11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom
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1 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Familie Tel.: (9227) II A 1 Kubi claudia.schoenherr-heinrich@senbjf.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Haushaltsgesetz 2018/2019 Kapitel 1010 Titel Zuschüsse kulturelle Projekte 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom Berichtsauftrag Nr.: BJF 49 (Synopse lfd. Nr. 89) Teilansatz 1: TUSCH Teilansatz 2016: ,00 Teilansatz 2017: ,00 Entwurf Teilansatz 2018: ,00 Entwurf Teilansatz 2019: ,00 Ist 2016: ,00 Aktuelles Ist (Stand: ) ,00 Teilansatz 2: TanzZeit Teilansatz 2016: ,00 Teilansatz 2017: ,00 Entwurf Teilansatz 2018: ,00 Entwurf Teilansatz 2019: ,00 Ist 2016: ,00 Aktuelles Ist (Stand: ) ,00
2 2 Teilansatz 6: Kulturagenten Teilansatz 2016: ,00 Teilansatz 2017: ,00 Entwurf Teilansatz 2018: ,00 Entwurf Teilansatz 2019: ,00 Ist 2016: ,00 Aktuelles Ist (Stand: ) ,00 Teilansatz 12: Neue Talente für Berlin (Kulturpate e.v.) Teilansatz 2016: 0,00 Teilansatz 2017: 0,00 Entwurf Teilansatz 2018: ,00 Entwurf Teilansatz 2019: ,00 Ist 2016: 0,00 Aktuelles Ist (Stand: ) ,00 Teilansatz 13: Märchenland e.v. vorschulische Sprachförderung Teilansatz 2016: 0,00 Teilansatz 2017: 0,00 Entwurf Teilansatz 2018: ,00 Entwurf Teilansatz 2019: ,00 Ist 2016: ,00 Aktuelles Ist (Stand: ) 0,00 Gesamtkosten: entfällt Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenBildJugFam wird gebeten, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht über folgende Fragen vorzulegen: Erbeten wird ein Bericht zu Teilansatz 1, 2, 6, 12, 13. Finden sich in dem Titel Mittel für das Bauereignis Schule? Wenn ja, welche Mittel sind eingestellt? Wenn nein, warum nicht? Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. Teilansatz 1: TUSCH Das Kooperationsprojekt TUSCH Theater und Schule Berlin ist 1998 in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entwickelt worden mit dem Ziel, die Teilhabe junger Menschen an kultureller Bildung zu fördern und die Kooperation mit Theatern in
3 3 Schulstrukturen nachhaltig zu verankern. Das Projekt wurde zunächst aus dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung gefördert. Seit 2010 ist das Projekt unter dem Titel TUSCH im Einzelplan 10 mit einer Fördersumme von Euro abgebildet worden. Für 2018 sind für TUSCH Euro, für Euro im Haushaltsplanentwurf bei Kapitel 1010, Titel 68585, Teilansatz 1 vorgesehen. Die geplante Erhöhung der Mittel ergibt sich aus den Summen für die Tarifanpassungen. Tusch vermittelt dreijährige Partnerschaften zwischen einer Berliner Schule und einem Theater. Die Partnerschaften werden mit dem Zuwendungstitel organisatorisch, finanziell und inhaltlich unterstützt. Innerhalb von Kooperationsnetzwerken hat sich ein Informations- und Erfahrungsaustausch etabliert. Beim jährlich stattfindenden TUSCH -Festival präsentieren die Partnerschaften die gemeinsam entwickelten Theaterprojekte, darüber hinaus werden TUSCH - Theaterworkshops durchgeführt. Bei den TUSCH -Fortbildungsangeboten können sich die Akteurinnen und Akteure weiterbilden. Träger von TUSCH ist die JugendKulturService ggmbh. Teilansatz 2: TanzZeit TanzZeit wurde 2005 von der Tänzerin und Choreografin Livia Patrizi ins Leben gerufen. Seit 2010 ist TanzZeit im Einzelplan 10 abgebildet. Der Träger ist TanzZeit e.v. Ziel des Projektes ist die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an kultureller Bildung. Im Zentrum der Arbeit stehen der künstlerische Ausdruck sowie die gesellschaftskritische Aufarbeitung lebensaktueller Themen. 