Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wandsbek 79 in Hamburg

Ähnliche Dokumente
Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben Krautstraße 5A und 9A in Berlin-Friedrichshain

Nachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langenhorn 80

ANHAND VON FASSADENPEGEL-BERECHNUNGEN

GFG Bauherren Oberaltenallee GmbH

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg

A KUSTIK B ERATUNG J ACOBI

LK MBa/FN

Steinstraße Hamburg Ansprechpartner Jürgen Clausen

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

Bebauungsplan Barmbek Nord 14 Drosselstraße Hamburg. Richard Ditting GmbH & Co. KG Pinnasberg Hamburg

Schalltechnische Untersuchung zum Plangebiet Wilhelmstraße 2-6 in Elmshorn

Projektbearbeitung: Dr. Sebastian Schultz

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Schalltechnische Untersuchung. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 f in Wedel

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Süderfeld III der Gemeinde Vögelsen (LK Lüneburg)

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Winterhude 42, Alsterdorf 42, Barmbek-Nord 42 in Hamburg -Ergänzung-

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme

Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

Abbildung 1: Ausschnitt Fassadenpegelplan, Anlage 2a der LTU

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

G U T A C H T E N. Nr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Schalltechnische Untersuchung

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

Vorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Süderfeld III der Gemeinde Vögelsen (LK Lüneburg)

Schalltechnische Untersuchung. zur Wasserstadt Limmer in Hannover - Kurzfassung -

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm-

Voruntersuchung nach 16. BImSchV zum geplanten Kreuzungsumbau Thesdorfer Weg - Richard-Köhn-Straße - Datumer Chaussee in Pinneberg

Lärmaktionsplan Ellerau zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - Variantenberechnung Tempo 30 auf der L76

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

1. Anlass und Aufgabenstellung

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm

LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b Hamburg Bekannt gegebene Stelle nach 29b BImSchG - Prüfbereich Gruppe V - Ermittlung von Geräuschen

1. Anlass und Aufgabenstellung. 2. Anforderungen

Lärmtechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Marienthal 35

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF.

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Untersuchung nach 16. BImSchV zur Erschließung im Untersuchungsgebiet Hauptgüterbahnhof

Schalltechnisches Gutachten

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per

Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

Schalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen "Blumenthal"

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede

Ingenieurbüro Greiner

Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Schalltechnische Untersuchung

Feststellungsentwurf

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Ergänzung vom zum Schalltechnischen Gutachten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnisches Gutachten

Neubau eines Parkhauses am Waldkrankenhaus

Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee

Schalltechnische Untersuchung zum Neubaugebiet Bremer Straße in Buchholz i.d. Nordheide

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr.

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 284 im Rahmenplangebiet Friedrichsgabe Nord der Stadt Norderstedt

Feststellungsentwurf

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Bericht-Nr.: 24_10_14_10/2 Stand 20. August Bearbeitung Stadt Mannheim Fachbereich Stadtplanung Sachgebiet Lärmschutz Dipl.-Ing.

Schalltechnische Untersuchung Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung

Transkript:

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wandsbek 79 in Hamburg Auftraggeber: Bezirksamt Wandsbek Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Am Alten Posthaus 2 22041 Hamburg Auftragnehmer: Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG Projektnummer: LK 2013.223 12. März 2014

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wandsbek 79 in Hamburg Auftraggeber: Bezirksamt Wandsbek Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Am Alten Posthaus 2 22041 Hamburg Auftragnehmer: Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG Berichtsstand: 12. März 2014 Berichtsumfang: 34 Seiten sowie 10 Anlagen Projektnummer: LK 2013.223 Projektleitung: Projektbearbeitung: LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Bekannt gegebene Messstelle nach 26,28 BImSchG Geschäftsführer: Christian Popp (Vorsitz) / Ulrike Krüger (kfm.) / Bernd Kögel (techn.) AG Hamburg HRB 51 885 Telefon: 0 40-38 99 94.0 Telefax: 0 40-38 99 94.44 E-Mail: Hamburg@laermkontor.de http://www.laermkontor.de

Inhalt 1 Aufgabenstellung... 5 2 Arbeitsunterlagen... 5 3 Berechnungsgrundlagen... 6 4 Beurteilungsgrundlagen... 7 4.1 Verkehr... 7 4.2 Gewerbe... 7 4.3 Schule/Sport... 9 5 Eingangsdaten zur schalltechnischen Untersuchung... 10 5.1 Verkehr... 10 5.2 Eingangsdaten Gewerbe... 11 5.2.1 Betriebsverkehr... 12 5.2.2 Parkplätze... 14 5.2.3 Werkstattbetrieb... 16 5.2.4 Tank- und Reinigungsbetrieb... 17 5.2.5 Spitzenpegel... 18 5.3 Eingangsdaten Schule/Sport... 18 5.3.1 Sportplatz... 19 5.3.2 Parkplatz... 19 5.3.3 Pausenhof... 20 6 Berechnungsergebnisse... 21 6.1 Verkehr... 21 6.2 Gewerbe... 23 6.3 Schule/Sport... 26 7 Fazit und Schallschutz... 27 7.1 Verkehr... 27 7.2 Gewerbe... 28 7.3 Schule/Sport... 29 8 Festsetzungsvorschläge für den Bebauungsplan... 30 LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 3 von 34

9 Anlagenverzeichnis... 32 10 Quellenverzeichnis... 33 LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 4 von 34

1 Aufgabenstellung Der Bezirk Wandsbek plant nördlich der Wandse, zwischen der Wandsbeker Allee und der Lengerckestraße, die Aufstellung des Bebauungsplans Wandsbek 79. In dem Bereich des B-Plans soll Wohnbebauung realisiert werden. Da es sich um einen sogenannten Angebotsbebauungsplan handelt und nicht absehbar ist, in welcher Reihenfolge eine Bebauung entsteht, wird die ungünstigste Bauabfolge betrachtet. In einer angenommenen ersten Bauphase wird zusätzlich zu dem südwestlichen Plangebäude entlang der Wandsbeker Allee zunächst nur der nördliche Gebäudekomplex errichtet. Anschließend erfolgt der Bau des südlichen Gebäudes. Dabei sollen die beiden Gebäudekörper durch eine Überbauung des Lengerckestiegs mit Tordurchfahrt verbunden werden. Zur planungsrechtlichen Absicherung des B-Planes ist eine schalltechnische Untersuchung erforderlich, die die Geräuschauswirkungen durch den Straßenverkehr für die zwei oben beschriebenen Bauphasen auf den Geltungsbereich des B-Planes ermittelt und beurteilt. Zudem werden im Rahmen des vorliegenden Gutachtens die zu erwartenden gewerblichen Auswirkungen des östlich angrenzenden Busbetriebshofes der Hamburger Hochbahn AG schalltechnisch begutachtet. Des Weiteren beinhaltet die schalltechnische Untersuchung Berechnungen zu den Auswirkungen der westlich gelegenen Grundschule Bandwirkerstraße und der zugehörigen, im Süden des Plangebietes befindlichen, Sportanlage. Zu den untersuchten Lärmarten werden Hinweise zu Möglichkeiten der Lärmkonfliktbewältigung aufgezeigt. 2 Arbeitsunterlagen Folgendes Daten- und Kartenmaterial stand für die Bearbeitung der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung zur Verfügung: Bebauungsplan-Entwurf Wandsbek 79 im dwg- und pdf-format, Stand 20.09.2013, vom Auftraggeber, per E-Mail am 11.10.2013 Lage der umgebenden Bebauung im dwg-format, vom Auftraggeber, per E-Mail am 11.10.2013 Straßenverkehrsdaten von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt für Verkehr und Straßenwesen, per E-Mail am 23.10.2013 Angaben zur Schüleranzahl der angrenzenden Schule, vom Auftraggeber, per E-Mail am 11.10.2013 Begehung des Busbetriebshofes der Hamburger Hochbahn AG am 13.11.2013 LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 5 von 34

