Agrarsubventionen? Nur mit Naturschutz! Für mehr Nachhaltigkeit und Vielfalt in der Landwirtschaft
Naturschutz muss Bestandteil der Eu-agrarreform sein! In der Europäischen Union wird zurzeit die gemeinsame Agrarpolitik bis zum Jahr 2020 neu gestaltet. Diese EU-Agrarreform ist eine große Chance, um die Zahlung der Agrarsubventionen anders zu regeln als bisher: Unsere Steuergelder sollen in Zukunft für eine naturverträgliche und zukunftsfähige Landwirtschaft ausgegeben werden. Denn teure Umweltsünden können wir uns nicht mehr leisten. Die Weichen sind falsch gestellt Unterstützung für ökologische Leistungen Unsere Landwirtschaft hat keine gute Umweltbilanz. Zu hohe Nitratwerte im Grundwasser, anhaltend hoher Verbrauch von chemischen Pflanzenschutzmitteln, ein massiver Verlust an ökologischen Rückzugsflächen in der Agrarlandschaft und damit eine deutlich schwindende Artenvielfalt. Und die EU- Agrarsubventionen fördern diese negativen Entwicklungen eher noch, statt sie zu verhindern. Denn jedes Jahr fließen rund 57 Milliarden Euro fast bedingungslos in die Landwirtschaft: Allein 43,5 Milliarden Euro werden 2012 als flächenbezogene Direktzahlungen aus der ersten Säule an die Landwirte ausgeschüttet. Als Gegenleistung müssen sie sich nur an die ohnehin geltenden Fachgesetze halten. Mit den Agrarmilliarden werden deshalb leider auch Bauern unterstützt, die mit monotonen Maiswüsten, großflächigem Umbruch von artenreichen Wiesen und Weiden oder tierquälerischer Massentierhaltung unserer Umwelt und Gesundheit mehr schaden als nutzen. Ein Nachweis, ob die Steuermittel ökologisch sinnvoll eingesetzt werden, fehlt. Hier muss dringend umgesteuert werden. Lediglich 13,5 Milliarden Euro umfasst die zweite Säule der Agrarpolitik: Mit dem Geld werden verschiedene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie Agrarumweltprogramme gefördert. Die Mitgliedstaaten müssen hierfür aber in der Regel einen Eigenanteil von 50 Prozent beisteuern. Diese Hürde ist für viele Regionen zu hoch, zudem ist die zweite Säule insgesamt mit zu wenigen finanziellen Mitteln ausgestattet. Auch daran muss etwas geändert werden. Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich bereits 2001 dazu verpflichtet, den Rückgang der Artenvielfalt bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Im Jahr 2012 sind wir von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Bei den Klimaschutzzielen sieht es ähnlich aus: Die Landwirtschaft setzt nach wie vor zu viele Treibhausgase frei unter anderem durch Massentierhaltung, Moorentwässerung oder Grünlandumbruch. Wenn wir jetzt nicht endlich umsteuern, wird sich diese kritische Entwicklung weiter verschärfen. Es ist richtig: Die Landwirtschaft verdient die Unterstützung der Gesellschaft. Aber wir erwarten dann auch, dass unsere natürlichen Ressourcen erhalten, der Tierschutz verbessert und ländliche Gemeinschaften gesichert werden. Wohin fließt das Geld? EU-Agrarhaushalt 2012 43,5 Mrd. Euro Direktzahlungen 43,5 Milliarden Euro 340 Euro/Hektar Agrarfläche Ländliche Entwicklung 13,5 Milliarden Euro - Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz, Maßnahmen zur Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung des ländlichen Raums - Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten in der Regel zu 50 Prozent 13,5 Mrd. Euro
