Umsetzung von GHS in der EU

Ähnliche Dokumente
Liste der H-Statements (H = Hazard)

Anhang IV. Teil 2 der

LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE

LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise

H- und P-Sa tze nach GHS

Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente

Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze)

Sicherheitshinweise (P)

Anhang III. Teil 1 der

Laufende Nummer (01, 02, ) 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren

Gefahrenhinweise GHS/CLP Verordnung. Erwärmung kann Brand verursachen. laufende Nummer. 3 = Gesundheitsgefahren. 4 = Umweltgefahren

Die H-Sätze und P-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch

H220 H221 H222 H223 H224

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen

Gefahrenklassen Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze)

H- und P-Sätze. Einleitung.

P-Sätze (Precautionary Statements)

CLP (EU-GHS) Kennzeichnung Übersicht

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen

H- Sätze (Hazard Statements) mit Hinweisen auf besondere Gefahren

Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen

Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische

H-Sätze (Hazard Statements) - mit Hinweisen auf besondere Gefahren

Die H-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch (P-Sätze: siehe Seite 5)

H-Sätze. H- und P-Sätze. H200-Reihe: Physikalische Gefahren

Die H-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch (P-Sätze: siehe Seite 5)

Neue GHS Piktogramme (verbindlich ab für Stoffe, ab für Gemische)

Anhang V. der. Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht

INHALT Chemisch-physikalische Gefahren und Umweltgefahren

Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)

Neue Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten nach folgender Tabelle: 1 Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C. 2 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C

Gefahrenhinweise. Piktogramm Bezeichnung Bedeutung

G H S / C L P. G e f a h r e n p i k t o g r a m m s. H - S ä t z e, P - S ä t z e

Der HWK-Umweltberater

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

GHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009

Gefahrenhinweise nach GHS

Anhang IV. Teil 1 der

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Flamme GHS über 08 Kreis

Anhang IV. der (2. ATP)

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005)

GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung

Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.

GHS Piktogramme und ihre Bedeutung

A.6 Auflistung der R- und S-Sätze

Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen!

Liste der R- und S-Sätze

R- und S-Sa tze in deutscher Sprache

Global Harmonisiertes System zur. Chemikalien

Merkblatt A11 Seite 1 von 11 Ver /2017. GHS-Kennzeichnung

Merkblatt A11 Seite 1 von 11 Ver /2017

GHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe

Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1

Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

Gefahrensymbole und ihre Bedeutung

Neue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter

OTTOKRAFTSTOFF GEFAHR

Sicherheitsunterweisung März 2015

GHS (CLP) Etikettierung: Was ist neu? o die Gefahren der Substanzen sind in Klassen eingeteilt. o 16 Physikalische Gefahrenklassen:

Sicherheitshinweise nach GHS

Kennzeichnungstabellen aus der UBA GHS-Broschüre Das neue Einstufungsund Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS- kurz erklärt-

FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP. Ralf John

GHS / CLP. Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe. (Vorlagen: ecomed und UK-NRW ) Wolfgang Hellstern

Risiken der verwendeten Gefahrstoffe und Sicherheitsvorkehrungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar

GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe

GHS-Kennzeichnung Information für Verwender

GHS die neuen Gefahrenklassen in der EU

GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Neue Einstufung und Kennzeichnung nach CLP

GHS. Global Harmonisiertes System Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen GHS, EG-Verordnung Nr.

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Genau hinsehen lohnt sich!

Merkblatt EA11 Information zum EWR-Chemikalienrecht Version /2015. GHS-Kennzeichnung

Durch eine EU - Verordnung haben sich die bekannten Symbole in Schwarz auf Orangem Hintergrund zu einer EU- Einheitlichen Symbolik geändert.

Global harmonisiertes System (GHS)

Gefahrensymbole. Allgemeines. Aufbau des GHS.

