Baden-Württemberg. INNENMINISTERIUM - Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich -



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Transkript:

Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM - Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich - PRESSEMITTEILUNG 11. September 2008 Datenschutzaufsichtsbehörden verhängen gegen Lidl-Vertriebsgesellschaften hhe Bußgelder wegen schwerwiegender Datenschutzverstöße Die für die 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften in Deutschland zuständigen zwölf Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich haben ihre unter anderem wegen des Verdachts unzulässiger Überwachung vn Mitarbeitern eingeleiteten datenschutzrechtlichen Überprüfungs- und Bußgeldverfahren inzwischen abgeschlssen. Da die Aufsichtsbehörden bei den Lidl-Vertriebsgesellschaften zum Teil schwerwiegende der zumindest erhebliche Datenschutzverstöße festgestellt haben, haben sie gegen die 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften Bußgelder in einer Gesamthöhe vn 1.462.000 Eur festgesetzt. Die gegen die einzelnen Gesellschaften verhängten Bußgelder bewegen sich dabei zwischen 10.000 und 310.000 Eur. Dies gab die für die Krdinierung der Aufsichtsbehörden zuständige baden-württembergische Aufsichtbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich am 11. September 2008 in Stuttgart bekannt. Die Aufsichtsbehörden gehen aufgrund entsprechender Ankündigungen der Lidl-Dienstleistung GmbH & C KG davn aus, dass die Lidl-Vertriebsgesellschaften keine Rechtsbehelfe gegen die Bußgeldbescheide einlegen werden. Einige Vertriebsgesellschaften haben bereits entsprechende Verzichtserklärungen abgegeben. Ende März 2008 hatten Medien bundesweit berichtet, Lidl-Mitarbeiter würden systematisch durch Detekteien und andere Sicherheitsunternehmen Drtheenstraße 6, 70173 Stuttgart, Telefn (0711) 231-3250, Fax (0711) 231-50 00 E-Mail: Datenschutz@im.bwl.de, Internet: http://www.im.baden-wuerttemberg.de

- 2 - (nachflgend: Sicherheitsunternehmen) überwacht. Als Belege wurden Auszüge aus Einsatzberichten veröffentlicht, in denen unter anderem Infrmatinen aus dem Privatleben, zum Beispiel über Beziehungsprbleme der finanzielle Schwierigkeiten, swie über das Verhalten der Kllegen und Klleginnen bei der Arbeit und im Umgang miteinander prtklliert waren. Auftraggeber der Sicherheitsunternehmen, die diese Einsatzberichte angefertigt hatten, waren die rechtlich selbstständigen Lidl-Vertriebsgesellschaften. Daher leiteten die für die Unternehmenssitze zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vrpmmern, Niedersachsen, Nrdrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Hlstein zur Aufklärung der Geschehnisse jeweils datenschutzrechtliche Überprüfungsverfahren ein. Da die unternehmensintern mit der bundesweiten Aufklärung der Vrgänge beauftragte Lidl Dienstleistung GmbH & C. KG ihren Sitz in Neckarsulm hat, übernahm die baden-württembergische Aufsichtsbehörde die Krdinierung der Datenschutzüberprüfungen. Aufgrund der vn der Lidl Dienstleistung GmbH & C. KG und den Lidl- Vertriebsgesellschaften angefrderten Stellungnahmen, der Auswertung der schriftlichen Unterlagen, insbesndere der nch vrhandenen mehr als 170 Einsatzberichte swie einer Reihe vn Vr-Ort-Kntrllen und Gesprächen mit der Lidl Dienstleistung GmbH & C. KG, Lidl-Vertriebsgesellschaften und Sicherheitsunternehmen stellten die Aufsichtsbehörden unter anderem fest: 1. (Vide-) Bebachtung vn Mitarbeitern durch einen Ladendetektiv mit Ka mera (sg. LDK-Einsätze) Rund 30 Lidl-Vertriebsgesellschaften haben im Untersuchungszeitraum 1. Januar 2006 bis Ende März 2008 vr allem zur Verringerung inventurrelevanter Verluste Sicherheitsunternehmen in mehr als 900 Fällen meist

