Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den ID VV / Tel.: Fax:
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- Ewald Hans Scholz
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1 1 Finanzen Berlin, den ID VV / Tel.: Fax: peter.caspari@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Unterbringung des Verwaltungspersonals nach Senatsneubildung vom Dezember 2016 Rote Nummern: 0430 Vorgang: 09. Sitzung des Hauptausschusses vom Ansätze: entfällt Gesamtkosten: entfällt Der Hauptausschuss hat in seiner 09. Sitzung Folgendes beschlossen: SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 1. Lesung der Haushaltsberatungen 2018/2019 am mitzuteilen, wie hoch die Gesamtsumme ist, die die Ressortveränderungen gekostet haben. SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 1. Lesung der Haushaltsberatungen 2018/2019 am schriftlich zu erläutern, ob die vorhandenen Gebäude zur Unterbringung des Verwaltungspersonals ausreichen oder ob noch zusätzliche Gebäude akquiriert werden müssen. Wenn noch zusätzlicher Bedarf besteht, wie soll dieser gedeckt werden (bspw. Gebäude der BIM, Kauf oder Anmietung)? SenFin wird weiter gebeten, zu erläutern, warum ein Umzug des Bereichs Wissenschaft und Forschung in eine landeseigene Immobilie nicht möglich gewesen ist. Ich bitte, den Beschluss mit nachfolgendem Bericht als erledigt anzusehen.
2 2 Hierzu wird berichtet: 1. Ausgangssituation Im Zuge der Senatsneubildung 2016 wurden sowohl die Ressortzuschnitte der Berliner Hauptverwaltung als auch die Leitungsbereiche teilweise verändert bzw. erweitert. Die Ressortneubildungen sind gleichzeitig mit einer Personalrotation und mit entsprechenden Umzügen von Beschäftigten verbunden. 2. Gesamtkosten der Ressortveränderungen Die Gesamtkosten der Ressortveränderungen ergeben sich auf der Grundlage der jeweiligen skosten, der Umzugskosten und der umzugsbedingten sowie den Kosten für die der Leitungsbereiche der Senatsverwaltungen. Die Höhe der Gesamtkosten für die Ressortveränderung beträgt ca , wobei sich die nachfolgend beschriebenen Einzelmaßnahmen dabei noch teilweise in der Umsetzung befinden, und noch nicht Schluss gerechnet wurden. Verwaltung Standort Maßnahme Kosten in Umzugskosten Parochialstr. 1-3 Finanzen Umzugsbedingte Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung Warschauer Str Umzugskosten Umzugsbedingte Kultur Brunnenstr. Leitungsbereich und Europa Umzugsbedingte Inneres Klosterstr. 47 und Sport Leitungsbereich Stadtentwicklung und Wohnen sche Str. 6 Leitungsbereich Württembergi verwaltungsübergreifend standortübergreifenne Umzüge allgemeine inter Gesamtsumme Zusätzliche Miet- sowie Betriebs- und Nebenkosten sind hierin nicht enthalten, da sie für die folgenden Jahre anfallen und aufgrund unterschiedlicher Laufzeiten der Mietverträge nicht abgrenzbar sind bzw. nicht ausschließlich den Ressortveränderungen zugeordnet werden können. Über die Kosten der veränderten räumlichen Unterbringung hinaus sind bei den einzelnen Ressorts noch folgende Kosten gem. Erläuterungen entstanden:
3 Angaben in Hauptverwaltung Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung (EP 03) Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (EP 06) Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (EP 07) Kultur und Europa (EP 08) Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (EP 09) Stadtentwicklung und Wohnen (EP 12) Wirtschaft, Energie und Betriebe (EP 13) Finanzen (EP 15) Personalausgaben konsumtive Ausgaben investive Ausgaben Erläuterungen 2 Stellen und Sachmittel für Mobiliar und technische Anlagen sowie für die anteilige Finanzierung der Betriebskosten der IKT- Infrastruktur Anmietung von Flächen im Gebäude Schönstedtstr. 5, um den Raumbedarf der LADS im Gebäude Salzburger Str. zu decken 32,5 Stellen mit dem Nachtrag, 19 Stellen mit DKA 2018 Büro- und IKT- Ausstattung sowie 9 Stellen/Ausstattung des Leitungsbereichs und 8 Stellen / Mehrbedarfe wegen Neugründung Ressort / Aufbauorganisation / personelle Ausstattung der Beschäftigtenvertretungen Aufbau neues Politikfeld Pflege, Umzüge, Transporte, Möbel, Anpassung Internetauftritt etc. Summe ,5 Stellen ab Personalkosten beziehen sich auf 7 Stellenzugänge 7 Fahrerstellen durch Senatsvergrößerung Gesamtsumme
