Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016
Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung, Haftung, Kontrolle Rechtsdienstleistungsgesetz: Beratung bei Erstellung einer Vorsorgevollmacht Rechtsdienstleistungsgesetz: Tätigkeit als (beruflicher) Vorsorgebevollmächtigter Rechtspolitik
Vorsorgevollmacht Anwendungsbereiche Vermögen Personale Angelegenheiten, insbes. Behandlung, Freiheitsentziehung, Zwangsbehandlung Gerichtsverfahren, behördliche Verfahren Form Wirksamkeitsvoraussetzungen Beendigung durch Widerruf
Vorsorgeverhältnis Bedeutung Rechtliche Einordnung unentgeltliche Vollmacht : familiäre Unterstützung oder verpflichtender Auftrag entgeltliche Vollmacht : Dienstvertrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag Form Wirksamkeitsvoraussetzungen Beendigung durch Kündigung
Vorrang vor Betreuung Grundlage: Selbstbestimmung hat Vorrang Voraussetzungen Rechtliche Wirksamkeit der Vollmacht Keine enge Beziehung des Bevollmächtigten zur Einrichtung ( 1896 II, 1897 III BGB) Gleichwertigkeit der Vollmacht mit der Betreuung ( ebenso gut)
Vertrauen und Kontrolle Bevollmächtigter als Vertrauensperson Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Kontrolle grundsätzlich durch Vollmachtgeber selbst falls erforderlich: Vollmachtsbetreuung / Kontrollbetreuung ausnahmsweise: gerichtliche Genehmigung (= präventive Kontrolle)
Vertrauensverhältnis Setzt Vorsorgevollmacht Vertrauensverhältnis voraus? generell? für bestimmte Aufgabenbereiche (Personensorge)? Rechtliche Bedeutung des Vertrauens Rechtliche Wirksamkeit der Vollmacht? Gleichwertigkeit mit Betreuung?
Vergütung und Haftung maßgeblich ist Vorsorgevertrag Haftung für Pflichtverletzung bei Vorsatz und Fahrlässigkeit Haftungserleichterung bei Familienangehörigen (Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) ist umstritten Berufliche Vorsorgevollmacht: Haftung wie bei professionellen Dienstleistern
Kontrolle grundsätzlich durch Vollmachtgeber selbst Vollmachtsbetreuung / Kontrollbetreuung nur wenn konkrete Anhaltspunkte, dass Bevollmächtigter seine Aufgaben nicht erfüllt oder Vollmacht missbraucht Befugnis zum Widerruf muss ausdrücklich in den Aufgabenkreis aufgenommen werden (zuständig: Richter, nicht Rechtspfleger) ausnahmsweise: gerichtliche Genehmigung
Berufliche Vorsorgevollmacht Berufliche Vorsorgevollmacht durch Rechtsanwälte selten Berufliche Führung von Vollmachten durch andere Personen Rechtsdienstleistung ohne Erlaubnis? durch Betreuungsvereine Wirtschaftliche Tätigkeit und Gemeinnützigkeit? Gefährdung der Anerkennung nach 1908f BGB?
Berufliche Vollmachten und Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) RDG gilt ab 1.7.2008, davor galt das Rechtsberatungsgesetz (RBerG ) Alte Rechtslage beruflich geführte Vorsorgevollmacht = geschäftsmäßige Rechtsbesorgung vom RBerG nicht erlaubt und nicht erlaubnisfähig Vollmacht verstößt gegen gesetzliches Verbot und ist nichtig, 134 BGB Vertrag ist ebenfalls nichtig, 139 BGB
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Vorschläge zur Zulassung der beruflich geführten Vorsorgevollmacht Gesetzgeber des RDG (BT Drucks. 16/3655) keine Regelung der Vorsorgevollmacht, sondern (nur) der damit verbundenen Rechtsdienstleistung zulässig, wenn Vorsorgevollmacht im Familienund Freundeskreis und unentgeltlich (vgl. 6 RDG) keine gesetzliche Regelung für die entgeltliche und berufliche Vorsorgevollmacht
Beratung bei Erstellung einer Vorsorgevollmacht Einzelfallberatung = Rechtsdienstleistung Erlaubnis notwendig, 3 RDG Erlaubt durch Gesetz: Beratung durch Betreuungsverein, 1908f Abs. 4 BGB keine gesetzliche Erlaubnis für Einzelfallberatung durch Behörde! unentgeltliche Beratung innerhalb enger persönlicher Beziehungen, 6 RDG unentgeltliche Beratung außerhalb enger persönlicher Beziehungen durch Rechtsanwalt oder Volljurist, 6 II RDG ( Behörde?) als Nebenleistung, 5 RDG ( Behörde?)
Tätigkeit als Vorsorgebevollmächtigter und RDG Vermögenssorge = Vermögensverwaltung, d.h. keine Rechtsdienstleistung? Personensorge = Rechtsdienstleistung? Rechtsdienstleistung als (erlaubte) Nebentätigkeit zur Ausübung der Vorsorgevollmacht, 5 RDG?
Tätigkeit als Vorsorgebevollmächtigter Rechtsdienstleistung und RDG gesetzliche Definition in 2 RDG zu prüfen: konkret vereinbarte Dienstleistung(en) Keine Aussage über die Vorsorgevollmacht möglich. Es kommt auf die konkrete Vorsorgevollmacht an! rechtliche Beratung und Vertretung anderer Personen rechtliche Prüfung des Einzelfalls
Tätigkeit als Vorsorgebevollmächtigter und RDG Beispiele für Rechtsdienstleistung Durchsetzung von Rechten Abwehr fremder Ansprüche durch Schreiben, Anträge, Verhandlung, Kündigung, Widerspruch usw. Einzelfälle oft umstritten z.b. Feststellung des Grads der Behinderung (BSG: Antrag keine RD, weil nur Mitteilung von Fakten; Widerspruch ist aber RD)
Tätigkeit als Vorsorgebevollmächtigter und RDG Vorsorgevollmacht dient (wie Betreuung) Assistenz zur Ausübung der Rechts und Handlungsfähigkeit Schutz vor einer Selbstbeschädigung dazu gehören u.a. Durchsetzung von Rechten des Betroffenen Abwehr fremder Ansprüche und Schutz vor Übergriffen Dritter wesentliche Teile der Tätigkeit des Bevollmächtigten = Rechtsdienstleistung
Rechtspolitik Vorsorgevollmacht für Angehörige und nahe stehende Personen Überwiegend Ablehnung der beruflichen Vorsorgevollmacht (außerhalb Anwaltschaft) Diskussion um die Finanzierung der Betreuungsvereine Querschnittsaufgaben Betreuung Berufliche Vorsorgevollmachten
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