Ausschreibungsmodell PV-Freiflächenanlagen (FFAV) 28. April 2015 Dr. Benedikt Ortmann

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Transkript:

Ausschreibungsmodell PV-Freiflächenanlagen (FFAV) 28. April 2015 Dr. Benedikt Ortmann

BayWa Finanzstarker Konzern mit 16 Mrd. Jahresumsatz (Stand: 2013) Struktur BayWa AG Agrar Energie Bau Agrarhandel Technik Obst Klassische Energie BayWa r.e. Baustoffe Seite 2

Die Geschäftsfelder der BayWa r.e. SOLARENERGIE WINDENERGIE BIOENERGIE GEOTHERMIE Komplettanbieter für Erneuerbare Energien Seite 3

Solarenergie Standorte München, Freiburg Leistungsspektrum Projektentwicklung, Planung und schlüsselfertige Errichtung von Solarkraftwerken; Finanzierung, Vertrieb, Stromerzeugung Produkte/ Dienstleistungen Projektentwicklung Anlagenbau Stromerzeugung Flächenentwicklung, Planung, Finanzierung Ausführungsplanung und schlüsselfertige Errichtung von Solarkraftwerken Finanzierung und Betrieb eigener Solarkraftwerke Segmente Freiflächen und Dachanlagen Seite 4

Überblick EEG Ausschreibeverfahren gemäß Rechtsverordnung 28.01.2015 Gesamtvolumen: 1.200 MWp 2015: 500 MW 2016: 400MW 2017: 300 MW Projektanforderung Ausschreibung Regelungen a) Aufstellungsbeschluss b) Offenlegungsbeschluss oder c) Beschlossener Bebauungsplan Anlagengröße: 100 kwp 10 MWp Flächenkulisse 2015Gemäß EEG 2014 2016 sehr geringe Öffnung Sicherheit 4,- /kwp bei Gebotsabgabe 50% Reduktion bei Status b) oder c) Gebot: Anzulegender Wert in ct/kwh Verfahren 2015 April Pay-as-Bid 2015 Aug/Dez Uniform Pricing ab 2016 Pay-as-Bid Höchstwert: EEG Vergütung 1 MWp Dachanlage Zuschlag: nach Höhe des Gebots (einziges Kriterium) Reihung der Gebote nach Größe aufsteigend Realisierung: innerhalb 18 Monate innerhalb 24 Monate mit Abschlag 0,3 ct/kwh Bei Nichtrealisierung dient Zweitsicherheit als Pönale Übertragbarkeit: Nicht übertragbar auf andere Personen. Übertragung des Zuschlags auf andere Projekte gegen Abschlag von 0,3 ct/kwh möglich. Sicherheit 50,- /kwp 14 Tage nach Zuschlag 50% Reduktion bei Status b) oder c)

Projektanforderungen geringe Projektanforderungen flexibles Einbringen von Projekten mit unterschiedlichem Entwicklungsstand ++ Flächenkulisse gegenüber EEG 2014 weiter eingeschränkt geringere Verfügbarkeit von Flächen & damit kommen die geringen Einstiegsvoraussetzungen nicht richtig zum Tragen - - Limitierung der Ackerflächen 2016/2017 macht diese Flächenart zum Spekulativobjekt wenig bis keine Neuentwicklungen möglich - Obergrenze von 10 MWp schränkt Konversionsflächen ein, da höhere Grenzkosten damit höherer Bietpreis - - BIMA hat bisher nur wenig PV-Flächen ausgewiesen Interessante Konversionsflächen erst 2016/17 - - BIMA ist an Verkauf interessiert erhöhtes Projektrisiko falls kein Zuschlag - - Seite 6

Ausschreibungsverfahren Wechsel zwischen Pay-as-Bid & Uniform Pricing geringe Transparenz und damit gewisse Unsicherheit - - keine Erfahrungen mit Ausschreibungsverfahren zur Förderung von PV in Deutschland damit nur theoretische Annahmen über Bieterverhalten und strategisches Bieten 0 allgemein jedoch schwierig abschätzbar was in der nächsten Runde passiert Ungewissheit - Ermittlung des eigenen Bietpreises auf Grundlage interner Kalkulationen, der neuen Risiken und aber auch Berücksichtigung externer Akteure Erhöhung des Risiko für einen erfolgreichen Zuschlag - - Wechselnde Rahmenbedingungen beeinflussen maßgeblich die Reaktionen der Marktakteure und damit den Bietpreis Frage nach der Übertragbarkeit für die Ableitung neuer Regelungen im EEG 2017 0 Seite 7

Regelungen Regelungen sind relativ klar definiert (Realisierungszeitraum, Sicherheiten, Pönalen etc.) Übersichtlichkeit und Klarheit für eigenes Vorgehen + Übertragung des Zuschlags von Projekt A auf Projekt B ist möglich Reduzierung des Risikos für das Einzelprojekt + + Regelungen in der Verordnung teilweise unpräzise Fragen bei der konkreten Einreichung der Unterlagen um einen Ausschluss zu vermeiden - Seite 8

Vorteile und Chancen Realisierungszeitraum von 18 Monaten ermöglicht langfristiges planen auch hinsichtlich des eigenen Umsatzes ++ Potential für Freiflächen in Deutschland Bietpreis/Förderung oberhalb EEG-Vergütung ++ Geringe Zugangsvoraussetzungen niedrige Projektentwicklungskosten + Mehrmalige Teilnahme an Ausschreibung mit selben Projekt möglich erhöhte Chance auf Zuschlag ++ Flexibilität durch Übertragung des Zuschlags auf andere Projektes mindert planerische Risiken ++ Seite 9

Neue Risiken Gefahr das kein Zuschlag erfolgt und Projektkosten abgeschrieben werden müssen sunk costs Unsicherheit durch Projektentwicklungsrisiko Sicherheiten können verloren gehen - - - - keine Projektprüfung durch die BNetzA hinsichtlich der Fläche (Bsp. Förderfähige Konversionsfläche) endgültige Projektsicherheit erst mit Ausstellung der Förderberechtigung - - Preisänderungsrisiken nach Zuschlagserteilung Einpreisung führt zu erhöhtem Bietpreis und damit geringere Chance auf Zuschlag - Zugang zum Netz, Netzzusage gilt meist nur 6 Monate Risiko nach Zuschlagserteilung Strategisches Bieterverhalten und Wechsel zwischen Zuschlagssystemen erhöht Projektrisiko - - - Seite 10

Fazit für die BayWa r.e. Möglichkeit in Deutschland wieder nennenswert Freiflächen zu realisieren ist gegeben Neuentwicklungen werden erst entstehen, wenn Gebotshöhen absehbar sind Projektrisiken können mittelfristig nur durch größere Marktakteure getragen werden Bisher geringe Impulse für einen starken Ausbau und eine tatsächliche Wende, hängt maßgeblich an der Ungewissheit des Zuschlags Chancen sind aktuell nicht abschätzbar Wechsel des Zuschlagsverfahrens kann die Chancen nochmal stark ändern Seite 11

Ausgewählte Projekte international Windenergie (MW) Solarenergie (MWp) Bioenergie (MW) Seite 12

Vielen Dank! Dr. Benedikt Ortmann benedikt.ortmann@baywa-re.com Beethovenplatz 4, 80336 München www.baywa-re.com