Ausschreibungen nach dem neuen EEG

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Transkript:

Ausschreibungen nach dem neuen EEG Dr. Philipp Leander Wolfshohl, Referat für Erneuerbare Energien 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Berlin, 23.09.2016 www.bundesnetzagentur.de

2 Hintergrund

Entstehung 3 Die DG-Competition setzt im Rahmen der UEBLL die Einführung von Pilot-Ausschreibungen durch und erzwingt bis 2017 die Einführung von Ausschreibungen. In der deutschen Politik gab und gibt es eine breite Mehrheit für die Einführung von Ausschreibungen aber auch viele Kritiker. Der Gesetzgeber führt mit dem EEG 2014 die PV-Pilot-Ausschreibung ein und legt sich fest, bis 2017 auch für andere EE-Energieträger die Förderhöhe durch Ausschreibungen zu ermitteln. Einführung der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) im Februar 2015 Erste Ausschreibungsrunde im April 2015 Bis heute wurden fünf Ausschreibungsrunden durchgeführt. Europäische Öffnungen ab Ende 2016 für PV-Freiflächenanlagen Wind und Biomasse folgen 2017

Designaufgaben 4 Konkurrierende Ziele des Designs Wettbewerblichkeit Niedrige Fördersätze Erhaltung der Akteursvielfalt Erreichen des Zubaukorridors Die Zielerreichung wird über die Verfahrensparameter gesteuert Ausschreibungsmenge Ausschreibungsfrequenz Präqualifikationsanforderungen Pönalen und Sicherheiten Höchstwerte Fristen

5 Die FFAV

Die Parametersetzung der FFAV 6 Drei Ausschreibungsrunden pro Jahr, in Summe Ø 400 MW/a Geboten wird auf den anzulegenden Wert = sonstige Regelungen aus dem EEG bleiben unverändert Frühe Ausschreibung mit starkem Bieterbezug = schwache materielle Präqualifikation, 0,3 ct/kw Abschlag bei Flächenwechsel Gebotsmengen 100 kw 10 MW Realisierungsfrist: 24 Monate mit Fördersatzabsenkung nach 18 Monaten, keine Verschuldensabhängigkeit finanzielle Präqualifikation und Pönale 4 /kw Erstsicherheit, 50 /kw Zweitsicherheit halbiert bei fortgeschrittenen Planungsverfahren Gebotspreisverfahren, in zwei Runden Einheitspreisverfahren Kein Eigenverbrauch erlaubt, sonst Rücknahme der Förderberechtigung und Pönalzahlung Kein Handel mit Zuschlägen erlaubt, aber mit ganzen Gesellschaften

Verfahrensablauf nach der FFAV 7 1) Bekanntmachung der Ausschreibung durch die BNetzA 2) Bieter geben Gebote ab, überweisen Gebühr und Erstsicherheit 3) Öffnung der vollständigen Gebote nach dem Gebotstermin 4) Prüfung und Reihung der Gebote 5) Zuschlagsentscheidung 6) Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung im Internet und per Mail an die Bieter 7) Stellen der Zweitsicherheit 8) ggf. Nachrückverfahren 9) Bau und Inbetriebnahme der Anlage 10) Antrag auf Förderberechtigung 11) Ausstellen der Förderberechtigung 12) Prüfen der Fördervoraussetzungen durch den Anschlussnetzbetreiber

Ergebnisse 8 04/2015 08/2015 12/2015 04/2016 08/2016 Gebote Zuschläge Ausschreibungsvolumen Gebotsausschlüsse Zuschlagshöhe in ct/kwh Höchstwert in ct/kwh Förderhöhe EEG in ct/kwh 150 MW 150 MW 200 MW 125 MW 125 MW 170 Gebote 715 MW 25 Stück 157 MW 37 Stück 144 MW 8,48 9,43 Ø 9,17 136 Gebote 558 MW 33 Stück 159 MW 15 Stück 33 MW 127 Gebote 562 MW 43 Stück 204 MW 13 Stück 33 MW 8,49 8,00 108 Gebote 539 MW 21 Stück 128 MW 16 Stück 57 MW 6,94 7,68 Ø 7,41 62 Gebote 311 MW 22 Stück 118 MW 9 Stück 46 MW 6,89 7,77 Ø 7,25 11,29 11,18 11,09 11,09 11,09 9,02 8,93 nicht mehr möglich nicht mehr möglich nicht mehr möglich Preismechanismus pay as bid uniform pricing uniform pricing pay as bid pay as bid

