Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung verabschiedet.

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Transkript:

Trinkwasserverordnung Was ist neu? Sachstand und Entwicklung Erste VO zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03.05.2011 Am 12. Oktober hat der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung verabschiedet. 1

Legionellen: Stäbchen-Bakterien weltweite Verbreitung Nachweis über Kultivierung Ergebnis nach 2 Wochen KBE = Koloniebildende Einheiten Technischer Maßnahmenwert: 100 KBE / 100 ml = Wert, bei dessen Überschreitung eine [ ] vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist und Maßnahmen [ ] eingeleitet werden..legionelleninfektion Jährlich erkranken mindestens 20.000 32.000 Personen an Lungenentzündungen die durch Legionellen hervorgerufen werden (Stellungnahme des Umweltbundesamt) Übertragungsweg Nur durch Einatmen über Luft (Aerosole) Betroffene Personen Kranke immungeschwächte Menschen Erscheinungsform Pontiac Fieber, Sommergrippe Legionärskrankheit (Lungenentzündung mit teilweise tödlichem Verlauf (15 20 %) 2

Infektionsweg: Einatmen erregerhaltiger Aerosole Keine Infektion: Essen, Trinken, Wundinfektion, Mensch zu Mensch Hauptfaktoren: 1. Warmwasser 2. Duschen 3

Ausweitung von Begriff Wasserversorger Wasserversorger : Mietshäuser und WEG s mit vermieteten Eigentumswohnungen sind betroffen. Die jeweilige WEG ist Betreiber einer Wasserversorgungsanlage im Sinne des 3 Nr. 2 TrinkwasserVO. Wasserversorger Die Stellung des Verwalters neben den Eigentümern wenn kann es treffen? 4

Verwalterhaftung 1. Verband der Wohnungseigentümer 2. Einzelne Eigentümer 3. Externe Dritte (Besucher des Grundstücks) Verwalterhaftung Werden öffentlich rechtliche Vorgaben verletzt und entsteht dem Verband/den Eigentümern ein Schaden, kommt ein Anspruch gegen den Verwalter insbesondere nach 280 BGB in Betracht. Voraussetzung: Pflichtverletzung 5

Verwalterpflichten 27 Absatz I WEG Verwaltervertrag BGH NJW 1996, 1216 Der Verwalter hat die Eigentümerversammlung umfassend über die aufgetretenen tatsächlichen und rechtlichen Zweifelsfragen aufzuklären und ihr, jedenfalls auf Verlangen, einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen. 6

BGH NJW 1996, 1216 Die Eigentümerversammlung muss aufgrund der Aufklärung des Verwalters in der Lage sein, das Risiko, das sie mit der Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme oder mit deren Versagung eingeht, zutreffend abzuschätzen. BGH NJW 1996, 1216 Läßt es der Verwalter hieran schuldhaft fehlen, so haftet er, weil er der Eigentümerversammlung keine ordnungsgemäße Grundlage für die zu treffende Entscheidung verschafft hat. 7

Ermöglichung der Beschlussfassung 1. Verwalter muss aussagekräftige Angebote für die Maßnahme einholen. 2. Ladung zur Versammlung muss hinreichend deutlich sein 3. Er muss die Eigentümer in der Versammlung umfassend informieren 4. Er muss eine zutreffende Beschlussfassung ermöglichen Ausweitung von Begriff Wasserversorger : Trinkwasser wird zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken an Verbraucher abgegeben ( 3/2e) gewerblich: Gewinnerzielungsabsicht; z.b. Mietwohnung öffentlich: wechselnder, unbestimmter Personenkreis 8