agrarreform: Das plant die Eu Die EU-Kommission hat auf die negative Umweltbilanz der europäischen Landwirtschaft reagiert und im Oktober 2011 vorgeschlagen, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2014 umzugestalten. Landwirte sollen in Zukunft nur dann Agrarsubventionen erhalten, wenn sie sogenannte Greening-Maßnahmen einführen. Das heißt, im Wesentlichen müssen sie ökologische Vorrangflächen, z. B. Hecken, Feldraine, Ackerrandstreifen oder Brachen, auf 7 Prozent der Betriebsfläche erhalten bzw. schaffen. Dauergrünland erhalten, eine Mindest-Fruchtfolge einhalten. Diese Vorschläge sind erste Schritte in die richtige Richtung. Für eine wirklich nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft reichen sie aus Sicht des NABU allerdings nicht aus. Doch selbst gegen diese wenigen Ansätze der EU-Kommission regt sich nun heftiger Widerstand. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Agrarlobby kontern mit Gegenvorschlägen, die die Pläne der Kommission bis zur Unkenntlichkeit aufweichen. Aus dem Greening wird ein Greenwashing. Großzügige Ausnahmeregelungen sollen einen Großteil der Landwirte von den Vorgaben freistellen, zudem sollen die ökologischen Leistungen nicht mehr pro Betrieb erbracht werden, sondern nur noch pro Region. Mit anderen Worten: Es soll alles so bleiben, wie es ist. Klimaschutz und Artenvielfalt bleiben damit auf der Strecke. Auch die Ziele der EU werden so mit Sicherheit nicht erreicht! Argumente der Agrarlobby Greening-Maßnahmen bedeuten Ertragsverluste und bedrohen die Welternährung. Damit die Weltbevölkerung satt wird, muss Europa noch viel mehr Nahrung produzieren Das ist falsch! Die Welternährung wird nur dann dauerhaft gesichert, wenn die von Hunger bedrohten Länder selbst ausreichend Lebensmittel erzeugen können. Doch unsere Nahrungsmittelexporte schädigen stattdessen langfristig die Agrarmärkte vor Ort. Hinzu kommt, dass unsere europäische Massentierhaltung überwiegend auf Futtermittelimporten aus Übersee basiert, die auf Kosten riesiger Flächen produziert werden. Diese fehlen der einheimischen Bevölkerung für den eigenen Anbau von Nahrungsmitteln. Die Ertragsverluste durch das Greening bedrohen die Existenz unserer Landwirte. Das ist falsch! Die Preise auf den Agrarmärkten sind aktuell deutlich höher als in den letzten drei Jahrzehnten und steigen weiter. Einheitliche Umweltstandards in der Landwirtschaft führen außerdem zu einheitlichen Wettbewerbsbedingungen. Daher sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Einkommen der Landwirte zu erwarten. Im Gegenteil: Von einer vernünftigen Agrarreform profitieren die Landwirte, die mehr ökologische Leistungen erbringen. Ökologische Vorrangflächen sind Flächenstilllegungen. Diese Flächen fehlen für die heimische Nahrungsmittelerzeugung. Das ist falsch! Neu angelegte Vorrangflächen müssen nicht ungenutzt bleiben. Denkbar sind extensive Kulturen, ein- oder mehrjährige Einsaaten, Wildpflanzenmischungen oder auch Getreide mit höherem Reihenabstand. Was die heimische Nahrungsmittelerzeugung viel eher bedroht, ist der rasant zunehmende Maisanbau für die boomenden Biogasanlagen. Im Jahr 2012 ist Deutschland erstmals seit 25 Jahren zum Nettoimporteur für Getreide geworden, weil die wachsenden Maisflächen nicht nur zu massivem Grünlandumbruch führen, sondern auch den Getreideanbau verdrängen.
