Am Wedelgraben 8 AWO Mobil Unser Betreuungsangebot für Sie Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil. Dazu übersenden wir Ihnen in der Anlage einige Informationen sowie unseren aktuellen Prospekt. Als ein anerkannter Fachpflegedienst betreuen wir Sie mit Fachpersonal und hauswirtschaftlichen Kräften, stets Ihren Bedürfnissen entsprechend. Darüber hinaus bieten wir Ihnen unsere Rufbereitschaft für Notfälle an (Wochenenden sowie an Feiertagen von 7.00 bis 20.30 Uhr). Wir beraten und unterstützen Sie und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr 0 73 21 / 27 78 55 Fax: 07321 / 277856 Wir freuen uns auf Ihren Rückruf und verbleiben Mit freundlichen Grüßen Ihr AWO-Mobil-Team F 1.2.2-9A/23/01.03.2016 Seite 1 von 9
Wir sind Wir bieten ein anerkannter Fachpflegedienst für den Landkreis Heidenheim, der im Rahmen der Pflegeversicherung und ärztlichen Versorgung mit allen Kassen arbeitet, ein Team, bestehend aus examinierten Alten- und Krankenpflegerinnen und hauswirtschaftlicher Helferin. hilfsbedürftigen Menschen Beratung, Pflege und Betreuung an. Unser Aufgabengebiete sind Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, z.b. Injektionen, Anlegen von Verbänden, Blutdruckkontrolle, medizinische Bäder Grundpflege, z.b. Hilfe bei der Körperpflege Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, z.b. Einkäufe, Reinigung der Wohnung, Wäschedienst, Versorgung mit Tagesmenü Mobile soziale Dienste, z.b. Hilfe beim Verlassen der Wohnung, bei Spaziergängen, Begleitung bei Arztbesuchen, Vorlesen, Hilfen bei eingeschränkter Alltagskompetenz Betreuung am Abend, an Feiertagen und Wochenenden zur Entlastung pflegender Angehöriger oder bei deren Verhinderung Beratung und Hilfestellung für pflegende Angehörige Hausnotruf: Sicherheit in der häuslichen Umgebung mit Hilfe eines Funkfingers, der mit einer täglich 24 Stunden besetzten Hausnotruf - Service - Zentrale verbunden ist. Schlüsselhintergrunddienst und Erstversorgung im Notfall. F 1.2.2-9A/23/01.03.2016 Seite 2 von 9
Betreuungskonzept / Ziele sind Ganzheitliche Pflege: körperliche, seelische und geistige Betreuung den Kunden ein weitgehend selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben im Rahmen der individuellen Fähigkeiten zu ermöglichen Aktivierende Pflege Berücksichtigung individueller Bedürfnisse Umfassende Angebotsstruktur durch enge Zusammenarbeit im Bereich Altenhilfe der Arbeiterwohlfahrt in Heidenheim: Kurzzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen, Mittagstisch. Die organisatorische und inhaltliche Vernetzung ermöglicht eine flexible Gestaltung der Hilfsangebote durch Kombination z.b. Tagespflege AWO-Mobil. Sie garantiert schnelle und unkomplizierte Hilfe unter Berücksichtigung der persönlichen Situation von Kunden und deren Angehörigen. F 1.2.2-9A/23/01.03.2016 Seite 3 von 9
S E R V I C E & H A U S N O T R U F Sicher, selbständig und unabhängig wohnen Die Hausnotrufstation ist ein einfach zu bedienendes Gerät mit einem kleinen handlichen Funksender, der bei Knopfdruck sofortige Hilfe bringt. Die monatliche Mietgebühr für die technische Bereitstellung sowie die Hilfeleistung im Notfall beträgt: mtl. 17,90 Euro Für die Aufstellung einer Notrufstation wird eine einmalige Gebühr von 10,23 Euro berechnet. Der Hausnotruf ist automatisch über das Telefonnetz rund um die Uhr (24-Stunden) mit der Hausnotruf - Service - Zentrale verbunden. Schlüsselhintergrunddienst