Fragen über Lernmittel, die nur von oder in Verbindung mit den Bezirken beantwortet werden können (Nachlieferung)
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- Julia Schenck
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1 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 18. Dezember 2017 Jugend und Familie Tel.: (9227) I D roger.gapp@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Haushaltsgesetz 2018/2019 Kapitel übergreifend - Bezirke Fragen über Lernmittel, die nur von oder in Verbindung mit den Bezirken beantwortet werden können (Nachlieferung) Rote Nummern: Sitzung des Hauptausschusses vom Berichtsauftrag Nr.: HA 29 (BJF 21, Synopse lfd. Nr. 26) Kapitel Titel Ansatz 2016:. /. Ansatz 2017:. /. Entwurf Ansatz 2018:. /. Entwurf Ansatz 2019:. /. Ist 2016:. /. Verfügungsbeschränkungen 2017:. /. Aktuelles Ist (Stand:. /.). /. Gesamtkosten:. /. Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenBildJugFam wird gebeten, dem Hauptausschuss zum zum Bericht 0806 die Antworten auf die Fragen, die nur von oder in verbindung mit den Bezirken beantwortet werden können, nachzuliefern. Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. Zu 1) Wie hoch ist die Rücklage (sortiert nach Bezirk / Schulform)? Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 1 dargestellt. Die Übersicht zeigt zum einen die Rücklagenbestände zum im Vergleich zur Stichtagsabfrage bei den Bezirken. Danach sind die Bestände unwesentlich (um rd. 843 T ) zurückgegangen. Im Zuge
2 2 des Jahresabschlusses 2017 wird im I. Quartal 2018 erneut der Rücklagenbestand für Lehr- und Lernmittel der Bezirke ermittelt. Zu 2) Wie hoch ist die Zuweisung der Lehr- und Lernmittel der Bezirke an die Schulen (sortiert nach Bezirk und Schulform)? Zu 3) Wo werden die Lehr- und Lernmittel für die allgemeinbildenden Schulen gebucht? Die Beantwortung der Fragen 2 und 3 erfolgt gemeinsam. Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 2 dargestellt. Die vierte und fünfte Spalte stellt die individuellen Bezirksmeldungen dar. Hierbei ist anzumerken, dass z. B. nicht alle Bezirke die investiven Ausgaben (Titel 81208/81209) gemeldet haben. Insbesondere wurden die Beträge gemeldet, die den Schulen direkt zugewiesen werden. Die Übersicht zur Einhaltung der Vorgabe der Veranschlagungsleitlinie Lehr und Lernmittel ist im Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen vom (rote Nummer 1075/Nachschaubericht - Anlage 3a) abgebildet. Die Bezirke entscheiden zudem in eigener Verantwortung, in welcher Höhe über die Leitlinie hinaus weitere Mittel aus der ihnen zugewiesenen Globalsumme zusätzlich für Lehr- und Lernmittel berücksichtigt werden. Zu 4) Wie hoch ist die eingestellte Summe für Lernmittel? Zu 5) Welche zusätzliche steht pro Schülerin und Schüler der allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung? Die Beantwortung der Fragen 4 und 5 erfolgt gemeinsam. Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 3 dargestellt. Seit dem Doppelhaushaltsplan 2016/17 erfolgt eine gemeinsame Veranschlagung der Lehr- und Lernmittel im Titel. Darüber hinaus sieht der Titelkatalog ab einer Wertgrenze von die Titel Investive Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien in Schulen sowie Investive IKT-Lehrmittel- und Unterrichtsmaterialien in Schulen vor. Zu 6) Wie lautet die Differenz des Eigenanteils für Lernmittel die die allgemeinbildenden Schulen pro Schüler und Schülerin erheben dürfen zu der Summe, die der Senat zusätzlich pro Schülerin und Schüler im Haushalt für Lernmittel zur Verfügung gestellt hat? Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 4 dargestellt. Seit dem Doppelhaushaltsplan 2016/17 erfolgt eine gemeinsame Veranschlagung der Lehr- und Lernmittel, damit ist eine Aussage nur zu den Lernmitteln nicht möglich. Die Übersicht zeigt die zugewiesenen Beträge für die Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind. Danach werden entsprechend dem abgestimmten Verfahren in der 73 und in der Sekundarstufe I und II, den Schulen mit sonderpädagogischem sowie im Zweiten Bildungsweg 134 pro Schülerin und Schüler zugewiesen. Für die Schülerinnen und Schüler, die von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind, betragen die pro-kopf-beträge 98 bzw Zu 7) Wie viele Schulen verwenden einen Lernmittelfonds (sortiert nach Schulform und Bezirk)?