- 3 - mündlich und zumeist hne exakte Frmulierung des Auftrags mit der Durchführung kameragestützter Einsätze in Lidl-Filialen beauftragt (sgenannter Ladendetektiv mit Kamera ). In der Regel erflgte der Einsatz s, dass ein Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens (nachflgend: Detektiv) für die Mitarbeiter erkennbar für eine Wche in eine Lidl Filiale kam. Der Detektiv nutzte in dieser Zeit teilweise die im öffentlichen Verkaufsraum bereits vrhandenen Kameras mit Mnitr. Sfern keine Kameras vrhanden waren der diese ungeeignet erschienen, installierte das Sicherheitsunternehmen eigene, in der Regel versteckt angebrachte Miniaturkameras. Die Videdaten wurden in der Regel nicht aufgezeichnet, vielmehr verflgte der Detektiv das Geschehen aus einem im Aufenthaltsraum befindlichen Kntrllmnitr. Insbesndere drei der bei den Lidl-Vertriebsgesellschaften seit 2006 für die unterschiedlichsten Aufgaben eingesetzten Sicherheitsunternehmen erstellten im Rahmen ihrer Aufträge umfassende Revisinsberichte. Die Detektive achteten swhl auf Kundendiebstahl als auch auf das Verhalten der Mitarbeiter. Die Videbebachtung spielt dabei whl nur eine geringe Rlle. Die Detektive bebachteten die Mitarbeiter vr allem hne Videgeräte, die Mitarbeiterbebachtung wurde heimlich durchgeführt. Gegenüber den Filialmitarbeitern wurde der Einsatz mit der Aufklärung vn inventurrelevanten Verlusten bzw. der Aufdeckung vn Kundendiebstählen begründet. Auf Nachfrage vn Mitarbeitern bestritten die Detektive, wie einzelne Einsatzberichte belegen, dass sie Infrmatinen über Mitarbeiter erheben und in einem Bericht verarbeiten, hörten deren Gespräche und (privaten) Telefnate mit, führten mit ihnen Gespräche über sich und Dritte (Vrgesetzte und Kllegen) und legten alles in schriftlichen Einsatzberichten nieder. Die Einsatzberichte enthielten neben nicht persnenbezgenen Angaben zur jeweiligen Filiale unter anderem flgende mitarbeiterbezgenen Feststellungen und Bewertungen:

- 4 - Mitteilungen mit Bezug zu Inventurdifferenzen, Einschätzungen der Arbeitsleistung, -fähigkeit und mtivatin der Mitarbeiter, Infrmatinen zum Mitarbeiterverhalten gegenüber Kunden, Infrmatinen, die sich auf die Einhaltung rganisatrischer der arbeitsvertraglicher Pflichten beziehen, Infrmatinen zum Führungsverhalten und zu den Führungsqualitäten der Vrgesetzten in den Filialen, Infrmatinen über das Pausenverhalten einzelner Mitarbeiter, Infrmatinen über persönliche Prblemlagen einzelner Mitarbeiter, Infrmatinen über Zwischenmenschliches und daran anknüpfende Beurteilungen, Infrmatinen zum Gesundheitszustand swie zu (möglichen) Schwangerschaften, Infrmatinen über die finanzielle Situatin der Mitarbeiter und ihrer Familien, Infrmatinen über Ereignisse, die aus Sicht des Detektivs einen wie auch immer gearteten Verdacht gegen einen der mehrere Mitarbeiter begründen, Infrmatinen über die (vermutete) Stimmungslage und Wesensart der Mitarbeiter, snstige sehr persönliche Infrmatinen. Die drei Sicherheitsunternehmen sandten ihre Einsatzberichte jeweils an die sie beauftragende Lidl-Vertriebsgesellschaft, die diese entgegennahm, las und anschließend - teilweise zeitlich begrenzt - aufbewahrte. Nach den Angaben der Lidl-Vertriebsgesellschaften haben sich diese für die in den Berichten enthaltenen mitarbeiterbezgenen Daten nicht interessiert und diese auch nicht gezielt ausgewertet. Die in den Einsatzberichten enthaltenen Markierungen, Unterstreichungen, Randntizen swie weitere auf den Berichten ntierte Anmerkungen machen jedch deutlich, dass die mitarbeiterbezgenen Anmerkungen bewusst zur Kenntnis und