Angaben zu den schallrelevanten Betriebsvorgängen auf dem Busbetriebshof, Hamburger Hochbahn AG, per E-Mail am 12.12.2013 Angaben zu den Fahrbewegungen auf dem Busbetriebshof, Hamburger Hochbahn AG, per E-Mail am 23.01.2014 3 Berechnungsgrundlagen Der Untersuchungsraum und die für die schalltechnischen Berechnungen maßgebliche Nachbarschaft wurden in einem 3-dimensionalen Geländemodell digital erfasst. Es wurden sowohl die vorhandenen und geplanten Baukörper, die abschirmend oder reflektierend wirken, als auch die relevanten Schallquellen in Lage und Höhe aufgenommen. Sämtliche Berechnungen wurden mit dem Programm IMMI, Version 2013 Stand 29.11.2013 der Firma Wölfel Messsysteme Software GmbH + Co. KG durchgeführt. Die geplante Überbauung des Lengerckestiegs mit Tordurchfahrt wird im Berechnungsmodell zur sicheren Seite hin als komplett offen modelliert. Durch eine Überbauung des Lengerckestiegs mit Tordurchfahrt verbessert sich die schalltechnische Situation in den Obergeschossen gegenüber der modellierten Situation geringfügig - eine Verschlechterung (Stichwort Tunneleffekt ) ist hingegen nicht zu erwarten. Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßen erfolgten nach der 16. BImSchV /1/ bzw. nach dem Teilstückverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90 /2/. Die für die Straßen des Untersuchungsgebietes maßgeblichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Straßenoberflächen wurden entsprechend dieser Grundlagen beurteilt und bei den Berechnungen berücksichtigt. Die Ausbreitungsberechnung der gewerblichen Immissionen wurde auf Grundlage der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm /3/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /4/ für die meteorologische Ausbreitungsklassenstatistik Hamburg /5/ durchgeführt. Die Ausbreitungsberechnungen des Sport- bzw. Schullärms wurden nach der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV /6/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /4/ mit der Wetterlage von Hamburg /5/ durchgeführt. Die in der vorliegenden Untersuchung berechneten Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten wurden in jeder Geschosslage 0,5 m vor der Fassade ermittelt. LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 6 von 34

4 Beurteilungsgrundlagen 4.1 Verkehr In der vorliegenden Untersuchung erfolgte die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch Verkehrslärm gemäß den Vorgaben des Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010 /7/ in Anlehnung an die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) /1/. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Tabelle 1: Grenzwerte nach 16. BImSchV (Auszug) Nutzung Grenzwerte 16. BImSchV Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57 db(a) 47 db(a) Reine und Allgemeine Wohngebiete 59 db(a) 49 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 db(a) 54 db(a) Gewerbegebiete 69 db(a) 59 db(a) Nach derzeitigem Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass Lärmbelastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 db(a) (Mittelungspegel, tags) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewirken. Oberhalb der Grenze von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts ist die Schwelle der Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung /8/ erreicht. 4.2 Gewerbe Die Beurteilung der Einwirkungen durch die umliegenden Gewerbeflächen erfolgte nach der TA Lärm /3/ in Verbindung mit den Vorgaben des Hamburger Leitfadens Lärm in der Bauleitplanung 2010 /7/. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist in der Regel sichergestellt, wenn die Schallbelastung durch Gewerbeanlagen am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 2 nicht überschreitet. LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 7 von 34

Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Auszug) Nutzung Immissionsrichtwerte TA Lärm Tag Nacht Kurgebiete, Krankenhäuser u. Pflegeanstalten 45 db(a) 35 db(a) Reine Wohngebiete 50 db(a) 35 db(a) Allgemeine Wohngebiete 55 db(a) 40 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 db(a) 45 db(a) Gewerbegebiete 65 db(a) 50 db(a) Anmerkungen: Die angegebenen Immissionsrichtwerte gelten gemäß Absatz 6.4 der TA Lärm während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z.b. 1:00 bis 2:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Bezugszeiträume: - Tag, außerhalb der Ruhezeiten - an Werktagen: 7.00-20.00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen: 9.00-13.00, 15.00-20.00 Uhr - Tag, innerhalb der Ruhezeiten - an Werktagen: 6.00-7.00, 20.00-22.00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen: 7.00-9.00, 13.00-15.00, 20.00-22.00 Uhr - Nacht (ungünstigste volle Stunde) - an Werktagen: 22.00-6.00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen: 22.00-7.00 Uhr Seltene Ereignisse Bei seltenen Ereignissen (an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden) soll erreicht werden, dass die Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. In keinem Fall dürfen seltene Ereignis jedoch die nachfolgenden Werte überschreiten: - tags (außerhalb der Ruhezeiten) 70 db(a) - tags (innerhalb der Ruhezeiten) 65 db(a) - nachts 55 db(a) Einzelne Geräuschspitzen Einzelne Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte außen tags um nicht mehr als 30 db(a) sowie nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Bei seltenen Ereignissen sollen Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht mehr als 20 db(a) und nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 8 von 34

4.3 Schule/Sport Die Beurteilung der von Sportanlagen ausgehenden Immissionen erfolgt nach der 18. BImSchV /6/. Schallemissionen, die vom Schulbetrieb ausgehen, sind Folge der natürlichen Lebensäußerung von Kindern und sind als ortsüblich und sozial adäquat von den Anwohnern angrenzender Wohngebiete hinzunehmen (vgl. BVerwG vom 24.4.1991 NVwZ 1991, 884). Zur sicheren Seite wurden die Geräusche aus Schule jedoch aufgrund der Gleichartigkeit gemeinsam mit denen durch Sport nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung /6/ betrachtet. Die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden unterscheiden sich nach Gebietsnutzungen sowie nach Nutzungszeiten (Tag, Ruhezeiten und Nacht), um das Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung angemessen zu berücksichtigen. Die nachstehende Tabelle 3 gibt die unterschiedlichen Beurteilungszeiten mit den zugeordneten Immissionsrichtwerten wieder. Tabelle 3: Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Auszug) Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV Nutzung außerhalb der Ruhezeiten Tag Ruhezeiten Nacht Reine Wohngebiete 50 db(a) 45 db(a) 35 db(a) Allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete 55 DB(A) 50 db(a) 40 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 db(a) 55 db(a) 45 db(a) Gewerbegebiete 65 db(a) 60 db(a) 50 db(a) Anmerkungen: Bezugszeiträume - Tag, außerhalb der Ruhezeiten - an Werktagen: 8:00-20:00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen: 9:00-13:00, 15:00-20:00 Uhr - Tag, innerhalb der Ruhezeiten - an Werktagen: 6:00-8:00, 20:00-22:00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen: 7:00-9:00, 13:00-15:00*, 20:00-22:00 Uhr - Nacht (ungünstigste volle Stunde) - an Werktagen: 22:00-6:00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen: 22:00-7:00 Uhr LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 9 von 34

