Aufbau lokaler Bildungsverbünde - Vorlage eines Konzepts zur Mittelverwendung
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- Sylvia Hummel
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1 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Wissenschaft Tel.: (9227) I A 5- Fax: (9227) - marina.koch-wohsmann@swenbjw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Aufbau lokaler Bildungsverbünde - Vorlage eines Konzepts zur Mittelverwendung Kapitel 1012 / Titel Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0 Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0 Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist 0 Kapitel 1012 / Titel Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0 Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0 Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist 0 Kapitel 1012 / Titel 68477: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0 Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0 Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist 0 Gesamtkosten: entfällt
2 2 Mit Beschluss des Haushaltes 2016/2017 steht im Kapitel 1012, Maßnahmegruppe 4 eine Summe von insgesamt bis zu für den Aufbau lokaler Bildungsverbünde in den Bezirken zur Verfügung. Die Mittel sind bis zur Vorlage eines Konzepts über die Mittelverwendung im Haushalt gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses. Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung: Es wird gebeten, mit nachfolgender Darstellung des Konzeptes zur Mittelverwendung die Verfügungsbeschränkungen für das Kapitel 1012, Titel 42777, 53477, und in Höhe von insgesamt aufzuheben. 2. Begründung: Das Konzept der Bildungsverbünde zielt darauf ab, Kitas Schulen, Jugendarbeit, außerschulische Bildungseinrichtungen und weitere Akteure im Stadtteil zu vernetzen und durch verstärkte Kooperationen Kindern und Jugendlichen bessere Bildungsbedingungen und vielfältige Bildungsmöglichkeiten zu bieten sowie den Zugang zu vielfältigen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe, Musikschulen, Sportvereine, Bibliotheken, Museen und weitere Akteure wie z.b. Partner der lokalen Wirtschaft können als potentielle Kooperationspartner im Stadtteil einbezogen werden. Im Doppelhaushaltes 2016/2017 sollen jedem Bezirk im Jahr Euro zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden, um einen lokalen Bildungsverbund neu aufzubauen oder einen bereits vorhandenen Bildungsverbund inhaltlich und strukturell neu auszurichten. Schulen, Kitas und weitere Bildungseinrichtungen sollen auf diese Weise gestärkt werden, um allen Kindern und Jugendlichen optimale Bildungschancen zu ermöglichen und die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft zu verringern. Zentrale Ziele der Förderung sind: Verbesserung der Qualität der Bildung sowie mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe unabhängig von sozialem Status oder Herkunft Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler verbessern durch eine verbindliche Vernetzung/ Kooperation der lokalen Akteure rund um Schule Gelingende Bildungsbiographien durch verbesserte Übergänge von Kita-Schule-Beruf Bildungsressourcen optimieren Leitbilder für die Bildungsregion erarbeiten Bildung als Standortfaktor stärken Bildungsbarrieren insbesondere für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen abbauen Bildungseinrichtungen in den Stadtteil öffnen. Das Vorliegen eines bezirklichen Konzeptes, das den Aufbau eines konkreten Bildungsverbundes beschreibt - unter Darlegung der strategischen Ziele, Benennung von Teilzielen, Festlegung von Indikatoren und Darstellung von beispielhaften Maßnahmen (z.b. Bildungskonferenzen) - ist die Voraussetzung, um die Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung in die Bezirke fließen zu lassen.
3 Die Rahmenbedingungen sowie die Hinweise für die Bezirke zum Verfahren und zu den Prüfkriterien sind der Anlage zu entnehmen. In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 3
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5 Anlage Lokale Bildungsverbünde nachhaltig sichern und stärken - Hinweise für die Bezirke zum Verfahren und zu den Prüfkriterien Es stehen jedem Bezirk Euro zur Verfügung, um einen lokalen Bildungsverbund zusätzlich neu aufzubauen oder einen bereits vorhandenen Bildungsverbund inhaltlich und strukturell neu auszurichten. Der Begriff Bildungsverbünde beschreibt ein Konzept, das darauf abzielt, Schulen und außerschulische Partner zu vernetzen und durch verstärkte Kooperationen Kindern und Jugendlichen bessere Bildungsbedingungen und vielfältige Bildungsmöglichkeiten zu bieten. Zentrale Ziele der Förderung sind: Verbesserung der Qualität der Bildung sowie mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe unabhängig von sozialem Status oder Herkunft Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler verbessern durch eine verbindliche Vernetzung/ Kooperation der lokalen Akteure rund um Schule Gelingende Bildungsbiographien durch verbesserte Übergänge von Kita-Schule-Beruf Verfahren: Jeder Bezirk legt ein Konzept zum Aufbau eines konkret dargestellten Bildungsverbundes vor, in dem die strategischen Ziele beschrieben, Teilziele und Indikatoren festgelegt, die konkreten Aufgabenfelder dargestellt und beispielhafte Maßnahmen abgeleitet werden. Die Konzepte sind vom Bezirk oder der Region bis zum in schriftlicher Form auf dem Postweg einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Die vorgelegten Konzepte werden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nach den gültigen Kriterien geprüft und genehmigt. Nach Genehmigung der Konzepte werden pro Bezirk Euro zur auftragsweisen Bewirtschaftung angewiesen. Die Ansätze sind bestimmt zur Leistung von Ausgaben aufgrund von Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Honorare), für Kooperationen mit freien Trägern sowie notwendige Sachausgaben zur Unterstützung von Bildungsverbünden in den Bezirken. Der Bezirk/ benennt eine/einen Ansprechpartner/in für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für die Auswertung der Konzepte und die Mittelverwaltung im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung. Bis zum ist eine Auswertung der erreichten Ziele zwischen den bezirklichen Verantwortlichen und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vorzunehmen. Auf der Grundlage der Fortschreibung der Ziele werden die Mittel für 2017 bewilligt. Folgende Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen: Das Vorliegen eines bezirklichen Konzeptes, das den Aufbau eines konkreten Bildungsverbundes beschreibt - unter Darlegung der strategischen Ziele, Benennung von Teilzielen, Festlegung von Indikatoren und Darstellung von beispielhaften Maßnahmen (z.b. Bildungskonferenzen) - ist die Voraussetzung, um die Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung zu erhalten.
