Eingegangen am: Antrag auf Erteilung Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Antragsteller: Familienname, evtl. Geburtsnamen Sonstige frühere Namen Vornamen Ordens- oder Künstlername Doktorgrad Geburtstag Geburtsort Geschlecht Straße, Hausnummer männlich weiblich PLZ, Wohnort Taxi Mietwagen Krankenkraftwagen Personenkraftwagen im Linienverkehr/bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen Betriebssitz, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird (bei Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen): Ich trage im Straßenverkehr eine Sehhilfe nein ja Liegen geistige oder körperliche Krankheiten/Behinderungen vor? nein ja (Falls ja, bitte nähere Erläuterungen auf Beiblatt) Vorhandene Fahrerlaubnisklassen Klasse erteilt am Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit durch Behörde ausgestellt am: gültig bis verlängert bis: Vordruck-Nr. ausgestellt durch (ausstellende Behörde): Listen-Nr. Ablauf der Probezeit Liste-Nr Ich füge bei: (nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung und des Straßenverkehrsgesetzes) Kopie des Führerscheins (nicht notwendig, wenn Ihr Führerschein von der Verwaltungsbehörde ausgestellt worden ist, bei der Sie den Antrag auf Fahrgastbeförderung einreichen) Nachweis, dass das 21. Lebensjahr bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenwagen das 19. Lebensjahr vollendet wurde, dass sich eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens zwei Jahren bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenwagen seit mindestens einem Jahr im Besitz befindet oder innerhalb der letzten fünf Jahre im Besitz befunden hat, über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe nach 19 FeV, falls die Erlaubnis für Krankenkraftwagen gelten soll der geistigen und körperlichen Eignung gemäß 11 Abs. 9 FeV in Verbindung mit Anlage 5 dass er die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß 12 Abs. 6 FeV in Verbindung mit Anlage 6 Nr. 2.2 erfüllt durch Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens, dass gewährleistet ist, dass der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen getragen wird. dass die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet vorhanden sind, indem Beförderungspflicht besteht, wenn die Fahrerlaubnis für Taxen gelten soll. LRA Main-Spessart ABB 350 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung-Antrag auf Erteilung oder Verlängerung.pdf Seite: 1 von 5
dass die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes vorhanden sind, wenn die Fahrerlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen gelten soll. (Gilt nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50.000 Einwohner hat.) Einverständniserklärung zur Eignungsuntersuchung I. Bemerkungen der Meldebehörde 1. Es haben vorgelegen: Personalausweis Reisepass 2. Personalangaben und Anschrift geprüft berichtigt 3. Mit Hauptwohnung gemeldet in seit zugezogen 4. Führungszeugnis beantragt nein ja, Grund: 5. Bemerkungen (ggf. auf Beiblatt) 6. Die Gebühr für die Prüfung des Antrages und für das Führungszeugnis ist eingezogen LRA Main-Spessart ABB 350 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung-Antrag auf Erteilung oder Verlängerung.pdf Seite 2 von 5
II. Die folgenden Unterlagen wurden angefordert am/die Angaben wurden überprüft 1. Auskunft aus dem VZR/BZR per Fax 2. Führungszeugnis 3. Nachweis über das Sehvermögen (augenärztliches Gutachten) 4. Ausbildung in Erster Hilfe 5. Nachweis über die Begründung eines ständigen Aufenthalts im Inland 6. Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis 7. Nachweis Vollendung 21./19. Lebensjahr 8. Nachweis Ortskunde (Ortskundeprüfung)* 9. Ablichtung der ausländischen Fahrerlaubnis 10. Ablichtung des Führerscheins 11. Betriebs- oder amtsärztliches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 12. Sonstige Ermittlungen III. Nachweis über die geistige und körperliche Eignung ( 11 Abs. 9 i.v.m. Anlage 9) durch Muster Anlage 5 FeV von/vom: Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin Arzt einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung amtl. anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung ist bis zum beizubringen. Gründe: 1. Die Anordnung erging schriftlich mündlich am 2. Die erforderliche körperliche und geistige Eignung kann nach den vorgelegten Unterlagen als gegeben erachtet werden. * (bei Taxen); bei Mietwagen oder Krankenkraftwagen nur, wenn der Ort des Betriebssitzes 50.000 und mehr Einwohner hat. LRA Main-Spessart ABB 350 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung-Antrag auf Erteilung oder Verlängerung.pdf Seite 3 von 5
IV. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen bestehen gegen die Eignung des Antragstellers/-in zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung keine Bedenken. Der Antragsteller/in erhält die Erlaubnis. Folgende Auflagen werden angeordnet: EDV-Schlüssel: Die Fahrerlaubnis wird beschränkt Der Antragsteller/-in wurde von den Auflagen/Beschränkungen unterrichtet am Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit ergänzt neu ausgestellt ausgefertigt unter Listen-Nr. gültig bis Ortskenntnisprüfung (grundsätzlich für Taxi- bei Mietwagen/Krankenwagen nur wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat) Für das Pflichtfahrgebiet abgelegt und bestanden am Nach Wiederholung bestanden am Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wurde dem Antragsteller ausgehändigt am Führerschein erhalten: ( des Antragstellers) Bearbeitungsvermerke: 1. Prüfung nicht abgelegt, Antrag abgeschlossen am 2. Prüfung nicht bestanden, Antrag abgeschlossen am 3. Antrag mangels Interesse abgeschlossen am 4. Karteiblatt gefertigt ergänzt 5. Datensatz erfasst geändert LRA Main-Spessart ABB 350 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung-Antrag auf Erteilung oder Verlängerung.pdf Seite 4 von 5
Kostenfestsetzung der Klasse/n der Klasse/n Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Ausfertigung des Führerscheins Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis, Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Geb.-Nr. 202.1, GebOSt) Nach vorangegangener Entziehung, Versagung oder nach Verzicht (Geb.-Nr. 202.3, GebOSt) Bei besonders hohem Aufwand der Feststellung des Besitzstandes (Geb.-Nr. 202.6, GebOSt) Bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung (Geb.-Nr. 202.1, Geb- OSt) Auf Grund einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der EU oder eines EWG-Vertragsstaates sowie aus einem in Anlage 11 zur FeV aufgeführten Staat, sofern keine Prüfung verlangt wird (Geb.-Nr. 202.2, GebOSt) Aufstellung der Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) - bei Fahrerlaubnis auf Probe (Geb.-Nr. 126.1, GebOSt) - in den übrigen Fällen (Geb.-Nr. 126.2, GebOSt) Auskunft aus dem Verkehrszentralregister KBA (Geb.-Nr. 143, GebOSt) Erteilung einer befristeten Prüfbescheinigung als Nachweis der Fahrberechtigung (Geb.-Nr. 399 bzw. 213 GebOSt) Entscheidung über eine Ausnahme von den Vorschriften der FeV oder VOint (Geb.-Nr. 213, GebOSt) Auslagen ( 2 GebOSt) Summe KEB/Geb.-Reg.-Nr. KEB/Geb.-Reg.-Nr. LRA Main-Spessart ABB 350 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung-Antrag auf Erteilung oder Verlängerung.pdf Seite 5 von 5