Berliner Initiative der Pflegeschulen Am 03. Juli 2015 trafen sich Vertreter/Innen von Kranken- und Altenpflegeschulen aus Berlin und Brandenburg im Haus der Diakonie in Berlin-Steglitz, um gemeinsam eine Positionierung zum Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes zu erarbeiten. Ein eigenes Pflegeberufsgesetz schafft die Möglichkeit, die Pflege weiter zu professionalisieren und bundeseinheitliche Standards für eine eigene heilkundliche Tätigkeit der Pflegefachkräfte zu schaffen. Die Akademisierung der Pflegeberufe muss auf die Bedarfe der Einrichtungen abgestimmt werden und sollte neben einer pflegewissenschaftlichen Vertiefung auch auf Leitungsfunktionen in den Einrichtungen ausgerichtet sein. Die pflegerischen Bedarfe der Menschen müssen unabhängig vom Ort an dem sie gepflegt werden auf hohem Niveau erfüllt werden, in der Häuslichkeit, in den Krankenhäusern und in den stationären Pflegeeinrichtungen. Die Pflegeschulen haben die Aufgabe, die Auszubildenden für diese komplexe und sehr anspruchsvolle berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Die Kranken- und Altenpflegeschulen unterstützen ausdrücklich die gesetzgeberisch geplante Einführung einer generalistischen Ausbildung in der Pflege. Die Schulleitungen sind sich einig, dass eine generalistische Ausbildung in der Pflege das Berufsfeld für junge Menschen attraktiver machen wird. Die Pflegebedarfe verändern sich durch den demographischen Wandel stark. Die generalistische Ausbildung wird dazu beitragen, die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der Häuslichkeit zu verbessern. Die Schulleitungen wollen gleichzeitig mit ihrer Erklärung darauf hinwirken, dass frühzeitig Regelungen im vorläufigen gemeinsamen Arbeitsentwurf des BMFSFJ und des BMG benannt werden, die zu einer Qualitätsverschlechterung der Ausbildung führen könnten: Mindestvoraussetzung für die Ausbildung: Mittlerer Bildungsabschluss Das Absenken der Zugangsvoraussetzung für die Altenpflege auf das Hauptschulniveau hat sich nicht bewährt. Die Ausbildungsziele sind sehr anspruchsvoll und für die meisten Jugendlichen mit Hauptschulabschluss nicht erreichbar. Es ist nicht im Interesse der jungen Menschen eine Ausbildungsperspektive zu eröffnen, die sie aller Voraussicht nach nicht realisieren können. Die Berufsförderung für diese Zielgruppe bedarf einer größeren Unterstützung, als sie aus den Pflegeschulen leistbar ist. Die Schulleitungen fordern: Der Bund und Länder müssen den Mittleren Bildungsabschluss als Ausbildungsvoraussetzung vorsehen! Integration von allgemeinbildenden Inhalten in die Pflegeausbildung, auf freiwilliger Basis In einigen Bundesländern können Pflegeschüler/Innen über einen zusätzlichen allgemeinbildenden Unterricht einen höheren Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur) im Rahmen ihrer Ausbildung erreichen. Es kann nicht sein, dass durch die Vielfalt
der involvierten Landesresorts (Bildung, Soziales, Gesundheit) diese Möglichkeit nicht besteht. Die Schulleitungen fordern: Integration von allgemeinbildenden Inhalten in die Pflegeausbildung um einen höheren Bildungsabschluss im Rahmen der Pflegeausbildung erreichen zu können! Eigenes Ausbildungsbudget für die Schulen; die Budgetverantwortung muss beim Träger der Pflegeschule liegen Der Gesetzgeber plant, dass die Schulen ihren Anteil an der Finanzierung von den Kooperationspartnern (ausbildende Einrichtungen) einfordern. Bei bis zu 120 Kooperationspartnern einer Pflegeschule gefährdet diese Regelung eine stabile Finanzierung der Pflegeschulen. Darüber hinaus widerspricht die direkte finanzielle Abhängigkeit von den Kooperationspartnern strukturell der Wahrnehmung und Umsetzung der qualitativen Gesamtverantwortung für die Ausbildung durch die Schule. Die Schulleitungen fordern: Jede Pflegeschule erhält ein eigenes Budget, das direkt aus einem Ausbildungsfonds an die Träger der Pflegeschulen ausgezahlt wird! Schiedsstellenlösung für die Budgets