6 2 Einbindung der Arbeit der Bildungsverbünde in Person der Koordinatorin/des Koordinators an die Steuerungsebene der vorhandenen Struktur zur Kooperation von Schulen und Jugendhilfe, um Bedarfe vor Ort in bezirkliche Entscheidungsprozesse einzubringen. Der Aufbau eines neuen lokalen Bildungsverbundes basiert auf Daten. Auf Basis eines lokalen Bildungsmonitorings sollen die regionalen Bildungsangebote auf die konkreten Ziele (z.b. Erhöhung der Schulabschlussquote) ausgerichtet werden und Themenschwerpunkte für die Arbeit in den Bildungsverbünden identifiziert werden. (z.b. Sprachförderung, Gestaltung von Übergängen Kita-Schule-Ausbildung, Verringerung von Schuldistanz) Die Vernetzung der lokalen Bildungsakteure und das ressortübergreifende Handeln sind Bestandteile eines bezirklichen Bildungsmanagement. Aus diesem Grund wird der Aufbau von Bildungsverbünden mit der Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement verbunden. Die Bezirke, mit denen die Transferagentur für Großstädte der DKJS eine Zielvereinbarung abgeschlossen hat, nehmen an den Fortbildungsangeboten zum Thema Lokale Bildungsverbünde in kommunales Bildungsmanagement einbinden verbindlich teil. Die Transferagentur für Großstädte bietet den Bezirken ein individuelles Coaching zur Ausarbeitung eines guten Schnittstellenmanagements an. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren Schule-Jugendhilfe werden in den Aufbau oder der Neuausrichtung eines Bildungsverbundes einbezogen. Sie nehmen ihre Schnittstellenfunktion zwischen Bezirk und lokaler Ebene wahr und stellen ihr Wissen über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote zur Verfügung. Sie binden die in den Bildungsverbünden tätigen Akteure in die vorhandenen operativen Steuerungsgremien ein. Beteiligung von regionalen Akteuren/Ämtern/Einrichtungen in eigener Verantwortlichkeit: Kitas, Schulen, Schulaufsicht, Jugendamt, Schulamt, Quartiersmanagement, Jobcenter, die landeseigene Wohnungsgesellschaft vor Ort, Familienzentren, Stadtteilmütter, Jugendfreizeitheim, regionale Vereine, Stiftungen und Partner des zivilgesellschaftlichen Bereich, Partnerschaften für Demokratie, Willkommensbündnisse etc. Die Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet: 1. Kurze Darstellung der bezirklichen Ausgangslage Anzahl, Organisation und Finanzierungsformen vorhandener Bildungsverbünde Handlungsbedarfe im Bildungsbereich Vorhandene Strukturen und Gremien/Ansätze ressortübergreifender Zusammenarbeit 2. Vorhabenbeschreibung: o Strategische Ziele, die mit dem Aufbau des Bildungsverbundes verfolgt werden o Benennung von konkreten Teilzielen, mit denen das strategische Ziel erreicht wird o Festlegung von Indikatoren, mit denen der Erfolg der Teilzeile ermittelt wird o Darstellung von beispielhaften Maßnahmen (z.b. Übergangskonferenzen Kita- Grundschule gestalten, gemeinsame Standards für Übergange entwickeln) o Nennung der beteiligten Ressorts auf Bezirks- und Landesebene o Anführung der Kooperationspartner o Benennung einer/eines Ansprechpartners/in für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für die Mittelverwaltung und Auswertung der Konzepte o Darstellung des Ressourceneinsatzes
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