ihren Erscheinungsformen zu mindern - soziale Integration zu fördern und die Gefahr der Ausgrenzung zu reduzieren Wirksamkeit von Maßnahmen der Jugendhilfe und deren Nachhaltigkeit zu erhöhen Systematik und Nachhaltigkeit zu sichern Handlungsmöglichkeiten zu erweitern und neue Optionen entstehen zu lassen Synergieeffekte für die Adressat/innen, die Professionellen und die Institutionen zu ermöglichen Den Übergang von Kita zur GS so zu gestalten, dass alle wichtigen Informationen über die Entwicklung des Kindes die Vorbereitung eines individuell förderlichen Lernumfeldes in der GS ermöglichen Kita als wichtigen und zentralen Ort für Bildungsangebote zu platzieren 1.3. Eine erfolgreiche Kooperation setzt auf allen Ebenen voraus: Ein ressortübergreifendes gemeinsames Bild vom Kind/ Jugendlichen, das auf einer ganzheitlichen Wahrnehmung beruht Ein erweitertes und gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis Gemeinsam abgestimmte und formulierte Ziele Eine enge Vernetzung beider Bildungsbereiche Kenntnis über und Verständnis für biographische Umbruchsituationen von Kindern und Schülern Ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz sowie eine Kommunikationsbereitschaft aller am Prozess Beteiligten Stabile, faire, verlässliche und emotional positive Kommunikations- und Kooperationsstrukturen Flexible Reaktionen auf Bedarfslagen und deren Veränderungen Sozialräumlich ausgerichtete Jugendhilfe und Schulen, vernetzt mit überregionalen Leistungen wie z. B. denen der Jugendberufshilfe im Übergang von der Schule in Ausbildung Die Überzeugung aller Akteure, dass Schule Jugendhilfe braucht und Jugendhilfe schulisches Gelingen benötigt (Zusammenhang von Lebensbewältigung und Schulerfolg) Gemeinsame Bedarfsrecherche Beteiligung der Adressat/innen Dialogischen Austausch 3 von 9

Ergebnisevaluation Partnerschaftliche, respektvolle Zusammenarbeit Jeweils eigene, selbst definierte Handlungsbedarfe des Jugendamtes und der Schule Spezifisches und Gemeinsames mit klar abgestimmten Zuständigkeiten und verbindlichen Handlungsfeldern (eigene Grenzen kennen - eigene Kompetenzen wahrnehmen - Gemeinsames verabreden, fachliche Autonomie respektieren) Transparenz, Klarheit bei der Verantwortlichkeit und Zuständigkeit Ein gutes Zusammenwirken der Steuerungs- und Umsetzungsebenen Rechtzeitigkeit und zeitliche Kontinuität Akzeptanz des benötigten Zeitaufwandes (Kooperation und Vernetzung benötigen zeitliche Ressourcen bei den Akteuren) Lernende Organisationen auf beiden Seiten 2. Ziele der Kooperation 2.1. Übergreifende Ziele Ganzheitliche Bildung als Verbindung von informellen, formalen und nonformellen Bildungsangeboten von Schule und Jugendhilfe akzeptieren und fördern Sich der Verantwortungsgemeinschaft von Schule und Jugendhilfe bewusst werden und diese stärken Gestaltung gelingender Übergänge von Kita in Schule, von Grundschule in weiterführende Schulen und von diesen in Ausbildung/ Studium Chancengleichheit befördern, z. B. Kinder und Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen unterstützen und stärken Zusammenarbeit im Kinderschutz Minderung von Schuldistanz Senkung der Anzahl der Schüler/innen, die ohne Abschluss die Schule verlassen Reduzierung der Fallzahlen in der Jugendhilfe Einbettung der Finanzierungsentscheidungen in eine sozialräumlich bezogene gemeinsame Bildungsplanung Effektive Zusammenarbeit im Rahmen der verschiedenen Angebotsformen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, den freien Trägern der Jugendhilfe und den Schulen der Region 2. 2. Ziele für Angebote und Maßnahmen, die sich nach 11 SGB VIII allgemein an alle Kinder und Jugendlichen richten (A) Erweiterung des Bildungsangebotes durch Verankerung von Angeboten der Jugendarbeit in oder/und im Umfeld von Schule Förderung der Interessen und des Engagements, der Fähigkeiten und Fertigkeiten und der sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen Schaffung von Voraussetzungen für verbindliche und verlässliche Strukturen, Erarbeitung von Musterkooperationsvereinbarungen Förderung der regionalen sozialräumlichen Vernetzung und der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen Finden von Formen der Einbeziehung von überregionalen Projekten, wie Kinderund Jugendbüro, Medienkompetenzzentrum u. a. in den Schulalltag 4 von 9

