Vorlage Nr. 174/2012 öffentlich FB 2 / Finanzen und Liegenschaften Auskunft erteilt: Herr Meschede Telefon: 02941 980-379 Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 11.06.2012 TOP Berichterstattung zur Schulden-Portfolio-Beratung (SPB) in Zusammenarbeit mit der WestLB AG; hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.04.2012 Inhalt der Mitteilung Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit dem o.g. Antrag um öffentliche Berichterstattung in der Sitzung des Rates am 07.05.2012 gebeten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das als Anlage 1 beigefügte Schreiben der Fraktion verwiesen. Da die Ratssitzung am 07.05.2012 ausgefallen ist, wird zur heutigen Sitzung wie folgt berichtet. Zu den allgemeinen Hinweisen Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Lippstadt Zinsderivate bereits seit dem 01.01.2004 und nicht erst seit dem 01.04.2004 einsetzt. Daneben erfolgte der angesprochene Strategiewechsel zur Schulden-Portfolio-Beratung nicht zum 01.07.2007, sondern erst zum 01.01.2008. Zum 2. Absatz der Antragsbegründung ist des Weiteren festzustellen, dass die bislang nur einmal jährlich vorgesehene und durchgeführte Berichterstattung (an den Hauptund Finanzausschuss) so vom Rat in seiner Sitzung am 17.11.2003 beschlossen wurde. Eine ständige Kontrolle und Marktbeobachtung der Geschäfte hat seit 01.01.2004 durch die West LB in Zusammenarbeit mit der Verwaltung selbstverständlich kontinuierlich stattgefunden. Zu den Marktentwicklungen, Umstrukturierungen und Beendigungen bestehender Geschäfte Es wird unterstellt, dass unter dem Begriff Marktentwicklungen die Marktwerte der bestehenden Geschäfte zu verstehen sind. Die WestLB hat im Rahmen der regelmäßigen Übermittlung der Marktwerte jeweils folgenden rechtlichen Hinweis gegeben: Weder die Marktwerte noch eine Vervielfältigung hiervon darf ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der WestLB verändert, Dritten mitgeteilt oder zugänglich ge- Beratungsergebnis Unterschrift
Fortsetzung Mitteilungsvorlage Seite: 2 macht werden. Vor dem Hintergrund des Antrages der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die WestLB im Hinblick auf eine öffentliche Berichterstattung über diese Werte schriftlich befragt worden. Die WestLB lehnt eine öffentliche Bekanntgabe wegen der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Stadt Lippstadt ausdrücklich ab. Umstrukturierungen und Beendigungen bestehender Geschäfte sind seit der letzten Berichterstattung (im Haupt- und Finanzausschuss am 11.07.2011) nicht erfolgt. Zum Marktausblick sowie zur Aufstellung bestehender Geschäfte mit Einstufung in Risikokategorien und monatlichen Entwicklungen der Auflösungspreise (Marktwerte) Zum geforderten beizufügenden Marktausblick wird exemplarisch auf die bislang von der WestLB regelmäßig zur Verfügung gestellte Veröffentlichung unter dem Titel Makro und Märkte, hier vom 18.05.2012 (letzter Stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage) verwiesen, die als Anlage 2 beigefügt ist. Weitere, auf das Derivateportfolio der Stadt Lippstadt bezogene, Markteinschätzungen und Analysen werden von der WestLB wegen der oben bereits angesprochenen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht mehr erstellt und übersandt. Die Verwaltung bemüht sich aus diesem Grunde derzeit intensiv, einen geeigneten Dritten zu gewinnen, der die Stadt Lippstadt durch Marktbeobachtungen und Handlungsempfehlungen professionell unterstützen kann. Über das Ergebnis dieser Bemühungen wird zum frühstmöglichen Zeitpunkt berichtet. Von den bestehenden 15 Derivategeschäften der Stadt Lippstadt sind 11 der Risikoklasse 2 und 4 der Risikoklasse 1 zugeordnet, wobei insgesamt 3 Risikoklassen existieren. Die Definition für die Risikoklasse 2 lautet wie folgt: Klasse 2, mittleres Risikoprofil (risikobewusst) Es werden neben Zinssicherungsgeschäften in größerem Umfang auch Zinsoptimierungsgeschäfte bevorzugt. Neben Geschäften in Euro kommen auch Zinsoptimierungsgeschäfte mit Bezug zu ausgewählten Währungen (zum Beispiel Schweizer Franken) zum Einsatz. Die Geschäfte weisen in der Regel eine niedrige bis mittlere Zinsobergrenze auf (in begründeten Einzelfällen ohne Zinsobergrenze). Zur angestrebten Erzielung von Zinseinsparungen besteht die bewusste Bereitschaft, in Einzelfällen Verlustrisiken in erheblichem Umfang einzugehen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Geschäfte:
