TOP 74.3.3 WDVS aus expandiertem EPS Bauordnungsrechtliche Systematik Anforderungen Zulassung Gefahren BMK 1 BauO Systematik, Anforderungen Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen ( 2 Abs. 10 BbgBO) Bauarten, die von TB wesentlich abweichen oder die nicht geregelt sind, dürfen nur angewendet werden, wenn für sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ( 15 BbgBO) oder eine Zustimmung im Einzelfall ( 17 BbgBO) erteilt worden ist. Sie müssen mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein ( 19 Abs. 3 BbgBO) 2 1
Verwendung von WDVS an Außenwandfassaden 1 Mauerwerk 2 Verklebung 3 Dämmung (EPS) 4 Armierung 5 Armierungsgewebe 6 Endbeschichtung 3 BauO Systematik, Anforderungen Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) sind nicht geregelte Bauarten i. S. der BauO WDVS dürfen nur mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abz) oder einer europäischen technischen Zulassung verwendet werden WDVS mit Dämmstoff aus expandiertem Polystyrol (EPS) erfüllen je nach Ausführung die Anforderungen an normalentflammbare bzw. schwerentflammbare Baustoffe 4 2
Baustoffklassen nach DIN 4102 Materialbeispiele A A1 nicht brennbare Baustoffe ohne brennbare Bestandteile Beton, Gips, Glas, Gusseisen, Stahl, A2 mit brennbaren Bestandteilen Gipskartonplatten, bestimmte Mineralfasererzeugnisse. (Diese Materialien dürfen nur kurzfristig über kleinere Flächen entflammen und weder Rauch noch giftige Gase in gefährlichen Mengen entstehen lassen) B brennbare Baustoffe B1 schwerentflammbare Baustoffe Gipskartonplatten, Holzwolle- Leichtbauplatten, bestimmte Kunststoff- und Spanplatten. (Bei diesen Materialien muss das Feuer verlöschen sobald die Flammenquelle entfernt wurde) B2 normalentflammbare Baustoffe Holz über 2 mm Dicke, genormte PVC- Beläge (Einmal entflammte Baumaterialien dieser Gruppe brennen nach erlöschen der Flammenquelle selbständig weiter) B3 leichtentflammbare Baustoffe Holz unter 2 mm Dicke, Holzwolle, Papier. 5 Eigenschaften, Verwendung WDVS bestehen in der Regel aus den Komponenten Klebemörtel/Klebeschaum,Dämmstoff, Unterputz, Gewebe (Armierung) und Oberputz. Sie werden auf die Außenwand geklebt, gedübelt oder geklebt und gedübelt. Weniger vertreten sind sogenannte Schienensysteme. Nach Angaben des Fachverbandes Wärmedämm- Verbundsysteme e. V. wurden im Jahr 2011 ca. 42,5 Mill. m² WDVS in Deutschland eingebaut. Davon sind ca. 78 % WDVS mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrolschaum (EPS) ausgeführt. 6 3
BbgBO 27 Außenwände (1) Außenwände und Außenwandteile, wie Wandbekleidungen, Brüstungen und Schürzen, sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung über diese Bauteile ausreichend lang begrenzt ist. (3) Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen sind aus schwerentflammbaren Baustoffen herzustellen; Unterkonstruktionen aus normalentflammbaren Baustoffen können gestattet werden, wenn keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen. (4) Bei Gebäuden geringer Höhe sind Außenwandbekleidungen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen aus normalentflammbaren Baustoffen zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen eine Brandausbreitung auf angrenzende Gebäude verhindert wird. 7 DIBt - abz Aufgrund der Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen kommt nur schwerentflammbares Polystyrol zur Anwendung. Alle wesentlichen Komponenten, auch der Dämmstoff, müssen nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein. 8 4
