Konzept für die Einführungsklasse für Fremdsprachige EfF

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Transkript:

Konzept für die Einführungsklasse für Fremdsprachige EfF Autor Ursula Brunner Schulleitung PSG Schönenberg - Kradolf Magnus Jung Schulleitung SSG Sulgen Zuständige Schulleitung Magnus Jung Auholzstrasse 35 8583 Sulgen schulleitung@seksulgen.ch 071/ 644 99 60 Stand: Mai 2015-1-

Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 3 2. Auftrag 3 3. Angebot 3 4. Schulbetrieb 4 4.1. Zusammensetzungen der Schülerinnen und Schüler 4 4.2. Klassengrösse 4 4.3. Schulort 4 4.4. Schulweg 4 5. Unterricht 4 5.1. 5 5.2. Schulmaterial 5 5.3. Berichte 5 5.4. Zusammenarbeit Lehrpersonen 5 6. Aufenthaltsdauer 6 7. Zuständigkeiten 6 8. Beteiligte Schulgemeinden 7 9. Finanzierung 7-2-

1. Ausgangslage Auf Grund der weltpolitischen Lage und der wirtschaftlichen Situation in Europa werden immer wieder Schülerinnen und Schüler eingeschult, welche in der Schweiz Wohnsitz nehmen und keine oder nur sehr wenige Deutschkenntnisse besitzen. In einer Einführungsklasse für Fremdsprachige (EfF) sollen die Kinder und Jugendlichen die deutsche Sprache erlernen und sich mit unserer Kultur, unseren Gepflogenheiten auseinandersetzen. Vier Vormittage pro Woche verbringen sie in der Einführungsklasse für Fremdsprachige. Für die restliche Unterrichtszeit sind sie einer zugeteilt. Diese Zuteilung in die Stammklasse richtet sich in der Regel nach dem Alter und Wohnort und wird durch die zuständige Schulleitung vorgenommen. 2. Auftrag Die beteiligten Schulgemeinden führen in Zusammenarbeit eine Einführungsklasse für Fremdsprachige, in der Folge EfF genannt. Die Führung der EfF obliegt der Schulleitung des Standortes. Die Lehrpersonen der EfF sind der Schulleitung des Standortes unterstellt. 3. Angebot Das Angebot der EfF richtet sich an die n der beteiligten Schulgemeinden und berücksichtigt die Empfehlungen zur Eingliederung fremdsprachiger Kinder des AV- Thurgau. Mathematik wird in der EfF nicht explizit unterrichtet, obwohl dies in den Empfehlungen des Kantons so vorgesehen ist. Der Schwerpunkt liegt im Spracherwerb. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihren n in Mathematik gefördert. Grundsätzlich orientiert sich das Angebot an den Richtlinien des Kantons. Die Schüler und Schülerinnen einer Einführungsklasse für Fremdsprachige sind im Erwerb der deutschen Sprache und im Rechnen zu fördern. Soweit möglich werden die der jeweiligen Stufe entsprechenden Fächer in den Unterricht miteinbezogen 1. Fremdsprachige Kinder sind individuell so zu fördern, dass sie möglichst schnell dem ordentlichen Unterricht in einer folgen können. Hauptziel einer Einführungsklasse für Fremdsprachige ist die Eingliederung in eine. Dieser sollen die Kinder von Beginn an zugeteilt werden, auch wenn sie darin anfangs am Unterricht noch gar nicht teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler sind deshalb einer Klasse ihrer Herkunftsschule zugeteilt. Diese Verbindung der Stundentafel einer und der EfF ist aus Gründen der sozialen, kulturellen und fachlichen Integration zwingend. Die EfF unterstützt die Kinder und Jugendlichen beim Aufwachsen in zwei oder mehr Kulturen und stärkt den Mut zur Kommunikation. Weil die Schülerinnen und Schüler ein Teil der sind, nehmen sie an speziellen Anlässen dieser Klassen auch teil (Schulreise, Lager, Sportanlässe, Verkehrsunterricht etc.). Nach Eintritt eines Schülers oder einer Schülerin in eine kann das Angebot der EfF sofort in Anspruch genommen werden. Die Anmeldung erfolgt über die Schulleitung der Herkunftsschule an die Standortschulleitung der EfF. 1 Richtlinie betreffend die Einschulung ausländischer Kinder, AV Thurgau -3-