Fortsetzung Mitteilungsvorlage Seite: 3 Referenz-Nummer 1903882D 2156448D/2156446D 2340865D/2340863D 2412754D 2536356D/2536358D 2738549D/2738551D 2738547D 2340832D 2738435D 2536354D 3474922D/3474920D Bezeichnung Empfänger-Swaption Zinsswap mit Partizipation CHF-Plus-Swap CHF-Plus-Swap CMS-Digitalswap Flip-Swap Die Definition für die Risikoklasse 1 lautet wie folgt: Klasse 1, niedriges Risikoprofil (sicherheitsorientiert) Es werden überwiegend Zinssicherungsgeschäfte bevorzugt. Bei den Zinsaufwendungen steht die Planungssicherheit im Vordergrund. Zinsoptimierungsgeschäfte mit niedriger Zinsobergrenze werden nur im Einzelfall abgeschlossen. Folgende vier Zahlerswaps werden dieser Risikoklasse zugeordnet: Referenz-Nummer 2101467D 2155158D 2412750D 2996971D Bezeichnung Zu den o.g. Kategorisierungen und zu den Definitionen der Risikoklassen ist folgendes festzustellen: 6 der 11 Geschäfte sind in der oberen Übersicht als kündbare Zahlerswaps bzw. in einem Fall als Empfänger-Swaption ausgewiesen. Diese 6 Geschäfte sind einfache Zinssicherungsgeschäfte, vergleichbar mit jenen 4 Geschäften, die in der 2. Tabelle der Risikoklasse 1 zugeordnet sind. Sie werden von der WestLB nur deshalb in die Risikoklasse 2 eingruppiert, weil sie mit einem Kündigungsrecht bzw. in einem Fall mit einem Entscheidungsrecht zum Ausübungstag versehen sind. Sie sind daher unter dem Risikoaspekt nicht vergleichbar mit den restlichen 5 Geschäften, die der Risikoklasse 2 zugeordnet sind, und schon gar nicht mit den Charakterisierungen, mir denen die WestLB diese Klasse beschreibt. Zu den genannten 6 Geschäften ist festzustellen, dass diese ausnahmslos an bereits abgeschlossene oder zum jeweiligen Prolongationszeitpunkt
Fortsetzung Mitteilungsvorlage Seite: 4 abzuschließende Darlehen angebunden sind, die auf variabler Basis (3 bzw. 6- Monats-Euribor) verzinst werden. Sofern also die WestLB von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen sollte, ist ein jederzeitiger und problemloser Ausstieg aus einem variablen Darlehen machbar. Die Geschäfte unterliegen insofern keinen Risiken. Im Gegenteil: Die Vereinbarung eines Kündigungsrechtes hat sogar finanzielle Vorteile für die Stadt Lippstadt, da die Konditionen durchschnittlich um 0,25 % günstiger gestaltet werden können. Die Auffassung der WestLB zur Einordnung dieser Derivate in Risikoklasse 2 ist nach Auffassung der Verwaltung nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage. Die weiteren 5 der Risikoklasse 2 zugeordneten (Zinsoptimierungs-) Geschäfte sind differenziert zu betrachten. Bei den beiden CHF-Plus-Swaps fallen, wenn überhaupt, Zahlungen erstmals zum Jahresende an. Hierzu wird auf das rechtliche Vorgehen gegen die WestLB verwiesen. Die bisherigen Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens wurden erst vor wenigen Tagen durch ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf bekräftigt, in dem die Stadt Ennepetal in einem Verfahren zu offensichtlich vergleichbaren Produkten obsiegt hat. Die genaue Urteilsbegründung ist allerdings noch nicht bekannt. Der Zinsswap mit Partizipation und der CMS-Digitalswap verlaufen bislang positiv, so dass sich hierzu derzeit weitere Ausführungen erübrigen. Der Flip-Swap mit einem vereinbarten Kapitaltausch im September 2014 bei Unterschreitung einer definierten Wechselkursschwelle wirft bis dahin positive Zahlungen ab. Sofern der Kapitaltausch tatsächlich erforderlich werden sollte, wäre eine Beschaffung des notwendigen Finanzierungsvolumens durch eine Kreditaufnahme in Schweizer Franken zu einem zeitgleich anstehenden Prolongationszeitpunkt eines Darlehens möglich, die aus heutiger Perspektive aufgrund von Erfahrungen der letzten Jahre und Jahrzehnte sogar noch mit einem Zinsvorteil von etwa 1 % verbunden wäre. Zu den Kategorisierungen sind des Weiteren die nachstehenden Erläuterungen von Bedeutung. In der Sitzung des Management-Ausschusses am 09.09.2010 