3 3 Zu 8) Wie hoch ist die durchschnittliche Summe, die die Schulen von den Eltern als Eigenanteil erheben (sortiert nach Schulform und Bezirk)? Die Beantwortung der Fragen 7 und 8 erfolgt gemeinsam. Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 5 dargestellt. Gemäß 6 Absatz 1 der Lernmittelverordnung beträgt der Höchstbetrag, bis zu dem die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler nach 50 SchulG verpflichtet sind, Lernmittel selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen, für jedes Schuljahr 100. Über die Einrichtung eines Lernmittelfonds entscheidet die Schulkonferenz. Auch bei Lernmittelfonds gilt der Höchstbetrag von 100 Euro. Entsprechend der Bezirksmeldungen beträgt die Spanne im 45 bis 68, in der Sekundarstufe I und II, ISS und Gymnasien 50 bis 96 sowie bei den Sonderpädagogischen Förderzentren 40 bis 60. Zu 9) Wie hoch ist die Summe der Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Sozialtransferleitungen und der Teilnahme am BuT vom Eigenanteil für Lernmittel befreit sind? Zu 10) Wo wird dieser Betrag gebucht? Die Beantwortung der Fragen 9 und 10 erfolgt gemeinsam. Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 6 dargestellt. Die Übersicht zeigt die zugewiesenen Beträge für die Schülerinnen und Schüler, die von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind. Die Ausgaben werden ebenfalls bei den einschlägigen Titeln insbesondere bei dem Titel Lehrund Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT (neue Titelbezeichnung ab 2018) nachgewiesen. Zu 11) Wie viele Schülerinnen und Schüler sind vom Eigenanteil befreit? Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 7 dargestellt. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind ist zum Schuljahr 2017/2018 von auf gestiegen (rd. 1,7 Prozent). In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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5 Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage 1 Bezirk Mi Schulart Wie hoch ist die Rücklage (sortiert nach Bezirk/Schulform)? Rücklagen 2017 Rücklagen nach Schulform , , Fr-Kr , , zentrale Steuerung Pa , , Ch-Wi , , Sp , , St-Ze , , Te-Sch , , Seite 1 von 15 Seiten
6 Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage 1 nur G Nk , ,91 mit Gst Tr-Kö , , Ma-He , , Zweiterbildungsweg Li , , Rd , , , ,31 Berlin , , , , ,35 zentrale Steuerung ,00 Seite 2 von 15 Seiten
7 Bezirk Schulart Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage 2 Wie hoch ist die Zuweisung der Lehr- und Lernmittel der Bezirke an die Schulen (sortiert nach Bezirk und Schulform)? Wo werden die Lehr- und Lernmittel für die allgemeinbildenden Schulen gebucht? Veranschlagungsleitlinie Lehr- und Lernmittel IST-Statistik 2016/17 Zuweisung der Lehr- und Lernmittel durch die Bezirke an die Schulen Kapitel / Titel / , 3704 / Mi / / , Fr-Kr , , / ,3703,3704/ Pa / ,3701,3703,3704/ Ch-Wi , 3702, 3704 / Sp zentrale Bewirtschaftung zentrale Bewirtschaftung , 3704/ 3610 / Seite 3 von 15 Seiten
8 Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage ,3702,3703,3704/ St-Ze / zentrale Bewirtschaftung / Te-Sch / / Nk zentrale Bewirtschaftung ,3703,3704/ ,00 Tr-Kö Zweiterbildungsweg Ma-He zentrale Bewirtschaftung , 3702, 3704 / 3701, 3703 / 3703, 3702, 3704/ 3700/ Seite 4 von 15 Seiten