- 5 - zum Teil auch zum Anlass genmmen wurden, um weitere Rückfragen, Prüfungen der snstige Knsequenzen in die Wege zu leiten. In einem Fall führte der Prtkllinhalt nachweisbar zur Kündigung einer Mitarbeiterin. Ob Prtkllinhalte darüber hinaus Knsequenzen für einzelne Mitarbeiter hatten, ließ sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Die drei Sicherheitsunternehmen führten im Untersuchungszeitraum für mehr als 20 Lidl-Vertriebsgesellschaften rund 350 LDK-Einsätze durch und erstellten darüber Einsatzberichte. Davn standen den Datenschutzaufsichtsbehörden nch etwa 170 zur Auswertung zur Verfügung. Die meisten derartigen Berichte wurden bei Lidl-Vertriebsgesellschaften in Niedersachsen und mit weiterem Abstand in Brandenburg, Nrdrhein- Westfalen, Bayern, Schleswig-Hlstein, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vrpmmern festgestellt. In Hessen und Baden-Württemberg waren bei Beginn der datenschutzrechtlichen Überprüfung bereits alle Einsatzberichte vernichtet. Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind der Auffassung, dass bei etwa der Hälfte der nch vrhandenen Prtklle die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten wurden. Lidl-Vertriebsgesellschaften, die immer wieder die drei Sicherheitsunternehmen beauftragten, vn denen sie wussten, dass sie Berichte mit slchen unzulässigen Inhalten anfertigen, tragen dafür die datenschutzrechtliche Verantwrtung. Indem die Lidl-Vertriebsgesellschaften die vn den Detektiven verfassten Berichte entgegennahmen, lasen und aufbewahrten, verstießen sie gegen 28 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die mit den datenschutzwidrigen Einsatzberichten verbundenen Datenschutzverstöße waren vielfach schwerwiegend und wurden vn den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, die slche Verstöße feststellten, gegenüber zwölf Lidl-Vertriebs-gesellschaften mit einem Bußgeld zwischen 3.000 und 15.000 Eur je Prtkll geahndet.

- 6-2. Heimliche Bebachtung vn Mitarbeitern durch Kameraeinsatz (sg. OBK) In rund 80 Fällen haben Lidl-Vertriebsgesellschaften in nahezu allen Bundesländern im wesentlichen die bereits ben angesprchenen drei Sicherheitsunternehmen damit beauftragt, in den Verkaufsräumen vn Lidl-Filialen zumeist berhalb der Kasse, mitunter aber auch in den Mitarbeitern vrbehaltenen Nebenräumen, beispielsweise im Bereich der Mitarbeiterspinde der vn Türen und Fenstern der im Pausenraum eine verdeckte Observatin mit Kamera (OBK) durchzuführen. Dabei wurden hne Kenntnis der Filialmitarbeiter meist mehrere Minikameras s in der Filiale angebracht, dass sie vn diesen in der Regel nicht entdeckt wurden. Die vn den Kameras erfassten Daten wurden da während des Einsatzes kein Detektiv in der Filiale vr Ort war für den Zeitraum des gesamten, in der Regel eine Wche dauernden Einsatzes aufgezeichnet. Anschließend wurden die Videdaten vn den Sicherheitsunternehmen nach Auffälligkeiten, zum Beispiel aufgezeichneten Diebstählen der anderen Straftaten durch Kunden der Mitarbeitern der Verstößen gegenüber betriebliche Vrschriften ausgewertet. Für die auftraggebende Lidl-Vertriebsgesellschaft wurde sdann ein Bericht gefertigt, dem belegende Videsequenzen beigefügt waren. 29 derartiger Berichte swie eine größere Zahl vn Videaufzeichnungen lagen den Datenschutzaufsichtsbehörden vr. Begründet wurden diese Maßnahmen vn den Lidl-Vertriebsgesellschaften vr allem mit permanent schlechten Inventurergebnissen, deren Gründe durch andere Maßnahmen nicht geklärt werden knnten, zum Teil auch mit einem Diebstahlsverdacht gegen einen der mehrere Mitarbeiter. Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden wurde die Maßnahme vr allem eingesetzt, wenn eine Lidl-Vertriebsgesellschaft Mitarbeiter verdächtigte, eine (Mit-)Schuld an zu hhen Inventurverlusten zu tragen. Nach Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden ließ sich die heimliche Videüberwachung der Mitarbeiter nur in einem Teil der Fälle rechtfertigen. In anderen Fällen fehlte dafür eindeutig die Rechtsgrundlage