wurden die Vertreter der Stadt von der WestLB erstmals darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund neuer Bestimmungen vor Abschluss eines neuen Geschäftes ein mehrseitiges, sogenanntes Beratungsprotokoll mit Anlagen (WpHG-Bogen) in standardisierter Form zu fertigen und von beiden Seiten zu unterschreiben ist. Dort werden jeweils auch Angaben zur Risikobereitschaft des Kunden eingefordert. Im Formular Beratungsprotokoll sind dazu drei Klassen vorgesehen, wobei die mittlere Kategorie beschrieben ist als mittleres Risikoprofil (risikobewusst) Zur Erläuterung dieser Klasse heißt es: Es werden neben Zinssicherungsgeschäften in größerem Umfang auch Zinsoptimierungsgeschäfte bevorzugt Zur angestrebten Erzielung von Zinseinsparungen besteht die bewusste Bereitschaft, Verlustrisiken (in Einzelfällen auch Verlustrisiken im erheblichen Umfange) einzugehen. Im Formular Anlage (WpHG-Bogen) stehen in Ziffer 4.3 Risikobereitschaft ebenfalls 3 Klassen zur Auswahl, wobei die 2. Klasse beschrieben ist als risikobewusste Wahrnehmung von Ertragschancen. Die WestLB hatte die Unterlagen bereits vorab weitgehend ausgefüllt bzw. vorformuliert und dabei zum Punkt Risikobereitschaft die Stadt Lippstadt jeweils der 2. Klasse zu-
Fortsetzung Mitteilungsvorlage Seite: 5 geordnet. Nach erstmaliger Zusendung der Unterlagen und Kenntnisnahme dieser Zuordnung hat der Stadtkämmerer am 14.09.2010 diese Einschätzung überrascht und kritisch mit den Vertretern der WestLB telefonisch erörtert, und zwar im Sinne, dass angesichts der vereinbarten und vorgegebenen Grundstrategie die Klasse 1 sicherheitsorientiert/konservativ zutreffen würde. Darauf entgegnete die WestLB, dass der Abschluss der Optimierungsgeschäfte in der Vergangenheit nur mit der Klassifizierung risikobewusste Wahrnehmung von Ertragschancen vereinbar sei. Dieser Zusammenhang war jedoch bei der Diskussion und damit vor Abschluss der Geschäfte niemals thematisiert worden. Die Problematik war seitdem jedes Mal Bestandteil der Gespräche im Management- Ausschuss. So führte die WestLB gemäß Protokoll der Sitzung vom 01.02.2011 aus, dass Kommunen, die der Klasse risikobewusste Wahrnehmung von Ertragschancen zugeordnet sind, bedingte Zinssicherungen, einfache Zinsoptimierungen sowie Zinsoptimierungen mit begrenztem Chancen- und Risikoprofil abschließen (dürfen). Zum Protokoll der Sitzung des Management-Ausschusses am 25.05.2011 hielten die Vertreter der Stadt als Anlage eine Ergänzung für notwendig, die ebenfalls die Risikobereitschaft der Stadt thematisiert. Darin heißt es: - Es entsprach und entspricht nicht den Intentionen der Stadt Lippstadt, dass Zinsoptimierungsgeschäfte in größerem Umfang bevorzugt werden. - Die Stadt Lippstadt hat niemals zu erkennen gegeben, zur angestrebten Erzielung von Zinseinsparungen mit komplexen Produkten in Einzelfällen auch Verlustrisiken in erheblichem Umfang einzugehen. - Der Wunsch der Stadt bestand und besteht darin, die Geschäfte eher konservativ bzw. sicherheitsorientiert auszurichten Im Übrigen werden in diesem Zusammenhang folgende Aussagen der Vertreter der WestLB für wichtig erachtet: - Die weit überwiegende Zahl der von der WestLB betreuten Kunden ist der Risikoklasse 2 zugeordnet, der Rest verteilt sich auf die Risikoklassen 1 und 3. - Im Hinblick auf die CHF-Plus-Geschäfte ist die Stadt Lippstadt am risikoärmsten aufgestellt, da sie von allen kommunalen Kunden, die diese Geschäfte abgeschlossen haben, jene ist, die den niedrigsten Cap (6,5 %; maximale Belastung somit per Saldo = 4,0 %) vereinbart hat. Einige hatten gar keine Zinsobergrenzen vereinbart, die übrigen Städte hatten die Geschäfte mit zum Teil deutlich höheren Caps abgeschlossen. Dieser Befund wurde im Übrigen von Vertretern eines anderen Bank- Instituts bestätigt. - Das Portfolio der Stadt Lippstadt ist im Vergleich zu anderen Städten mit ähnlicher Portfoliostruktur als konservativ einzuschätzen (diese Aussage ist z.b. im Protokoll der 24. Sitzung des Management-Ausschusses enthalten), wobei darauf hinzuweisen ist, dass in einigen Städten bei den Sitzungen und Produkt-Entscheidungen auch führende Vertreter der örtlichen Sparkasse beteiligt waren.
