Was bedeutet das neue Ausschreibungsmodell für die Finanzierungspraxis?

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1 Was bedeutet das neue Ausschreibungsmodell für die Finanzierungspraxis? Jörg-Uwe Fischer, Fachbereichsleiter Erneuerbare Energien Rostock, 12. August 2016

2 Die Deutsche Kreditbank AG Im Profil 1990 gegründet 100 %ige Tochter der BayernLB > 3 Mio. Kunden Kommunen, Unternehmen, Privatkunden 71 Mrd. EUR Bilanzsumme unter TOP-25-Banken in Deutschland 59 Mrd. EUR Kundenkredite in Deutschland Mitarbeiter 100 % Bank 2 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

3 Die Deutsche Kreditbank AG klarer Kundenfokus Privatkunden Infrastruktur Firmenkunden selbsterklärende Produkte & innovative Prozesse Wertschöpfungsketten Wohnen Gesundheit und Pflege Kommunen, Bildung und Forschung Energie und Versorgung Landwirtschaft und Ernährung Umwelttechnik Tourismus Freie Berufe Erneuerbare Energien Kompetenzzentren Bürgerbeteiligungen Public Private Partnership 3 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

4 Kompetenzzentrum Erneuerbare Energien langjährige Erfahrung mit Erneuerbaren Energien (Windenergie seit 1996) ganzheitliche Finanzierungskonzepte für regenerative Systeme zur Wärme- und Stromerzeugung Kombination von Projektfinanzierungs- mit verfahrenstechnischen und landwirtschaftlichen Know-how Branchenzugang und erweiterte Kompetenz durch das Netzwerk aus Herstellern, Projektanten, Betreibern und Verbänden Know-how-Träger bei der passgenauen Einbindung öffentlicher Fördermittel (KfW, Rentenbank, usw.) Mitgliedschaften der DKB 4 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

5 20 Jahre Erfahrung mit Erneuerbaren Energien Windenergie: 51% 2 Unser EE-Portfolio 1 2. Photovoltaik: 35% 3. Bioenergie: 12% 4. Sonstiges: 2% Gesamtportfolio von 8,8 Mrd. EUR per I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

6 Das EE-Portfolio auf einen Blick Windkraft Photovoltaik Biogas Biomasse Wasserkraft mehr als Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von über MWel mehr als Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von über MWel mehr als 560 landwirtschaftliche BGA und Projektfinanzierungen mit einer Gesamtleistung von über 360 MWel Holzheizkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von mehr als 130 MWth 5 Projekte in Betrieb 6 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

7 EEG-Novelle 2016 Leitgedanken der Bundesregierung Planvoller Ausbau im Rahmen des bisherigen Ausbaukorridors Vorschlag Kosteneffizienter Ausbau (Sicherung eines wirtschaftlichen Betriebs) Faire Chancen für alle Akteure Mittel: Einführung von Ausschreibungen für Anlagen mit Inbetriebnahmen ab I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

8 EEG-Novelle 2016 Allgemeines Vorschlag EE-Ausbau auf 45 % Anteil am Bruttostromverbrauch in 2025 (oberer Wert analog EEG 2014) Erzeugter Strom von Ausschreibungsanlagen muss vollständig ins Netz eingespeist werden 20-jährige Vergütung (kein Inbetriebnahme-Rumpfjahr) Direktvermarktung im Marktprämienmodell (gleitende MP) analog EEG 2014 als Basis Zuschlag im Ausschreibungsverfahren ist Voraussetzung für Erhalt der Marktprämie + Bekannte Systematik, keine Umstellung auf Bankenseite erforderlich kein Zuschlag = keine Förderberechtigung / Marktprämie = keine Finanzierung ausschreibende Stelle: Bundesnetzagentur (BNetzA) Fortführung der ursprünglichen 6-Stunden-Regel für negative Preise ( 24 EEG ); keine Kopplung an Intraday-Handel 51 EEG 8 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

9 Windenergie an Land Neuanlagen (BImschG-Genehmigung ab 2017) Ausschreibungsvolumen von: MW brutto p.a. in MW brutto p.a. ab 2019 Ausnahmen Anlagen mit einer Leistung bis 750 kw Prototypen in einem Umfang von max. 125 MW p.a. Bürgerenergieanlagen gem. separater (enger) Definition Vorschlag Änderung des Referenzertragsmodells Änderung der Definition des Referenzertragsstandorts Begrenzung des Zubaus in Netzengpassgebieten 9 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

10 Windenergie an Land Übergangsanlagen (BImschG-Genehmigung bis Ende 2016) EEG 2014 gilt bis IBN mit folgenden Abweichungen: Degression ab dem monatlich 1,05% auf Wert des Vormonats, letztmalig zum Degression ab in Abhängigkeit vom Zubauvolumen (Fortführung atmender Deckel ) Vorschlag Überprüfung Referenzertrag nach 10 Jahren 10 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