- 7 - der es knnte nicht der Nachweis erbracht werden, dass die rechtlichen Vraussetzungen für die heimliche Mitarbeiterüberwachung vrlagen. In diesen Fällen wurden Daten vn Mitarbeitern unbefugt erhben, verarbeitet der genutzt. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben dies gerügt und in Einzelfällen auch mit einem Bußgeld geahndet. 3. Nichtbestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter Alle Lidl-Vertriebsgesellschaften hatten bis Anfang Juni 2008 keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt, bwhl sie nach 4 f des Bundesdatenschutzgesetzes hierzu verpflichtet gewesen wären. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben dies beanstandet. Es handelt sich insweit nicht um einen Frmalverstß. Betriebliche Datenschutzbeauftragte haben die Aufgabe, in den Unternehmen auf die Einhaltung des Datenschutzes hinzuwirken. Angesichts des Umfangs und der Art der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persnenbezgener Daten wäre es bei den Lidl-Vertriebsgesellschaften besnders dringlich gewesen, über betriebliche Datenschutzbeauftragte zu verfügen. Durch deren Einsatz hätte es möglicherweise vermieden werden können, dass es zu s schwerwiegenden Verstößen kam. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben daher jede der 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften mit einem Bußgeld in Höhe vn 10.000 Eur belegt. 4. Weitere Verstöße Die Aufsichtsbehörden haben darüber hinaus einige weitere Datenschutzverstöße der Lidl-Vertriebsgesellschaften festgestellt, jedch nicht mit einem Bußgeld geahndet. Gerügt haben die Datenschutzaufsichtsbehörden auch, dass in den Lidl- Vertriebsgesellschaften keine ausreichenden Vrkehrungen gegen die (Vide-)bebachtung der PIN-Eingabe an den Kassen der Lidl-Filialen getrffen waren. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben jedch bei ihren Überprüfungen keine Anhaltspunkte dafür gewnnen, dass PIN-Nummern

- 8 - mit Hilfe der eingesetzten Videgeräte festgestellt wurden der überhaupt lesbar waren. Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Lidl-Vertriebsgesellschaften dem Datenschutz in der Vergangenheit einen zu geringen Stellenwert beigemessen haben. Immerhin rund 30 der 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften, die mit den ben angesprchenen drei Sicherheitsunternehmen zusammenarbeitet haben, haben mit Hilfe der Detektive in erheblichem Umfang und unzulässig sensible Daten über Mitarbeiter erhben, verarbeitet und genutzt. Auch wenn insgesamt keine flächendeckende, als alle Filialen betreffende Überwachung vrgenmmen wurde, kann angesichts der Zahl der durchgeführten Einsätze auch nicht nur vn Einzelfällen gesprchen werden. Zumindest einige Lidl-Vertriebsgesellschaften haben vielmehr regelmäßig derartige Einsätze in Auftrag gegeben. Dass die Mitarbeiterüberwachung vn der Lidl Dienstleistung GmbH & C. KG in Neckarsulm gesteuert wurde, knnten die Datenschutzaufsichtsbehörden nicht feststellen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden halten es für erfrderlich, dass die Lidl-Vertriebsgesellschaften für den Fall, dass sie künftig wieder Sicherheitsunternehmen beauftragen der Videüberwachungsanlagen nutzen wllen, ein Datenschutzknzept erarbeiten. Es muss sicherstellen, dass persnenbezgene Daten über Mitarbeiter und Kunden nur nch in dem zulässigen Umfang erhben, verarbeitet und genutzt werden. Aufträge an Dritte, zum Beispiel an Sicherheitsunternehmen dürfen nur nch schriftlich erteilt werden. Die beauftragten Maßnahmen müssen exakt festgelegt werden. Auch müssen die Verantwrtlichen die Zulässigkeit einer Maßnahme in jedem Einzelfall srgfältig unter Beteiligung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten prüfen und die Prüfung schriftlich dkumentieren.