Gefahrstoffe oft unterschätzt

FSHBZ-Gütesiegel für Beton- und Mörtelzusatzmittel

Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

H-Sätze des EU-GHS-Systems

Präparat 2: 3 Dimethylaminomethylindol (Gramin) (Mannich Reaktion)

E Bedeutung der Chemikalienkennzeichnung nach GHS

Merkblatt A11 Seite 1 von 10 Ver /2011. GHS-Kennzeichnung

SICHERHEITSDATENBLATT

Gefahren von Chemikalien für die menschliche Gesundheit und Umwelt

Anhang III. Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

1 Rechtsgrundlagen und Übergangsvorschriften

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und

Stoffe zwingend bis zwingend seit

ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE

GHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Informationsblatt zur Gefahrstoffkennzeichnung. Alle Informationen zur neuen GHS/CLP-Verordnung

CLP-/GHS-Verordnung: neue Piktogramme für gefährliche Stoffe

GHS / CLP. Was ist GHS. Was ist CLP

Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Alte Gefahren neue Zeichen

Transkript:

Einführung GHS/CLP Verordnung Umsetzung von GHS in der EU Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals Das Global H armonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen bildet die Basis einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme. Die Grundlagen in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und in den Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen werden harmonisiert. Damit wird ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sichergestellt. Zudem wird der freie Wa renverkehr von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten Erzeugnissen innerhalb des europäisch en Binnenmarktes gewährleistet und eine Vereinfachung des Welthandels angestrebt. Am 16. Dezember 2008 haben das Europäische Parlament und der Rat die neue Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen angenommen. Die neue CLP Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) bringt die bestehende EU Gesetzgebung in dies em Bereich mit dem GHS in Einklang. Am 31.12.2008 wurde die CLP Verordnung als Verordnung (EG) 1272 /2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 20. Januar 2009, ist die Verordnung in Kraft getreten und kann ab diesem Zeitpunkt für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien angewendet werden. Mit der Umstellung der Ei nstufung und Kennzeichnung von Chemikalien auf die neue Verordnung werden die bisher gewohnten rechteckigen orangefarbenen Gefahrstoffsymbole durch neue Gefahrenpiktogramme (rot umrandete Rauten mit schwarzen Symbolen auf weißem Grund) abgelöst. Die CLP Verordnu ng wird die alten Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen (Richtlinie 67/548/EWG, auch Stoffrichtlinie genannt) und Zubereitungen (Richtlinie 1999/45/EG, auch Zubereitungsrichtlinie genannt) nach Ablauf einer Übergangsphase außer Kraft setzen. Die Übergangsregelungen gelten für Stoffe bis zum 1. Dezember 2010 und für Gemische (Synonym für Zubereitungen) bis zum 1. Juni 2015. Ab diesen Terminen müssen die Unternehmen ihre Produkte gemäß den neuen Kriterien einstufen und kennzeichnen. Die Bestimmungen können freiwillig bereits vor Ablauf der jeweiligen Übergangsfrist angewendet werden. In diesem Fall muss im Sicherheitsdatenblatt neben der neuen Einstufung gemäß CLP Verordnung auch die alte Einstufung nach Stoff bzw. Zubereitungsrichtlinie angegeben sein (doppelte Einstufung). 40 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010

Einführung GHS/CLP Verordnung Stoffe werden vom 1. Dezember 2010 bis zum 01. Juni 2015 sowohl gemäß altem Recht (Stoffrichtlinie) als auch gemäß CLP Verordnung eingestuft (doppelte Einstufung). Beide Einstufungen sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben. Gemische müssen spätestens ab dem 01. Juni 2015 gemäß den neuen Bestimmungen eingestuft und gekennzei chnet werden. Mit der Verwendung der neuen Kennzeichnung darf die alte Kennzeichnung auf der gleichen Verpackung nich t mehr angebracht sein (doppelte Kennzeichnung ist nicht zulässig). Für Lagerware gilt ein weiterer Übergangszeitraum: Stoffe, welche noch die alte Einstufung und Kennzeichnung tragen können noch bis 2012 und Gemische bis 2017 abverkauft werden. Übersicht der Übergangsfristen: Etikett Stoffe Gemische Sicherheitsdatenblatt Alte Kennzeichnung erlaubt bis 01.12.2010 Lagerbestände bis 01.12.2012 erlaubt bis 01.06.2015 Lagerbestände bis 01.06.2017 Alte Einstufung Stoffe zwingend bis 01.06.2015 Gemische zwingend bis 01.06.2015 Neue Kennzeichnung erlaubt ab 20.01.2009 zwingend ab 01.12.2010 erlaubt ab 20.01.2009 zwingend ab 01.06.2015 Neue Einstufung erlaubt ab 20.01.2009 zwingend ab 01.12.2010 erlaubt ab 20.01.2009 zwingend ab 01.06.2015 Neben den Darstellungen der Gefahrenkommunikation ändern sich auch Systematik und Kriterien der Einstufung. Nach Stoff und Zubereitungsrichtlinie (altes Recht) gibt es 15 Gefahrenmerkmale, wie z. B. Sehr giftig, Ätzend oder Leichtentzündlich. Demgegenüber definiert die CLP Verordnung 28 Gefahrenklassen. Die Gefahrenklassen der CLP Verordnung sind in der Regel in Gefahrenkategorien unterteilt. So gibt es z. B. in der Gefahrenklasse "Entzündbare Flüssigkeiten" drei Kategorien (1, 2, 3), die über Flammpunkt und Siedebeginn charakterisiert sind. Die Kriterien zur Einstufung (Flammpunkt, LD 50 Werte, etc.) weichen zum Teil von der alten Stoff und Zubereitungsrichtlinie ab. Beispielsweise sind entzündliche Flüssigkeiten nach der CLP Verordnung bei einem Flammpunk t 60 C einzustufen. Gemäß Stoff und Zubereitungsrichtlinie führt ein Flammpunkt 55 C zu einer Einstufung. Hinsichtlich der Akuten T oxizität unterscheidet die CLP Verordnung zwischen vier Kategorien. Bei Gemischen sind vor allem bezüglich der ätzenden und reizenden Eigenschaften strengere Einstufungen zu erwarten. Kernel emente und Ziele von GHS sind einheitliche Kennzeichnungselemente einheitliche Einstufungskriterien einheitliches Sicherheitsdatenblatt Harmonisierung mit den Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010 41