Einzelne Geräuschspitzen Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte innen dürfen um nicht mehr als 10 db(a) überschritten werden. Bei seltenen Ereignissen dürfen die hierfür geltenden Immissionsrichtwerte durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen tags um nicht mehr als 20 db(a) und nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschritten werden. 5 Eingangsdaten zur schalltechnischen Untersuchung 5.1 Verkehr Als Straßenverkehrsquellen wurden zum einen die stark frequentierte Wandsbeker Allee im Osten und die Lengerckestraße im Westen im schalltechnischen Modell berücksichtigt. Die im B-Plan befindlichen Straßen Lengerckestieg und Kirchhofstraße wurden aufgrund ihres geringen Einflusses auf den Beurteilungspegel vernachlässigt. Für die berücksichtigten Straßen wurde eine Prognosesituation modelliert. Die Lage der im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung berücksichtigten Straßen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Straßenverkehrsdaten der Wandsbeker Allee (Zählung von 2002, die aber auch für 2013 repräsentativ ist) wurden nach Absprache mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt für Verkehr und Straßenwesen um 20 % für die Prognose hochgerechnet. In Tabelle 4 sind die Verkehrsdaten und Emissionspegel der relevanten Straßen für die Prognose dargestellt. Die Lage der relevanten Straßen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Tabelle 4: Eingangsdaten und Emissionspegel Straße, Prognose Straße M [Kfz/h] Tag/Nacht Lkw-Anteil Tag/Nacht [%] Straßenoberfläche v zul [km/h] Emissionspegel L m,e Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Wandsbeker Allee 3.033 651 6,6/5,6 Asphalt 50 70 63 Straße DTV [Kfz/Tag] Lkw-Anteil Tag/Nacht [%] Straßenoberfläche v zul [km/h] Emissionspegel L m,e Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Lengerckestraße 1.000 2/2 Asphalt 30 48 41 Lengerckestraße (Bereich Lengerckestieg) 1.000 2/2 Pflaster 30 51 44 LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 10 von 34

Erläuterungen: M: Durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke v zul: zulässige Höchstgeschwindigkeit 5.2 Eingangsdaten Gewerbe An das Untersuchungsgebiet grenzt im Osten ein Busbetriebshof der Hamburger Hochbahn AG an, der schalltechnisch auf das B-Plangebiet einwirkt. Auf dem Betriebshof sind ca. 450 Mitarbeiter beschäftigt und die Fahrzeugflotte besteht aus ca. 165 Bussen. Auf dem Betriebsgelände befindet sich eine Werkstatt in der kleinere Reparaturen durchgeführt werden sowie eine Tank- und Reinigungshalle, in der die Busse nach Bedarf betankt und oder gereinigt werden. Die ca. 275 Fahrdienste am Tag sollen sich zukünftig um bis zu 25 % erhöhen. Vor diesem Hintergrund plant die Hamburger Hochbahn AG, einen Großteil der Busstellplätze zu überdachen. Im vorliegenden Gutachten wird das Prognoseszenario (+25 %) sowohl mit als auch ohne überdachte Stellplätze Gegenstand der Untersuchung sein. Als schalltechnisch relevante Betriebsabläufe sind die im Folgenden aufgeführten Vorgänge zu untersuchen: Betriebsverkehr Parkplätze Werkstattbetrieb Tank- und Reinigungsbetrieb Auf Grundlage von Testberechnungen wurde festgestellt, dass die Stunde zwischen 5 und 6 Uhr die lauteste Nachtstunde für das Plangebiet darstellt. Hier finden die meisten Bus-Bewegungen statt, jedoch kein Tank- und Werkstattbetrieb. Eine weitere laute Nachtstunde ist zwischen 22 und 23 Uhr festgestellt worden. Hier finden zwar deutlich weniger Bus-Bewegungen statt, dafür aber Tank- und Werkstattbetrieb. Hierdurch können sich, bedingt durch den Tank- und Werkstattbetrieb, an einigen Immissionsorten im Norden höhere Pegel als in der lautesten Nachtstunde zwischen 5 und 6 Uhr ergeben. Allerdings führen diese zu keinen zusätzlichen Richtwertüberschreitungen nach TA Lärm /3/. Die Lage der im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung berücksichtigten Gewerbequellen ist der Anlage 3 zu entnehmen. LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 11 von 34

5.2.1 Betriebsverkehr Busse Die Busverkehre auf dem Betriebshof resultieren in erster Linie aus den Ein- und Ausfahrten der Busse. Zusätzlich dazu entstehen Fahrten durch die Busse, die betankt, und/oder gereinigt werden sowie aus den reparaturbedürftigen Bussen, die in die Werkstatt gefahren werden. Die Emissionsansätze der Busbewegungen sind der Hessischen Studie zur Untersuchung von Geräuschquellen von Frachtzentren aus dem Jahr 2005 /9/ entnommen und wurden analog zu den Ansätzen von Lkw-Fahrten vergeben. Entsprechend dieser Studie wird für Lkw- bzw. Bus-Fahrten ein auf eine Stunde und einen Meter Wegelement bezogener Schallleistungspegel L WA,1h von 63 db(a) zu Grunde gelegt. Die Lage der Linienquellen ist der Anlage 3 zu entnehmen. Die Emissionsansätze des Betriebsverkehrs sind in Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5: Emissionsdaten der Linienschallquellen, Betriebsverkehr Quelle Zeitraum L WA [db(a)] Anzahl der Ereignisse Einwirkzeit [h] L WA,r [db(a)] Bus Einfahrt kurz (vgl. Anlage 3 dunkelblaue Linie) Bus Einfahrt lang (vgl. Anlage 3 blaue Linie) Bus Ausfahrt Betriebshof (vgl. Anlage 3 violette Linie) Bus Tanken Einfahrt (vgl. Anlage 3 grüne Linie) Bus Tanken Ausfahrt (vgl. Anlage 3 olivgrüne Linie) 7-20 Uhr 63 29 1 68 6-7 u. 20-22 Uhr 63 17 1 LNS 5-6 Uhr 63 - - - 7-20 Uhr 63 185 1 75 6-7 u. 20-22 Uhr 63 49 1 LNS 5-6 Uhr 63 - - - 7-20 Uhr 63 184 1 75 6-7 u. 20-22 Uhr 63 70 1 LNS 5-6 Uhr 63 48 1 80 7-20 Uhr 63 31 1 70 6-7 u. 20-22 Uhr 63 44 1 LNS 5-6 Uhr 63 - - - 7-20 Uhr 63 31 1 70 6-7 u. 20-22 Uhr 63 44 1 LNS 5-6 Uhr 63 - - - LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 12 von 34

Quelle Zeitraum L WA [db(a)] Anzahl der Ereignisse Einwirkzeit [h] L WA,r [db(a)] Bus Werkstatt Einfahrt (vgl. Anlage 3 orangene Linie) Bus Werkstatt Ausfahrt (vgl. Anlage 3 rote Linie) 7-20 Uhr 63 29 1 68 6-7 u. 20-22 Uhr 63 17 1 LNS 5-6 Uhr 63 - - - 7-20 Uhr 63 29 1 68 6-7 u. 20-22 Uhr 63 17 1 LNS 5-6 Uhr 63 - - - Erläuterungen: L WA : längenbezogener Schallleistungspegel L WAr : beurteilter längenbezogener Schallleistungspegel (Anzahl der Ereignisse und Einwirkzeit berücksichtigt) Pkw Die Berechnung der Zufahrt der Mitarbeiterparkplätze über die Wendemuthstraße (vgl. Anlage 3) wurde gemäß der Parkplatzlärmstudie durchgeführt. Hiernach kann für die Fahrt eines Pkw ein auf eine Stunde umgerechneter, längenbezogener Schallleistungspegel L WA,1h von 48 db(a) angesetzt werden. Die Zufahrt zum Parkplatz ist entsprechend der Parkplatznutzung modelliert. Die Emissionswerte der Parkplatz-Zufahrt sind der Tabelle 6 zu entnehmen. Tabelle 6: Emissionsdaten Pkw-Zufahrt Quelle Zeitraum Bewegungen Zufahrt Mitarbeiterparkplatz groß 7-20 Uhr 293 6-7 u. 20-22 Uhr 97 L WA, 1h [db(a)] L WA,r [db(a)] 48 61 LNS 5-6 Uhr 35 48 63 Zufahrt Mitarbeiterparkplatz klein 7-20 Uhr 49 6-7 u. 20-22 Uhr 16 48 54 Erläuterungen: LNS 5-6 Uhr 6 48 55 L WA,1h : auf eine Stunde und 1 m-wegelement bezogener Schallleistungspegel L WA,r: beurteilter Schallleistungspegel (Anzahl der Ereignisse und Einwirkzeit berücksichtigt) LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 13 von 34

