Ökomassnahmen 2014 Fachliche Anleitung

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Transkript:

Landwirtschaftsamt Ökomassnahmen 2014 Fachliche Anleitung Allgemeine Hinweise Gestützt auf Artikel 65 Absatz 3 der Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13) sind die folgenden Programme bis zum 31. August 2013 für das Beitragsjahr 2014 an- bzw. abzumelden. Die Deklaration der Flächenmasse und der Tierzahlen erfolgt im Rahmen der Betriebsstrukturdatenerhebung anfangs Mai 2014. ÖLN: Ökologischer Leistungsnachweis Seite 2 Bio: Biologischer Landbau Seite 3 Extenso: Extensive Produktion von Getreide und Raps Seite 4 BTS: Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Seite 5 RAUS: Regelmässiger Auslauf im Freien Seite 6 Erfassung der An- und Abmeldungen von Ökomassnahmen per Internet An- und Abmeldungen von Ökomassnahmen für das Jahr 2014 sind zwischen dem 1. und 31. August 2013 unter www.agate.ch Kant. Datenerhebung TG vorzunehmen. Für den Zugriff auf die Kant. Datenerhebung via www.agate.ch benötigen Sie die Agate-Nr. und Ihr individuelles Passwort. Bei natürlichen Personen ist die Agate-Nr. auf dem Begleitbrief aufgedruckt. Bei Verlust des Passwortes kann unter www.agate.ch ein neues Passwort angefordert werden. Bei Fragen zum Login ist der Agate-Helpdesk 0848 222 400 zuständig. Weitere Informationen siehe Ökomassnahmen 2014 - Technische Anleitung. Anmeldungen 2013 bilden Basis für das Jahr 2014 Die aktuell gültige ÖLN- oder Bio-Anmeldung, die bereits angemeldeten BTS-/RAUS- Kategorien sowie auch die bestehenden Extensoanmeldungen (Ernte 2013) bilden die Basis für die Anmeldungen für das Jahr 2014. Gibt es weder bei BTS/RAUS, noch beim Extenso, beim ÖLN oder beim Biologischen Landbau Änderungen, besteht kein Handlungsbedarf. Die jetzigen Anmeldungen 2013 werden für das Jahr 2014 übernommen. Nur bei An- oder Abmeldungen für das Beitragsjahr 2014 sowie bei Abmeldungen für das Beitragsjahr 2013 sind Änderungen vorzunehmen. Anlässlich der Betriebsstrukturdatenerhebung anfangs Mai 2014 besteht die Möglichkeit, sich bei den neuen Programmen gemäss AP 2014/17 anzumelden. Keine Anmeldeformulare ausdrucken und einreichen Die An- und Abmeldungen erfolgen ausschliesslich per Internet zwischen dem 1. und dem 31. August 2013. Jeder Eintrag wird direkt in die kantonale Datenbank gespeichert. Es muss kein Anmeldeformular ausgedruckt und dem Landwirtschaftsamt oder der Gemeindestelle abgegeben werden. Unterstützung Die Gemeindestelle und die Internethelfer sind bei fachlichen Fragen oder bei der Erfassung von Anmeldungen behilflich. Sowohl die Adressen der Gemeindestellen und Internethelfer als auch die Anleitung für die Datenerfassung können auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes unter www.landwirtschaftsamt.tg.ch > Formulare Downloads > Betriebsstrukturdatenerhebung bezogen werden. Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8 8510 Frauenfeld T 052 724 25 93, F 052 724 25 87 www.landwirtschaftsamt.tg.ch