und Erstversorgung im Notfall kann durch Verwandte, Bekannte oder durch Nachbarn erfolgen, aber auch durch die Arbeiterwohlfahrt. Die monatliche Pauschale für Schlüsselhintergrunddienst, Notfalleinsatz und die Erstversorgung beträgt: mtl. 23,-- Euro Die Gesamtpauschale für Mietgebühr, Schlüsseldienst und die Erstversorgung beträgt: mtl. 40,90 Euro Bei Eingruppierung in die Pflegestufe I, II oder III übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für die technische Bereitstellung in Höhe von mtl. 17,90 Euro. Haben Sie Fragen an uns? Dann rufen Sie uns an. Als Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Thomas Wiesenfarth Petra Lippisch Pflegedienstleitung Betreutes Wohnen / Hausnotruf Eugen-Loderer-Altenzentrum Eugen-Loderer-Altenzentrum Helmut-Bornefeld-Straße 2 Helmut-Bornefeld-Straße 2 07321 / 93 49-0 07321 / 93 49-0 F 1.2.2-9A/23/01.03.2016 Seite 4 von 9
G E B Ü H R E N für Selbstzahler 2016 Vergütung für Pflege und Betreuung, hauswirtschaftliche Versorgung, Einkäufe, Spaziergänge und anderer familienentlastender Dienste Einsatz pro Stunde einer Pflegefachkraft ergänzende Hilfe 35,00 EURO einer hauswirtschaftlichen Kraft 20,00 EURO Die Gebühren unserer Tag- und Nachtbetreuung erhalten Sie auf Anfrage. Fahrtkosten pro Anfahrt bis zu 8 km 6,00 EURO pro Anfahrt ab 8 km, pro Kilometer 0,55 EURO Haben Sie Fragen an uns? Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Unser Angebot richtet sich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Stand: 03/2016 F 1.2.2-9A/23/01.03.2016 Seite 5 von 9
Vergütung gemäß Pflegeversicherungsgesetz Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI, mit zusätzlichen Leistungen Nr. Leistungsinhalt Fachkraft ergänzende BFD, FSJ Hilfe 1 Große Toilette 26,52 18,18 12,36 2 Kleine Toilette 17,69 12,16 8,27 3 Transfer/An-/Auskleiden 9,57 6,56 4,46 4 Hilfe bei Ausscheidungen 11,77 - - 5 Einfache Hilfe bei Ausscheidungen - 8,07 5,49 6 Spezielles Lagern 5,89 4,03-7 Mobilisation 5,89 4,03-8 Einfach Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 5,89 4,03 2,74 9 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 20,65 14,15 9,62 10 Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe 18,12 - - * 11 Hilfestellung bei Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 8,82 6,07 4,13 12 Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 12,98 10,11 6,87 13 Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch 2,82 2,82 2,82 14 Zubereitung einer (i.d.r. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 25,97 20,24 13,76 * 15 Einkaufen/Besorgungen 7,78 6,07 4,13 * 16 Waschen, Bügeln, Putzen 7,78 6,07 4,13 17 Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes 5,18 4,03 2,74 18 Beheizen 7,78 6,07 4,13 Zusätzliche Leistungen: Sicherheitsbesuche (je Einsatz) 5,00 3,50 - Nicht ärztlich verordnete Einreibungen, BZ-Messungen, RR-Kontrollen (je Einsatz) 3,50 3,50 - Handreichungen (je Einsatz) 3,50 3,50 - Botengänge (je Einsatz) 5,00 5,00 - Anmerkung: * pro angefangene ¼ Stunde Nr. 1-11 zuzüglich Ausbildungsumlage 0,51 F 1.2.2-9A/23/01.03.2016 Seite 6 von 9