5.2.2 Parkplätze Der Betriebshof verfügt über 5 Parkplätze für Busse mit insgesamt 164 Stellplätzen und 2 Parkplätze für Pkw mit ca. 125 Stellplätzen. Die Busstellplätze setzen sich aus einem großen zentralen Parkplatz mit 127 im Süden und weiteren kleineren Abstellflächen von 8-14 Stellplätzen, die auf dem Betriebsgelände verteilt sind, zusammen (vgl. Tabelle 7). Der Parkverkehr der Mitarbeiter wird in erster Linie über einen großen Parkplatz im Osten mit ca. 104 Stellplätzen abgewickelt. Zusätzlich dazu steht ein weiterer Parkplatz mit 21 Stellplätzen am Werkstattgebäude zur Verfügung. Die Parkplätze wurden gemäß der Bayerischen Parkplatzlärmstudie von 2007 /10/ modelliert. Die Mitarbeiterparkplätze werden gemäß dieser Studie mit einem Zuschlag für die Parkplatzart von 0 db(a) und für Impulshaltigkeit von 4 db(a) berücksichtigt. Die Bus-Parkplätze werden gemäß der Bayerischen Parkplatzlärmstudie für Zentrale Bushaltestellen (Dieselmotor) mit einem Zuschlag für die Parkplatzart von 10 db(a) und für Impulshaltigkeit von 4 db(a) bedacht. Als Oberfläche der Parkplätze wurde Asphalt in Ansatz gebracht. Aus den Angaben zu den prognostizierten Fahrten der Busse und der Mitarbeiter-Pkw (Bestandsverkehr zuzüglich 25 %) wurden in Bezug auf die gesamte Anzahl der Busbzw. Pkw-Stellplätze (164 bzw. 125) die Bewegungshäufigkeit pro Stellplatz und Stunde berechnet. Die Frequentierung des großen Busparkplatzes ist aus den Angaben des Betriebshofes bekannt. Diese wurde auf die kleineren Busparkplätze übertragen, da diese laut Betreiber nicht genau zu spezifizieren sind. So ergibt sich für die Busparkplätze für den Tagzeitraum (7-20 Uhr) eine Wechselfrequenz von 0,24, für die Ruhezeiten (6-7 und 20-22 Uhr) von 0,52 und für die lauteste Nachtstunde (5-6 Uhr) von 0,29. Diese Werte errechnen sich aus Ein- und Ausfahrten Betriebsgelände (Tag 398 Fahrten, Ruhezeit 135 Fahrten und lauteste Nachtstunde 48 Fahrten), Ein- und Ausfahrten Tank- und Reinigungshalle (Tag 62 Fahrten, Ruhezeit 87 Fahrten und lauteste Nachtstunde 0 Fahrten) und Ein- und Ausfahrten Werkstatt (Tag 58 Fahrten, Ruhezeit 33 Fahrten und lauteste Nachtstunde 0 Fahrten). Für die Mitarbeiterparkplätze wurde für den Tagzeitraum (7-20 Uhr) eine Wechselfrequenz von 0,18, für die Ruhezeiten (6-7 und 20-22 Uhr) von 0,26 und für die lauteste Nachtstunde (5-6 Uhr) von 0,28 berechnet. Diese Werte resultieren aus den Ein- und Ausfahrten der Mitarbeiterparkplätze (Tag 293 Fahrten, Ruhezeit 97 Fahrten und lauteste Nachtstunde 35 Fahrten). LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 14 von 34

Die Lage der Parkplätze ist der Anlage 3 zu entnehmen. Die emissionsrelevanten Ansätze der Parkplätze und die daraus resultierenden Emissionspegel sind der Tabelle 7 zu entnehmen. Tabelle 7: Emissionsdaten, Parkplätze Quelle Zeitraum Anzahl Bewegungen Oberfläche L WA Stellplätze [Stellpl.+Std] Fahrgassen [db(a)] Parkplatz Bus (groß) 7-20 Uhr 127 0,24 6-7 u. 20-22 Uhr 127 0,52 Asphalt o.ä. 98 LNS 5-6 Uhr 127 0,29 98 Parkplatz Bus (klein Süd) 7-20 Uhr 8 0,24 6-7 u. 20-22 Uhr 8 0,52 Asphalt o.ä. 81 LNS 5-6 Uhr 8 0,29 81 Parkplatz Bus (klein Mitte) 7-20 Uhr 14 0,24 6-7 u. 20-22 Uhr 14 0,52 Asphalt o.ä. 85 LNS 5-6 Uhr 14 0,29 85 Parkplatz Bus (klein Ost) 7-20 Uhr 7 0,24 6-7 u. 20-22 Uhr 7 0,52 Asphalt o.ä. 80 LNS 5-6 Uhr 7 0,29 80 Parkplatz Bus (klein West) 7-20 Uhr 8 0,24 6-7 u. 20-22 Uhr 8 0,52 Asphalt o.ä. 81 LNS 5-6 Uhr 8 0,29 81 Parkplatz Pkw (groß) 7-20 Uhr 104 0,18 6-7 u. 20-22 Uhr 104 0,26 Asphalt o.ä. 85 LNS 5-6 Uhr 104 0,28 87 Parkplatz Pkw (klein) 7-20 Uhr 21 0,18 6-7 u. 20-22 Uhr 21 0,26 Asphalt o.ä. 76 LNS 5-6 Uhr 21 0,28 77 LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 15 von 34

Erläuterungen: LNS: L WA: lauteste Nachtstunde Schallleistungspegel 5.2.3 Werkstattbetrieb Die Betriebszeit der Werkstatt liegt zwischen 4 und 23 Uhr, wobei sich der Arbeitsschwerpunkt in der Zeit zwischen 6 und 23 Uhr befindet. Entsprechend den Angaben der Hamburger Hochbahn AG werden lediglich kleinere Reparaturarbeiten in der Werkstatt durchgeführt. Für die Betriebsvorgänge in der Halle wurde basierend auf Erfahrungswerten ein werkstatttypischer Innenpegel für Arbeitsvorgänge wie Hämmern, Bohren und Schrauben von 80 db(a) abgeschätzt. Der Innenpegel wird im Berechnungsmodell über die Wände, die über Tore verfügen, abgestrahlt. Die Oberlichter des Daches werden laut Betreiber geschlossen gehalten, sodass eine Schallabstrahlung über das Dach als nicht relevant eingestuft werden kann. Das gleiche gilt für Wände, die lediglich über Fenster verfügen. Die Wände der Werkstatt bestehen aus Mauerwerk, die mit einem Schalldämm-Maß von 50 db berücksichtigt wurden. Für die Tore wurde anhand von Erfahrungswerten ein Schalldämm-Maß von 15 db angesetzt. Zudem wurde angenommen, dass jeweils eines der Tore während der Ein- und Ausfahrten der Busse geöffnet ist und somit ohne Dämmung abstrahlt. Aus diesen Annahmen ergibt sich für die Westfassade ein Gesamtschalldämm-Maß von 12 db und für die Ostfassade ein Gesamtschalldämm-Maß von 9 db. Die Raumbedingungen gem. DIN EN 12354-4; Tabelle B.1 wurden mit C = -3 db angesetzt /11/. Die genannten Fassaden wurden entsprechend als senkrechte Flächenschallquellen modelliert. Die Emissionsdaten der Betriebsvorgänge in der Halle sind der Tabelle 8 zu entnehmen und die Lage der Fassaden zeigt die Anlage 3. Tabelle 8: Emissionsdaten Betriebsvorgänge in der Werkstatt Quelle Zeitraum Einwirkdauer [min] L PA R W L WA,r [db(a)] [db] [db(a)] 7-20 Uhr 60 80 12 55 Wand West 6-7 u. 20-22 Uhr 35 80 12 55 LNS 5-6 Uhr - - - - LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 16 von 34