9 Li Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage / zentrale Bewirtschaftung 3701,3702,3703,3704,3 705 / , , 3701, 3703 / Rd , 3704 / , , ,52 Berlin , , , , , , , , ,00 zentrale Bewirtschaftung , ,70 Seite 5 von 15 Seiten
10 Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage 3 Lernmittel Bezirk Mi Fr-Kr Pa Ch-Wi Sp St-Ze Te-Sch Schulart Wie hoch ist die eingestellte Summe für Lernmittel? Welche zusätzliche steht pro Schülerin und Schüler der allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung? Es erfolgt keine Trennung zwischen Lehr- und Lernmittel. Die Aufteilung in Lehrmittel zum Einen und in Lernmittel zum Anderen wurde mit dem Haushaltsplan 2016 aufgegeben, eine Unterteilung erfolgt auch innerhalb der Schulverwaltung FrKr nicht mehr. es gibt keine Trennung zwischen Lehr- und Lernmittel; über die Leitlinie hinaus werden keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt Mittel für Lehr-und Lernmittel Die wird in den Kapiteln 3701,3703 und 3704 nachgewiesen,die Sek I+II in den Kapiteln 3702,3703 und 3704.Der ZBW ist auch in 3702 und 3704 enthalten. Es stehen keine zusätzliche zur Verfügung. Werden nicht gesondert ausgewiesen. keine es erfolgt keine Trennung der Lehr- und Lernmittel. Die Mittel werden zusammen bei Titel nachgewiesen. keine Differenzierung Lehr- und Lernmittel!!! Seite 6 von 15 Seiten
11 Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage 3 Nk Tr-Kö Ma-He Li Rd Es erfolgt nur eine zusammengefasste Zuweisung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsmaterial inkl. der IuK-Technik in Schulen gemäß der Leitlinie Der Titel (Lernmittel) wurde mit dem Titel (Lehrmittel) zu dem Titel (Lehr- und Lernmittel) zusammengefasst. Die Lernmittel werden im Bezirk daher nicht mehr gesondert eingestellt. Die Zuweisung für Lehr- und Lernmittel erfolgt in einer Summe (keine Trennung) Lehr-und Lernmittel werden gemeinsam veranschlagt, ein Trennung ist nicht möglich Da Lehr- und Lernmittel zusammen veranschlagt sind läßt sich der Betrag für Lernmittel alleine nicht berechnen Über die Veranschlagsleitlinie hinaus stehen dem Bezirk keine weiteren Mittel zur Verfügung Seite 7 von 15 Seiten
12 Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage 4 Bezirk Mi Fr-Kr Pa Ch-Wi Sp St-Ze Schulart Wie lautet die Differenz des Eigenanteils für Lernmittel die die allgemeinbildenden Schulen pro Schüler und Schülerin erheben dürfen zu der Summe, die der Senat zusätzlich pro Schülerin und Schüler im Haushalt für Lernmittel zur Verfügung gestellt hat? Veranschlagungsleitlinie Lehr- und Lernmittel IST- Statistik 2016/17 (Zuzahler) Differenz des Eigenanteils (Zuzahler) für Lernmittel zur Leitlinie Lehr- und Lernmittel Es werden keine entsprechenden Daten erhoben. Die aus den Eigenanteilen zu besorgenden Lernmittel bestimmt die jeweilige Schule in eigener Verantwortung. Diese Beträge laufen nicht über den bezirklichen Haushalt. Die Schulverwaltung FrKr erhebt diese Zahlen nicht. es gibt keine Differenz, die Schulen erhalten die Mittel entsprechend der Leitlinie und 100 Eigenanteil der Zuzahler Die Lehr- und Lernmittel werden nicht mehr getrennt ausgewiesen. In der Folge kann die Frage nicht beantwortet werden. Werden nicht gesondert ausgewiesen. es erfolgt keine Trennung der Lehr- und Lernmittel. Die Mittel werden zusammen bei Titel nachgewiesen Seite 8 von 15 Seiten