Stand: 01/2016 AWO-Mobil Wegepauschalen: 1. Zur Abgeltung der Wegegebühren werden pauschal 3,80 pro Hausbesuch vergütet. 2. Für die Abrechnung der Wegepauschale in Betreuten Wohnanlagen gilt folgende Regelung: Werden in einer Betreuten Wohnanlage mehrere Einsätze nacheinander bei verschiedenen BewohnerInnen, also in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang erbracht, so kann die Wegepauschale pro BewohnerIn und pro Tag abgerechnet werden: In der Pflegestufe I In der Pflegestufe II In der Pflegestufe III maximal 1 x maximal 2 x maximal 3 x Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB XI gleichzeitig als auch Leistungen nur nach dem SGB XI erbracht, obliegt dem Dienst die Entscheidung, für welche Leistungen er die Wegepauschale(n) abrechnen will. Sofern in einer Betreuten Wohnanlage bei einzelnen BewohnerInnen Einsätze nach dem SGB XI erbracht werden, die mit anderen Einsätzen in der gleichen Betreuten Wohnanlage nicht unmittelbar zeitlich verbunden sind, kann die Wegepauschale für jeden dieser Einsätze ohne Begrenzung abgerechnet werden. 3. Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistungen nach dem SGB XI als auch Behandlungspflege nach 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch 2,14. Soweit im Bereich des SGB V differenzierte Regelungen bei gleichzeitiger Leistungserbringung von SGB V und SGB XI Leistungen vereinbart wurden, so beträgt die Wegepauschale bei gleichzeitiger Leistungserbringung für diesen Hausbesuch 3,80 Zuschläge für Einsätze in der Nacht Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,41 vergütet. F 1.2.2-9A/23/01.03.2016 Seite 7 von 9
Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,48 vergütet. Anmerkung: Gilt auch für Heiligabend und Silvester. Für Einsätze auf Wunsch des Versicherten an Samstagen in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr werden je Hausbesuch 1,64 vergütet. Mehraufwand für den notwendigen Einsatz einer zweiten Pflegeperson Der Einsatz einer zweiten Pflegekraft ist zusätzlich mit der Hälfte des Preises der erbrachten Leistungspakete zu vergüten. Im Falle des Einsatzes eines BFD/FSJ als Pflegekraft beträgt der Zuschlag 30 von Hundert des Preises der erbrachten Leistungspakete. Anmerkung: Voraussetzung für die Abrechnung dieser Position ist, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes einer zweiten Pflegeperson aus einem Gutachten des MDK hervorgeht. Darüber hinaus muß festgestellt sein, dass der Einsatz einer zweiten Pflegeperson nicht durch die Verwendung geeigneter Hilfsmittel vermieden werden kann. Sofern die zu pflegende Person den möglichen Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln verweigert, ist dies in der Pflegedokumentation festzuhalten. In diesen Fällen ist der Pflegedienst berechtigt, diese Position gegenüber der zu pflegenden Person abzurechnen. Einsatz von Hauswirtschaftlichen Fachkräften in der Grundpflege Soweit hauswirtschaftliche Fachkräfte bei den Leistungspaketen 1 3 und 5 9 eingesetzt werden, gilt für die Preisberechnung der Preis für ergänzende Hilfen des jeweiligen Leistungspaketes zuzüglich eines Zuschlages von 25%. Die Preise für diese Leistungspakete betragen dann: Leistungspaket 1: Leistungspaket 2 Leistungspaket 3 Leistungspaket 5 Leistungspaket 6 Leistungspaket 7 Leistungspaket 8 Leistungspaket 9 22,73 Euro 15,20 Euro 8,20 Euro 10,09 Euro 5,04 Euro 5,04 Euro 5,04 Euro 17,69 Euro F 1.2.2-9A/23/01.03.2016 Seite 8 von 9
Einsatz von Pflegefachkräften im Bereich der Hauswirtschaftlichen Versorgung Soweit Pflegefachkräfte bei den Leistungspaketen 12, 14 bis 18 eingesetzt werden, kann der Preis für die Fachkraft des jeweiligen Leistungspaketes abgerechnet werden. Stand: 03/2016 F 1.2.2-9A/23/01.03.2016 Seite 9 von 9