agrarreform: Das will der NaBu Die Herausforderungen im Umwelt- und Naturschutz lassen sich ohne ein echtes Greening, also eine dauerhafte Ökologisierung der europäischen Landwirtschaft, nicht bewältigen. Angesichts der knappen Kassen müssen die vorhandenen Gelder nach klaren Regeln dorthin fließen, wo die dringend notwendigen ökologischen Leistungen auch erbracht werden. Ökologische Vorrangflächen 10 Prozent für die Natur 10 Prozent ökologische Vorrangflächen das ist eine der zentralen Forderungen des NABU für eine zukunftsfähige und wirksame Agrarreform. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass erst ab einem Anteil von 10 Prozent die Vorrangflächen ihre volle Wirkung entfalten können, um Wasser, Böden, Biodiversität und Klima nachhaltig zu schützen. 7 Prozent, wie es die EU-Kommission vorschlägt, sind zu wenig. Wer solche Flächen in seinem Betrieb bereitstellt, erhält nach Plänen des NABU zunächst finanzielle Unterstützung für die gesamte Betriebsfläche über die Direktzahlungen. Für die Bewirtschaftung der ökologischen Vorrangflächen gibt es darüber hinaus noch Geldmittel aus der ländlichen Entwicklung. Ökologische Vorrangflächen sind keine Zwangsbrachen oder Flächenstilllegungen, wie immer wieder behauptet wird, sondern durch eine intelligente Ausgestaltung durchaus in den Betriebsablauf integrierbar. Damit ökologische Vorrangflächen ihren Zweck erfüllen können, müssen sie folgende Kriterien erfüllen: Die Flächen müssen artenreich sein und Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen bieten. Vor Ende Juli dürfen die Flächen nicht abgeerntet und bis in den Spätherbst nicht umgepflügt werden. Dies ist wichtig für brütende und rastende Vögel sowie für den Lebensraum von Insekten, Feldhamstern und anderen Säugern. Die Flächen werden vorrangig entlang von Gewässern, Hecken- und Waldrändern angelegt. Große Ackerflächen (größer als 25 Hektar) werden sinnvoll untergliedert. Auf ökologischen Vorrangflächen werden weder Pflanzenschutzmittel noch Dünger eingesetzt. Die Flächen müssen jeweils entsprechend der Nutzungsart (z. B. Grünland oder Acker) angelegt werden. Aus Sicht des NABU kommen daher zahlreiche Landnutzungssysteme wie Mischkulturen, Leguminosen, Wildpflanzenmischungen, extensive Grünlandflächen oder Altgrasstreifen in Frage. Langfristiges Ziel ist es, die ökologischen Vorrangflächen miteinander zu vernetzen und so einen umfangreichen Biotopverbund zu schaffen. Feldlerche, Kiebitz, Feldhase und viele vom Aussterben bedrohte Arten finden wieder einen Lebensraum und können sich erneut ausbreiten. Neben dem Schutz von Wasser, Böden und Klima erhalten wir auf diese Weise dauerhaft die für uns so überlebenswichtige Artenvielfalt.
Landwirt und Naturschützer für mich geht nur beides zusammen Der wilden Natur Platz geben ist das Motto von Detlef Hack. Vor 19 Jahren übernahm er den elterlichen Hof und stellte ihn auf ökologische Landwirtschaft um. Ich wollte Landwirtschaft und Naturschutz in eine Einheit bringen, betont Hack. Der Lämmerhof ist vom Anbauverband Demeter zertifiziert und umfasst insgesamt 100 einzelne Felder rund um die Ortschaft Panten in Schleswig-Holstein. Die Standbeine des Hofes sind der Anbau von Brotgetreide, Mutterkuhhaltung, eine Schäferei, Freiland-Schweinemast und Gemüseanbau. Naturschutz muss im Betrieb stattfinden Während der staatliche Naturschutz meist das Ziel verfolgt, die hochwertigen Flächen aus den Betrieben herauszulösen und unter Schutz zu stellen, basiert das Konzept von Landwirt Hack darauf, Naturflächen in seinen Betrieb zu integrieren. Die abwechslungsreiche Moränenlandschaft nutzte