Biokraftstoffquote gesetzliche Rahmenbedingungen

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Transkript:

Biokraftstoffquote gesetzliche Rahmenbedingungen Biogaspartner- Der Workshop 02.12.2011 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) w w w. b b h o n l i n e. d e

Inhaltsübersicht Förderung von Biogas als Kraftstoff: Steuerentlastung Anrechnung auf Biokraftstoffquote Anforderungen an Biogas Doppelte Anrechenbarkeit abfallstämmiger Biokraftstoffe 02.12.2011 Biokraftstoffquote 2

Rechtsgrundlagen der Förderung von Biogas als Kraftstoff Steuerentlastung Biokraftstoffquoten EnergieStG BImSchG EnergieStV 10. BImSchV 36. BImSchV BiomasseV Biokraft-NachV Biokraft-NachVwV div. Erlasse des BMF DIN-Normen 02.12.2011 Biokraftstoffquote 3

Steuerentstehung und Steuerentlastung EnergieStG: (Bio)Kraftstoffe sind steuerpflichtige Energieerzeugnisse Die Steuer auf flüssigen Kraftstoff entsteht idr mit Entnahme aus dem Steuerlager; bei gasförmigem Kraftstoff bei Entnahme aus dem Leitungsnetz (Tankstelle) Für Biokraftstoffe besteht die Möglichkeit der Steuerentlastung, 50 EnergieStG 02.12.2011 Biokraftstoffquote 4

Steuerlich begünstigte Biokraftstoffe Begünstigte Biokraftstoffe: reine Biokraftstoffe, d.h. nicht mit fossilen Kraftstoffen vermischt; Pflanzenöle und Biodiesel der 1. Generation, bzw. Gemische aus Biokraftstoffen Bioethanol (E85), 1. Generation, das besonders förderungswürdig ist (kein Gemisch-Verbot, nur der jeweilige Bioethanolanteil ist entlastungsfähig) Zellulose-Ethanol und Biomass-to-Liquid-Kraftstoffe, 2. Generation, die besonders förderungswürdig sind (kein Gemisch-Verbot) Biomethan 02.12.2011 Biokraftstoffquote 5

Entlastungsfähige Biokraftstoffe Biokraftstoff hat keine anderweitige staatliche Förderung im In- und Ausland erhalten bzw. es wurden keine Ausgleichs- oder Antidumpingzölle erhoben Biokraftstoff wurde nachweislich versteuert Biokraftstoff besteht aus Biomasse im Sinne der BiomasseV Einhaltung der Biokraftstoff-NachhaltigkeitsVO Einhaltung von DIN-Vorgaben für jeweilige (Bio)Kraftstoffe 02.12.2011 Biokraftstoffquote 6

Geltendmachen der Steuerentlastung Antrag auf Steuerentlastung bis zum 31.12. für das vorangegangene Kalenderjahr zwingend auf amtlichen Vordruck; Entlastung vom Antragsteller errechnet Erklärung, dass die Kraftstoffe nicht zur Erfüllung der Biokraftstoffquotenpflicht dienen Nachweise über die Biokraftstoffeigenschaft ggf. Analysezertifikate ggf. Aufzeichnungen über einzelne Mengen von Biokraftstoffen, für die eine Entlastung beantragt wurde 02.12.2011 Biokraftstoffquote 7

Was ist die Biokraftstoffquotenpflicht? Ordnungsrechtliche Verpflichtung der Mineralölwirtschaft, einen Mindestanteil von Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen Gilt nur für gewerbsmäßige Inverkehrbringer von Dieselkraftstoff Ottokraftstoff Das Merkmal des Inverkehrbringens knüpft dabei an die Entstehung der Energiesteuerverpflichtung an Mindestanteil bestimmt sich anhand des gesamten Jahresabsatzes des Mineralölunternehmens 02.12.2011 Biokraftstoffquote 8

Umfang der Quotenpflicht Es besteht prozentuale Quotenpflicht bezogen auf den Energiegehalt der Kraftstoffe; ab 2015 bezogen auf die Treibhausgasminderung Zwei Komponenten: Einzelquotenverpflichtungen jeweils bzgl. Diesel- und Ottokraftstoff sowie Gesamtquotenverpflichtung bezüglich der Gesamtmenge Otto- und Dieselkraftstoff Gesamtquote: 6,25% zu ersetzen mit Bioethanol, Biodiesel oder Biomethan Einzelquote Dieselkraftstoff 4,4 %: Dieselkraftstoff ersetzender Biokraftstoff Einzelquote Ottokraftstoff 2,8 %: Ottokraftstoff ersetzender Biokraftstoff oder Biomethan 02.12.2011 Biokraftstoffquote 9

Erfüllung der Quotenpflicht Der Verpflichtete hat verschiedene Möglichkeiten, seine Quotenverpflichtung zu erfüllen: Beimischung von Biokraftstoffen zu Otto- und Dieselkraftstoffen (z.b. E10) In Verkehr bringen reiner Biokraftstoffe Zumischung von Biomethan zu Erdgaskraftstoff (für die Einzelquote Ottokraftstoff und die Gesamtquote) Dies muss er nicht selbst vornehmen, sondern er kann die Erfüllung der Verpflichtung auf einen Dritten übertragen 02.12.2011 Biokraftstoffquote 10