Festlegung von Formen der Entscheidungsfindung bzgl. des Einsatzes des Programms Jugendarbeit an Berliner Schulen im Bezirk Strukturierung und Evaluation der Angebote zur Lebens- und Berufswegplanung in Abstimmung mit der AG Übergang Schule - Beruf Gemeinsame Entwicklung, Planung und Umsetzung von Angeboten, die Lebensund Berufswegplanung miteinander verknüpfen (z. B. komm auf Tour, Zukunftsdiplom) 2.3. Ziele für Angebote und Maßnahmen nach dem Kita FöG und dem BBP zum Übergang von der Kita zur GS Schulbereitschaft des Kindes als eine gemeinsame Entwicklungs- und Förderaufgabe von Kita und GS zu verstehen Sicherung der Anschlussfähigkeit der Bildungsinhalte und Methoden Stärkung der Kompetenz des Kindes zur Bewältigung des Übergangs Frühzeitiges Erfassen von Entwicklungsverzögerungen, Förderbedarfen und Risikofaktoren Stärkung der elterlichen Kompetenz Umsetzung der bezirklichen Handreichung zur Gestaltung des Übergangs Kita - Grundschule 2.4. Ziele für sozial-, zielgruppenorientierte Angebote und Maßnahmen nach 13 SGB VIII (S) Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung schulischer Anforderungen, Förderung der Lernmotivation und des Selbstbewusstseins, Abbau von Schuldistanz und Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern Verbesserung der Leistungsbereitschaft und des Sozialverhaltens der Kinder und Jugendlichen Verstärkung der beruflichen Orientierung auf den Übergang von der Schule in die Ausbildung, den Beruf oder eine Beschäftigung, verknüpft mit entsprechenden Angeboten der Elternarbeit Erarbeitung und Weiterentwicklung von passgenauen kooperativen Angeboten der Jugendsozialarbeit an Schulen mit den Schwerpunkten: individueller Unterstützungsbedarf, spezifische Gruppenangebote, Elternarbeit und Kooperation/ Vernetzung Weitere Unterstützung der vorhandenen Schulstationen im Bezirk Schaffung bzw. ständige Verbesserung von thematischen und/oder regionalen Netzwerken zum Austausch über Problemlagen und zur Festlegung von Maßnahmen Vereinbarung von Formen zur bezirklichen Auswertung des Programms Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen Verzahnung von Projekten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit An jeder Schule gibt es einen Schulsozialarbeiter, eine Schulsozialarbeiterin 5 von 9

2.5. Ziele für intensive Angebote und Projekte aus dem Bereich der Leistungen der Hilfen zur Erziehung nach 27 ff SGB VIII in Kooperation mit Schule ( I ) Vertiefung der konkreten regionalen Zusammenarbeit zur Stärkung der Regeleinrichtung Schule bezogen auf Fallarbeit, auf Fall übergreifende und auf Fall unspezifische Arbeit Veränderung von Angebotsorten, Konzepten und Ressourcenzuweisungen in der Jugendhilfe i. S. der Stärkung der Regeleinrichtung Schule als ein entscheidender Lebensort der Heranwachsenden Stärkung der interdisziplinären Kooperation in der Fallarbeit Hilfesysteme und -prozesse wirksamer integrieren Optimierung der Übergänge von Projekten mit Beschulung am anderen Ort zurück in die Schule oder in die Arbeitswelt und von stationärer Hilfe und Beschulung außerhalb des Bezirkes in den Bezirk zurück usw. Schwerpunktmäßige Zusammenarbeit mit den Grundschulen beim Einsatz von Ressourcen zur Prävention massiver Verfestigungen der Problemlagen Engere Verzahnung von HzE - Kooperationsprojekten mit den Kooperationsschulen, Herkunfts- und aufnehmenden Schulen Engere Verzahnung bezirklicher HzE - Projekte im Bereich der Sek I mit der Jugendberufshilfe ( 13) Umstrukturierung von überregionalen Projekten als Kooperationsprojekte in der Schnittstelle Psychiatrie - Jugendhilfe - Schule 3. Inhaltliche Schwerpunkte der Kooperation von Schule und Jugendhilfe 3.1. Übergreifende Inhalte Nachhaltig auf folgende aktuelle Entwicklungen zu reagieren, die in der Analyse der gegenwärtigen Situation, des aktuellen und künftigen Bedarfs deutlich wurden: - Zunahme komplexer Problemlagen in den Familien, die häufig erst in der Schule nach außen sichtbar werden und mit denen Schule allein überfordert ist - Veränderungen in der demographischen Entwicklung (machen es z.b. um so