3 Liter Inhalt zwischen 400l Speicher und Entnahmestelle? ½ Zoll Rohrleitung: Inhalt 0,2l pro Meter = ca.15 Meter ¾ Zoll Rohrleitung: Inhalt 0,37l pro Meter = ca. 8 Meter 1 Zoll Rohrleitung 0,58l pro Meter = ca. 5 Meter Einem Rohrleitungsvolumen von über 3 Liter zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle. Zirkulationsleitungen werden nicht mit eingerechnet. Wann nicht? Ein- oder Zweifamilienhäuser Kleinanlage (unter 400 l Warmwasserspeicher und oder Rohrinhalt kleiner 3 l) reine Selbstnutzung / keine Vermietung Gasetagenheizung bzw. dezentrale Warmwasseraufbereitung 9

Die neuen Pflichten im Überblick: Anzeigepflicht ist nun entfallen! Untersuchungspflicht alle 3 Jahre, erstmalig bis zum 31.12.2013 Informationspflicht Dokumentationspflicht Untersuchungspflicht ( 14/3) Voraussetzungen: - gewerblich/öffentlich - Großanlage zur Trinkwassererwärmung - Duschen oder andere Aerosol-Bildung Legionellen systemisch, alle 3 Jahre Meldung der Ergebnisse ans Gesundheitsamt Dokumentation, Betriebsbuch (10 Jahre aufheben!) 10

Kann die Untersuchungshäufigkeit verlängert werden? Das 3-jährliche h Untersuchungsintervall t kann verlängert werden, wenn: a) in drei aufeinander folgenden Jahren keine Beanstandungen aufgetreten sind, b) die Anlage nicht wesentlich verändert wurde und c) ein Nachweis über die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegt. Letzteres kann z.b. durch ein entsprechendes Zertifikat eines Sanitärfachbetriebs bestätigt werden ("Trinkwasser-Check"). Die Verlängerung kann beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Informationspflicht Verbraucher müssen schriftlich oder über Aushang informiert werden über Qualität des Trinkwassers auf Basis der Untersuchungsergebnisse ( 21/1) Aufbereitungsstoffe bei Beginn der Zugabe & jährliche Liste ( 16/4) ggf. vorhandene Bleileitungen ( 21/1) 11

Zusammenfassung: Die Trinkwasserverordnung 2012 (neu) fordert eine jährliche (geplante Änderung alle 3 Jahre) Untersuchung von zentralen Warmwasseranlagen auf Legionellen Im Rahmen des vorsorgenden und aktiven Gesundheitsschutzes ist eine Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen geboten beste Strategie: frühzeitig vorausschauend nachhaltig Die Probenentnahme Vor der Probenahme dürfen max. 3 l Wasser laufen gelassen werden (Anmerkung: Änderung der DIN in Arbeit, in Zukunft 1L Vorlauf). Vor der Probennahme sind alle mit dem Trinkwasser in Berührung kommenden Teile durch Abflammen zu desinfizieren, damit keine Verfälschung der Entnahmeprobe stattfindet. 12

Was ist jetzt zu tun? Schaffung von geeigneten Probenentnahmestellen Denken Sie an die Wärmezähler für Warmwasseraufbereitung, die nach der HeizKV bis 31.12.2013 angebracht werden müssen. Weiter kann auch gleich der Bedarf an Isolierungen von Wasser führenden Rohren im Kellerbereich ermittelt werden. 27 WEG Grundprinzip: Beschlussfassung statt Eigenmacht! 1. Informationsbeschaffung und Weitergabe 2. Ladung, Vorsitz, Verkündung 3. Beschlussausführung Drum prüfe die Verwaltervollmacht! 13

1. Informationsbeschaffung Ausschreibung der Arbeiten Es obliegt dem Verwalter, die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Modalitäten der jährlichen Legionellenuntersuchungen vorzubereiten. Eine Terminfestlegung für die erste Legionellenuntersuchung fehlt in der Trinkwassernovelle. Das bedeutet, dass von heute an gerechnet ein Jahr bis zum 31.12.2013 nur noch 13 Monate zur Verfügung stehen, um die erste Untersuchung dieser Art durchführen zu lassen. 14