4. Schulbetrieb 4.1. Zusammensetzungen der Schülerinnen und Schüler Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, altersdurchmischt zu lernen. Die Altersspanne umfasst das ganze Schulspektrum von der 3. bis zur 9. Klasse. Ausnahmsweise können auch Schülerinnen und Schüler der 2. Klasse berücksichtigt werden. 4.2. Klassengrösse Einführungsklassen für Fremdsprachige sind bezüglich Klassengrösse und regionaler Öffnung gleich zu handhaben wie Sonderklassen. 2 Die Klassengrösse liegt bei 8 bis 12 Schülerinnen und Schülern. Sollte die Zahl der Schülerinnen und Schüler hoch und die Altersstruktur in der Klasse breit gefächert sein, kann die Standortschulleitung in Absprache mit den beteiligten Schulleitungen Massnahmen einleiten. Bei sinkender Klassengrösse hat die zuständige Schulleitung ebenfalls die nötigen Massnahmen einzuleiten Fällt die Klassengrösse länger als 1 Quartal unter 8 Schülerinnen und Schüler, wird die Klasse aufgehoben (wenn voraussehbar ist, dass die Klassengrösse von 8 Schülerinnen und Schüler wieder erreicht wird, sollte das Angebot ohne Unterbruch aufrecht erhalten bleiben). übersteigt die Klassengrösse länger als 1 Quartal 12 Schülerinnen und Schüler kann eine Klassenhilfe eingesetzt werden Übersteigt die Klassengrösse länger als ein Quartal 15 Schülerinnen und Schüler wird eine zweite EfF eröffnet. Ist die EfF unterbesetzt, kann das Angebot auch für umliegende Schulgemeinden geöffnet werden. 4.3. Schulort Das Klassenzimmer der EfF befindet sich im Schulhaus Befang, Zimmer 020. (Stand Februar 2015). 4.4. Schulweg Der Schulweg ist Sache der Herkunftsschule. 5. Unterricht Der Unterricht umfasst in der Regel gesamthaft 16 Lektionen pro Woche. Nach Möglichkeit wird eine Lektion Sport unterrichtet. Der Deutschunterricht der EfF orientiert sich am europäischen Referenzrahmen (GER) im Niveau A1/A2. Nach dem ersten Semester legen die SuS einen Test im Niveau A1, nach dem zweiten Semester einen entsprechenden im Niveau A2 ab. Die SuS besuchen die EfF in der Regel während zweier Semester. 2 Empfehlungen zur Eingliederung fremdsprachiger Kinder, AV-Thurgau 2014-4-

Zielsetzung: Erreichen der Kompetenzstufe A2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) 3 A2 Grundlegende Kenntnisse Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge beschreiben, die im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen stehen. 5.1. Generell findet der Unterricht an vier Halbtagen während je 4 Lektionen statt. Insbesondere für die Sekundarschülerinnen und -schüler können Spezialstundenpläne erstellt werden, die die besonderen Bedürfnisse (Mathematik, Drittsprachenerwerb, Hauswirtschaft etc.) berücksichtigen. Die individuellen Stundenpläne werden mit der nlehrperson abgesprochen. 08.15 09.00 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09.00 09.45 09.45 10.15 Pause Pause Pause Pause 10.15 11.00 11.00 11.45 5.2. Schulmaterial Das gesamte Schulmaterial für den Unterricht wird von den Lehrpersonen der EfF zur Verfügung gestellt. 5.3. Berichte Die zuständige Lehrperson der EfF erstellt einen formalen Bericht zuhanden der Klassenlehrperson der. Sekundar- und Primarschule werden beim Austritt aus der EfF mit einem formalen Bericht bedient. Im Zeugnis erfolgt im Fach Deutsch der Eintrag besucht mit dem Vermerk besucht die EfF in Sulgen. Der Bericht wird dem Zeugnis beigelegt. 5.4. Zusammenarbeit Lehrpersonen Beim jährlichen Standortgespräch der wird die zuständige Lehrperson EfF eingeladen. 3 http://www.europaeischer-referenzrahmen.de, Download am 06.02.2015-5-