Quelle Zeitraum Einwirkdauer [min] L PA R W L WA,r [db(a)] [db] [db(a)] 7-20 Uhr 60 80 9 58 Wand Ost 6-7 u. 20-22 Uhr 35 80 9 58 LNS 5-6 Uhr - - - - Erläuterungen: L PA : Innenpegel R W : Schalldämm-Maß L WA,r : beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel (Einwirkzeit berücksichtigt) 5.2.4 Tank- und Reinigungsbetrieb Die Betriebszeit der Tank- und Reinigungshalle liegt in der Zeit zwischen 18 und 2 Uhr. In der Halle werden die Busse nach Bedarf betankt und/oder gereinigt. Für die Betriebsvorgänge in der Tank- und Reinigungshalle wurde in Anlehnung an eine Studie des TÜV Nord von 2006 /12/ und basierend auf Erfahrungswerten ein waschanlagentypischer Innenpegel von 86 db(a) angesetzt. Der Innenpegel wird im Berechnungsmodell über die Wände, die über Tore verfügen, abgestrahlt. Die Oberlichter des Daches werden laut Betreiber geschlossen gehalten, sodass eine Schallabstrahlung über das Dach als nicht relevant eingestuft werden kann. Das gleiche gilt für Wände, die lediglich über Fenster verfügen. Die Wände der Tank- und Reinigungshalle bestehen aus Mauerwerk, das mit einem Schalldämm-Maß von 50 db berücksichtigt wurde. Für die Tore wurde anhand von Erfahrungswerten ein Schalldämm-Maß von 15 db angesetzt. Zudem wurde angenommen, dass jeweils eines der Tore während der Ein- und Ausfahrten der Busse geöffnet ist und somit ohne Dämmung abstrahlt. Aus diesen Annahmen ergibt sich für die Westfassade ein Gesamtschalldämm-Maß von 10 db und für die Ostfassade ein Gesamtschalldämm-Maß von 10 db. Die Raumbedingungen gemäß DIN EN 12354-4; Tabelle B.1 wurden mit C = -3 db angesetzt /11/. Die genannten Fassaden wurden entsprechend als senkrechte Flächenschallquellen modelliert. Die Emissionsdaten der Betriebsvorgänge in der Halle sind der Tabelle 9 zu entnehmen. LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 17 von 34

Tabelle 9: Emissionsdaten Betriebsvorgänge in der Tank- und Reinigungshalle Quelle Zeitraum Einwirkdauer [h] L PA R W L WA,r [db(a)] [db] [db(a)] Wand West 7-20 Uhr 1 86 6-7 u. 20-22 Uhr 1 86 10 64 LNS 5-6 Uhr - - - - Wand Ost 7-20 Uhr 1 86 6-7 u. 20-22 Uhr 1 86 10 64 LNS 5-6 Uhr - - - - Erläuterungen: L PA : Innenpegel R W : Schalldämm-Maß L WA,r : beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel (Einwirkzeit berücksichtigt) 5.2.5 Spitzenpegel Als Spitzenpegel wurden gemäß einer Studie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt /13/ und der Bayerischen Parkplatzlärmstudie von 2007 /10/ die Betriebsbremse der Busse entsprechend einem Lkw mit 108 db(a) und das Türenschlagen auf den Pkw- Stellplätzen mit 100 db(a) in den Berechnungen berücksichtigt. 5.3 Eingangsdaten Schule/Sport Schallemissionen, die vom Schulbetrieb ausgehen, sind Folge der natürlichen Lebensäußerung von Kindern und sind als ortsüblich und sozial adäquat von den Anwohnern angrenzender Wohngebiete hinzunehmen (vgl. BVerwG vom 24.4.1991 NVwZ 1991, 884). Zur sicheren Seite wurden die Geräusche aus Schule jedoch aufgrund der Gleichartigkeit gemeinsam mit denen durch Sport nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung /6/ betrachtet. An der Grundschule Bandwirkerstraße werden ca. 200 Kinder unterrichtet. Die Schule verfügt über einen Sportplatz, eine Sporthalle sowie ca. 20 Pkw Stellplätze. Als schalltechnisch relevant sind folgende Vorgänge einzustufen (vgl. Anlage 5): Nutzung Sportplatz Parkbewegungen Kommunikationsgeräusche auf dem Pausenhof LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 18 von 34

5.3.1 Sportplatz Die Nutzung des Sportplatzes wurde auf der Grundlage der VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen /14/ modelliert. Auf dem Spielfeld wurden 8 Stunden Spielbetrieb (z.b. Fußball) angesetzt. Für die Modellierung wurde der Sportplatz mit den Emissionen der Spieler belegt. Gemäß VDI 3770 kann für die Spieler (auf das gesamte Feld verteilt) ein Schallleistungspegel von 94 db(a) angesetzt werden. Als Spitzenpegel wird für Übungsleiterpfiffe ein Maximal-Schallleistungspegel von 118 db(a) berücksichtigt. Die Lage der angesetzten Schallquelle ist der Anlage 5 zu entnehmen. Die Emissionsdaten für den Trainings- bzw. Spielbetrieb sind in Tabelle 10 aufgeführt. Tabelle 10: Emissionsdaten Sportplatz Quelle Zeitraum L WA [db(a)] L WA [db(a)] Einwirkzeit [h] L WA,r [db(a)] Sportplatz Erläuterungen: Werktag, außerhalb der RZ (8-20 Uhr) 94 61 8 60 RZ: L WA : Ruhezeit Schallleistungspegel L WA : flächenbezogener Schallleistungspegel (Flächengrößen: Sportplatz: ca. 1.875m²) L WA,r : beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel 5.3.2 Parkplatz Der Parkplatz liegt nordöstlich der Schule und verfügt über ca. 20 Stellplätze. Die Modellierung des Parkplatzes erfolgt anhand der bayerischen Parkplatzlärmstudie von 2007 (PLS 2007) /10/. Die Parkplätze werden mit einem Zuschlag für die Parkplatzart K PA von 0 db(a) und einem Zuschlag für die Impulshaltigkeit K I von 4 db(a) berücksichtigt. Als Spitzenpegel wurde das Türenschlagen mit 100 db(a) berücksichtigt. Die angesetzten Emissionsdaten des Parkplatzes sind in Tabelle 11 zusammengefasst. Die Lage der Schallquellen ist in der Anlage 5 dargestellt. Tabelle 11: Emissionsdaten Parkplatz Quelle Parkplatz Zeitraum Werktag, außerhalb der RZ (8-20 Uhr) L WA [db (A)] Bewegungen [Stellpl.+Std] Einwirk- zeit [h] L WA,r [db (A)] 80 0,5 12 80 Werktag, RZ (6-8 Uhr) 80 0,5 2 80 Erläuterungen: RZ: Ruhezeit LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 19 von 34

