FACT SHEET LLOYD S BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR RECHTSANWÄLTE. PRODUKTINFORMATION nach Art. 3 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)



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Transkript:

FACT SHEET PRODUKTINFORMATION nach Art. 3 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) LLOYD S BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR RECHTSANWÄLTE

Was bietet SwissLawyersRisk? SwissLawyersRisk ist eine auf Anwälte und Anwältinnen zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung und hebt sich von den bisher auf dem Markt erhältlichen Lösungen ab. Der Versicherungsschutz berücksichtigt die von den Gerichten verlangte gesetzliche Versicherungspflicht. SwissLawyersRisk ist eine exklusive Versicherungslösung für die Mitglieder des SAV (Schweizerischer Anwaltsverband) bzw. für die Mitglieder der angeschlossenen Kantonalverbände und wurde vom SAV angeregt und in der Vorbereitungsphase begleitet, ohne dass der SAV für das Produkt eine Verantwortung trägt. Wie ist SwissLawyersRisk aufgebaut? Der Haftpflichtversicherungsschutz kann nach Bedarf gewählt werden: Grunddeckung: Reine Vermögensschäden Versichert sind folgende Ansprüche, die von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden: Reine Vermögensschäden (in Geld messbare Schäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind). Der Versicherungsschutz kann in Form einer Anwalts- oder Kanzleiversicherung vereinbart werden. Optional: Personen- und Sachschäden (Betriebshaftpflicht) Zusätzlich zu den reinen Vermögensschäden sind folgende Ansprüche versichert, die von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden: Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen). Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen). Aus Eigentum (nicht jedoch Stockwerkeigentum) oder Besitz von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Anlagen, die ganz oder teilweise dem versicherten Betrieb dienen. Als Bauherr bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 250000.. Der Versicherungsschutz kann in Form einer Anwalts- oder Kanzleiversicherung vereinbart werden. Welches ist der örtliche Geltungsbereich von SwissLawyersRisk? Der Versicherungsschutz ist wie folgt gültig: Reine Vermögensschäden Die Versicherung gilt weltweit mit Ausnahme für Schäden, die in den USA oder in Kanada verursacht werden, dort eintreten oder geltend gemacht werden, dortigem Recht unterstehen oder von dortigen Gerichten beurteilt werden. Personen- und Sachschäden (Betriebshaftpflicht) Die Versicherung gilt weltweit.

Welche Vorteile bietet SwissLawyersRisk? SwissLawyersRisk bietet gegenüber herkömmlichen Versicherungslösungen folgende Vorteile: Versicherte Tätigkeit Die Versicherung gilt für alle üblichen Tätigkeiten als Anwalt oder Anwältin, ohne dass diese separat deklariert werden müssen. Grobfahrlässigkeit Der Versicherer verzichtet auf Kürzungen wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des versicherten Ereignisses. Kündigung im Schadenfall Der Versicherer verzichtet auf sein Kündigungsrecht im Schadenfall. Rechtsvorgänger Mitversichert ist der Rechtsvorgänger oder die Rechtsvorgängerin der versicherten Person. Vorsorgeversicherung Die Versicherung erstreckt sich auch auf Personen, die erst im Laufe der Vertragsdauer die Ausübung beruflicher Verrichtungen im Rahmen der versicherten Tätigkeit aufnehmen. Verlust von Dokumenten Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Verlust von Dokumenten und Wertpapieren, soweit der Verlust im Zusammenhang mit deren Ausstellung oder mit der Vornahme anderer Handlungen an oder mit ihnen eintritt. Praxiseröffnungen Der Versicherungsschutz wird auch für junge Anwälte und Anwältinnen bei Eröffnung der eigenen Praxis gewährt. Selbstbehalt Fixer und budgetierbarer Selbstbehalt. Versicherungsdauer Jahresvertrag mit stillschweigender Verlängerung jeweils um ein Jahr, wenn keiner der Vertragspartner kündigt. Schadenerledigung Für die Schadenerledigung ist als Schadenregulierungsbeauftragte von Lloyd s das Schadenbüro der RMS Risk Management Service zuständig. Wird zur Bearbeitung eines Schadenfalles der Beizug eines Anwaltes oder einer Anwältin notwendig, so wird dieser/diese in Absprache zwischen dem Versicherten und der RMS Risk Management Service bestimmt. Die RMS Risk Management Service als Schadenregulierungsbeauftragte von Lloyd s wird ohne Zustimmung des Versicherten keinen Haftpflichtanspruch abfinden. Bestimmung des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz kann bedarfsgerecht festgelegt werden. Es können die reinen Vermögensschäden mit oder ohne Einschluss der Personen- und Sachschäden versichert werden.