11 Ausschreibungsmodell für Windenergie an Land EEG 2017 Späte Auktion = BImSchG-Genehmigung als Teilnahmevoraussetzung + verhindert Spekulation + i.d.r. auch Finanzierungsvoraussetzung + ermöglicht projektscharfe Bewertung ermöglicht Übernahme Sicherheitsleistung hohe Vorlaufzeiten/-kosten = Ressourcen-/ Kapitalbindung keine Gewähr für Zuschlagserteilung nur aus Eigenkapital oder über bonitätsorientierte Finanzierung darstellbar weniger Akteure wegen erhöhtem Kapitalbedarf /-bindung hohe Hürde für Bürgerbeteiligungs-Modelle einmalige Sicherheitsleistung i.h.v. 30 EUR/kW vor Gebotsabgabe Abgabe vor Gebotsabgabe unbequem Höhe in Relation zu gesamten Projektkosten überschaubar 11 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

12 Ausschreibungsmodell für Windenergie an Land EEG 2017 Vorschlag Realisierungsfrist 24 Monate ab Zuschlag zzgl. 6 Monate Nachfrist mit schrittweisem Pönaleanfall Fristversäumnis = keine Förderung Verlängerung bei anhängiger Klage Ausfall Finanzierung intensivere Prüfung der Genehmigung und Bauphasenüberwachung erforderlich (Fristvorgabe für Baubeginn als Finanzierungsprämisse / Valutierungsauflage) Pönaleverbrauch als zusätzliche kalkulatorische Kosten 12 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

13 Standortqualität Ausschreibungsmodell für Windenergie an Land neues einstufiges Referenzertragsmodell 1,40 1,30 1,20 1,10 1,00 0,90 0,80 0,70 1,29 1,16 1,07 Anzulegender Wert bei 70% Standort: 9,03 ct/kwh (bei Gebot mit 7 ct/kwh und Korrekturfaktor 1,29) 1,00 Gebot auf 100% Standortqualität Höchstwert 2017: 7 Ct./kWh 0,94 0,89 0,85 0,81 0,79 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130% 140% 150% Berechnung des anzulegenden Wertes: vor Inbetriebnahme: Berechnung des Netzbetreibers auf Basis der tatsächlichen Standortgüte (Verhältnis Standortertrag und Referenzertrag) und unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors Nachweis des Gütefaktors durch Betreiber, ansonsten Verlust des Zahlungsanspruchs nach Inbetriebnahme: Überprüfung alle 5 Betriebsjahre: bei Abweichung von mehr als 2 Prozentpunkten besteht Rück-/ Nachzahlungspflicht zzgl. Zinsen Nachweis des Gütefaktors durch Betreiber, ansonsten Verlust des Zahlungsanspruchs 13 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

14 Ausschreibungsmodell für Windenergie an Land Erhalt der Akteursvielfalt durch Stützung der Bürgerenergie Vorlage BImSch-Genehmigung nicht zwingend erforderlich Vorlage innerhalb von zwei Jahren nach Zuschlag (30 Monate danach verfällt der Zuschlag) Vorschlag Nachweis über Flächensicherung, ein Windgutachten und eine Erstsicherheit von 15 Euro/kW erforderlich Gesellschaft bestehend aus mind. 10 natürlichen Personen (mit min. 51 % Stimmrechten) / keiner mehr als 10 % Begrenzung der Projektgröße auf 6 WEA bzw. 18 MW Mindestens 51 % der Anteilseigner müssen den Wohnsitz im Landkreis haben Nachteil aus fehlender Erfahrung soll durch einen längeren Zeithorizont kompensiert werden Schwelle für die Teilnahme soll gesenkt werden Größter Kostenblock soll entfallen 14 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

15 Verfahrensablauf Ausschreibungsanlagen Bundesnetzagentur Zuschlagserteilung und öffentliche Bekanntgabe Netzbetreiber Berechnung des anzulegenden Wertes auf Basis des Gütefaktors Vorschlag Gebotstermin Zuschlag Realisierungsphase Zahlungsanspruch mit Inbetriebnahme (Regelfall), spätestens jedoch 30 Monate nach Bekanntgabe des Zuschlags (nur bei Fristverlängerung) Inbetriebnahme Präqualifikation: Genehmigung nach BImSchG und Registermeldung jeweils 3 Wochen vor dem Gebotstermin Gebotsabgabe: Sicherheit i.h.v. 30 EUR/kW Zuschlag erlischt 30 Monate nach öffentlicher Bekanntgabe (Möglichkeit der Fristverlängerung) nach Ablauf des 24. Monats werden Pönalen berechnet Nachweis des Gütefaktors an den Netzbetreiber erforderlich Registermeldung 15 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

