Gemeindeentwicklungsausschuss SENDEN _ 21. April 2016 TOP 1.4 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Richtlinie Verfügungsfonds Elke Frauns _ büro frauns kommunikation planung marketing, Münster
Wir bewegen Daten, Menschen und Ideen! inhabergeführt seit 2000 Kernkompetenz: strategische und praktische Stadtentwicklung Projekte und Prozesse in ca. 100 Städten und Gemeinden Projekte und Prozesse in ca. 50 Kreisen und Regionen ca. 300 Moderationen und Vorträge Die Analytiker Daten für Lösungen! Die Praktiker Berater, die auch Macher sind! Die Kommunikatoren Klare Kommunikation, klare Ergebnisse! Strategen.Vordenker.Querdenker.Konfliktvermittler.Zukunftsdeuter.Nörgler.Ausprobierer.Besserwisser.Kopfhinhalter.Moderatoren.Coach.
WARUM? ZIEL Unterstützung der aktiven Mitwirkung von Bürgern, Eigentümern, Händlern, Unternehmen, Organisationen, Vereine, Arbeitsgruppen etc.. Erhalt und Förderung der Attraktivität des Ortskerns / Stadtumbaugebiets. Anstoßen von eher kleinteiligen Projekten im Ortskern / Stadtumbaugebiet. Flexibler und lokal angepasster Einsatz von privaten und öffentlichen Mitteln. Anreiz Motivation Qualität Eigeninitiative Eigenverantwortung Unterstützung
WAS? 1. Fördergrundsätze und Förderzweck 2. Rechtsanspruch 3. Räumlicher Geltungsbereich 4. Gegenstand der Förderung 5. Fördervoraussetzungen 6. Ausschlusskriterien 7. Art, Form, Verwaltung und Höhe der Förderung 8. Fondsbeirat (Vergabegremium) 9. Antragsteller und Zuwendungsempfänger 10. Verfahren 11. Inkrafttreten 2015-2019 Zuwendungsfähige Ausgaben: 50.000 Euro Jeder Euro, der aus privaten Geldern investiert wird, wird mit dem gleichen Betrag bezuschusst.
WAS? FÖRDERGEGENSTÄNDE investiv _ investitionsvorbereitend _ nicht-investiv Grundsätzliche Schwerpunkte Maßnahmen zur: Stärkung des Ortskerns / Stadtumbaugebietes gestalterischen und / oder funktionalen Aufwertung des öffentlichen Raumes gestalterischen und / oder funktionalen Aufwertung von Immobilien, insb. gewerblich genutzten Immobilien Belebung des Einzelhandels, des Dienstleistungssektors sowie der Gastronomie Imagebildung wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit Erhöhung der Kundenfrequenz (Marketing, Aktionen, ) Nicht-investive Maßnahmen müssen ausschließlich über die privaten Mittel bezahlt werden. Ortskernengagement durch eher kleinteilige, nicht-kommerzielle Maßnahmen.
WIE? FÖRDERUNG _ Art, Form, Verwaltung und Höhe Projektförderung in Form eines Zuschusses durchschnittliches jährliches Budget bis 2019: 25.000 Euro (davon 50% öffentlich und 50% privat) Begrenzung des öffentlichen Zuschusses: - in der Regel 6.000 Euro pro Maßnahme Bagatellgrenze: Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtkosten mindestens 500 Euro betragen. Verwaltung und Organisation über die Gemeinde Senden Klare Regeln und Grenzen.
WIE? FONDSBEIRAT (Vergabegremium) Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln trifft der Fondsbeirat die grundsätzlichen Ziele der Gemeinde Senden sowie aus dem ISEK Ortskern Senden müssen berücksichtigt werden Vorschlag für die Besetzung des Fondsbeirates: vier Vertreter/innen der Privaten (zwei Immobilieneigentümer, zwei Unternehmen) zwei Vertreter/innen der Gemeindeverwaltung zwei Vertreter/innen aus dem Gemeinderat Einberufung, Einladung und Organisation des Fondsbeirates erfolgt über die Gemeinde Senden. die Maßnahmen müssen qualitativen Kriterien entsprechen (siehe Richtlinie) Charakter des Verfügungsfonds: Eigeninitiative und Eigenverantwortung
UMSETZUNG? KOMMUNIKATION und UNTERSTÜTZUNG Kommunikations- und Unterstützungsangebote zielgruppengerechte Information (Flyer und online) Auftakt veranstaltung (Information, Aufzeigen von best-practice-beispielen, Ideensammlung, ) Unterstützung der Arbeit des Fondsbeirates Unterstützung bei der Konzeptionierung, Entwicklung und Umsetzung von Projektideen Unterstützung bei der Abwicklung des Verfügungsfonds (z.b. Projektantrag, Kostenkalkulationen, Angebotseinholungen, ) Das büro frauns unterstützt und begleitet die Kommunikations- und Unterstützungsangebote.