Ausschlüsse 9 Ausschlussursachen waren fehlende Vollmachten fehlende Liegenschaftskataster-Auszüge fehlerhafte oder verspätete Zahlung bzw. Bürgschaft falsche oder fehlende Unterlagen. Beispiele: unvollständige Satzungen fehlende Unterschrift auf Kopie eines Bebauungsplans oder Liegenschaftskatasters Tendenz: Rückgang der Ausschlüsse Runde 1: 37 Ausschlüsse = 20 % der Gebote, 20 % des Volumens Runde 2: 15 Ausschlüsse = 11 % der Gebote, 6 % des Volumens Runde 3: 13 Ausschlüsse = 10 % der Gebote, 6 % des Volumens Runde 4: 16 Ausschlüsse = 14 % der Gebote, 10 % des Volumens Runde 5: 9 Ausschlüsse = 15 % der Gebote, 14 % des Volumens

Förderberechtigungen 10 Antrag auf Ausstellung einer Förderberechtigung Voraussetzung: Inbetriebnahme der Anlage Kombination mehrerer Zuschläge ist möglich Antragsfrist: 2 Jahre. Sonst Pönalzahlung i.h.v. 50/25 /kw Gebotsmenge Berechnung der Förderhöhe: grundsätzlich Zuschlagswert kombinierte Zuschläge, Ort und Frist: Mengengewichtung, Abzug für Flächenänderung und mehr als 18 Monate je 0,3 ct/kwh, aber 5 % Freigrenze Bisherige Anträge 19 Anträge auf Förderberechtigungen mit 110 MW (Stand 05.09.2016) = 15 % der insgesamt zugeschlagenen Leistung Erste Absenkung um 0,3 ct/kwh im November 2016 Fristablauf für die erste Runde ist April 2017

Bewertung des Piloten 11 Ziel erreicht? Hoher Wettbewerbsdruck führt zu stark sinkenden Fördersätzen. Kleine Akteure nehmen erfolgreich teil Ergebnisse zur Realisierungsrate liegen erst nach Ende der Frist vor. Aufwand der Unternehmen Kosten der erfolglosen Gebote (1.700 MW, darunter Doppelzählungen) Fehlerrisiko beim Ausfüllen der Unterlagen Stellen der Sicherheitsleistung Schnelle Bearbeitung der Verfahren konnte durch Formularvorgaben und viele standardisierte Abläufe gewährleistet werden Rechtssicherheit Sehr geringe Zahl an Rechtsbeschwerden Erster wichtiger Erfolg: Formatvorgaben sind rechtsgültig. Dr. Philipp Leander Wolfshohl 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Bundesnetzagentur

12 Ausschreibungen nach dem EEG 2017 Dr. Philipp Leander Wolfshohl 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Bundesnetzagentur

Ausdehnung auf andere Energieträger 13 kein Abwarten der Ausschreibungsergebnisse des PV-Piloten hinsichtlich der Realisierung Keine Anwendung der grundsätzlichen Abweichungsmöglichkeiten der UEBLL Anwendung zusätzlich auf Wind und Biomasse Fortsetzung des Designs der PV- Pilotausschreibung Bei PV mit geringen Abweichungen Bei Wind starker Projektbezug neben starkem Bieterbezug, späte Ausschreibung Bei Biomasse starker Projektbezug; Einbeziehung von Bestandsanlagen Dr. Philipp Leander Wolfshohl 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Bundesnetzagentur