Nach Abschluss der EfF ist ein Austrittsgespräch zwischen der nlehrperson und der Lehrperson EfF zwingend. Daraus ergibt sich ein formaler Bericht zuhanden Eltern und Schulleitung. Ein allfällig notwendiger Dolmetscher wird von der einladenden Person organisiert und durch die Herkunftsschule finanziert. Über Absenzen der SuS wird gegenseitig informiert. Die Klassenlehrperson der n und der EfF informieren sich gegenseitig über besondere Vorkommnisse. 6. Aufenthaltsdauer Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, die EfF bis zu 12 Monate zu besuchen. Die Verweildauer ist aber auch abhängig von der erreichten Sprachkompetenz. Der Übertritt in die kann etappenweise oder in einem Schritt erfolgen. Massgebend sind die erreichten Kompetenzstufen in der deutschen Sprache und das Gespräch mit der zukünftigen Klassenlehrperson. Die Eltern sind bezüglich Austritt entsprechend miteinzubeziehen. 7. Zuständigkeiten Herkunftsschule Standortschule Standortschulleitung Klassenlehrperson Der Schulweg ist Sache der Herkunftsschule. Die Herkunftsschule organisiert den sicheren Schulweg und regelt die Übernahme der allfälligen Kosten selbst. Das gesamte Schulmaterial für den Unterricht wird von der Standortschule zur Verfügung gestellt. Organisation der EfF inkl. Personalführung Entscheidungsinstanz Controlling Elternkontakte und Organisation der Standortgespräche Zeugnisse erstellen Integrative Sprachförderung um erworbene sprachliche Fähigkeiten anzuwenden und zu vertiefen. Überprüfung der Lernziele des Klassenunterrichts Einbringen von Beobachtungen aus dem Klassenunterricht Berufswahl für Sekundarschülerinnen und schüler -6-

Lehrperson EfF spezifische Sprachförderung, um das Ziel A1/A2 nach dem GER für Sprachen zu erreichen Förderplanungen, Begleitung des Lernprozesses Beurteilung Sprachstand: Sprachproduktionsanalyse und Lernbericht Austrittbericht an nlehrperson mit folgendem Inhalt: erarbeitet Lernziele Erreichungsgrad der Lernziele Stärken und Schwächen Weiterer Förderbedarf Arbeits- Lern- und Sozialverhalten Hinweise auf Sprachentwicklungsstörung an Klassenlehrperson zur Weiterleitung an Schulleitung. Teilnahme an Standortgesprächen 8. Beteiligte Schulgemeinden An der Ausarbeitung des Konzepts sind die Schulleitungen der folgenden Schulgemeinden angehört und involviert worden. Sekundarschule Sulgen Primarschule Sulgen Primarschule Schönenberg Kradolf Volkschulgemeinde Bürglen Volkschulgemeinde Erlen Magnus Jung, Schulleiter Reto Schwendener, Schulleiter Ursula Brunner, Schulleiterin Philipp Frei, Schulleiter Markus Wiedmer, Schulleiter 9. Finanzierung Die Rechnungsführung obliegt der Sekundarschulgemeinde Sulgen. Sie stellt den übrigen Schulgemeinden Rechnung Tarifblatt. -7-