Übung Urheberrecht. Mag. iur. Dr. techn. Michael Sonntag

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Transkript:

Mag. iur. Dr. techn. Michael Sonntag Übung Urheberrecht E-Mail: sonntag@fim.uni-linz.ac.at http://www.fim.uni-linz.ac.at/staff/sonntag.htm Institut für Informationsverarbeitung und Mikroprozessortechnik (FIM) Johannes Kepler Universität Linz, Österreich Michael Sonntag 2013

Klägerin: Kartographischer Verlag Beklagter: Restaurantbetreiber Stadtpläne im Internet Lageplan, basierend auf Landkarte der Klägerin» Wurde von Dritter Website heruntergeladen und verändert» Erfolgte durch den Website-Ersteller Gab modifizierte Unterlassungserklärung ab» Keine (finanziellen) Ansprüche Klagebegehren: Unterlassung der Verbreitung/Veröffentlichung von Kartographien aus dem konkreten Stadtplan der Klägerin oder Teilen davon Michael Sonntag Übung Urheberrecht 2

Stadtpläne im Internet Fragen zum Überlegen: Ist ein Stadtplan urheberrechtlich geschützt?» Wo ist da die Kreativität? Urheber der Karte ist doch ein Zeichner, nicht der Verlag? Abgabe der Unterlassungserklärung Trotzdem Klage?» "Ernsthaft, unbefristet und vorbehaltslos"? Warum das Restaurant klagen und nicht den Site-Ersteller? Macht die Quelle der Karte einen Unterschied?» Könnte es ev. zu "Erschöpfung" gekommen sein? Wie erfolgt die Schadenersatzberechnung?» Ist eine Minderung der Lizenzgebühr wegen geringer Nutzungsdauer und geringen Zugriffzahlen möglich? Michael Sonntag Übung Urheberrecht 3

Klägerin: Microsoft Beklagter: Hersteller von Computerhardware OEM Software Verkauft auch Software Verkauft auch Windows in OEM Version, das er von einem Zwischenhändler bezieht, ohne Hardware an Endkunden Klagebegehren: Unterlassung des Verkaufs von OEM-Versionen der Software ohne Hardware Auskunftserteilung über verkaufte Exemplare Schadenersatz Michael Sonntag Übung Urheberrecht 4

OEM Software Was ist "OEM-Software"? Klar ist: Genau dieselbe Software wie in einer "Boxed" Version Etwas weniger Dokumentation Verkauf ausschließlich zusammen mit neuer Hardware (ganzer PC, manchmal auch nur Festplatte) Verkauf nur an Hardware-Großhändler Vertragliche Verpflichtung dieser, die Software nur mit einem neuen PC zusammen zu verkaufen» Und eine vertragliche Verpflichtung, diese Verpflichtung auf die unmittelbaren Kunden zu übertragen! Hinweis auf dem Datenträger, dass es sich um eine OEM- Version handelt Windows ist ein Werk Solche vertraglichen Auflagen sind zulässig Michael Sonntag Übung Urheberrecht 5

OEM Software Fragen zum Überlegen: Existiert ein Vertrag zwischen Klägerin und Beklagter? Ist eine "Erschöpfung" eingetreten?» Welchen Zweck hat die Erschöpfung? Hat der Aufdruck auf der CD eine rechtliche Bedeutung?» Ist das eine "dingliche Beschränkung"? Welche dingliche Beschränkungen sind möglich?» Ist dies für vertragliche Verpflichtungen möglich ("Transitive Verpflichtung")? Was ist mit Online-Aktivierungen?» Von wem erwirbt man hier welche Rechte? Was ist mit Software, die per Download erworben wird?» Bloße Lizenz-Zertifikate auf Papier, aber kein Datenträger? Michael Sonntag Übung Urheberrecht 6

Fash 2000 Klägerin: Firma 1 (Geldgeber) Beklagter: Firma 2 (B und C) Klagebegehren: Unterlassung des Vertriebs Auskunft über den Vertrieb und Wartungsverträge Schadenersatz Grundsatzfragen: Ist das Programm ein "Werk" (und daher vom Urheberrecht geschützt) oder nicht? Wem stehen die Nutzungsrechte daran zu?» In den div. Arbeits-/Dienstverträgen steht darüber nichts! Michael Sonntag Übung Urheberrecht 7