ÖLN: Ökologischer Leistungsnachweis (Artikel 5 bis 16 DZV) Betriebe, die für den ÖLN angemeldet sind, müssen u.a. die folgenden Auflagen erfüllen: - Tiergerechte Haltung der Nutztiere - Ausgeglichene Düngerbilanz - Angemessener Anteil ökologischer Ausgleichsflächen - Geregelte Fruchtfolge - Geeigneter Bodenschutz - Auswahl und gezielte Anwendung der Pflanzenschutzmitteln Anmeldung: Es ist eine ÖLN-Kontrollorganisation auszuwählen. Wird anstelle der KOL eine andere Kontrollorganisation ausgewählt, muss dem Landwirtschaftsamt bis spätestens am 30. September 2013 eine Kopie der Kontrollvereinbarung mit der zuständigen Kontrollorganisation zugestellt werden. Abmeldung: Wird der Betrieb vom ÖLN abgemeldet, ist eine Grundanforderung für den Bezug von Direktzahlungen für das Beitragsjahr 2014 nicht mehr erfüllt. Achtung: Betriebe, welche keine Direktzahlungen erhalten, jedoch landwirtschaftliche Produkte vermarkten, sind zum Teil gegenüber ihren Abnehmerorganisationen verpflichtet, den Betrieb nach den Anforderungen des ÖLN zu bewirtschaften. Abmeldung: Wird der Betrieb vom ÖLN abgemeldet, ist eine Grundanforderung für den Bezug von Direktzahlungen für das Beitragsjahr 2013 nicht mehr erfüllt. Achtung: Betriebe, welche keine Direktzahlungen erhalten, jedoch landwirtschaftliche Produkte vermarkten, sind zum Teil gegenüber ihren Abnehmerorganisationen verpflichtet, den Betrieb nach den Anforderungen des ÖLN zu bewirtschaften. 2

Bio: Biologischer Landbau (Artikel 57 DZV; Bio-Verordnung, SR 910.18) Betriebe, die für den Biologischen Landbau angemeldet sind, müssen u.a. die folgenden Auflagen erfüllen: - Berücksichtigung natürlicher Kreisläufe und Prozesse - Einsatz von chemisch-synthetischen Hilfsstoffen und Zutaten wird vermieden - Verzicht von gentechnisch veränderten Organismen und deren Folgeprodukte - Nutztierbestand ist an die für das Verwenden der Hofdünger geeignete landwirtschaftliche Nutzfläche anzupassen - Nutztiere müssen während der gesamten Lebensdauer auf Biobetrieben gehalten und mit Futtermitteln, die nach der Bio-Verordnung erzeugt wurden, gefüttert werden Anmeldung: Es ist eine der beiden Bio-Kontrollorganisation auszuwählen. Zudem muss direkt bei der ausgewählten Bio-Kontrollorganisation eine Anmeldung erfolgen. - Bio Test Agro AG, Schwand, 3110 Münsingen; Tel.: 031 722 10 70 - Bio Inspecta AG, Ackerstrasse, 5070 Frick; Tel.: 062 865 63 00 Anmeldebereich 1. Ganzer Betrieb (Art. 6 der Bio-Verordnung; Bio-VO) 2. Ganzer Betrieb, ausser eine oder mehrere Dauerkulturen (Art. 7 Abs. 1 der Bio-VO) 3. Eine oder mehrere Dauerkulturen, restlicher Betrieb ÖLN (Art. 7 Abs. 2 der Bio-VO) Hinweise: Beim Anmeldebereich gemäss Ziffer 2 und 3 muss im Feld Kulturen zusätzlich angegeben werden, welche Dauerkulturen ausgeschlossen (Ziffer 2) bzw. eingeschlossen (Ziffer 3) sind. Dabei kann die Dauerkultur mit Text oder dem Kulturencode aufgeführt werden. Eine Dauerkultur muss innerhalb eines Betriebes entweder gesamthaft biologisch oder gesamthaft nicht biologisch bewirtschaftet werden. Als Dauerkultur gelten insbesondere: - Reben (Code 701) - Obstanlagen (Äpfel, Birnen, Steinobst, Kiwis, Holunder usw., Code 702 bis 704 und 731) - Mehrjährige Beerenkulturen (Code 705) - Mehrjährige Gewürz- und Medizinalpflanzen (Code 706) - Hopfen (Code 708) - Mehrjährige Gemüsekulturen wie Spargeln und Rhabarber (Code 709 und 710) - Gärtnerische Freilandkulturen wie Baumschulen und Forstgärten ausserhalb Wald - Mehrjährige Kulturen wie Christbäume und Chinaschilf (Code 707 und 712) Abmeldung: Bei einer Abmeldung muss zusätzlich eine schriftliche Meldung an die zuständige Bio-Kontrollstelle erfolgen. Falls weiterhin eine ÖLN-Anmeldung erwünscht ist, muss für das Beitragsjahr 2014 die neue ÖLN-Kontrollstelle angegeben werden (siehe ÖLN, ). Abmeldung für das Beitragsjahr 2013 ist nur möglich, wenn die zuständige Bio- Kontrollstelle gemäss Vertragsbestimmungen rechtzeitig schriftlich informiert wurde. Für das Beitragsjahr 2013 nachträglich abgemeldete Bio-Betriebe ohne ÖLN-Anmeldung erfüllen die Grundanforderung für den Bezug von Direktzahlungen nicht (siehe ÖLN, Beitragsjahr 2013: Abmeldungen). 3