notwendiger, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen einen Schulabschluss erreichen) - Zunahme psychisch auffälliger Kinder schon im Übergang Kita - Schule - Veränderte Rahmenbedingungen an den Schulen (Ganztag, Schulsozialarbeit, Inklusion ) - Große Unterschiede zwischen und in den Schulen im Umgang mit schwierigen Kinder und Jugendliche auch bezogen auf Ressourcen oder auf Strategien gegen erste Anzeichen von Schuldistanz - Große Unterschiede in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendfreizeiteinrichtung - Delegieren von Problemen in Schule an Jugendhilfe gemeinsam begegnen (Problemlage: Unendliche Bedarfe von Schulen zur Kompensation eigener Ressourcen erzeugen Dauerdruck auf Jugendhilfe und übersteigen deren Möglichkeiten und Ressourcen, gleichzeitig besteht die Notwendigkeit der Überwindung des grundsätzlichen Denkens, dass Probleme, die sich in der Schule zeigen, auch nur dort in alleiniger Verantwortung der Schule gelöst werden müssen) 6 von 9

- HzE - Projekte der Jugendhilfe sind nicht flächendeckend an allen Schulen möglich (was aber dennoch flächendeckende Zusammenarbeit und Kooperation nicht ausschließt) - Die Nachhaltigkeit zentraler bezirklicher HzE - Projekte in der Schnittstelle Schule ist z. T. nicht ausreichend, da die erfolgreiche Reintegration in die Regelschule zu oft nicht gelingt - Präventive Arbeitsansätze in Kooperation mit Jugendhilfe sind wegen des Mangels an Ressourcen, wegen struktureller und rechtlicher Hürden auf beiden Seiten noch nicht bedarfsgerecht Nutzung und Schaffung von Ressourcen für die Gestaltung gelingender Übergänge (z. B. von Kita in Grundschule, von dieser in ISS, von Schule in Ausbildung) 3.2. Inhalte für Angebote und Maßnahmen, die sich allgemein an alle Kinder und Jugendliche richten (A) Entwicklung von passgenauen Angeboten, insbesondere der außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, aber auch in den Bereichen Sport, Arbeitswelt und interkulturelles Lernen (z.b. in Form von Projekten, Arbeitsgemeinschaften, Mitwirkung bei der Ganztagsgestaltung, Schülerclubs u.a.) für jede Schule Nutzung von Methoden zur frühzeitigen Einbeziehung junger Menschen in die Gestaltung ihrer jeweiligen sozialräumlichen Lebenszusammenhänge, Organisation von Maßnahmen zur Förderung von Lebenskompetenz, Engagement, Mitbestimmung u.a. Festlegung von Beteiligungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro (Kiezdetektive, Kinderrechte, Kinderversammlungen, U18-Wahl, Stadtumbau, Spielplatzgestaltung, Schulhofgestaltung u.ä.) Evaluierung von Maßnahmen der Jugendarbeit an Schulen (auch im Rahmen der Ganztagsgestaltung) Initiierung und Unterstützung lokaler Bildungsverbünde und -netzwerke Fortführung des fachlichen Austauschs und der Entwicklung von Angeboten an der Schnittstelle Schule - Beruf unter Nutzung der Ressourcen des Jugendberatungshauses 3.3. Inhalte für Angebote und Maßnahmen zur Ausgestaltung der Schnittstelle Übergang Kita GS Gezielte und thematische Fortbildungen von Erzieher/innen und Lehrkräften Jährliche gemeinsame Workshops sollen zur kontinuierliche Diskussion anregen und Unterstützung bieten Sprachförderung als gemeinsame Schwerpunktaufgabe Kitas und GS gestalten die Kooperation verbindlich, dazu gehören: - Benennung von Ansprechpartnern für die Kooperation - Schriftliche Vereinbarungen zwischen den Partnern - Regelmäßige Treffen der Ansprechpartner / Erfahrungsaustausch in den Regionen - Gegenseitige Besuche / Hospitationen - Gemeinsame Elternabende 7 von 9

- Jährliche Abstimmung zum Zeit- und Maßnahmeplan für die Ausgestaltung der Kooperation (bezirkliche Handreichung zur Gestaltung und Zusammenarbeit zwischen Kita und GS) - Regelmäßige Befragungen der Akteure zur qualitativen Entwicklung der Schnittstelle Übergang Kita GS (Evaluation) 3.4. Inhalte für soziale-, zielgruppenorientierte Angebote und Maßnahmen (S) Sozialpädagogische Betreuung und Förderung der Kinder und Jugendlichen durch Schulsozialarbeiter/innen an jeder Schule Erschließen außerschulischer (sozialräumlich oder regional abgestimmter) Lernorte für soziales Lernen/Berufsorientierung (in Abstimmung mit AG Übergang Schule - Beruf ) Nutzung von Methoden der