Fash 2000 Zeitlicher Ablauf: 1. A entwickelt ein Programm für die Modebranche 2. Verkauf des Programms an die Firma MSR A, B und C arbeiten weiter daran im Auftrag von MSR Teilweise angestellt, teilweise als freie Dienstnehmer (B) 3. MSR geht in Konkurs 4. Es entstehen zwei Nachfolgegesellschaften 5. Insolvenzverwalter verkauft Programm an Firma 1 A und C stimmen dem Verkauf zu 6. Firma 2: B ist Geschäftsführer und C Mitarbeiter 7. Firma 1 verkauft Lizenzen 8. Firma 1 und 2 arbeiten zusammen Firma 2 erhält Wartungsverträge für Kunden von Firma 1 9. Firma 2 verkauft Lizenzen an weitere Kunden Michael Sonntag Übung Urheberrecht 8

Fash 2000 Ursprüngliche Entwicklung: A Verkauf an MSR Programmierer: A, B, C Konkurs von MSR Vertrag: MSR, A, C B Klägerin Zusammenarbeit Vermittlung von Wartungsverträgen Beklagte: B und C Michael Sonntag Übung Urheberrecht 9

Fash 2000 Fragen zum Überlegen: Wann liegt eine eigentümliche geistige Schöpfung vor?» Welche Kriterien sind hierfür ev. anwendbar? Ist B eine Urheber des Programms?» Miturheber oder Nachurheber (Bearbeitung)? Wenn er Urheber ist, welche Rechte hat dann MSR?» Nur ein "bloßes" Nutzungsrecht ( Lizenzierung an Dritte) oder kann es das Programm auch verkaufen?» Was wäre bei einer GPL-Software? Hat die Lizenzierung (Punkte 7 und 8) eine Bedeutung? Wer ist also schlussendlich "Eigentümer" der Software? Michael Sonntag Übung Urheberrecht 10

Klägerin: Softwarefirma Beklagter: Softwarefirma ASP2PHP Kunde: Internet-Gebrauchtwagenbörse (Kunde beider) Kunde hat Website von Klägerin, lässt dann eine Neue von Beklagter schaffen; diese beruht teilweise auf der Ersten Klagebegehren: Unterlassung der Vervielfältigung, Verbreitung, öff. Zugänglichmachung: Codesequenzen und Funktion chkformular Vernichtung der Datenträger mit dem Programm Rechnungslegung, Entgelt, Gewinnherausgabe, Schadenersatz Michael Sonntag Übung Urheberrecht 11

ASP2PHP Fragen zum Überlegen - Urheberrecht: Ist HTML eine Programmiersprache? Ist JavaScript eine Programmiersprache? Wem stehen (falls überhaupt) Rechte an der Funktion zu? Wie ist das erforderliche "Kreativitätsniveau"? Fragen zum Überlegen - UWG: Konkurrenzverhältnis? Notwendigkeit der Übernahme? Ist die Kostenersparnis (Ausmaß) korrekt? Insgesamt: Ein "diskutables" Urteil! Statt UrhG einfach UWG nehmen?» Ersatz des Immaterialgüterrechts durch das Wettbewerbsrecht? Problem: A kauft Website, A lässt ändern UWG-Verletzung?» Achtung: Unklar, ob tatsächlich gekauft (Quellcode wurde nie herausgegeben Spricht eher gegen einen Kauf!) Michael Sonntag Übung Urheberrecht 12

Klägerin: Herstellerin von Multimediaprodukten Fast Film Vorstandsvorsitzender ist Autor des Computerspiels» Flugobjekte, graphischer Rahmen, Bewegungsabläufe, Spiel beruht auf dem Kurzfilm Fast Film ( Cannes!) Beklagter: Lud Spiel aus Internet, brannte es auf CDs und verkaufte diese auf Wiener Flohmärkten ( 2/Stück) Klagebegehren: Unterlassung der Verbreitung oder Veröffentlichung von Computerspielen in Bezug auf darin enthaltene Werke, an denen de Klägerin ausschließliche Rechte besitzt» Erscheinungsbild und Spielablauf Explizit nicht verlangt: Verbreitung/Veröffentlichung des Computerprogramms» Keine ausschließlichen Rechte vorhanden (bei Klägerin)! Stammt von dritter Person, nicht vom Vorstandsvorsitzenden Michael Sonntag Übung Urheberrecht 13