4 4 Bei der Senatsverwaltung Inneres und Sport (EP 05), der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie (EP 10) sowie der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales (EP 11) sind keine bezifferbaren, den Ressortveränderungen zuordenbare, zusätzlichen Kosten angefallen. 3. Unterbringung Verwaltungspersonal in vorhandene Gebäude Mit dem vertraulichen Schreiben vom (Rote Nummer 0430) wurde der Hauptausschuss über die Umzüge im Zusammenhang mit der Senatsneubildung 2016 informiert. Mit Ausnahme des geplanten Umzugs der Berliner Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) und des mittelfristigen Umzugs des Technischen Finanzamtes von Berlin (TFA) an den SILB-Standort in der Conrad-Blenkle-Str. 34 sowie der geplanten Anmietung von Flächen auf dem freien Markt für das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) der Bildung, Jugend und Familie können die Bedarfe der Senatsneu- und -umbildung an den bisherigen Standorten der Verwaltungen abgedeckt werden. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung sind verschiedene Varianten im Zusammenhang mit dem geplanten Umzug der LADS zwischen der BIM GmbH und der Justizverwaltung in Abstimmung, die im Ergebnis entweder eine interne Verdichtung oder eine Anmietung von Flächen auf dem freien Markt zur Folge haben werden. Darüber hinaus haben bereits verschiedene Senatsverwaltungen weiteren Flächenbedarf aufgrund zusätzlichen Personals angemeldet. So wird z. B. für die Bildungsverwaltung eine Anmietung von Flächen auf dem freien Markt erforderlich werden. Ebenso hat die Inneres zusätzlichen Bedarf an Schulungsräumen für die Berliner Feuerwehr angemeldet, welcher voraussichtlich nicht in landeseigenen Gebäuden untergebracht werden kann. Auch mit der Justiz werden derzeit Szenarien entwickelt, wie die Flächenmehrbedarfe, resultierend aus zusätzlichem Personal bei den Gerichten, abgebildet werden können. Mit Senatsbeschluss zum Haushalt 2018/2019 werden folgende anerkannte Personalzuwächse der Hauptverwaltung in die parlamentarischen Haushaltsberatungen eingebracht (wobei dieser Stellenzuwachs nicht vorrangig auf die neuen Ressortzuschnitte, sondern auf den gestiegenen Personalbedarf zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben in der wachsenden Stadt zurückzuführen ist): 2018: Zusätzlich 1) Stellen und 401 Beschäftigungspositionen 2019: Zusätzlich 1) 270 Stellen und 15 Beschäftigungspositionen. 1) inkl. Finanzämter, ohne Polizeivollzug, vollzugsnaher Dienst, Feuerwehrvollzug, Richter, Staatsanwälte, Lehrkräfte, Erzieher, Sozialarbeiter Für die zusätzlichen Stellen der kommenden zwei Jahre würden bei einem angenommenen Büroraumbedarf von durchschnittlich ca. 14 m² Bürofläche pro Mitarbeiter/in - ohne Berücksichtigung von gutem oder schlechtem Raumzuschnitt (Neubau/Altbau) - ca m² Bürofläche benötigt. Welcher räumliche Mehrbedarf sich aber tatsächlich ergibt, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die noch am Bedarf der einzelnen Verwaltung ermittelt werden müssen. Die Inanspruchnahme freigezogener Räumlichkeiten sowie die Flächenoptimierung in vorhandenen Dienstgebäuden haben dabei höchste Priorität. Damit wird ein Teil des o.g. Mehrbedarfs gedeckt werden können. Es wird aber ein unabwendbarer zusätzlicher Bedarf beste-
5 5 hen bleiben, für den die wirtschaftlichste Lösung noch zu finden ist. Es kann dabei die Anmietung in landeseigenen Gebäuden oder ggf. die Anmietung von Flächen auf dem freien Markt erforderlich werden. An geeigneten Standorten könnte auch der Einsatz Modularer Ergänzungsbauten für Büros (analog derer im Bereich Schulbau) in Frage kommen. 4. Umzug Bereich Wissenschaft und Forschung Da es zum Zeitpunkt der notwendigen Neuorganisation keine kurzfristig verfügbaren geeigneten landeseigenen Flächen gab, wurde von der BIM GmbH gemeinsam mit der Senatskanzlei ein Umzugskonzept in das bisher von der BIM GmbH genutzte - und von der landeseigenen Gesellschaft WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin- Mitte angemietete - Objekt Warschauer Str. 41/42 erarbeitet. Alternativ hätte nur die Möglichkeit bestanden, diesen Flächenbedarf für die Senatskanzlei auf dem freien Markt anzumieten, die in jeden Fall unwirtschaftlicher als die beschriebene Variante gewesen wäre. Aktuell ist der Ankauf des Dienstgebäudes Warschauer Str. 41/42 beabsichtigt, so dass im Entwurf des Haushaltsplanes entsprechende Vorsorge getroffen wurde (Kapitel 0300, Titel 82164). Die notwendige Zustimmung gem. 64 LHO wird hierzu mit gesonderter Vorlage eingeholt werden. In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Finanzen
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