er, um den Zustand vorhandener Landschaftselemente, wie zum Beispiel Feuchtgebiete, zu verbessern. Gleichzeitig schuf er neue Biotopstrukturen, um sie miteinander zu vernetzen. Mittlerweile sind die Felder des Lämmerhofes wieder mit dem überregionalen Biotopverbund verknüpft und dienen als Wanderkorridor für freilebende Arten. Das Vorkommen von Wildtieren ist ein wesentlicher Indikator für den Gesundheitszustand unserer Landschaft, erläutert Hack. Über die Jahre hat sich eine Feldflur entwickelt, bei der Ackerflächen mit Flachwasser, Mooren und Grünland, Waldrändern, Hecken, Blühstreifen und Streuobstwiesen wieder eng verzahnt sind. Leistungen für die Allgemeinheit Wir erbringen eine Leistung für das Allgemeinwohl. Aus den Umsätzen allein lassen sich diese aber nicht erwirtschaften, betont Hack. Eine zusätzliche Förderung ist für ihn also notwendig. Die heutigen Förderinstrumente sind jedoch nicht auf den Naturschutz abgestimmt und viel zu unspezifisch. Sinnvoll wäre, die ökologischen Leistungen für hochwertige Flächen besser zu honorieren. Rückkehr der Artenvielfalt Für Detlef Hack ist klar, dass er den richtigen Weg eingeschlagen hat. Viele seltene Vogelarten wie Kranich, Seeadler, Rothalstaucher, Bekassine und Wachtel sind zurückgekehrt. Auf unseren artenreichen Flächen finden sie wieder genug Nahrung und Lebensraum. Und auch Rebhuhn, Feldlerche und Feldhase fühlen sich wieder wohl bei uns. Darauf bin ich sehr stolz. Der Lämmerhof 400 ha Ackerland 150 ha Weidelandschaften 4 ha Gemüse 10 ha Wald 8 ha Wasserflächen ca. 27 ha Biotopflächen 70 Rinder (Mutterkühe mit Nachzucht) 100 Mastschweine 65 Mutterschafe mit Nachzucht www.laemmerhof.de
AgRAr- SuBvEntIONEn? Nur mit Naturschutz! Der NABU fordert für eine zukunftsfähige Agrarreform: Ökologische Leistungen sind die Voraussetzung für eine Direktzahlung an die Landwirte. Ökologische Vorrangflächen umfassen 10 Prozent der Betriebsfläche. Grünlandumbruch und das Trockenlegen von feuchten Grünlandstandorten sind nicht erlaubt. Die Fruchtfolge wird vielfältiger: Sie besteht aus mindestens drei verschiedenen Arten. Ackerland entlang von Gewässerrändern und auf Moorstandorten wird in Grünland umgewandelt. Große Ackerflächen (mehr als 25 Hektar) werden unterteilt und ökologisch sinnvoll strukturiert. Betriebe über 100 Hektar führen eine betriebliche Umweltplanung ein. Agrarumweltmaßnahmen werden stärker gefördert: Mit mindestens 50 Prozent der Mittel aus der zweiten Säule und einer geringeren Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten. Das europäische Umweltförderprogramm LIFE wird besser finanziert. Das Gesamtbudget erhöht sich von bisher 0,2 Prozent auf 1 Prozent des EU-Haushaltes. Ihr Ansprechpartner beim NABU-Bundesverband Florian Schöne, Referent für Agrarpolitik und Bioenergie Tel. 030.28 49 84-16 15, Florian.Schoene@NABU.de Impressum: 2012, NABU-Bundesverband Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V., Charitéstraße 3, 10117 Berlin, www.nabu.de Text: Florian Schöne, Stephanie Palapies Redaktion: Angelika Richter, Julia Degmair; neues handeln GmbH, Berlin Gestaltung: neues handeln GmbH, Berlin Druck: Druckhaus Schöneweide, Berlin, gedruckt auf 100 % Recyclingpapier, 1. Auflage 10/2012 Fotos: Titel: NABU/Hoffmann; Fotoleiste v.l.n.r. Blickwinkel/McPhoto (2), NABU/Guido Rottmann, Rebel/Fotolia.com; Seite 1: Blickwinkel/H.-P. Oetelshofen; Seite 2 v.l.n.r: NABU/Bernd Witthuhn, Frank Hecker/Naturfotografie, Grafik: Tiplyashin Anatoly/Shutterstock.com; Seite 3: Christine Kuchem, Blickwinkel/ M. Woike, Frank Hecker/Naturfotografie; Seite 4: NABU/Guido Rottmann; Art.-Nr. 5236