Fragen zum Überlegen: Fast Film Was sind hier genau die geschützten Werke? Sind diese ausreichend kreativ ( Papierflieger!)? Wer ist Urheber des Geschehens?» Der Spieler: Er steuert alles?» Der Programmierer: Er legt die Steuermöglichkeiten fest?» Beide: Bearbeitung? Gemeinschaftswerk?? Programm vs Ausgabe des Programms» Wo ist der Unterschied?» Können sie urheberrechtlich getrennt werden? Was ist mit der Spielidee Ist auch diese geschützt?» Neues Spiel mit Papierfliegern Erlaubt? Michael Sonntag Übung Urheberrecht 14

Telering Kläger: Telering (Telekommunikation) Kosten für Website-Design: ATS 177.000,- Beklagter: Küchenplanung und Elektrogeräte Sehr "ähnliche" Website» Keine Kopie, sondern nur gleich aussehend! Klagebegehren: EV auf Unterlassung der Publizierung einer Website mit Layout, das dem von Telering nachgeahmt ist» Gründe: Urheberrechtsverletzung, schmarotzerische Ausbeutung fremder leistung Michael Sonntag Übung Urheberrecht 15

Telering Michael Sonntag Übung Urheberrecht 16 Quelle: Internet-Archiv für 16. August 2000

Telering Michael Sonntag Quelle: Anton Geist: Rechtlicher Schutz von Layout, IRIS 2003 Übung Urheberrecht 17

Telering Michael Sonntag Quelle: Anton Geist: Rechtlicher Schutz von Layout, IRIS 2003 Übung Urheberrecht 18

Telering Fragen zum Überlegen: Kann auch das "Layout" ein geschütztes Werk sein? Was genau wurde übernommen? Ist der Gebrauchszweck der Website ein Problem? Wie sieht es mit der "Eigentümlichkeit" aus?» Bannergestaltung?» Farb- und Formgebung der Elemente?» Hauptüberschrift und Navigationsleisten? Was ist/wäre alles nicht geschützt? Wer besitzt das Urheberrecht, wer Werknutzungsrechte? "Schmarotzerische Ausbeutung"?» Liegt überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis vor? Michael Sonntag Übung Urheberrecht 19

Gültigkeit der GPL Klägerin: Hauptprogrammierer der Linux-Firewall IPTables Streitwert: 100.000 Achtung: IPTables steht unter der GPL, darf also "frei" (?) kopiert werden! Beklagter: Vertreiber von WLAN-Routern, welche diese Software enthalten Kein Verweis auf die GPL Sourcecode ist nicht dabei/nicht zum Download angeboten Passiv-Legitimation streitig» Hier einfach als gegeben anzusehen! Klagebegehren: EV auf Unterlassung der Verbreitung der Software Michael Sonntag Übung Urheberrecht 20

Gültigkeit der GPL Fragen zum Überlegen: Die GPL ist ein Vertrag, oder?» Aber es existiert nichts schriftliches?» Was ist das Angebot, was die Annahme? Wie lange bzw. wann kann man annehmen? Was passiert, wenn man die GPL ablehnt? Ist die GPL ein Verzicht auf die Urheberrechte? Die GPL sind AGBs Was folgt daraus?» Sprache?» Inhaltliche Probleme? Autom. Lizenzverlust Unangemessene Benachteiligung?» Beeinträchtigt das die Verkehrsfähigkeit der verkauften Router? Ein "Fehler" an der Quelle soll nicht alle Folge-Käufer zu Rechtsbrechern werden lassen! Michael Sonntag Übung Urheberrecht 21

??? Fragen?? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!?? Michael Sonntag 2013