L WA : L WA,r : Schallleistungspegel beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel 5.3.3 Pausenhof Als maßgebliche Emissionsquellen für den Pausenhof wurden Kommunikationsgeräusche der Kinder während der Pausenzeiten (Ansatz 1,5 Stunden am Tag) berücksichtigt. Es wurde angenommen, dass von etwa 200 Grundschülern die Hälfte schreit. Die Schüler wurden gleichmäßig auf den südlichen und den nördlichen Pausenhof verteilt. Gemäß VDI 3770 /14/ kann für Kinderschreien eines Kindes ein Schallleistungspegel von 87 db(a) angesetzt werden. Als Spitzenpegel wurde lautes Schreien mit 108 db(a) im Modell berücksichtigt. Die angesetzten Emissionsdaten des Pausenhofes sind in Tabelle 12 zusammengefasst. Die Lage der Schallquelle zeigt Anlage 5. Tabelle 12: Emissionsdaten Pausenhof Quelle Pausenhof Nord Werktag, (8-20 Uhr) Kinderschreien Pausenhof Süd Werktag, (8-20 Uhr) Kinderschreien Erläuterungen: L WA : Schallleistungspegel L WA [db (A)] Anzahl der Ereignisse L WA gesamt [db(a)] Einwirk- zeit [h] L WA,r gesamt [db (A)] 87 50 104 1,5 64 87 50 104 1,5 62 L WA,r : beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel (Flächengröße Pausenhof Nord ca. 1.185m² und Pausenhof Süd ca. 1.960m²) LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 20 von 34

6 Berechnungsergebnisse 6.1 Verkehr Die Berechnung der Geräuschauswirkungen durch den Straßenverkehr auf den Geltungsbereich des B-Planes erfolgt sowohl für das am ungünstigsten angenommene Szenario der Bauphase I (nur nördliches Plangebäude an der Wandsbeker Allee, vgl. Anlage 2a) als auch für die Variante der Bauphase II (beide Plangebäude an der Wandsbeker Allee, vgl. Anlage 2b, zusätzlich verbunden durch Überbauung). Die Beurteilungspegel des Straßenverkehrslärms wurden in beiden Fällen in Form von Fassadenpegelfahnen für jede Geschosslage dargestellt (vgl. Anlagen 2a und b). Bei den Fassadenpegelplänen entspricht der erste Wert dem Beurteilungspegel am Tag und der zweite Wert dem Beurteilungspegel in der Nacht. Die rot hervorgehobenen Beurteilungspegel überschreiten den Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /1/ für Wohngebiete. Szenario Bauphase I Tagzeitraum Die Berechnungsergebnisse zeigen für den Tagzeitraum, dass der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /1/ für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) an den der Wandsbeker Allee zugewandten Fassaden der Planbebauung überschritten wird. Am nördlichen Plangebäude werden Pegel von bis zu 68 db(a) berechnet. Hier wird die Schwelle der potentiellen Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen von 65 db(a) somit überschritten. Dies gilt insbesondere auch für ggf. geplante Außenwohnbereiche. Am südwestlichen Plangebäude werden in den oberen Geschossen Beurteilungspegel von bis zu 61 db(a) ermittelt. Auch an der Bestandsbebauung sind in den oberen Geschossen leichte Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV /1/ für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) zu verzeichnen. Hier werden Beurteilungspegel von bis zu 61 db(a) errechnet (vgl. Anlage 2a). An den der Wandsbeker Allee abgewandten Fassaden werden die Grenzwerte der 16. BImSchV an allen Gebäuden im Plangebiet eingehalten. LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 21 von 34

Nachtzeitraum Für den Nachtzeitraum zeigen die Ergebnisse, dass der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 49 db(a) zusätzlich zu den deutlichen Überschreitungen an den der Wandsbeker Allee zugewandten Fassaden der Planbebauung, auch an den Fassaden zur Lengerckestraße leicht überschritten wird. Am nördlichen Plangebäude werden an den der Wandsbeker Allee zugewandten Fassaden Pegel von bis zu 61 db(a) berechnet und somit die nach Rechtsauffassung geltende Schwelle der Gesundheitsgefährdung überschritten. An den abgewandten Fassaden wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV größtenteils eingehalten. Am südwestlichen Plangebäude werden an den der Wandsbeker Allee zugewandten Fassaden in den oberen Geschossen Beurteilungspegel von bis zu 54 db(a) ermittelt. Auch an den Fassaden zur Lengerckestraße kommt es zu Überschreitungen von bis zu 2 db(a). An der Bestandsbebauung sind an der von der Wandsbeker Allee beaufschlagten Ost- und Südfassade Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV /1/ für allgemeine Wohngebiete von 49 db(a) zu erwarten. Hier werden Beurteilungspegel von bis zu 54 db(a) prognostiziert (vgl. Anlage 2a). Szenario Bauphase II Durch eine Bebauung des südöstlichen Plangebietes kann sowohl für die übrige geplante als auch für die bestehende Bebauung in dessen Schallschatten eine deutliche Verbesserung der schalltechnischen Situation erzielt werden. Die Beurteilungspegel werden hier um bis zu 8 db(a) gesenkt. Jedoch verbleiben die hohen schalltechnischen Belastungen an allen der Wandsbeker Allee ausgesetzten Fassaden. Im Einzelnen stellt sich die schalltechnische Situation wie folgt dar: Tagzeitraum Die Berechnungsergebnisse zeigen für den Tagzeitraum, dass der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /1/ für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) an den Plangebäuden entlang der Wandsbeker Allee lärmzugewandt überschritten wird. Es werden Beurteilungspegel von bis zu 68 db(a) errechnet. Hier wird die Schwelle der potentiellen Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen von 65 db(a) somit überschritten. Dies gilt insbesondere auch für ggf. geplante Außenwohnbereiche. Auch an der Nord- und der Südfassade dieses Gebäudekomplexes kommt es zu Überschreitun- LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 22 von 34

gen von bis zu 4 db(a). An den lärmabgewandten Fassaden wird der Grenzwert der 16. BImSchV eingehalten. Am südwestlich geplanten Gebäude wird der Immissionsgrenzwert aufgrund des vorgelagerten Gebäudes nun eingehalten. An der Bestandsbebauung wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /1/ ebenfalls größtenteils eingehalten (vgl. Anlage 2b). Nachtzeitraum Für den Nachtzeitraum zeigen die Ergebnisse, dass der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 49 db(a) zusätzlich zu den deutlichen Überschreitungen an den der Wandsbeker Allee zugewandten Fassaden der Planbebauung auch an den Fassaden zur Lengerckestraße leicht überschritten wird. An den Plangebäuden entlang der Wandsbeker Allee werden lärmzugewandt Beurteilungspegel von bis zu 61 db(a) berechnet und somit die nach Rechtsauffassung geltende Schwelle der Gesundheitsgefährdung überschritten. Auch an der Nord- und der Südfassade dieses Gebäudekomplexes kommt es zu Überschreitungen von bis zu 7 db(a). An den abgewandten Fassaden des Gebäudes sind keine Überschreitungen berechnet worden. Am südwestlichen Plangebäude werden vereinzelt Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV ermittelt. Es werden Beurteilungspegel von bis zu 51 db(a) prognostiziert. An der Bestandsbebauung sind im obersten Geschoss der Ostfassade Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV /1/ für allgemeine Wohngebiete von 49 db(a) von bis zu 4 db(a) ermittelt worden (vgl. Anlage 2b). 6.2 Gewerbe Die Berechnung der Geräuschauswirkungen durch den Busbetriebshof auf den Geltungsbereich des B-Planes erfolgt sowohl für das Szenario der Bauphase I (nur nördliches Plangebäude an der Wandsbeker Allee, vgl. Anlage 4a) als auch für die Variante der Bauphase II (beide Plangebäude an der Wandsbeker Allee, vgl. Anlage 4b). Zudem wurde die schalltechnische Situation mit geplanter Überdachung des großen Busparkplatzes als weitere Variante berechnet und in den Anlagen 4c (Bauphase I) und 4d (Bauphase II) dargestellt. LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 23 von 34