- 9 - Dass neue Wege eingeschlagen werden müssen, haben auch die Lidl Dienstleistung GmbH & C. KG swie die Lidl-Vertriebsgesellschaften erkannt. Sie haben auf die Presseberichte im März sfrt reagiert, die Videüberwachungsgeräte abgebaut und den Einsatz vn Detektiven gestppt. Die Lidl Dienstleistung GmbH & C. KG hat zudem zwei Datenschutzexperten damit beauftragt, ein Datenschutzgesamtknzept für Lidl zu erarbeiten, das mit den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt wird. Erste Schritte sind bereits eingeleitet. Psitiv ist zudem anzumerken, dass swhl die Lidl Dienstleistung GmbH & C. KG in Neckarsulm als auch die 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften kperativ an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt haben. Den Datenschutzaufsichtsbehörden ist bekannt, dass auch andere Discunter Sicherheitsunternehmen damit beauftragt hatten, Daten über Mitarbeiter zu erheben und ihnen zur Verfügung zu stellen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden werden daher auf diese Unternehmen zugehen, um sicherzustellen, dass auch sie persnenbezgene Daten nur nch in dem gesetzlich zulässigen Umfang erheben, verarbeiten und nutzen. Ferner werden Datenschutzaufsichtsbehörden mit Sicherheitsunternehmen Gespräche führen. Die für die Lidl-Vertriebsgesellschaften angefertigten Prtklle haben deutlich gemacht, dass zumindest einzelnen Sicherheitsunternehmen nicht bekannt ist, dass das Datenschutzrecht ihrem Handeln Grenzen setzt. Anlage

- 10 - Anlage zur Pressemitteilung vm 11. September 2008 Beispielhafte Auszüge aus Einsatzberichten der vn Lidl beauftragten Sicherheitsunternehmen Herr Y sitzt an der Kasse. Er kann sich mit seinem gezerrten Fuß nur schlecht bewegen. Fr A erzählt mir, dass ihr Reitsattel bei Ebay versteigert wird.... Sie habe außerdem ein eigenes Pferd, welches alleine 250,00 Unterhalt im Mnat ksten würde plus Arztksten in Höhe vn 80,00 im Mnat. Sie habe jetzt zum ersten Mal ein altes Aut, weil sie nicht mehr s viel Verlust machen möchte. Vrher hatte sie alle drei Jahre einen Neuwagen gekauft. Es macht den Eindruck, als wenn sie über ihre finanziellen Verhältnisse leben würde. Herr X hat die ganze Wche Urlaub und kann deshalb nicht bebachtet werden Frau X. sagt über Frau Y, dass diese Haare auf den Zähnen habe und dass sie jemanden ganz schön bezirzt haben müsse, um angehende FL zu werden. Hr X berichtet, dass er sich nicht s gut mit der VL, Fr. Y verstehen würde. Er käme eigentlich vn der Küste, drt hatte er whl eine Freundin, mit der er zehn Jahre zusammen gewesen sei. Er... sei vr 3,5 Jahren mit seiner Freundin nach XY gezgen. Diese habe ihn letztes Jahr verlassen, das habe ihn sehr belastet. Seit Oktber hat er eine neue Freundin. Hr X benimmt sich etwas merkwürdig. Er reagiert nicht auf Fragen und wirkt etwas distanzierter als snst Der Marktleiter, Hr. X kann sich nicht richtig durchsetzen. Fr B kntrlliert das Gespräch und Herr X schluckt alles in sich hinein. Fr Y sieht, wie ich mit dem Abbau der Kameraanlage beginne. Sie nimmt daraufhin ihr Handy und telefniert. Durch dieses Verhalten wird mir plötzlich bewusst, dass sie sich die Wche über immer sehr distanziert mir und meiner Arbeit gegenüber verhalten hat. Ihr Telefnat erweckt den Eindruck, als b sie ihren Leuten grünes Licht geben will, dass nun wieder alles OK sei Frau X und Frau Y scheinen sich nicht gut zu verstehen, ihr Verhältnis wirkt angespannt. Leider knnte ich keinen Grund dafür ermitteln. Sie kennen sich schn über 10 Jahre Fr. N tritt ihren Dienst an. Als sie den Persnaltrakt betritt und mich sieht, ist sie regelrecht erschrcken. Sie versucht, dies zu vertuschen, ich kann aber an ihren Augen und Gesichtszügen erkennen, dass sie erschrcken ist. Diesbezüglich knnten keine Verdachtsmmente ermittelt werden