50 bis 55 Schulklassen nehmen jährlich an dem Projekt teil. Mit einigen Schulen sind mehrjährige Kooperationen vereinbart. TanzZeit bietet verschiedene Formate an: Junior- und Masterklassen, den Choreografischen Rucksack als Schnupperkurs sowie Moving the classroom, ein Format, bei dem Unterrichtsinhalte in Tanz umgesetzt werden. Darüber hinaus finden Austauschtreffen und Fortbildungen statt. Zukünftigen Tanzlehrkräften stehen Materialsammlungen zur Verfügung. Einmal jährlich findet das Festival TanzZeit präsentiert statt. Seit dem Schuljahr 2015/16 ist TanzZeit in das Programm Kunstlabore Tanz der Stiftung Mercator einbezogen Schülerinnen und Schüler von 130 Schulen haben in der Vergangenheit gemeinsam mit 100 Künstlerinnen und Künstlern an dem Projekt teilgenommen. In 2018 sind für TanzZeit Euro, in Euro im Haushaltsplanentwurf bei Kapitel 1010, Titel 68585, Teilansatz 2 vorgesehen. Die geplante Erhöhung der Mittel ergibt sich aus den Summen für die Tarifanpassungen. Teilansatz 6: Kulturagenten für kreative Schulen Berlin Das Modellprogramm Kulturagenten für kreative Schulen endete Seit 2015 wird das Programm als Landesprogramm Kulturagenten für kreative Schulen Berlin (Transferphase) fortgesetzt. Grundlage dafür ist ein Konsortialvertrag, der zwischen dem Land Berlin und der Forum K&B GmbH, jetzt MUTIK ggmbh, geschlossen worden ist. Darin ist eine degressive Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes und die Stiftung Mercator vereinbart worden. Im Kosten- und Finanzierungsplan als Anlage zum Konsortialvertrag sind die Anteile, die vom Land Berlin und von MUTIK ggmbh zu übernehmen sind, festgelegt. In 2018 sind Euro, in Euro im Haushaltsplanentwurf bei Kapitel 1010, Titel 68585, Teilansatz 6 für die Fortsetzung des Landesprogramms Kulturagenten für kreative Schulen Berlin vorgesehen. In dem Programm, dessen Träger die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung ist, arbeiten 12 Kulturagentinnen und Kulturagenten an 36 Schulen aller Schularten in elf Berliner Bezirken. Zehn Schulen sind bereits als Referenzschulen zertifiziert, im September 2017 werden weitere fünf Schulen zertifiziert. Jede Schule hat eine kulturbeauftragte Lehrkraft, die mit der Kulturagentin oder dem Kulturagenten zusammenarbeitet, die Ziele kultureller Bildung in das Kollegium hineinträgt und die Anträge für Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern stellt. Für die Umsetzung dieser künstlerischen Projekte können die Schulen Kunstgeld beantragen. Ziel des Programms
4 4 ist es, kulturelle Bildung im Schulprogramm zu verankern, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler ihre Potentiale im Bereich der kulturellen Bildung entdecken und entfalten können. Das Programm ist außerordentlich erfolgreich, nicht zuletzt deswegen, weil durch die Aktivitäten der Kulturagentinnen und Kulturagenten die bezirkliche Vernetzung sowie die Kooperationen von Schulen mit Kulturinstitutionen befördert werden. Teilansatz 12: Neue Talente für Berlin von Kulturpate e.v. Die zentrale Idee, die dem Projekt Neue Talente für Berlin - Sprachförderung durch interaktive künstlerische Prozesse zugrunde liegt, ist, den Erwerb der deutschen Sprache durch Kunstwerkstätten in den Sparten Theater, Literatur, Tanz, Musik und Bildende Kunst zu unterstützen. Künstlerinnen und Künstler, überwiegend