Die Beurteilungspegel des Gewerbelärms wurden in beiden Fällen in Form von Fassadenpegelfahnen für jede Geschosslage dargestellt. Bei den Fassadenpegelplänen entspricht der erste Wert dem Beurteilungspegel am Tag und der zweite Wert dem Beurteilungspegel für die lauteste Nachtstunde. Die rot hervorgehobenen Beurteilungspegel überschreiten den Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ für Allgemeine Wohngebiete. Szenario Bauphase I Tagzeitraum An den zum Busbetriebshof zugewandten Ostfassaden werden Beurteilungspegel bis zu 54 db(a) tags prognostiziert. Somit kann der maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ für Allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) an allen Fassaden im Plangebiet eingehalten werden (siehe Anlage 4a). Lauteste Nachtstunde Nachts werden an den zum Busbetriebshof zugewandten Ostfassaden jedoch Beurteilungspegel bis zu 47 db(a) prognostiziert. Somit wird der maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ für Allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) teilweise deutlich überschritten (siehe Anlage 4a). An den abgewandten Gebäudeseiten wird der maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ für Allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) größtenteils eingehalten. Für die Bauphase I ohne südöstlichen Gebäudekörper an der Wandsbeker Allee werden auch an den Ost- und Südfassaden des Bestandsgebäudes sowie des südwestlich geplanten Wohngebäudes Beurteilungspegel bis zu 45 db(a) nachts und somit Richtwertüberschreitungen prognostiziert. Auch hier wird an den abgewandten Gebäudeseiten der maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ für Allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) größtenteils eingehalten. Überdachung Busparkplatz Mit Überdachung des Busparkplatzes sind teilweise Pegelreduzierungen bis zu 4 db(a) nachts möglich. Dies betrifft insbesondere das Bestandsgebäude (siehe Anlage 4c). Der Großteil der Richtwertüberschreitungen verbleibt jedoch. LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 24 von 34

Szenario Bauphase II Tagzeitraum An den zum Busbetriebshof zugewandten Ostfassaden werden Beurteilungspegel bis zu 54 db(a) tags prognostiziert. Somit kann der maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ für Allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) an allen Fassaden im Plangebiet eingehalten werden (siehe Anlage 4b). Lauteste Nachtstunde Nachts werden an den zum Busbetriebshof zugewandten Ost- und Südfassaden Beurteilungspegel bis zu 50 db(a) prognostiziert. Somit wird der maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ für Allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) teilweise deutlich überschritten (siehe Anlage 4b). An den abgewandten Gebäudeseiten wird der maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ für Allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) größtenteils eingehalten. Durch den südöstlichen Gebäudekörper an der Wandsbeker Allee werden die Ost- und Südfassaden des Bestandsgebäudes sowie des südwestlich geplanten Wohngebäudes größtenteils abgeschirmt. Nur die Obergeschosse des Bestandshochhauses verbleiben an den Süd- und Ostfassaden bei Beurteilungspegeln bis zu 44 db(a) nachts mit relevanten Richtwertüberschreitungen. Überdachung Busparkplatz Mit Überdachung des Busparkplatzes sind teilweise Pegelreduzierungen bis zu 4 db(a) nachts möglich. Dies betrifft insbesondere das Bestandsgebäude sowie den südöstlichen Gebäudekörper an der Wandsbeker Allee (siehe Anlage 4d). Somit sind zumindest für das Bestandsgebäude keine relevanten Richtwertüberschreitungen mehr zu verzeichnen. Spitzenpegel Die Berechnung der Spitzenpegel zeigt, dass unter Berücksichtigung der in Kapitel 5.2.5 beschriebenen Spitzenpegel keine Pegel zu erwarten sind, die mehr als 30 db(a) tags und mehr als 20 db(a) in der lautesten Nachtstunde über dem Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ liegen. LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 25 von 34

6.3 Schule/Sport Die Berechnung der Geräuschauswirkungen durch die Schule und die Sportanlagen auf den Geltungsbereich des B-Planes erfolgt für das Szenario der Bauphase II (beide Plangebäude an der Wandsbeker Allee, vgl. Anlage 6) unter Berücksichtigung eines Werktages. Diese Variante stellt den lautesten zu erwartenden Fall dar. Für das Szenario der Bauphase I sind keine relevanten Änderungen für die schalltechnische Beurteilung zu erwarten. Die Beurteilungspegel wurden in Form von Fassadenpegelfahnen für jede Geschosslage dargestellt (vgl. Anlage 6). Bei den Fassadenpegelplänen entspricht der erste Wert dem Beurteilungspegel während der Ruhezeit und der zweite Wert dem Beurteilungspegel außerhalb der Ruhezeit. Werktag Ruhezeit (6-8 Uhr) Die Berechnungsergebnisse in Anlage 6 machen deutlich, dass unter den getroffenen Annahmen werktags innerhalb der morgendlichen Ruhezeit aufgrund des Betriebs der Schule und der Sportanlage an der nächstgelegenen Planbebauung Beurteilungspegel von bis zu 40 db(a) in den oberen Geschossen zu erwarten sind. Der zulässige Richtwert der 18. BImSchV /6/ von 50 db(a) wird damit um 10 db(a) unterschritten. Werktag Tagzeitraum (8-20 Uhr) Die Berechnungsergebnisse in Anlage 6 zeigen, dass für den Tagzeitraum, unter den getroffenen Annahmen, keine schalltechnischen Konflikte durch den Betrieb der Schule und der Sportanlage zu erwarten sind. An der nächstgelegenen Planbebauung werden Beurteilungspegel von bis zu 55 db(a) prognostiziert. Der zulässige Richtwert der 18. BImSchV /6/ von 55 db(a) wird damit erreicht und knapp eingehalten. Spitzenpegel Die Betrachtung der berechneten Spitzenpegel zeigt, dass unter Verwendung der oben beschriebenen Spitzenpegel keine Beurteilungspegel zu erwarten sind, die mehr als 30 db(a) tags über dem Immissionsrichtwert der 18. BImSchV /6/ liegen. Die maßgeblichen Spitzenpegel werden in der morgendlichen Ruhezeit um 18 db(a) und im Tagzeitraum um 9 db(a) unterschritten. LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 26 von 34

7 Fazit und Schallschutz 7.1 Verkehr Durch die stark frequentierte Wandsbeker Allee ist an den zugewandten Plangebäuden und Fassaden mit einer hohen Lärmbelastung zu rechnen. An den Plangebäuden entlang der Wandsbeker Allee werden lärmzugewandt Beurteilungspegel von bis zu 68 db(a) am Tag (6 bis 22 Uhr) und 61 db(a) in der Nacht (22 bis 6 Uhr) prognostiziert. Nachts wird somit die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 60 db(a) überschritten. Auch das südwestliche Plangebäude und das Bestandsgebäude im Nordwesten sind von Grenzwertüberschreitungen an den lärmzugewandten Gebäudeseiten insbesondere im Nachtzeitraum betroffen. Die Gebäude verfügen jedoch über eine lärmabgewandte Gebäudeseite, an der die Grenzwerte der 16. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete eingehalten werden. Zum Schutz vor Lärm sind somit im Sinne des Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010 /7/ Schallschutzmaßnahmen an den Plangebäuden und bei Neubauund Modernisierung des Bestandsgebäudes notwendig. Für alle Gebäude ist eine geeignete Anordnung der Aufenthaltsräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten vorzusehen. Dies gilt insbesondere für Schlafräume und Kinderzimmer. Ist dies nicht für alle Aufenthaltsräume möglich, so ist ein ausreichender Schallschutz an den Außenbauteilen der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Fassaden vorzusehen. Zudem sind an den zur Wandsbeker Allee ausgerichteten Ostfassaden der östlichen Plangebäude Schlafräume und Kinderzimmer zwingend auf den lärmabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. Ebenfalls sind Außenwohnbereiche einer Wohnung entweder durch Orientierung an der lärmabgewandten Gebäudeseite oder durch baulichen Schallschutz wie verglaste Vorbauten (z.b. verglaste Loggien oder Wintergärten) zu schützen. Im Vergleich zum Berechnungsszenario der Bauphase I verbessert sich die schalltechnische Situation durch die Errichtung des südlichen Gebäudekörpers an der Wandsbeker Allee (Bauphase II) im gesamten Plangebiet. Insbesondere das Plangebäude an der Lengerckestraße, im Süden des Plangebietes, wird in der Bauphase II deutlich abgeschirmt und die Beurteilungspegel um bis zu 8 db(a) gesenkt. Dadurch werden die in Bauphase I ermittelten Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV auf ein Minimum reduziert. Zudem werden in der Bauphase II Überschreitungen an der Bestandsbebauung verringert (vgl. rot markierte Zahlen in Anlage 2a und 2b). Auch hier LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 27 von 34