- 11 - Ich knnte ermitteln, dass der Lebensgefährte vn Fr. X vrbestraft ist. Bei dieser fallen mir starke Augenringe auf. Hierauf sllte dringlichst geachtet werden. Knkrete Verdachtsmmente waren jedch nicht zu ermitteln. Auffällig zu bemerken ist, das sich Fr X mir gegenüber sehr nervös und verängstigt verhält. Sie erledigt ihre Arbeit überkrrekt und ich habe den Eindruck, dass dies nicht der Nrmalfall ist. Als ich meinen Privateinkauf an ihrer Kasse bezahle, versuche ich, sie mir meinen Blicken bewusst zu verunsichern, was mir auch gelingt. Als ich bezahle, bekmmt sie kaum einen Tn heraus. Zu meiner Tarnung mache ich nch einen kleinen Witz und bemerke, dass sie sichtlich erleichtert ist. Nach meiner langjährigen Berufserfahrung kann ich mit Sicherheit behaupten, das bei ihr etwas faul ist Eigentlich wllte Frau B auch Vertretungskraft werden, aber Frau A sagt dazu: Mit ihrer grßen Klappe geht das nicht, da schickaniert sie nur die anderen Mitarbeiter. Herr X erzählt mir, dass er Frau Y auf Grund ihrer schlechten allgemeinen Leistungen am liebsten nicht mehr beschäftigen würde. (...). Jetzt kmmt dazu, dass Frau Y eventuell schwanger sein könnte (sie hat seit 6 Wchen keine Regelblutung), dann wäre es zu spät, etwas zu unternehmen. Frau X scheint mir nicht ganz bei der Sache zu sein, spricht sehr unknzentriert, liegt vielleicht daran, dass sie diese Wche heiratet. Dann hätte sie allerdings die ganze Wche Urlaub nehmen müssen, wenn sie derart verwirrt ist. Frau C ist an der Kasse und lässt den Kpf hängen. Sie stöhnt laut...hab keine Lust mehr. Ich spreche mit Frau D über Diebstähle, die evtl. durch Mitarbeiter begangen werden können und versuche sie etwas auszufragen. Frau D erwähnt einen knkreten Verdacht gegenüber Frau C, dieser Verdacht kmmt aber eigentlich, wie ich im weiteren Gespräch erfahre, nicht knkret vn ihr selbst sndern (...). Die Vermutung wird hauptsächlich durch die Tatsache begründet, dass Frau C sehr intrvertiert ist und in ihren Pausen und allgemein selten etwas Privates erzählt. Frau X versuchte immer alles alleine zu machen und war teilweise damit überfrdert In der Einsatzwche gewann ich den Eindruck, dass Frau X, Herr Y und Frau Z nicht vertrauenswürdig sind. Sie haben kaum mit mir gesprchen und bebachteten mich immer sehr argwöhnisch. Weiter knnte ich ermitteln, dass Fr. A und Fr. B sich sehr gut miteinander verstehen. Es ist nicht auszuschließen, dass die beiden auch privaten, freundschaftlichen Kntakt haben. Verdächtig erscheint mir, dass die beiden dieses nicht im Beisein vn anderen zeigen, sndern es sehr verdeckt halten. Nur mrgens, wenn

- 12 - sie alleine in den Markt kmmen, kann man dies erkennen. Es ist dabei aber auf keine Art vn Beziehung zu schließen, es ist eher anzunehmen. Die Mitarbeiterin X erschien mir sehr auffällig und auch falsch.