mit Migrationshintergrund, bieten pro Woche zwei jeweils zweistündige Werkstätten in einer Willkommensklasse an. Als Ergänzung zum regulären Unterricht wird zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen ein künstlerischer Betätigungs- und Begegnungsraum geboten, der Begeisterungsfähigkeit und die Lust auf Lernen und Bildung fördern soll. Neue Talente für Berlin ist im Jahr 2016 und 2017 bereits aus Mitteln des Masterplans für Integration und Sicherheit gefördert worden. Mit den Mitteln, welche in 2016 und 2017 zur Verfügung standen, konnten bzw. können 163 bzw. 180 Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen erreicht werden. Bei Verabschiedung des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs können in 2018 mit der Fördersumme in Höhe von Euro bis zu neun Werkstätten, 2019 mit der Fördersumme in Höhe von Euro bis zu sieben Werkstätten in den o.g. genannten Kunstsparten angeboten werden. Pro Werkstatt werden in der Regel 12 Kinder und Jugendliche aus Willkommensklassen oder auch eine größere Zahl in Regelklassen erreicht. Teilansatz 13: Märchenland e.v. vorschulische Sprachförderung Die Zusammenarbeit mit Märchenland ist bereits seit 2015 ein emotionaler Anker zur Begleitung der verpflichtenden Sprachstandsfeststellung nach 55 Schulgesetz für Kinder in Not-, Erstaufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Familien und für die Beratung der Eltern zur vorschulischen Sprachförderung und zum Kita-Gutschein. In 2016 wurden 12 Märchenreihen in neun Berliner Unterkünften durchgeführt. Um das Konzept an die Entwicklung der Flüchtlingszahlen anzupassen, wird die Fortführung in 2017 auf Kitas verlagert, die Kinder aus geflüchteten Familien aufgenommen haben und diese sprachlich fördern. Das pädagogische Personal von 24 Kitas, die der Rahmenvereinbarung zur Durchführung der vorschulischen Sprachförderung beigetreten sind, soll im Umgang mit Märchen als Medien der Sprachförderung geschult werden. Das Projekt beinhaltet eine Praxisphase, in der das pädagogische Personal der Kita in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern und den Vorschulkindern eine gemeinsame Märchenaufführung vorbereitet. Der Adressatenkreis der Zusammenarbeit mit Märchenland wird damit erweitert auf alle Kinder einer Kita, die gem. 55 Schulgesetz gefördert werden. Damit rückt auch der integrative Aspekt von gelingender Sprachförderung in den Fokus. In 2018 und 2019 soll das Projekt mit der Neuorientierung fortgeführt werden. Dafür sind im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2018/ Euro (2018) und Euro (2019) vorgesehen. Neu: Finden sich in dem Titel Mittel für das Bauereignis Schule? Wenn ja, welche Mittel sind eingestellt? Wenn nein, warum nicht? Nein, in Kapitel 1010, Titel 68585, sind keine Mittel für ein Projekt mit dem Titel Bauereignis Schule vorgesehen. In Kapitel 1012, Titel 54010, Teilansatz 3, sind im Entwurf des Doppelhaushaltsplans für 2018 und 2019 jeweils für Beratung auf Schulentwick-
5 lungsebene sowie räumliche Interventionen und Umsetzung in partizipativen Projekten durch ein Architekturbüro vorgesehen. 5 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 45 Synopse lfd. Nr.
Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 18.9.2015 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 5988 - I A 2 - Fax: 90227 (9227) - 6005 E-Mail: martina.ramfeldt@senbjw.berlin.de An die Vorsitzende des
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