werden die Beurteilungspegel um bis zu 7 db(a) gesenkt. Somit entfiele bei Errichtung des südlichen Gebäudekörpers an der Wandsbeker Allee (Bauphase II) teilweise die Notwendigkeit der lärmbedingten Grundrissanordnung. 7.2 Gewerbe Durch den Busbetriebshof sind tagsüber keine Konflikte im Sinne der TA Lärm /3/ hinsichtlich einer WA-Ausweisung im Plangebiet zu erwarten. Nachts wird an den zum Busbetriebshof zugewandten Süd- und Ostfassaden der maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ für Allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) teilweise deutlich überschritten. An den abgewandten Gebäudeseiten wird der maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ für Allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) größtenteils eingehalten. Für die Bauphase I ohne südöstlichen Gebäudekörper an der Wandsbeker Allee werden auch an den Ost- und Südfassaden des Bestandsgebäudes sowie des südwestlich geplanten Wohngebäudes Richtwertüberschreitungen prognostiziert. Durch den südöstlichen Gebäudekörper an der Wandsbeker Allee werden in der Bauphase II die Ost- und Südfassaden des Bestandsgebäudes sowie des südwestlich geplanten Wohngebäudes größtenteils abgeschirmt. Nur die Obergeschosse des Bestandshochhauses verbleiben an den Süd- und Ostfassaden bei relevanten Richtwertüberschreitungen. Mit Überdachung des Busparkplatzes sind teilweise Pegelreduzierungen bis zu 4 db(a) nachts möglich. Dies betrifft insbesondere das Bestandsgebäude sowie den südöstlichen Gebäudekörper an der Wandsbeker Allee. Somit sind zumindest für das Bestandsgebäude keine relevanten Richtwertüberschreitungen mehr zu verzeichnen. Zum Schutz vor Lärm sind somit im Sinne des Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010 /7/ Schallschutzmaßnahmen an den Plangebäuden und bei Neubauund Modernisierung des Bestandgebäudes notwendig. Für die Planung kann nach Aussagen der Hamburger Hochbahn AG von einer Überdachung des Busparkplatzes ausgegangen werden. An den zur Wandsbeker Allee ausgerichteten Ostfassaden der östlichen Plangebäude sind Schlafräume und Kinderzimmer, wie bereits aufgrund des Verkehrslärms gefordert, zwingend auf den lärmabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. Diese Forderung ist bei Umsetzung des südöstlichen Gebäudekörpers an der Wandsbeker Allee auch auf dessen Südfassade zu übertragen. Für die Bauphase I ohne südöstlichen Gebäudekör- LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 28 von 34

per an der Wandsbeker Allee ist diese Forderung ebenfalls auf die Ost- und Südfassaden des Bestandsgebäudes (bei Neubau) sowie des südwestlich geplanten Wohngebäudes zu übertragen. Bei Modernisierung des Bestandsgebäudes sowie als Alternative zur zwingend lärmabgewandter Anordnung von Schlafräumen ist ein ausreichender Schallschutz in den Schlafräumen bei teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen (HafenCity-Lösung). 7.3 Schule/Sport Die durch den Betrieb der Schule und der Sportanlage auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen sind unter den getroffenen Annahmen im Sinne der 18. BImSchV /6/ unkritisch. LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 29 von 34

8 Festsetzungsvorschläge für den Bebauungsplan Planhinweise gemäß Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010 /7/ Gemäß dem Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 ist die Festsetzung unterschiedlicher Lärmstandards (HafenCity-Klausel, Grundrissklausel) innerhalb eines Bebauungsplanes, wenigstens jedoch innerhalb einer zusammenhängenden Gebäudestruktur zu vermeiden um nicht zwei unterschiedliche Schutzniveaus zu produzieren. Die Festsetzungsvorschläge beziehen sich auf den Planfall sowohl für die Verkehrs- als auch die Gewerbelärmbetrachtungen mit Überdachung des Busparkplatzes. Im Vergleich zum Berechnungsszenario der Bauphase I verbessert sich die schalltechnische Situation durch die Errichtung des südlichen Gebäudekörpers an der Wandsbeker Allee (Bauphase II). Eine zusammenhängende Bebauung entlang der Wandsbeker Allee reduziert den Bedarf an lärmtechnischen Festsetzungen. Hiervon geht das Bezirksamt Wandsbek inzwischen aus. Die Grundrissklausel für alle Wohngebäude mit Beurteilungspegeln nachts >49 db(a): In den Allgemeinen Wohngebieten mit Beurteilungspegeln nachts >49 db(a) sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Die Blockrandklausel für die Wohngebäude an der Wandsbeker Allee In den Allgemeinen Wohngebieten sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung er- LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 30 von 34

reicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db(a) erreicht wird. Für die Bauphase I ist die Blockrandklausel (s.o.) auf alle Wohngebäude im Plangebiet zu übertragen. Alternativ kann auch die HafenCity-Klausel zum Schutz der Nachtruhe angewendet werden. Diese würde im Sinne der Gleichbehandlung dann die Grundrissklausel ersetzen. Die Blockrandklausel für die Wohngebäude an der Wandsbeker Allee würde jedoch nach wie vor erforderlich sein. Es ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.b. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 db(a) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Ein- Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Hamburg, 12. März 2014 LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 31 von 34

9 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Anlage 2a: Anlage 2b: Lageplan Verkehr Fassadenpegelplan Verkehr Bauphase I Fassadenpegelplan Verkehr Bauphase II Anlage 3: Anlage 4a: Anlage 4b: Anlage 4c: Anlage 4d: Lageplan Gewerbe Fassadenpegelplan Gewerbe Bauphase I Fassadenpegelplan Gewerbe Bauphase II Fassadenpegelplan Gewerbe Bauphase I mit Überdachung Fassadenpegelplan Gewerbe Bauphase II mit Überdachung Anlage 5: Anlage 6: Lageplan Sport Fassadenpegelplan Sport Bauphase II LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 32 von 34

10 Quellenverzeichnis /1/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) /2/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90 Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBl. Nr. 7 /3/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl (1998) Nr. 26, S. 503-515 /4/ DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 zu beziehen über Beuth Verlag GmbH /5/ Berechnung der Meteorologie-Faktoren C O bzw. C met Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg, Amt für Immissionsschutz und Betriebe Lärmmessstelle - vom 12.04.2005, Standort Fuhlsbüttel /6/ Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV BGBI. I S. 1588, 1790, BGBI. III 2129-8-1-18 vom 18. Juli 1991 /7/ Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt; Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Januar 2010 /8/ BVerwG Az. 9 C 2.06 vom 07.03.2007 /9/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten - Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden 2005 /10/ Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, August 2007 /11/ DIN EN 12354-4 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Deutsche Fassung EN 12354-4:2000 /12/ 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald, TÜV NORD Umweltschutz Rostock GmbH & Co. KG, 2006 /13/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 33 von 34

Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Hessisches Landesamt für Umwelt, Knothe, Ekkehard, Wiesbaden 1995 /14/ VDI-Richtlinie 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquelle Sportund Freizeitanlagen Ausgabe September 2012 LÄRMKONTOR GmbH LK 2013.223 Seite 34 von 34