Bekanntmachung der Ausschreibung: Inhalt der Bekanntmachung Ausschreibungstermine werden fünf bis acht Wochen vor dem Ausschreibungstermin auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Zusätzlich einmal pro Jahr Veröffentlichungen zu allen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur im Amtsblatt der EU. Bekanntgegeben werden: Die Grunddaten der Ausschreibung: Gebotstermin, Höchstwert und Ausschreibungsvolumen Formatvorgaben und weitere Ablaufregelungen: Formulare, Anschrift für Gebote, Zahlungsinformationen für Gebühr und Sicherheit Hilfen für die Gebotsabgabe: Checkliste für die Gebotsabgabe Allgemeine Beschreibung des Ausschreibungsverfahren Dr. Philipp Leander Wolfshohl 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Bundesnetzagentur 14

PV-Ausschreibungen im EEG 2017 15 Einiges ist gleich geblieben Fristen, Präqualifikationen, Frequenz (drei Ausschreibungsrunden) Gebotspreisverfahren Vieles wurde geändert Flächenkulisse: Länder können Ackerland zulassen Ausweitung des Volumens auf 600 MW, Einbeziehung großer Aufdachanlagen (keine Planungsunterlagen notwendig) Mindestgröße der Gebote 750 kw Bei verbotswidrigem Eigenverbrauch: ein Jahr keine Förderung Detailverbesserungen im Verfahren Eigenerklärung des Bieters zur Flächensicherung Verminderung der Fehlerquellen: keine Vollmachtsurkunde, kein Auszug aus dem Liegenschaftskataster Abschaffen des Nachrückverfahrens

Öffnung für PV-Auslandsprojekte 16 Grenzüberschreitende Öffnung der EE-Ausschreibungen Ziel der DG-COMP: europaweite, technologieneutrale Ausschreibungen Pilotvorhaben mit DK Voraussetzungen: Völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Ländern Prinzip der Gegenseitigkeit Physikalischer Import des Stroms oder vergleichbarer Effekt auf den deutschen Strommarkt Grenzüberschreitende-Erneuerbaren-Energien-Verordnung (GEEV) ist verabschiedet Zusätzliche Details werden in den Völkerrechtlichen Vereinbarungen geregelt Vertrag mit DK bereits unterzeichnet. Dr. Philipp Leander Wolfshohl 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Bundesnetzagentur

Wind-Ausschreibungen im EEG 2017 17 Anpassung der PV-Pilot-Erfahrungen Ausschreibung für alle Windanlagen > 750 KW 3 oder 4 Gebotstermine, Ausschreibungsmenge brutto 2.800 MW/a (2017-2019); 2900 MW/a (ab 2020) Späte Ausschreibung = hohe materielle Präqualifikationsanforderungen: Gebot für BImSchG-Genehmigung = absoluter Projektbezug Registrierungspflicht der Genehmigung Finanzielle Präqualifikation und Pönale 30 /kw Lange Realisierungsfrist: 30 Monate Gebotspreisverfahren Ausnahmen Ausnahme für 125 MW/a Prototypen (Warteliste) Sonderregeln für Netzausbaugebiet und Bürgerenergiegesellschaften Fristverlängerung bei beklagter Genehmigung

Bürgerenergiegesellschaften 18 Voraussetzungen Mindestens 10 Mitglieder mit Erstwohnsitz im Landkreis, 51 % Stimmrecht, kein Mitglied hält mehr als 10 % der Stimmrechte Eigentum am Grundstück oder Zustimmung des Grundstückeigners Jedes Gebot: höchstens sechs Windräder mit insgesamt bis zu 18 MW Jedes Mitglied: höchstens ein Zuschlag im Jahr Nachweis durch Eigenerklärung mit Überprüfungsrecht durch BNetzA Sonderregelungen Keine BImSchG-Genehmigung; stattdessen: Windgutachten und Standortsicherungsnachweis Aufteilung der Sicherheit: 15 /KW bei Gebotsabgabe, 15 /KW nach BImSchG-Genehmigung Frist um 30 Monate verlängert (auf 5 Jahre)