Eigentümerversammlung 2012 Hinweise zur Gestaltung der Tagesordnung Mustertagesordnung für 2012/2013 1. Eröffnung, Begrüßung 2. Bericht der Verwaltung 3. Beschluss über die Abrechnung 2011 4. Beschluss über den Wirtschaftsplan 2012 5. Entlastung von Verwaltung und Beirat 6. SONDERTHEMA: Trinkwasserverordnung 7. Beschlüsse zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung 8.. Eigentümerversammlung 2012 Hinweise zur Gestaltung der Tagesordnung Einladung zur ETV: 1.Klarheit der Tagesordnung 2.Beifügung von Informationsmaterial Angeboten Erläuterungstext 15

Frühzeitig vorausschauend nachhaltig 1. Check der Anlage, Probenentnahme möglich 2. Sanitärfirma Angebot (bedenke Heizkostenverordnung ((Zähler) 2013) 3. Angebot Untersuchung 4. Information der Eigentümer 5. Beschlusseinleitung 6. Beschlussumsetzung Frühzeitig vorausschauend nachhaltig Noch erscheint das Jahresende 2013 weit weg - doch es ist schneller da als man denkt. 16

Legionellenbefall oder die Überschreitung des technischen e Maßnahmenwertes a e von 100 KBE / 100ml 33 47% aller untersuchten Objekte weisen die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes gem. der TrinkwV 2012 auf!!!! 34 17

47% teilen sich auf in 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 66 % 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 25 % 20,00% 9 % 10,00% 0,00% > 100 KbE / 100 ml > 1.000 KbE / 100 ml > 10.000 KbE / 100 ml mittlere Kontamination hohe Kontamination extrem hohe Kontamination 35 Information RGU München (Referat für Gesundheit und Umwelt) Quelle: tz vom 19.10.2012 Die Bilanz laut zuständigem Umweltmediziner Dr. Hubert Maiwald (52): 41 Prozent aller Häuser waren auffällig, weil mindestens eine von mehreren Proben den Grenzwert überschritt. In über 800 Miethäusern gab es also in den vergangenen zwölf Monaten Legionellen-Alarm dabei liegt nur ein Bruchteil der Ergebnisse vor. Die übrigen Gebäude müssen nach einer Lockerung der Verordnung bis Ende 2013 untersucht sein. Das RGU rechnet in einer Stadtrats-Vorlage mit Funden in jedem dritten Haus! 36 18

Die Praxis 37 Alle Informationen IN-FORMATION ordnen... 1. Auswertungen 2. Laborberichte 3. Probenahmeprotokolle 4. Meldeformular an die Gesundheitsbehörde 38 19

Verhältnisse im Überblick bli! Anzahl der Grenzwertüberschreitungen Wie hoch sind die Grenzwertüberschreitungen Wo befinden sich die Grenzwertüberschreitungen Warmwassertemperaturen beachten u. vergleichen 39 Was muss nun umgehend veranlasst werden? (gem. gesetzlicher Vorgaben der Gesundheitsbehörden / DVGW) 1. Meldung an die zuständige Gesundheitsbehörde 2. Information an die Nutzer 3. Veranlassung der Gefährdungsanalyse entspricht die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik? (durch ein nach VDI 6023 zertifizierte Fachfirma) 40 20

Auswertung Gefährdungsanalyse u.a.. Reinigung des Warmwasserbereiters notwendig? Sind sonstige Wassernachbehandlungsanlagen vorhanden? Dimensionierung der Warmwasserinstallation / Todleitungen? Letzte Reinigung / Entkalkung des/der Warmwasserspeicher? Temperaturen Vor- und Rücklauf Warmwasserspeicher? Funktion der Zirkulationspumpe? Strangabsperrventile?...usw. 41 Weiter geht s mit Angebote für die Mängelbeseitigung Beauftragung bzgl. der Mängelbeseitigung Weitergehende Untersuchung 42 21

Achtung Alle betreffenden Dokumente bis hin zu den Umsetzungen müssen dokumentiert werden und unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren!! 43 Bestimmt t hat sich nun ein weiterer Aufklärungsbedarf ergeben oder??? 44 22

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 45 23