Extenso: Extensive Produktion von Getreide und Raps (Artikel 55 DZV) Als extensive Produktion von Getreide und Raps gilt deren Anbau unter vollständigem Verzicht auf den Einsatz von Wachstumsregulatoren, Fungiziden, chemischsynthetischen Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und von Insektiziden. Die Anforderungen der extensiven Produktion sind auf dem Betrieb gesamthaft zu erfüllen für: a. Weizen ohne Futterweizen, Roggen, Hirse, Dinkel, Emmer und Einkorn und Mischel dieser Getreidesorten b. Hafer, Gerste und Triticale sowie Mischel dieser Getreidesorten oder Mischel von Getreidearten nach Buchstaben a,b und c c. Futterweizen d. Raps Die Kulturen müssen in reifem Zustand zur Körnergewinnung geerntet werden. Die Fläche der einzelnen Kulturen müssen pro Parzelle mindestens 20 Aren betragen. Die Flächenmasse sind im Rahmen der Betriebsstrukturdatenerhebung vom 2. Mai 2014 zu deklarieren. Als Futterweizen, gelten Weizensorten, die in der empfohlenen Sortenliste der swiss granum (www.swissgranum.ch) für das entsprechende Erntejahr als Futterweizen aufgeführt werden. Betriebe mit Weizen und Futterweizen, welche nur Weizen oder nur Futterweizen für die Extenso-Produktion anmelden, müssen die entsprechende Parzelle am Parzellenrand mit einer Tafel kennzeichnen. Eine Vorlage ist unter www.sgpv.ch verfügbar. Anlässlich der Betriebsstrukturdatenerhebung anfangs Mai 2014 besteht die Möglichkeit, die neuen Extenso-Kulturen gemäss AP 2014/17 anzumelden. Hinweis: Die Anmeldungen aus dem Jahr 2013 werden für das Jahr 2014 übernommen. Anmeldung von neuen Extenso-Kategorien für das Beitragsjahr 2014 (Ernte 2014). Abmeldung von Extenso-Kategorien, die im Beitragsjahr 2014 nicht nach den Extenso- Anforderungen angebaut werden. Abmeldung für die Ernte 2013, sofern die Extenso-Anforderungen nicht erfüllt wurden. 4

BTS: Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (Artikel 60 DZV) Als BTS gelten Mehrflächen-Haltungssysteme: - In welchen die Tiere frei in Gruppen gehalten werden - In welchen den Tieren ihrem natürlichen Verhalten angepasste Ruhe-, Bewegungsund Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen - Die über genügend natürliches Tageslicht verfügen - Die BTS-Vorschriften gelten auch bei mehreren Ställen und verschiedenen Betriebsstandorten für alle Tiere der gleichen Kategorie. - Sind die erforderlichen Gebäude oder Einrichtungen nicht ab 1. Januar 2014 benutzbar, werden für die betroffenen Tierkategorien keine BTS-Beiträge ausgerichtet. Werden bei einer erstmals angemeldeten Tierkategorie die BTS- Anforderungen am 1. Januar 2014 nicht erfüllt, kann der Kanton 50 Prozent des Jahresbeitrages 2014 ausrichten, wenn die Vorschriften spätestens ab dem 1. Juli 2014 eingehalten werden. Anlässlich der Betriebsstrukturdatenerhebung anfangs Mai 2014 besteht die Möglichkeit die veränderten BTS-Kategorien gemäss AP 2014/17 anzumelden. Anmeldung: Neue oder fehlende Tierkategorien für das Beitragsjahr 2014 sind anzumelden. Die BTS-Anforderungen müssen für das Beitragsjahr 2014 ab dem 1. Januar 2014 erfüllt werden. Können die Anforderungen erst zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2014 erfüllt werden, ist bei der Anmeldung als Beginn 1. Juli 2014 anzugeben. Bei den Rinderkategorien sind für das Beitragsjahr 2014 die Tierdaten der Referenzzeit vom 1. Mai 2013 bis zum 30. April 2014 relevant. Abmeldung: Nicht mehr vorhandene bzw. gehaltene Tierkategorien oder falsche Anmeldungen für das Beitragsjahr 2014 sind abzumelden. Abmeldungen von Rindviehkategorien sind nur dann vorzunehmen, wenn bei der entsprechenden Kategorie seit dem 1. Mai 2013 keine Tiere mehr gehalten werden oder wenn die Anforderungen ab 1. Januar 2014 nicht mehr eingehalten werden können. Abmeldungen beim Rindvieh - wenn bei der entsprechenden Kategorie seit dem 1. Mai 2012 keine Tiere mehr gehalten werden oder noch nie gehalten worden sind oder Abmeldungen bei den anderen Tierkategorien (Schweine, Geflügel, Pferde usw.) - wenn bei der entsprechenden Kategorie bei der Betriebsstrukturdatenerhebung 2013 keine Tiere deklariert worden sind oder 5