der Pflegeschulen und der Ausbildungsbudgets der Einrichtungen Die Erfahrungen in der Vergangenheit zeigen, dass die Kostenträger oft nicht bereit waren, die Schulen auskömmlich zu finanzieren. Tariferhöhungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeschulen und auch die Erhöhung von Sachkosten müssen in der Zukunft sicher refinanziert werden. Dazu muss der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Die Schulleitungen fordern: Eine Schiedsstelle auf Landes- bzw. Bundesebene soll im Konfliktfall über das Budget der Pflegeschulen entscheiden! Verzicht auf Anrechnungsschlüssel für Auszubildende Die Vielzahl von Ausbildungsorten in der praktischen Ausbildung bringt den Auszubildenden vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichsten Praxisorten. Auszubildende leisten auch immer einen Transfer von Erfahrungen und Wissen aus anderen Bezügen in die Einrichtungen. Es ist davon auszugehen, dass die Einarbeitung und Anleitung der Auszubildenden einen hohen Zeitaufwand benötigt und die Arbeitsleistung demgegenüber nicht ins Gewicht fällt. Die Pflege ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Auszubildenden sollen auch einen Mehrwert in die Einrichtungen bringen. Das heißt, dass die Auszubildenden nicht aus den Personalschlüsseln der Pflegekräfte einer Einrichtung finanziert werden dürfen. Daneben bedeutet ein Verzicht auf Anrechnungsschlüssel auch, dass die Auszubildenden in der ambulanten Pflege eingesetzt werden können. Bislang ist das nicht möglich. Die Schulleitungen fordern: Verzicht auf Anrechnungsschlüssel für Auszubildende in der Pflege! Beschränkung der Möglichkeit zur Ausbildungsverkürzung Die Anrechnungsmöglichkeiten von anderen Ausbildungen auf die Pflegeausbildung sind zu weit gefasst. Es gibt kein schlüssiges Argument dafür, warum andere Ausbildungen bis zu zwei Jahre anrechnungsfähig sein sollen, zumal im letzten Ausbildungsjahr der Prüfungszeitraum von der Ausbildungszeit abzurechnen ist.
Die Schulleitungen fordern: Eine Anerkennung von anderen Ausbildungen kann nur erfolgen, wenn die Pflegeschule aus eigener Kompetenz mit standardisierten Verfahren nach Überprüfung des Wissens und Könnens des Bewerbers eine Verkürzung der Ausbildungszeit befürwortet. Die maximale Anrechnungszeit soll 12 Monate nicht überschreiten. Dies gilt auch für die Pflegehelfer/Pflegehelferinnen! Lehrer/Schüler-Verhältnis Die Personalausstattung mit Lehrerinnen und Lehrern ist in den Bundesländern bislang unterschiedlich geregelt. Um den theoretischen und praktischen Unterricht zu gewährleisten, ist der im Arbeitsentwurf genannte Schlüssel von 20 Schülern auf einen Lehrer zu hoch. Die Pflegeschulen tragen die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Sie müssen die Praxisbegleitung der Pflegeschüler in den Einrichtungen gewährleisten und haben auch die fachliche Verantwortung für die Praxisanleitung der Einrichtungen. Moderne Unterrichtskonzepte erfordern eine Ausbildung, die an der Entwicklung von lernfeldbezogenen Kompetenzen der Pflegeschüler orientiert ist. Diese pädagogischen Konzepte können nicht im Frontalunterricht umgesetzt werden, sondern erfordern andere pädagogische Konzepte, z. B. Gruppenarbeit. Die Schulleitungen fordern: Ein Schüler-Lehrerverhältnis von 15 Schülern auf 1 Lehrer darf nicht überschritten werden! Probezeit von 6 Monaten Im Arbeitsentwurf wird eine Probezeit für Auszubildende von 4 Monaten vorgeschlagen. Vier Monate sind jedoch zu kurz, um einen Eindruck von den Auszubildenden in den Pflegeschulen und in der Praxis zu bekommen. Da es in der Pflege auch auf die persönlichen Eigenschaften der Auszubildenden ankommt, reicht eine Probezeit von 4 Monaten nicht aus. Die Einrichtung der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen benötigen Zeit, um sich über die Auszubildenden auszutauschen und die Probezeit zu bewerten. Die Schulleitungen fordern: Die Probezeit für Auszubildende in der Pflege soll 6 Monate betragen!