9 Gefahren, Brandausbreitung an der Fassade Berlin, Feuerwehr traf 9 Min. nach der Alarmierung ein Baujahr 1994 10 5
11 Fassadenbrand Studentenwohnheim Frankfurt am Main am 29. Mai 2012 12 6
Fassadenbrand Studentenwohnheim Frankfurt am Main am 29. Mai 2012 13 Vor dem Haus geparkter VW Transporter nach dem Fassadenbrand 14 7
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite geparkter Transporter nach dem Fassadenbrand 15 Abplatzungen an den Gips- und Stahlbetonteilen innerhalb der Wohnungen 16 8
Lagerung der Polystyrol Platten auf der Baustelle 17 Untersuchungsbericht des Brandschutzsachverständigen: Durch den sich abzeichnenden Brandkegel kann davon ausgegangen werden, dass der Brandherd im Bereich der Baums lag. In diesem Bereich wurde Polystyrolschaumdämmung vorgehalten, welche als Dämmmaterial auf die Außenwände und im Bereich der Dachdämmung aufgebracht werden sollte. Das Dämmmaterial an der Vorfassade ist vom Niveau oberhalb der Straße bis zum Dach hochgebrannt. Dabei ist das Polystyrol abgebrannt, geschmolzen und nach unten brennend abgetropft. 18 9
Untersuchungsbericht des Brandschutzsachverständigen: Das flüssige, brennende Polystyrol hat sich wie eine brennende Flüssigkeit oder wie ein sich ausbreitender Brandbeschleuniger verhalten. Dadurch hat sich der Brand im Freien ausbreiten können. Durch die große Ausdehnung dieses Pool-Feuers war eine sehr starke Stützflamme am Boden vorhanden. 19 Untersuchungsbericht des Brandschutzsachverständigen: Der Brandablauf lässt sich wie folgt beschreiben: 1. Wahrscheinlich durch eine weggeworfene Zigarette werden die Polystyrolschaumplatten vor der Ostfassade entzündet. Aufgrund der umfangreichen Lagerung und der Brennbarkeit greift der Brand innerhalb kürzester Zeit auf die gesamte Menge über. 2. Da die Lagerung unmittelbar an der Fassade angeordnet war, breitet sich der Brand auf die brennbare Dämmung des Wärmedämmverbundsystems (WDVS) aus. 20 10
Untersuchungsbericht des Brandschutzsachverständigen: 6. Polystyrolschaum bildet während des Verbrennungsprozesses eine brennende flüssige Lache. Da die Lache im vorliegenden Fall eine Abmessung von ca. 5 m x 8 m und eine Stärke zwischen 1 und 4 cm besaß, erzeugt diese eine erhebliche Brandleistung. 21 Schreiben des Landes Hessen an die FK Bauaufsicht zur 290. Sitzung in Berlin 22 11
Stellungnahme des DIBt Das Zulassungsverfahren für Außenwandbekleidungen betrachtet das Brandszenario Raumbrand als Standardfall. Damit sind auch vor dem Gebäude stattfindende Brandereignisse mit einer vergleichbaren Brandbelastung abgedeckt. Gemeinsam ist den oben dargestellten Schadensfällen, dass in jedem Einzelfall die Brandbelastung deutlich über dem derzeitig angesetzten Standardfall lag. Setzt man die verbauten Flächen an WDVS in Relation zu den diskutierten Schadensfällen, ist die Eintretenswahrscheinlichkeit derartiger Ereignisse äußerst gering. 23 Ergebnis nach bisheriger Beratung in FK Bauaufsicht bei zulassungskonformer Anwendung der Bauart werden die Schutzziele der BauO erfüllt Brandereignisse spektakulär aber selten Erhöhung der Anforderung (nicht brennbar) würde das Aus für diese Bauart bedeuten Gefahr geht von dem auf der Baustelle ungeschützt gelagerten Polystyrol aus, das einmal in Brand geraten eine hohe Brandlast darstellt und die in der Zulassung angenommenen Brandlast (Zimmerbrand) übersteigt 24 12