16 Verfahrensablauf Ausschreibungsanlagen Bürgerenergie Bundesnetzagentur Zuschlagserteilung und öffentliche Bekanntgabe Zuschlagswert = höchster Gebotswert mit Zuschlag Bundesnetzagentur Zuordnungsentscheidung Netzbetreiber Berechnung des anzulegenden Wertes auf Basis des Gütefaktors Vorschlag Zuschlag Zuordnung Gebotstermin Realisierungsphase Inbetriebnahme Präqualifikation: lediglich: Windgutachten Nachweis Bürgerenergiegesellschaft Gebotsabgabe: max. 6 WEA mit max. 18 MW Erstsicherheit i.h.v. 15 EUR/kW Zuordnungsantrag: innerhalb von 2 Monaten nach BImSch-Genehmig. andernfalls erlischt Zuschlag und Pönale in Höhe der Erstsicherheit Registermeldung Zweitsicherheit i.h.v. 15 EUR/kW Zuschlag erlischt 54 Monate nach öffentlicher Bekanntgabe (ggf. Fristverlängerung) nach Ablauf des 48. Monats werden Pönalen berechnet Nachweis des Gütefaktors an den Netzbetreiber Registermeldung Zahlungsanspruch mit Inbetriebnahme (Regelfall), spätestens jedoch 30 Monate nach Zuordnungsentscheidung (auch bei Fristverlängerung) 16 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

17 Ausschreibungsmodell Auswirkungen auf den Finanzierungsprozess Finanzierbarkeit mit geplantem Gebotspreis sollte grundsätzlich vor Gebotsabgabe geklärt sein Vorschlag weitgehend vollständige Projektdokumentation ermöglicht frühzeitige Projektbewertung durch die Bank Stellung der notwendigen Bürgschaften wird / ist möglich (auch für kleinere Akteure / Bürgerenergie!!!) 17 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

18 Ausschreibungsmodell mögliche Auswirkungen auf die Projektfinanzierung Aktuell noch Verunsicherung für Inbetriebnahmen ab 2017 Banken nehmen immer eine individuelle Risikobewertung vor Vorschlag höhere Anforderungen an die Referenzen der Projektbeteiligten höhere Bonitätsanforderungen höhere Eigenkapitalanforderungen höhere Liquiditätsreserven Wegfall der Vorfinanzierung / Bauphasenfinanzierung Höhere Kreditkosten / Kreditmargen 18 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

19 Ausschreibungsmodell Handling DKB Voraussetzung für die Abgabe einer Finanzierungsbereitschaftserklärung vor Gebotsabgabe: Vorlage der Gebotsunterlagen, insbesondere Windgutachten und Genehmigung nach BImSchG Voraussetzung für die Stellung der Bankbürgschaft für die (Erst-)Sicherheit zum Gebotstermin: vorab geprüftes belastbares Projekt oder belastbare Bonität des Bieters oder Barunterlegung 19 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

20 Ausschreibungsmodell Handling DKB Voraussetzung für die Auszahlung des Fremdkapitals (Zwischen-/Langfristfinanzierung): Vorlage sämtlicher an die BNetzA eingereichten Gebotsunterlagen in Kopie Nachweis der Zuschlagserteilung durch die BNetzA bei Bürgerenergiegesellschaften zusätzlich Vorlage der Zuordnungsentscheidung der BNetzA Vorlage eines belastbaren Bauzeitenplans (Plausibilisierung durch DKB) und Nachweis des Baubeginns enge Baubegleitung und laufende Bauzeitkontrollen in Abhängigkeit von Projektstruktur und/ oder Erfahrungshorizont der Projektinitiatoren/-beteiligten Ggf. Nachschussverpflichtung bzw. Bildung einer zusätzlichen Reserve für den Fall, dass im Rahmen der 5-jährigen Überprüfung des Gütefaktors der anzulegende Wert so verringert wird, dass daraus eine Rückerstattung resultiert, welche die weitere Projektwirtschaftlichkeit nachhaltig negativ beeinflussen kann 20 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

21 Ausschreibungsmodell Handling DKB Nach Valutierung bzw. nach Inbetriebnahme sind zudem folgende Unterlagen vorzulegen: Kopie des Nachweises des Gütefaktors vor Inbetriebnahme an den Netzbetreiber Vorlage der Registermeldung nach Inbetriebnahme Voraussetzung für die Stellung einer Bankbürgschaft für die Zweitsicherheit bei Bürgerenergiegesellschaften: Nachweis der Zuschlagserteilung, Vorlage der Genehmigung nach BImSchG und Nachweis der fristgerechten Stellung des Zuordnungsantrags an die Bundesnetzagentur Unterlagen für die laufende Engagementüberwachung (Betriebsphase): Nachweise zur 5-jährigen Überprüfung des Gütefaktors durch den Netzbetreiber 21 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

22 Weiterer Zeitplan zum Ausschreibungsmodell Beihilferechtliche Genehmigung zum EEG 2017 durch EU-Kommission im Herbst 2016 Vorschlag Inkrafttreten EEG 2017 mit dem Entscheidung ob Übergangs- oder Ausschreibungsanlage in Q Start der ersten Ausschreibungen zum 1. Mai I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

23 Finanzierungspraxis im Ausschreibungsmodell Vorschlag Danke für Ihre Aufmerksamkeit 23 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

24 Kontakt Jörg-Uwe Fischer Deutsche Kreditbank AG Bereich Firmenkunden Fachbereichsleiter Erneuerbare Energien Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Vorschlag 24 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen Ausschreibungsmodell auf die Finanzierungspraxis /

25

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