Berlin, den 03. Juli 2015 Lazarus Schulen Krankenpflegeschule des Johanniter- Bernauer Straße 115-118 Krankenhauses im Fläming 13355 Berlin Johanniter Straße 1 14929 Treuenbrietzen Hoffbauer Altenpflegeschule Wannsee Schule Kleinmachnow Am Heckeshorn 36 Schwarzer Weg 14109 Berlin 14532 Kleinmachnow Akademie Waldfriede Diakonisches Bildungszentrum Harry-S. Trumann Allee 3 Lobetal 14167 Berlin Altenpflegeschule 16321 Bernau bei Berlin Evangelische Krankenpflegeschule Ev. Johannesstift - Diakonisches am Krankenhaus Königin Elisabeth Bildungszentrum - Soziale Herzberge Fachschulen Herzbergstraße 79 Schönwalder Allee 26 10365 Berlin 13587 Berlin Elisabeth-Schulen Schule für Gesundheits- und Kranken- Parkstraße 22 pflege der Paul Gerhard Diakonie 13086 Berlin Hohenzollerndamm 150 14199 Berlin
Weitere Unterstützer: Ev. Verband für Altenarbeit und Pflegerische Dienst (EVAP) im Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.v. Paulsenstraße 55/56 12163 Berlin Unterschrift der Geschäftsführung Stephanus Wohnen & Pflege Liselotte-Nold-Schule Elisabeth Diakoniewerk Niederschönhausen Berufsfachschule für Altenpflege Pfarrer-Lenzel-Straße 1-5 Bürgermeister-Reiger-Straße 36 13156 Berlin 86720 Nördlingen Rummelsberger Dienste für Menschen Fachseminar für Altenpflege in Bethel im Alter gemeinnützige GmbH Nazarethweg 7 Rummelsberg 42a 33617 Bielefeld 90592 Schwarzenbruck Diakonie Neues Ufer ggmbh Krankenpflegeschule Marienstift Ev. Altenpflegeschule Helmstedter Straße 35 Alexandrinenstraße 19-20 38102 Braunschweig 19055 Schwerin IBAF Norderstedt Schule für Gesundheitsberufe Berlin Rugenbarg 63 a GmbH am SJK Berlin Tempelhof 22848 Norderstedt Wüsthoffstraße 15 12101 Berlin Vivantes Berufsfachschule für Alten- DRK Schwesternschaft Berlin e.v. pflege an der Johanniter-Akademie - Bildungszentrum für Pflegeberufe - Colditzstraße 34 Spandauer Damm 130 12099 Berlin 14050 Berlin Caritas Akademie Akademie Seehof Hertzstraße 61 Elbestraße 28/29 13158 Berlin 12045 Berlin
gfp Gesellschaft für Pflegeberufe Alexianer Akademie für Gesundheits- Bitterfelderstraße 13 u. Krankenpflege Berlin/Brandenburg 12681 Berlin Große Hamburger Straße 5-11 10115 Berlin Medizinische Berufsfachschule Niesky d. Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden e.v. Bautzener Straße 21 02906 Niesky
Wir unterstützen die Berliner Initiative der Pflegeschulen: Name der Pflegeschule/der Einrichtung/der Organisation Name und Position des/der Unterzeichners/Unterzeichnerin Straße, Hausnummer Ort Unterschrift Telefon E-Mail Adresse Bitte senden Sie die Erklärung an: Wannseeschule e.v. Am Heckeshorn 36 14109 Berlin E-Mail: Pflegeschulen_STAERKEN@wannseeschule.de Fax: 030 80686-011