Der Sächsische Landtag Parlament des Freistaates

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Transkript:

Der Sächsische Landtag Parlament des Freistaates Der Sächsische Landtag ist das Parlament des Freistaates Sachsen. Er ist die gewählte Vertretung der sächsischen Bevölkerung. Der Landtag ist die gesetzgebende und damit erste Gewalt im Freistaat. Dem Sächsischen Landtag gehören grundsätzlich 120 Abgeordnete an. Diese Zahl kann sich durch Überhangs- und Ausgleichsmandate erhöhen. Nach der Wahl zum 6. Sächsischen Landtag vom 31. August 2014 besteht das Parlament aktuell aus 126 Abgeordneten. Präsident des Sächsischen Landtags - Dr. Matthias Rößler wichtigste Aufgaben des Landtagspräsidenten: Vertretung des Landtags nach außen und Wahrung der Würde und der Rechte des Landtags Einberufung und Leitung der Sitzungen des Landtags Pflege des dienstlichen Verkehrs, u. a. mit Staatsregierung, Rechnungshof, Verfassungsgerichtshof und dem Datenschutzbeauftragten Verwaltung der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landtags nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Verleihung der Sächsischen Verfassungsmedaille Aktuelle Zusammensetzung des 6. Sächsischen Landtags Im Sächsischen Landtag sind aktuell fünf Fraktionen vertreten. Fraktion Stimmanteile Zweitstimme Abgeordnete/ Fraktionsvorsitz Landtagswahl 31.8.2014 Sitze CDU 39,4 % 59 Frank Kupfer DIE LINKE 18,9 % 27 Rico Gebhardt SPD 12,4 % 18 Martin Dulig AfD 9,7 % 14 Dr. Frauke Petry GRÜNE 5,7 % 8 Volkmar Zschocke Landtag gesamt 126

Sitzungstermine 2015 28./29. Januar 2015 5. Februar 2015 11./12. März 2015 27./28./29./30. April 2015 10./11. Juni 2015 8./9. Juli 2015 16./17. September 2015 7./8. Oktober 2015 19./20. November 2015 16./17. Dezember 2015 Die Plenarsitzungen beginnen in der Regel 10 Uhr. Medienvertreter akkreditieren sich bei der Pressestelle des Landtags und erhalten dann Zugang zum Pressebereich auf der Besuchertribüne. Aufgaben des Landtags Die wichtigsten Aufgaben des Sächsischen Landtags sind: - Verabschiedung von Landesgesetzen - Budgetrecht (Entscheidung über die Höhe der staatlichen Einnahmen und Ausgaben) - Kontrolle der Staatsregierung - Wahl des Ministerpräsidenten Wie funktioniert das Parlament? Das Plenum Ca. alle vier Wochen treffen sich die Abgeordneten im Landtag zwei Tage zu den Plenarsitzungen. Hier diskutieren sie Gesetze, Anträge und aktuelle Fragen und stimmen darüber ab. Die Debatten im Plenarsaal dienen vor allem dazu, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter der Medien über die verschiedenen politischen Positionen zu informieren. Die eigentliche fachliche Arbeit und Auseinandersetzung findet bereits zuvor in den Ausschüssen und Fraktionen statt. Die Ausschüsse Hier bereiten die Fachpolitiker der Fraktionen die Entscheidungen für das Plenum vor. In den Ausschüssen diskutieren die Abgeordneten auch mit Mitgliedern der Staatsregierung. Die Ausschüsse können für ihre

Entscheidungsfindung externen Sachverstand einholen. Dazu dienen öffentliche Anhörungen. In den Fachausschüssen sind die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Landtag vertreten. Verfassungs- und Rechtsausschuss Haushalts- und Finanzausschuss Ausschuss für Schule und Sport Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft Innenausschuss Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien Europaausschuss Weitere ständige Ausschüsse Petitionsausschuss Hier werden Bitten oder Beschwerden von Bürgern bearbeitet, die sich auf Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern oder Behörden beziehen, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen. Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten Er ist zuständig für die Änderung und Auslegung der Geschäftsordnung und erarbeitet Beschlussvorlagen in Immunitätsangelegenheiten. Wahlprüfungsausschuss Dieser Ausschuss überprüft die Gültigkeit der Landtagswahl und alle Einsprüche, die die Wahl betreffen. Bewertungsausschuss Er befasst sich mit Unterlagen über Stasi-Belastungen von Abgeordneten. Der Ausschuss kann bei begründetem Verdacht auf eine Tätigkeit für das frühere Sächsische Staatsministerium für Staatssicherheit die Stellung eines Antrages auf Erhebung einer Abgeordnetenklage mit dem Ziel, dem Abgeordneten durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof sein Mandat entziehen zu lassen, empfehlen. Über diesen entscheidet dann der Landtag in einer nicht öffentlichen Sitzung.

Zeitlich befristete Ausschüsse Untersuchungsausschüsse Für bestimmte Aufgaben können vom Landtag zeitlich befristete Ausschüsse gebildet werden. Dazu gehören insbesondere die nach dem Untersuchungsausschussgesetz zu bildenden Untersuchungsausschüsse, die einen im Einsetzungsbeschluss genau beschriebenen Sachverhalt untersuchen. Enquete-Kommission Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte sowie zur eigenständigen Informationsgewinnung bei komplexen Themen kann der Landtag eine Enquetekommission einsetzen, der Abgeordnete und andere Sachverständige angehören können. Die Fraktionen Abgeordnete gleicher Parteien schließen sich zu einer Fraktion zusammen, um so gemeinsam ihre politischen Ziele besser durchsetzen zu können. An der Spitze stehen die Fraktionsvorsitzenden. Intern bilden die Fraktionen Arbeitskreise zu den einzelnen Fachthemen. Kontakt zu den Pressesprechern im Landtag Pressesprecher des Sächsischen Landtags Ivo Klatte Tel.: 0351/493-5151 Ivo.Klatte@slt.sachsen.de Pressesprecher der Fraktionen CDU Andreas Kunze-Gubsch Tel. 0351/493-5610 Andreas.Kunze-Gubsch@slt.sachsen.de LINKE Marcel Braumann Tel. 0351/493-5823 Marcel.Braumann@slt.sachsen.de SPD

Petra Strutz Tel. 0351/493-5706 Petra.Strutz@slt.sachsen.de AfD Andreas Harlass Tel. 0351/493-4223 Andreas.Harlass@slt.sachsen.de BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Andreas Jahnel Tel. 0351/493-4811 Andreas.Jahnel@slt.sachsen.de