Sozialraumorientierung, um den Kindern und Jugendlichen zusätzliche Möglichkeiten des Kompetenzerwerbes, der Unterstützung und der Freizeitgestaltung aufzuzeigen Weiterentwicklung von Formen der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe in schulischen und außerschulischen Gremien Nutzung aller sozialräumlich vorhandenen Ressourcen und Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen einer Schule und deren Kooperationspartnern Maßnahmen zur Unterstützung beim Erwerb schulischer Abschlüsse Intensivierung besonders der Elternarbeit 3.5. Inhalte für intensive, Familien unterstützende Angebote und Maßnahmen (I) Entwicklung von Kernindikatoren des Bezirkes zur Auswahl von regionalen Schwerpunkten und -Schulen Veränderung der Projekte Coole Schule 1 und 2, LTG, Plan B, Neustart in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Schulverweigerung- Die 2. Chance (ESF 2011-2013) i. S. o. g. Zielstellungen Entwicklung bzw. Fortschreibung von Indikatoren zum frühzeitigen Erkennen von zu erwartenden Problemen im Übergang Schule - Ausbildung (Übergangsprognose) Überarbeitung der Kooperationsvereinbarungen für bezirkliche Projekte i. S. o. g. Zielstellungen Förderung regionaler Kooperationen im Bereich HzE - auch in der Elternarbeit Stärkere Nutzung der Ressourcen der Schulsozialarbeit für gelingende HzE Mitwirkung und Zusammenarbeit in Schulhilfekonferenzen, Hilfekonferenzen des Jugendamtes und in kollegialen Fallberatungen Enge Zusammenarbeit mit den INKA - Koordinator/innen Zusammenarbeit mit Schule bei der Nutzung des Verfahrens Familienrat Weitere Qualifizierung der Zusammenarbeit der HzE - Leistungserbringer mit den Schulen unter Einbeziehung der AG 78 HzE Stärkung des Kinderschutzes durch verbindliche Verfahrensregelung gemäß der Berlineinheitlichen Handlungsempfehlungen Frühzeitige, abgestimmte Intervention und Sicherstellung des Informationsaustausches bei Verdacht von Kindeswohlgefährdung, Gewalt und Schuldistanz( schulinternes Interventionskonzept) 8 von 9

Zusammenarbeit mit Schule in der Elternarbeit zur Förderung der Problem - und Hilfeakzeptanz sowie zur Risikoeinschätzung bei Belastungsfaktoren in der Familie 4. Rahmenbedingungen für erfolgreiche Kooperation/ Vernetzungsstrukturen Verbindliche Verantwortungs- und Kommunikationsstrukturen sowohl regional als auch gesamtbezirklich Wiederbelebung der bezirklichen AG Jugendhilfe - Schule Entwicklung und Abschluss von regionale Vereinbarungen in Verantwortung der Regionalleiterinnen und Regionalleiter auf der Grundlage dieses Rahmenkonzeptes und in Zusammenarbeit mit freien Trägern und Schulen im Jahr 2012 konkrete Maßnahmen werden Inhalt der bilateralen Vereinbarungen in den Regionen zwischen Regionalleiterinnen und Regionalleiter und Schulleiterinnen und Schulleiter die Auswertung der Umsetzung dieser Maßnahmen sind zwei mal im Jahr Gegenstand der Beratung der bezirklichen AG Schule- Jugendhilfe Jugendhilfe-Schule Schaffung einer festen Kooperationsstruktur in den Regionen mit den dort befindlichen Schulen Überprüfung der vorhandenen Kooperationsstrukturen und Festlegung von Aufgabenschwerpunkten und Zuständigkeiten (auch Festlegung aller zu Beteiligenden) für die zukünftigen Kooperationsgremien, auch zur Unterstützung des Dualen Lernens - Schnittstelle zur AG Übergang Schule - Beruf (strategische AG) und damit zur Agentur für Arbeit und zum Jobcenter Abstimmung von Jugendhilfe- und Bildungsplanung Möglichkeiten gemeinsamer Ressourcennutzung Erprobung flexibler Finanzierungsformen Entwicklung von Formen der Evaluation der durchgeführten Maßnahmen 5. Finanzierung Die Finanzierung aller gemeinsamen Projekte erfolgt im Rahmen der Haushaltsmittel in den Bereichen JH und Schule sowie über Drittmittel. Grundsatz dabei ist, dass jeder Bereich den Teil finanziert, für den er gesetzlich zuständig ist. Werden Sonderprogramme im Bezirk installiert, erfolgt deren Umsetzung nur in gemeinsamer Abstimmung Datum Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat Abteilung Schule, Sport, Finanzen und Personal Datum Bezirksstadträtin Abteilung Jugend und Familie, Weiterbildung und Kultur Datum Referatsleitung der Schulaufsicht Marzahn-Hellersdorf 9 von 9