13 Te-Sch Nk Tr-Kö Ma-He Li Rd Berlin Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage , , , ,00 keine Differenzierung Lehr- und Lernmittel!!! Es erfolgt nur eine zusammengefasste Zuweisung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsmaterial inkl. der IuK-Technik in Schulen gemäß der Leitlinie Eine Differenz ist nicht bezifferbar, da nicht zwischen den Lehr- und Lernmitteln bei der Zuweisung an die Schulen unterschieden wird. Eine Differenz ist nicht bezifferbar, da nicht zwischen den Lehr- und Lernmittelnbei der Zuweisung an die Schulen getrennt wird. Eigenanteile pro Schule sind nicht bekannt. Die Lehr- und Lernmittel werden nicht mehr getrennt ausgewiesen. In der Folge kann die Frage nicht beantwortet werden. Seite 9 von 15 Seiten
14 Bezirk Mi Schulart Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage 5 Wie viele Schulen verwenden einen Lernmittelfonds (sortiert nach Schulform und Bezirk)? Wie hoch ist die durchschnittliche Summe, die die Schulen von den Eltern als Eigenanteil erheben (sortiert nach Schulform und Bezirk)? Anzahl aller Schulen Anzahl der Schulen mit Lernmittelfonds durchschnittliche Summe, der Eltern als Eigenanteil (rund) 6 59, , , Die Schulen handeln hier in eigener Verantwortung. Eine Übersicht der Zahlbeträge pro Erziehungsberechtigte 17 7 Fr-Kr wird von der Schulverwaltung FrKr nicht erhoben. Die Gesamtbeträge (pro 4 1 Schule) sind kameral über die Titel und nachzuweisen. nur G ,00 Pa mit GSt , , ,00 Ch-Wi , , , Sp 65, ,00 St-Ze , , Te-Sch 60, , Seite 10 von 15 Seiten
15 Nk Tr-Kö Ma-He Li Rd Berlin Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage , , , , , Zweiterbildungsweg , , , ,00-60, ,00-60, ,00-60, Seite 11 von 15 Seiten
16 Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage 6 Bezirk Mi Schulart Wie hoch ist die Summe der Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Sozialtransferleitungen und der Teilnahme am BuT vom Eigenanteil für Lernmittel befreit sind? Wo wird dieser Betrag gebucht? Veranschlagungsleitlinie Lehr- und Lernmittel IST-Statistik 2016/17 (Befreite) Lehr- und Lernmittel im Schuljahr 2017/18 (Befreite) / 3702, 3704 / Kapitel / Titel / Fr-Kr / ,3703,3704/ Pa / ,3703,3704/ Ch-Wi Zahlen liegen noch nicht vor , 3704/ Sp / ,3702,3703,3704 / St-Ze ,3703,3704 / Seite 12 von 15 Seiten
17 Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage Te-Sch Nk Tr-Kö Ma-He noch keine Daten Li Rd Berlin , 3703 / 3701 / 3701,3703,3704/ 3701, 3702, 3704 / 3701, 3703 / 3701, 3703, 3701 / 3700, 3701 / Seite 13 von 15 Seiten
18 Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage 7 Bezirk Mi Wie viele Schülerinnen und Schüler sind vom Eigenanteil befreit? Schulart Anzahl Befreite Veranschlagungsleitlinie Lehr- und Lernmittel (IST- Anzahl Befreite im Schuljahr 2017/18 Statistik 2016/17) Statistik liegt noch nicht vor Fr-Kr Pa Ch-Wi Zahlen liegen noch nicht vor Sp St-Ze Te-Sch Seite 14 von 15 Seiten
19 Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel Anlage Nk Tr-Kö Ma-He noch keine Daten Li Rd Berlin Seite 15 von 15 Seiten
11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom Ansatz 2016:./. Ansatz 2017: ./. Entwurf Ansatz 2018:
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