Tagesbetreuungsausbaugesetz



Ähnliche Dokumente
Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Richtlinien der Stadt Meckenheim. zur. Förderung der Kindertagespflege

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom

Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.

Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Kindertagespflege Landesrechtliche Regelungen... Andrea Gruber Referat Tageseinrichtungen für Kinder, Sprachförderung, Bildung im Elementarbereich

Gesetzliche Neuerungen für die. und Kindertagespflege

A bis Z. zum. Tagesbetreuungsausbaugesetz

Fragen und Antworten rund um die Neuregelungen zur Kindertagespflege

Information. Entgeltungleichheit. zwischen Frauen und Männern in Deutschland. Dossier. Gleichstellung

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeit pflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen

Betreuung von Tagespflegekindern

Information. Kinder und Jugend EUROPÄISCHE UNION

Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck

Zuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Die Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.

Impulse Inklusion Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden:

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

Richtlinie des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Nicht über uns ohne uns

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

InteGREATer e.v. Berlin vor Ort

erstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung

Bundeskinderschutzgesetz

1. Weniger Steuern zahlen

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Initiative Familienbewusste Arbeitszeiten

Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Altenpflegeausbildung

Kindheit, Jugend und Familie

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Die Kindertagespflege soll insbesondere: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung

Was ist das Budget für Arbeit?

E l t e r n f r a g e b o g e n

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht

Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. 1 Rechtliche Grundlagen

Über die Anträge auf Kindertagespflege entscheidet die Stadt Plauen mittels Bescheid.

Beschäftigung und Qualifizierung

Elternumfrage Kita und Reception. Campus Hamburg

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Westerwaldkreis

Amt für Kinder, Jugend und Familie. Kindertagesbetreuung. im Unternehmen

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

der einkommensteuerrechtlichen Tagespflegepersonen

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Kinderbetreuung in Hamburg

- je besonders GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

Behindert ist, wer behindert wird

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Integrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Datum Ausgabe 05/2009

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Niedersächsisches Kultusministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule. - Leichte Sprache - Niedersachsen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Fonds Sexueller Missbrauch

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?


Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Stellenwert und Zukunft der dualen Berufsausbildung in Österreich

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

F.A.Q. MeKi Allgemein

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen

57 Sozialgesetzbuch III

1. OSTALB-JUGENDKONFERENZ Beruf/Bildung

Transkript:

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterent wicklung der Kinder- und Jugendhilfe

Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG 3 Das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Achte Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz) hat sich bewährt. Der Wandel von Lebenslagen und Lebensplänen junger Menschen und neue Bedingungen der Arbeitswelt machen jedoch eine realitätsbezogene Anpassung auch der Rechtslage in der Kinder- und Jugendhilfe mit gezielten Änderungen und Konkretisierungen notwendig. Im Zentrum steht dabei der qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und flexible Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen. Ziel der Bundesregierung ist es, Elternschaft und Familien zu stärken, die frühkindliche Förderung zu verbessern und junge Menschen in ihren vorhandenen Kinderwünschen zu unterstützen, um die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft zu erhalten. Bis zum Jahr 2010 soll das Angebot an Kinderbetreuung quantitativ und qualitativ an den westeuropäischen Standard herangeführt werden. Zentrale Inhalte: 1. Qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuung Bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter drei Jahren Die bislang bestehende Verpflichtung über ein bedarfsgerechtes Angebot wird konkretisiert, denn sie hat nicht dazu beigetragen, das Angebot in den alten Bundesländern zu verbessern. Künftig sollen für Kinder im Alter unter drei Jahren Betreuungsplätze nach Bedarf vorgehalten werden, deren Eltern erwerbstätig sind bzw. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder deren Wohl nicht gesichert ist. Dazu zählen auch Kinder arbeitsloser Eltern ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme. Dazu heißt es in 24 Abs. 3: Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten, wenn 1. die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen lebt, diese Person einer Erwerbsarbeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder 2. ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist; die 27 bis 34 bleiben unberührt. Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf im Hinblick auf die in Satz 1 genannten Kriterien. Qualitätsmerkmale in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Der Förderungsauftrag von Tageseinrichtungen zu Erziehung, Bildung und Betreuung wird durch die Formulierung von Qualitätsmerkmalen stärker konkretisiert und auf die Kindertagespflege ausgedehnt. Damit gibt der Bund ein Signal zum Ausbau der Tagesbetreuung als qualifiziertes frühes Förderungsangebot, das am Wohl des Kindes ausgerichtet ist.