Gefahrenpiktogramme GHS/CLP Verordnung Physikalische Gefahren: Piktogramm Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie Instabile explosive Stoffe und Gemische Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen A, B Organische Peroxide, Typen A, B Symbol GHS01: explodierende Bombe Symbol GHS02 Flamme Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1 Entzündbare Aerosole, Gefahrenkategorien1, 2 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 Entzündbare Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D, E, F Pyrophore Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1 Pyrophore Feststoffe, GefahrenKategorie 1 Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorie 1,2 Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben, Gefahrenkategorie 1, 2, 3 Organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F Oxidierende Gase, Gefahrenkategorie 1 Oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 Oxidierende Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 Symbol GHS03 Flamme über einem Kreis Symbol GHS04 Gasflasche Gase unter Druck: verdichtete Gase verflüssigte Gase tiefgekühlt verflüssigte Gase gelöste Gase Auf Metalle korrosiv wirkend, Gefahrenkategorie 1 Symbol GHS05 Ätzwirkung 42 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010

Gefahrenpiktogramme GHS/CLP Verordnung Gesundheitsgefahren: Piktogramm Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie Hautätzend, Gefahrenkategorie 1A, 1B, 1C Schwere Augenschädigung, Gefahrenkategorie 1 Symbol GHS05 Ätzwirkung Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorie 1, 2, 3 Symbol GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Symbol GHS07 Ausrufezeichen Akute Toxizität (oral, dermal, Inhalativ), Gefahrenkategorie 4 Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2 Augenreizung, Gefahrenkategorie 3 Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorie 1 Spezifische Zielorgan Toxizität (einmalige Exposition) Gefahrenkategorie 3 Atemwegsreizung Narkotisierende Wirkung Symbol GHS08: Gesundheitsgefahr Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorie 1 Keimzellmutagenität, Gefahrenkategorie 1A, 1B, 2 Karzigonität, Gefahrenkategorie 1A, 1B, 2 Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorie 1A, 1B, 2 Spezifische Zielorgan Toxizität ( einmalige Expositio n), Gefahrenkategorie 1, 2 Spezifische Zielorgan Toxizität (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorie 1, 2 Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1 Umweltgefahren: Piktogramm Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie Symbol GHS09 Umwelt Gewässergefährdend - akut gewässergefährdend der Kategorie 1 - chronisch gewässergefährdend der Kategorie 1, 2 Für chronisch gewässergefährdend der Kategorie 3, 4 ist kein Piktogramm erforderlich. Signalwörter GHS Zusätzlich zu den Piktogrammen wird mit einem Signalwort der potenzielle Gefährdungsgrad beschrieben. Es gibt die Signalwörter: Gefahr Achtung Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010 43

Beispiele der Gegenüberstellung Aus ALT mach NEU Beispiele der Gegenüberstellung Die Gegenüberstellung des alten und neuen Systems hinsichtlich der Gefahreneinteilung ist weitaus komplexer als in der folgenden vereinfachten Übersicht angegeben. Gesundheitsgefahren Gefahrenkommunikation nach Stoff und Zubereitungsrichtlinie Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie nach CLP Verordnung Gefahrenkommunikation nach CLP Verordnung T; Giftig R23 Giftig beim Einatmen R24 Giftig bei Berührung mit der Haut R25 Giftig beim Verschlucken Akute Toxizität Kategorie 3 abhängig von Daten zur letalen Dosis Gefahr H331 Giftig bei Einatmen H311 Giftig bei Hautkontakt H301 Giftig bei Verschlucken Xn; Gesundheitsschädlich R42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich Sensibilisierung der Atemwege Kategorie 1 H334 Kann bei Einatmen Allergien, astmathische Symptome oder Atmenbeschwerden verursachen Gefahr Xn; Gesundheitsschädlich R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt m öglich Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen Achtung C; Ätzend R35 Verursacht schwere Verätzungen Ätz /Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1A, 1B, 1C H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Gefahr Xi; Reizend R41 Gefahr ernster Augenschäden Schwere Augenschädigung/ Augenreizung Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden Gefahr 44 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010

Beispiele der Gegenüberstellung Aus ALT mach NEU Beispiele der Gegenüberstellung Die Gegenüberstellung des alten und neuen Systems hinsichtlich der Gefahreneinteilung ist weitaus komplexer als in der folgenden vereinfachten Übersicht angegeben. Physikalische Gefahren Gefahrenko mmunikation nach Stoff und Zubereitungsrichtlinie Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie nach CLP Verordnung Gefahrenkommunikation nach CLP Verordnung F+; Hochentzündlich R12 Hochentzündlich entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 1 Gefahr H224 Flüssigkeiten und Dampf extrem entzündbar F; Leichtentzündlich R11 Leichtentzündlich entzündbare Flüssigkeiten z. B. Kategorie 2 Kategorie abhängig von Flammpunkt und Siedebeginn Gefahr H225 Flüssigkeiten und Dampf leicht entzündbar R10 Entzündlich entzündbare Flüssigkeiten z.b. Kategorie 3 Kategorie abhängig von Flammpunkt und Siedebeginn Achtung H226 Flüssigkeiten und Dampf entzündbar KEINE KENNZEICHNUNG Bei Gasen unter Druck werden folgende Gruppen unterschieden: Verdichtetes Gas, verflüssigtes Gas, tiefgekühlt verflüssigtes Gas, geöltes Gas Gase unter Druck verdichtetes Gas Achtung H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren KEINE KENNZEICHNUNG Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein Achtung Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010 45

Gefahrenhinweise GHS/CLP Verordnung Gefahrenhinweise (auch H Sätze genannt) sind Textaussagen zur Beschreibung der Art und gegebenenfalls des Schweregrades der Gefahr. Damit sind sie den R Sätzen nach Stoff und Zubereitungsrichtlinie ähnlich. Beispiel der Kodierung: H 2 42 Erwärmung kann Brand verursachen. laufende Nummer Gruppierung 2 = physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren steht für Hazard Statement (Gesundheitsgefahren) Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng und Wurfstücke. H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftd ruck oder Splitter, Spreng und Wurfstücke. H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng und Wurfstücke. H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. H220 Extrem entzündbares Gas. H221 Entzündbares Gas. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H223 Entzündbares Aerosol. H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H228 Entzündbarer Feststoff. H240 Erwärmung kann Explosion verursachen. H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. H242 Erwärmung kann Brand verursachen. H250 En tzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. H251 Sel bsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H260 In Berührung mit Wasser entste hen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. H281 Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder verletzungen verursachen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H301 Giftig bei Verschlucken. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 46 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010

Gefahrenhinweise GHS/CLP Verordnung H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H310 Lebens gefahr bei Hautkontakt. H311 Giftig b ei Hautkontakt. H312 H314 H315 H317 H318 H319 H330 H331 H332 H334 H335 H336 Gesund heitsschädlich bei Hautkontakt. Verursa cht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursa cht Hautreizungen. Kann a llergische Hautreaktionen verursachen. Verursa cht schwere Augenschäden. Verursa cht schwere Augenreizung. Lebens gefahr bei Einatmen. Giftig b ei Einatmen. Gesund heitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H340 Kann genetische Defekte verursachen. <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht> H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht> H350 Kann Krebs erzeugen. <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht> H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht> H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht> H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360 FD Kann die Fruchtbarkeit beeint rächtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädi Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern gen. <konkrete schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht> H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H370 Schädigt die Organe. <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <(Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)> H371 Kann die Organe schädigen. <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <(Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keine m anderen Expositionsweg besteht)> H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <(Expositionsweg angeben, sof ern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)> H373 Kann die Org ane schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <(Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)> Gefahrenhinweise für Umweltgefahren H400 H410 H411 H412 H413 Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wa sserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. STOT einm. 1 (Spezifische Zielorgan Toxizität; einmalige Exposition) STOT einm. 2 (Spezifische Zielorgan Toxizität; einmalige Exposition) STOT wdh. 1 (Spezifische Zielorgan Toxizität; wiederholte Exposition) STOT wdh. 2 (Spezifische Zielorgan Toxizität; wiederholte Exposition) Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010 47

Sicherheitshinweise GHS/CLP Verordnung Sicherheitshinweise (auch P Sätze genannt) sind Textaussagen zu empfohlenen Maßnahmen, um die schädlichen Wirkungen eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches zu vermeiden bzw. zu besind sie den S Sätzen nach Stoff und Zubereitungsrichtlinie ähnlich. grenzen. Damit Beispiel der Kodierung: P 3 52 Mit viel Wasser und Seife waschen. laufende Nummer Gruppierung 1 = Allgemein 2 = Prävention (Vorsorgemaßnahmen) 3 = Reaktion (Empfehlungen) 4 = Aufbewahrung (Lagerhinweise) 5 = Entsorgung (Entsorgungshinweise) steht für Precautionary Statement (Sicherheitshinweise) Sicherheitshinweis e Allgemeines P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Sicherheitshinweise Prävention P201 P202 P210 P211 P220 P221 P222 P223 P230 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor Geb rauch sämtliche Sicherheitsratschläge lesen und verstehen. Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Nicht in offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Von Kleidung/.../brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. Mischen mit brennbaren Stoffen/ unbedingt verhindern. Kontakt mit Luft nicht zulassen. Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern. Feucht halten mit... P231 Unter iner tem Gas handhaben. P231 + P232 Unter iner tem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. P232 Vor Feuchtigkeit schützen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P234 Nur im Or iginalbehälter aufbewahren. P235 Kühl halten. P235 + P410 Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. P240 Behäl ter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische Anlagen/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen/... /verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P244 Druckminderer frei von Fett und Öl halten. P250 Nicht schleifen/stoßen/.../reiben. P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. 48 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010

Sicherheitshinweise GHS/CLP Verordnung P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P261 P262 P263 P264 P270 P271 P272 P273 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden. Nac h Gebrauch... gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Frei setzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P281 P282 P283 P284 P285 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Sch utzhandschuhe/gesichtsschild/augenschutz mit Kälteisolierung tragen. Schwer entflammbare/flammhemmende Kleidung tragen. Atemschutz tragen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Sicherheitshinweise Reaktion P301 P301+ P310 P301+ P312 P301+ P330 + P331 P302 BEI VERSCHLUCKEN: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: P302 + P334 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. P302 + P350 P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P303 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): P303 + P361 + P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 P304 + P340 P304 + P341 BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P306 P306 + P360 P307 P307 + P311 P308 P308 + P313 P309 P309 + P311 P310 P311 BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG: Kontaminier te Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P313 P314 P315 P320 P321 P322 P330 P331 BEI EINATMEN: BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das atmen erleichtert. BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG: BEI Exposition: BEI Exposition: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI Exposition oder falls betroffen: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI Exposition oder Unwohlsein: BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe... auf diesem Kennzeichnungsetikett). Besondere Behandlung (siehe... auf diesem Kennzeichnungsetikett). Gezielte Maßnahmen (siehe... auf diesem Kennzeichnungsetikett). Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010 49

Sicherheitshinweise GHS/CLP Verordnung P332 P332 + P313 P333 Bei Hautreizung: P333 + P313 Bei Hautreizung oder ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P334 P335 In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. Lose Partikel von der Haut abbürsten. P335 + P3 34 Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. P336 P337 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Bei anhaltender Augenreizung: P337 + P3 13 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P338 P340 P341 P342 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P342 + P3 11 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P350 P351 P352 P353 Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Mit viel Wasser und Seife waschen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P363 P370 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Hautreizung oder ausschlag: Bei Symptomen der Atemwege: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 + P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. P370 + P378 Bei Brand:... zum Löschen verwenden. P370 + P380 P370 + P380 + P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P371 P371 + P380 + P375 P372 P373 P374 P375 P376 P377 P378 P380 P381 P390 P391 Bei Brand: Bei Brand: Umgebung räumen. Bei Großbrand und großen Mengen: Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Explosionsgefahr bei Brand. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.... zum Löschen verwenden. Umgebung räumen. Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Verschüttete Mengen aufnehmen. Sicherheitshinweise Aufbewahrung P401 P402 P402 + P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. P403... aufbewahren. An einem trockenen Ort aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P403 + P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P404 P405 P406 P407 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren. In korrosionsbeständigem/... Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren. Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen. 50 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010

Sicherheitshinweise GHS/CLP Verordnung P410 P410 + P403 P410 + P412 P411 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 C/ 122 F aussetzen. Nicht Temperaturen von mehr als... C/... F aufbewahren. P411 + P235 Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als... C/... F aufbewahren. P412 Nicht Temperaturen von mehr als 50 C/ 122 F aussetzen. P413 Schüttgut in Mengen von mehr als... kg/...lbs bei Temperaturen von nicht mehr als... C/... F aufbewahren. P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. P422 Inhalt in/ unter... aufbewahren. Sicherheitshinweise Entsorgung P501 Inhalt/Behälter... zuführen. Alles was der Fahrer und Verlader braucht, in einem praktischen LKW-tauglichen Ordner. Neben den schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblättern) in allen relevanten Sprachen, Checklisten, Gefahrgut-Basics, Liste mit allen UN-Nummern, Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr, 1000 Punkte, Tunnelbeschränkungscode, Beför- und Bußgeldkatalog derungskategorie W eitere Informationen unter: www.gefahrgutfahrerhandbuch.de Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010 51

48BErgänzende Gefahrenmerkmale CLP Verordnung Hierbei handelt es sich hauptsächlich um diejenigen R Sätze nach Stoff und Zubereitungsrichtlinie der EU, die vom GHS System nicht erfasst werden, z.b. R66 > EUH066 Physikalische Eigenschaften EUH001 EUH006 EUH014 EUH018 EUH019 EUH044 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. Mit und ohne Luft explosionsfähig. Reagiert heftig mit Wasser. Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft Gemische bilden. Kann explosionsfähige Peroxide bilden. Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. Gesundheitsgefährliche Eigenschaften EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. EUH031 EUH032 EUH066 EUH070 EUH071 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Giftig bei Berührung mit den Augen. Wirkt ätzend auf die Atemwege. Umweltgefährliche Eigenschaften EUH059 Die Ozonschicht schädigend. Hinweis: wird bei der Einstufung in die zusätzliche EU Gefahrenklasse Die Ozonschicht schädigend vergeben. Ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die besonderen Kennzeichnungsvorschriften aus Anhang V der Zubereitungsrichtlinie. EUH201 Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten. EUH201(A) Achtung! Enthält Blei. EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH203 Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. EUH207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. EUH208 Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH209 Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. EUH209(A) Kann bei Verwendung entzündbar werden. EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Menschen und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. 52 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010

49BLinksammlung eska Ingenieurgesellschaft mbh Hhttp://www.eska.eu e SBD Hhttp://www.e SDB.eu SimmChem Software Hhttp://www.simmchem.de Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Hhttp://www.baua.de/ Europäisches Chemikalienbüro Hhttp://ecb.jrc.it/ Stoffdatenbank GESTIS Hhttp://www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/index.jsp Umweltbundesamt Hhttp://www.umweltbundesamt.de Gefahrstoffportal: Gefahrstoffe im Griff Hhttp://www.gefahrstoffe im griff.de ChemFinder Hhttp://chemfinder.cambridgesoft.com/ Umwelt Online (kostenpflichtig) Hhttp://www.umwelt online.de GHS Informationen der Vereinten Nationen Hhttp://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_welcome_e.html GHS Informationen der Europäischen Union Hhttp://ec.europa.eu/environment/chemicals/ghs/index_en.htm Leitfaden zur Anwendung der GHS Verordnung (Umweltbundesamt) Hhttp://www.umweltbundesamt.de/uba info medien/mysql_medien.php?anfrage=kennummer&suchwort=3332 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 2010 53