RAUS: Regelmässiger Auslauf im Freien (Artikel 61 DZV) RAUS-Vorschriften: - Raufutter verzehrenden Nutztieren muss während der Vegetationsperiode (1. Mai bis 31. Oktober) an mindestens 26 Tagen pro Monat Auslauf auf einer Weide gewährt werden und während der Winterfütterungsperiode (1. November bis 30. April) müssen sie an mindestens 13 Tagen pro Monat ins Freie gelassen werden. - Schweinen, Kaninchen und Nutzgeflügel muss täglich Auslauf gewährt werden. - Die RAUS-Vorschriften gelten auch bei mehreren Ställen und verschiedenen Betriebsstandorten für alle Tiere der gleichen Kategorie. - Sind die erforderlichen Gebäude oder Einrichtungen nicht ab 1. Januar 2014 benutzbar, werden für die betroffenen Tierkategorien keine RAUS-Beiträge ausgerichtet. Werden bei einer erstmals angemeldeten Tierkategorie die RAUS-Anforderungen am 1. Januar 2014 nicht erfüllt, kann der Kanton 50 Prozent des Jahresbeitrages 2014 ausrichten, wenn die Vorschriften spätestens ab dem 1. Juli 2014 eingehalten werden. Anlässlich der Betriebsstrukturdatenerhebung anfangs Mai 2014 besteht die Möglichkeit die veränderten RAUS-Kategorien gemäss AP 2014/17 anzumelden. Anmeldung: Neue oder fehlende Tierkategorien für das Beitragsjahr 2014 sind anzumelden. Die RAUS-Anforderungen müssen für das Beitragsjahr 2014 ab dem 1. Januar 2014 erfüllt werden. Können die Anforderungen erst zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2014 erfüllt werden, ist bei der Anmeldung als Beginn 1. Juli 2014 anzugeben. Bei den Rinderkategorien sind für das Beitragsjahr 2014 die Tierdaten der Referenzzeit vom 1. Mai 2013 bis zum 30. April 2014 relevant. Abmeldung: Nicht mehr vorhandene bzw. gehaltene Tierkategorien oder falsche Anmeldungen für das Beitragsjahr 2014 sind abzumelden. Abmeldungen von Rindviehkategorien sind nur dann vorzunehmen, wenn bei der entsprechenden Kategorie seit dem 1. Mai 2013 keine Tiere mehr gehalten werden oder wenn die Anforderungen ab 1. Januar 2014 nicht mehr eingehalten werden können. Abmeldungen beim Rindvieh - wenn bei der entsprechenden Kategorie seit dem 1. Mai 2012 keine Tiere mehr gehalten werden oder noch nie gehalten worden sind oder Abmeldungen bei den anderen Tierkategorien (Schweine, Geflügel, Pferde usw.) - wenn bei der entsprechenden Kategorie bei der Betriebsstrukturdatenerhebung 2013 keine Tiere deklariert worden sind oder Frauenfeld, 23. Juli 2013 6