Erfüllung der Quotenpflicht durch Dritten Dritter kann sein, wer Biokraftstoff beimischt, reinen Biokraftstoff in Verkehr bringt oder Biomethan zum Erdgaskraftstoff beimischt Wenn der ebenfalls energiesteuerpflichtige Dritte die gesetzliche Quotenverpflichtung übersteigt, oder Biokraftstoff in Verkehr bringt, obwohl eine solche Pflicht nicht besteht (z.b. bei Biomethan) Dritter kann seine freie Quote an einen Verpflichteten verkaufen damit dieser seine gesetzliche Pflicht erfüllen kann 02.12.2011 Biokraftstoffquote 11

Verpflichteter Mitteilung über in Ver- kehr gebrachte Menge O&D-Kraftstoffs und Biokraftstoffs bis 15. April für vorangegangenes Kalenderjahr Angaben zur Übertragung der Erfüllungsverpflichtung Kopie des Vertrages Übertragung der Quote Übertragung der Verpflichtungserfüllung Vertrag (Schriftform) mengenmäßige Angaben zum Umfang der eingegangenen Verpflichtung Angaben zum Verpflichtungszeitraum Angaben zum Kraftstoff, für den die Übertragung gilt Biokraftstoffquotenstelle Erteilung einer Registriernummer an V Dritter Mitteilung der aufgrund der vertraglichen Verpflichtung in Verkehr gebrachten Menge Biokraftstoff bis 15. April des auf die Quotenverpflichtung folgenden Jahres Festsetzung einer Abgabe im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtung Führen eines elektronischen Registers Überprüfung der Verpflichtungserfüllung 02.12.2011 Biokraftstoffquote 12

Inhaltsübersicht Förderung von Biogas als Kraftstoff: Steuerentlastung Anrechnung auf Biokraftstoffquote Anforderungen an Biogas Doppelte Anrechenbarkeit abfallstämmiger Biokraftstoffe 02.12.2011 Biokraftstoffquote 13

Anforderungen an Biokraftstoffe Entsprechend den Anforderungen zur Steuerentlastung Biokraftstoff aus Biomasse i.s.d. Biomasseverordnung; Biomethan entspricht den Vorgaben des 8 der 10.BImSchV Verweis auf DIN 51624 Keine Steuerentlastung, wenn eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote erfolgt, eine Doppelförderung soll vermieden werden Nachweisführung nach der Biokraft-NachV ggf. Analysezertifikate ggf. Quotenvertrag (wenn Dritter Quotenpflicht erfüllt) 02.12.2011 Biokraftstoffquote 14

Nachweiserbringung nach der Biokraft-NachV (Gas) BLE Anerkennung/ Überwachung Zertifizierungssystem Biokraftstoffquotenstelle Anerkennung/ Überwachung Vorgaben Z.-Stelle Landwirt Transport Biogas-Anl. Erdgas- Netz Nachweis Überwachung der Vorgaben Zertifikate Hauptzollamt 02.12.2011 Biokraftstoffquote 15

Inhaltsübersicht Förderung von Biogas als Kraftstoff: Steuerentlastung Anrechnung auf Biokraftstoffquote Anforderungen an Biogas Doppelte Anrechenbarkeit abfallstämmiger Biokraftstoffe 02.12.2011 Biokraftstoffquote 16

Doppelte Anrechnung abfallstämmiger Biokraftstoffe Gemäß 7 der 36. BImSchV erfolgt eine doppelte Anrechnung bei Biogas aus: Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden, Reststoffen (bspw. Gülle, Mist, Stroh), zellulosehaltigem Non-Food-Material oder lignozellulosehaltigem Material Bei anteiliger Zusammensetzung erfolgt die Anrechnung auf die Quote ebenfalls anteilig 02.12.2011 Biokraftstoffquote 17

Doppelte Anrechnung abfallstämmiger Biokraftstoffe Dies gilt nicht, wenn Abfall im Widerspruch zur Abfallvermeidungspflicht erzeugt wurde Ebenfalls nicht anwendbar, wenn nur Verfallsdatum überschritten echte Abfälle/Reststoffe und künstliche Abfälle/Reststoffe dürfen nicht vermischt werden Biokraftstoff muss physisch aus den genannten Materialien hergestellt worden sein 02.12.2011 Biokraftstoffquote 18

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rechtsanwalt Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) BBH Berlin Magazinstraße 15-16 10179 Berlin Tel.: 030 611 28 40 0 Fax: 030 611 28 40 99 berlin@bbh-online.de BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft 30 50678 Köln Tel.: 0221 6 50 25 0 Fax: 0221 6 50 25 299 koeln@bbh-online.de BBH München Untere Weidenstraße 5 81543 München Tel.: 089 23 11 64 0 Fax: 089 23 11 64 570 muenchen@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße 3 70565 Stuttgart Tel.: 0711 722 47 0 Fax: 0711 722 47 499 stuttgart@bbh-online.de w w w. b b h o n l i n e. d e 02.12.2011 Biokraftstoffquote 19