Fortsetzung Mitteilungsvorlage Seite: 6 Die GPA hat in früheren Jahren Kommunen in der Haushaltssicherung nachdrücklich empfohlen, zur Entlastung ihres Etats ein aktives Schulden-Portfolio-Management zu betreiben und dabei die Instrumente der Geld- und Kapitalmärkte zur Zinssicherung und Zinsoptimierung zu nutzen. Auch nach dem Krediterlass in seiner aktuellen Version sind Finanzgeschäfte mit Fremdwährungen weiterhin zulässig. Im Hinblick auf die erbetenen Informationen zu den monatlichen Entwicklungen der Auflösungspreise (Marktwerte) seit dem 31.12.2011 wird an dieser Stelle nochmals auf die oben bereits dargestellte ablehnende Haltung der WestLB hingewiesen. Zum Bericht über die seit Juli 2011 stattgefundenen Zusammentreffen mit der WestLB zwecks Diskussion der Marktentwicklungen und evtl. Strategieanpassungen Die nach Juli 2011 stattgefundene einzige und gleichzeitig letzte Zusammenkunft mit der WestLB im Rahmen des Managementausschusses fand am 18.10.2011 statt. Diskutiert wurden hierbei so wie in jeder vorausgegangenen Sitzung die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen und Marktprognosen im Allgemeinen und mit Blick auf das städtische Portfolio. Strategieanpassungen von grundlegender Natur standen nicht auf Agenda. Thematisiert wurden jedoch 3 Geschäfte (mit den Referenz-Nr. 2412750D, 2412754D/2412752D und 2738549D/2738551D), bei denen ein evtl. Handlungsbedarf identifiziert worden ist. Aufgrund der derzeit noch andauernden Untersuchung des Gesamtportfolios durch die beauftragte Kanzlei im Hinblick auf Handlungsnotwendigkeiten u.a. sind die Überlegungen zu evtl. Umstrukturierungen noch nicht abgeschlossen. Der Rat wird entsprechend dem zwischenzeitlich beschlossenem Ratsvorbehalt bei geplanten Veränderungen des Derivatebestandes sowie bei Neuabschlüssen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu den o.g. Geschäften näher in Kenntnis gesetzt und um Entscheidung gebeten. Zur Höhe der ab 2012 ff. ggf. anstehenden Zahlungen aus den bestehenden Geschäften Zunächst ist es aus der Sicht der Verwaltung notwendig, nochmals auf die seit 01.01.2004 insgesamt per Saldo erzielten Erträge in Höhe von rd. 1.030.000 (Stand 31.12.2011) hinzuweisen, über deren Ermittlung unter Berücksichtigung der SPB- Sachkonten sowie der normalen Zinsaufwandskonten im Haushalt auch Einvernehmen mit der örtlichen Rechnungsprüfung besteht. Bei der Berechnung und Prognose der Zahlungsströme sind neben feststehenden Werten Annahmen und weitere Einflussfaktoren zu berücksichtigen, wie z.b. etwa Änderungen der Märkte und der Zinssituation, ein unterstellter Erfolg im Klageverfahren gegen die beratende Bank oder ggf. durchzuführende Umstrukturierungen von Derivatege-
Fortsetzung Mitteilungsvorlage Seite: 7 schäften. Für das laufende Jahr 2012 wird unter Einbeziehung eines reduzierten Aufwandes in den normalen Zinspositionen infolge des Abschlusses variabler Zinssätze anstelle von Festzinskonditionen in verschiedenen Darlehnsverträgen aus heutiger Sicht in finanzwirtschaftlicher Hinsicht per Saldo von einem negativen Ergebnis von knapp 100.000 ausgegangen. Prognosen, die über das Jahr 2012 hinausgehen würden, wären z.t. aufgrund der Langfristigkeit mit weiteren Unsicherheiten behaftet und können momentan auf seriöser Basis nicht angestellt werden. Anlage 1: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.04.2012 Anlage 2: Veröffentlichung "Makro und Märkte" vom 18.05.2012