Zuschläge im Netzausbaugebiet Netzausbaugebiet Übergangsregelung aufgrund des verzögerten Netzausbaus Ein zusammenhängendes Gebiet, höchstens 20% des Bundesgebiets, das in einer Verordnung landkreis- oder netzgebietsscharf festgelegt wird Maximales Zuschlagsvolumen im Netzausbaugebiet: 58 % des durchschnittlichen Zubaus 2013-2015 gleichmäßige Verteilung auf die Ausschreibungen im Jahr. Inkrafttreten der Verordnung spätestens bis zum 01.03.2017 Zuschlagsvolumen im Netzausbaugebiet wird mit dem ersten Ausschreibungstermin bekanntgegeben Umkehr des (wichtigen) Grundsatzes, dass der Netzausbau dem Bedarf zu folgen hat. Dr. Philipp Leander Wolfshohl 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Bundesnetzagentur 19

Wind Ausschreibungen: Fristverlängerung 20 Grundsätzlich Durchsetzen von Pönalen bei Fristablauf ist maßgeblich für plausible Gebote hohe Realisierungsrate Rechtssicherheit Darum: Enge Voraussetzungen für Fristverlängerung Rechtsbehelf von Dritten gegen BImSchG-Genehmigung Verlängerung der BImSchG-Genehmigung und Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit Dr. Philipp Leander Wolfshohl 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Bundesnetzagentur

Einstufiges Referenzertragsmodell 21 Zwecks Angleichung der Ertragschancen Abschaffung des zweistufigen Referenzertragsmodells, das es seit 2000 gibt, das 2014 neu parametriert worden war. Ziel: gleiche Wettbewerbsbedingungen für BY und BW Verfahren Der Anlagenbetreiber ermittelt per Gutachten zu Förderbeginn die Standortgüte ( Gütefaktor ) und bekommt von Beginn an einen Referenzertrag. Gebot auf 100-%-Standort Gütefaktor in % Korrekturfaktor Vergütungssätze in ct/kwh 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 1,29 1,29 1,16 1,07 1 0,94 0,89 0,85 0,81 0,79 7,74 7,74 6,96 6,42 6,00 5,64 5,34 5,10 4,86 4,74 8,39 8,39 7,54 6,96 6,50 6,11 5,79 5,53 5,27 5,14 9,03 9,03 8,12 7,49 7,00 6,58 6,23 5,95 5,67 5,53 Nach 5, 10 und 15 Jahren wird der Gütefaktor überprüft und mögliche Differenzen Dr. Philipp Leander Wolfshohl verrechnet 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Bundesnetzagentur

Biomasse 22 Eine Ausschreibungsrunde pro Jahr Jährliches Ausschreibungsvolumen: 150 Megawatt 2017 bis 2019 und 200 Megawatt in den Jahren 2020 bis 2022. Anlagen größer als 150 kw, maximale Größe 20 MW Späte Ausschreibung = hohe materielle Präqualifikationsanforderungen: Zuschläge für Genehmigung = absoluter Projektbezug Registrierungspflicht der Genehmigung Finanzielle Präqualifikation und Pönale 60 /kw Lange Realisierungsfrist: 24 Monate Gebotspreisverfahren; 14,88 ct/kwh Ausnahmen Sonderregeln für Bestandsanlagen Fristverlängerung bei beklagter Genehmigung wie bei Wind an Land

Biomasseausschreibungen: Bestandsanlagen Bestehende Anlagen müssen 12 Jahre alt sein, brauchen keine Mindestgröße, erhalten 10-jährige Anschlussförderung; Zeitpunkt bis zu drei Jahre nach Zuschlagserteilung wählbar, gelten danach als neu in Betrieb genommen und ersetzen die alte Förderung mit der neuen Förderung mit einem individuellen Höchstwert. Dr. Philipp Leander Wolfshohl 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Bundesnetzagentur 23

Sonstige Ausschreibungen im EEG 2017 Gemeinsame Ausschreibung für PV und Wind Ab 2018 Verordnungserlass noch notwendig Innovationsausschreibungen 2018 2020 Auch andere Aspekte wie Mindesterzeugung können berücksichtigt werden Verordnungserlass noch notwendig Dr. Philipp Leander Wolfshohl 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Bundesnetzagentur 24

Vielen Dank Dr. Philipp Leander Wolfshohl Referat für Erneuerbare Energien ee-ausschreibungen@bnetza.de Dr. Philipp Leander Wolfshohl 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Bundesnetzagentur 25