Welches ist der zeitliche Geltungsbereich von SwissLawyersRisk? Versichert sind Haftpflichtansprüche, die während der Dauer des Vertrages gegen einen Versicherten erhoben werden (Anspruchserhebungsprinzip oder «Claims made»-basis). Da die Schäden zu einem früheren Zeitpunkt eintreten, als die Ansprüche geltend gemacht werden, und die Ursache unter Umständen noch weiter zurückliegen kann, wurde die Deckung massgeschneidert mit der Vor- und Nachversicherung ergänzt: Vorversicherung Mitversichert sind auch Ansprüche aus Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht worden sind, sofern die versicherte Person beim Abschluss des Vertrages keine Kenntnis von Umständen hatte, dass gegen sie Haftpflichtansprüche erhoben werden. Der Versicherungsschutz gilt bei Bestehen einer anderen Police als Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Die Deckung der Vorversicherung ist prämienfrei. Nachversicherung Bei der Nachversicherung besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass während ihrer Dauer gegen eine versicherte Person Haftpflichtansprüche aus Schäden geltend gemacht werden, die vor dem Erlöschen der Police bzw. vor dem Ausscheiden der versicherten Person verursacht worden sind. Gründe zur Vereinbarung einer Nachversicherung können sein: Berufsunterbruch Austritt Partner/Parnterin Geschäftsaufgabe Die Nachversicherung dauert drei Jahre. Sie kann zuerst um drei und anschliessend um vier Jahre verlängert werden. Die Nachversicherung bedarf einer besonderen Vereinbarung. Was kostet SwissLawyersRisk? Die Prämien sind abhängig vom gewünschten Versicherungsschutz, dem gewählten Selbstbehalt und der Anzahl beschäftigter Personen. Die Prämien berechnen sich pro Mitarbeiter/-in. Die kaufmännischen Mitarbeitenden sind jeweils bis zur gleichen Anzahl der Anwälte kostenlos mitversichert. Alle Beträge in CHF. Reine Vermögensschäden Versicherungssumme Selbstbehalt Prämie Prämie Prämie Prämie 1 Anwalt bzw. Zusätzlicher Anwalt Juristisch qualifizierte Kaufmännische Anwältin bzw. Anwältin Mitarbeitende ohne Patent Mitarbeitende 1000000 20000 1300 975 390 130 2000000 20000 1800 1350 540 180 5000000 20000 2200 1650 660 220 Reine Vermögensschäden und Personen- und Sachschäden Versicherungssumme Selbstbehalt Prämie Prämie Prämie Prämie 1 Anwalt bzw. Zusätzlicher Anwalt Juristisch qualifizierte Kaufmännische Anwältin bzw. Anwältin Mitarbeitende ohne Patent Mitarbeitende 1000000 20000 1500 1125 450 150 2000000 20000 2100 1550 620 210 5000000 20000 2600 1950 780 270 1000000 5000 1800 1350 540 180 2000000 5000 2400 1775 710 240 5000000 5000 3000 2250 900 310

Sind individuelle Lösungen mit möglich? Bedarfsgerechte Lösungen können individuell vereinbart werden. Dies betrifft vor allem: Versicherungssumme höher als 5 Mio. CHF; Einschluss der Notariatstätigkeit; Einschluss von Verwaltungsratsmandaten; Nachversicherung (Versicherungsschutz nach Austritt oder Aufhebung des Vertrages); Spezialrisiken. Wer ist Versicherungsträger von? Versicherungsträger ist Lloyd s in London. Merkmale zu Lloyd s: Lloyd s ist weltweit einer der grössten Versicherer; zusätzlich zu den behördlichen Sicherheitsvorschriften verfügen Lloyd s und deren Syndikate zum Schutze der Versicherten über ein vierstufiges Solvenzsicherheitssystem; das Solvenzsicherheitssystem beinhaltet auch einen zentralen Sicherheitsfonds in der Höhe von rund 3 Milliarden CHF; Standard&Poor s-rating für Lloyd s: A (Strong). Wer ist Ansprechpartner von? Ansprechpartner ist die Firma RMS Risk Management Service in Basel. Die RMS Risk Management Service ist ein innovativer und internationaler Versicherungsbroker und als unabhängiger Vermittler gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz registriert. Seit dem Jahre 2000 ist die RMS autorisierter Lloyd s Broker. Wie respektiert die RMS Risk Management Service den Datenschutz? Personendaten werden nur so weit aufgenommen, als sie zum Abschlusse des Versicherungsvertrages benötigt werden. Die RMS Risk Management Service verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt. Personendaten werden in der Regel in elektronischer Form und/oder in Papierform aufbewahrt. Zugleich werden sämtliche von Kunden geäusserten Angaben nur mit ausdrücklichem und schriftlichem Einverständnis der Kunden an Drittpersonen weitergegeben. Ihr Ansprechpartner: Pierre-André Luder pierreandre.luder@rms.ch Offertanfrage:

RMS Risk Management Service Augustinergasse 21 Postfach CH-4001 Basel Tel. +41 (0)61 264 99 33 Fax +41 (0)61 264 99 40 RMS Risk Management Service 36 rue du XXXI Décembre CH-1207 Genève Tél. +41 (0)22 737 21 63 Fax +41 (0)22 737 20 49 RMS Risk Management Service 4 rue de la Paix F-75002 Paris Tél. +33 (0)1 47 03 01 80 Fax +33 (0)1 47 03 01 85 info@rms.ch www.rms.ch