4 Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG 22 Abs.3: Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen." 22 a Abs. 1: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen weiter entwickeln. Dazu gehört die Entwicklung und der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderungsauftrages sowie der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen." Aufwertung der Kindertagespflege zu einer qualitativ gleichrangigen Alternative Damit die Kindertagespflege (Tagesmütter und -väter) gerade für Kinder unter drei Jahren zu einer attraktiven, gleichrangigen Alternative ( 23) wird, bedarf sie der Aufwertung und Qualifizierung. Dies geschieht durch: Formulierung von Anforderungen an Tagespflegepersonen: Neben persönlicher Eignung ist insbesondere der Nachweis vertiefter Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege notwendig. Gesetzliche Vorgaben für die Zusammensetzung des vom Jugendamt für die Betreuungsleistung gezahlten Pflegegeldes: Zwar wird auch künftig die Höhe des Pflegegeldes nicht bundeseinheitlich festgelegt. Künftig muss jedoch das Pflegegeld neben dem Sachaufwand und der Anerkennung der Förderungsleistung auch einen Anteil enthalten, der die nachgewiesenen Aufwendungen für eine Unfallversicherung sowie den hälftigen Aufwand für eine angemessene Alterssicherung der Tagespflegeperson deckt. Einstieg in einen öffentlich zertifizierten Markt der Kindertagesbetreuung: Neben der öffentlich finanzierten Kindertagespflege wird es auch weiterhin von den Eltern (privat) finanzierte Kindertagespflege geben. Jugendämter werden künftig zunehmend privat finanzierte Pflegepersonen vermitteln. Durch finanzielle Anreize Zuschüsse zur Alterssicherung und Unfallversicherung wird auch für Tagesmütter die Vermittlung über das Jugendamt attraktiv. Verbesserter Krankenversicherungsschutz von Tagespflegepersonen durch Einbeziehung in die Familienversicherung oder bei freiwilliger Versicherung niedrigere einkommensgerechte Beiträge: Die Krankenkassen haben sich auf Intervention des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend darauf geeinigt, eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit von Tagespflegepersonen erst ab fünf Kindern anzunehmen.

Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG 5 Sicherung des weitergehenden Versorgungsniveaus in einzelnen Ländern Insbesondere in den neuen Bundesländern gibt es bereits jetzt landesrechtliche Regelungen, die das angestrebte Versorgungsniveau erreichen, einzelne Regelungen gehen sogar darüber hinaus. 24 Abs. 5 stellt klar: Weitergehendes Landesrecht bleibt unberührt. Die Formulierung der Mindestbedarfe kann also keine Begründung für die Verschlechterung der Betreuungssituation darstellen. Übergangsregelungen zum stufenweisen Ausbau der Kinderbetreuung in den alten Bundesländern Ein bedarfsgerechtes Versorgungsniveau entsprechend den eingangs genannten Kriterien kann in den westlichen Flächenstaaten nur stufenweise aufgebaut werden. Dazu gibt das Gesetz den Kommunen bis (maximal) zum Jahr 2010 Zeit, verpflichtet sie aber gleichzeitig zu einer verbindlichen Ausbauplanung ab dem Jahr 2005 und zur jährlichen Bilanzierung des erreichten Ausbaufortschritts ( 24 a). Landesvorbehaltsrecht und Öffnungsklausel Darüber hinaus sind den Stellungnahmen der Länder und Wirtschaftsverbände folgend in das Gesetz aufgenommen worden: Landesrechtsvorbehalt für Delegation von Aufgaben des Kreises (Vergabe von Plätzen in Tageseinrichtungen) an kreisangehörige Gemeinden ( 69): Die Länder können vorsehen, dass nicht die Kreise, sondern die kreisangehörigen Gemeinden die Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Auftrag des Kreises vergeben. Öffnungsklausel für die Finanzierung von Tageseinrichtungen, die Kommunen und Ländern auch die finanzielle Förderung von Betriebskindergärten ermöglicht ( 74-a): Im Hinblick auf die Finanzierung von Tageseinrichtungen wird klargestellt, dass die bundesrechtlichen Vorgaben zur Förderung freier Träger nicht zur Anwendung kommen. Damit wird auch die finanzielle Förderung von privat-gewerblichen Trägern möglich. 2. Zeitplan Das Gesetz wird Anfang 2005 in Kraft treten. Den gesamten Gesetzestext finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de

6 Notizen

Impressum: Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin Bezugsstelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 53107 Bonn E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de Internet: www.bmfsfj.de Stand: Dezember 2004 Gestaltung: KIWI GmbH, Osnabrück Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Für weitere Fragen nutzen Sie unser Servicetelefon: 0 18 01/90 70 50* Fax: 0 18 88/5 55 44 00 Montag Donnerstag 7 19 Uhr * nur Anrufe aus dem Festnetz, 9 18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute