KAO Änderungen seit der Neufassung vom 10. November 2006 auf Grund der Übernahme des TVöD

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Transkript:

KAO Änderungen seit der Neufassung vom 10. November 2006 auf Grund der Übernahme des TVöD Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. November 2006 (Abl. 62 S. 253) Die KAO wird auf Grund der Übernahme des TVöD neu gefasst. Folgende Arbeitsrechtliche Regelungen werden Anlagen zur KAO (Fassung vom 10.11.2006 bis Anlage 6). Anlage 1 - Vergütungsgruppenpläne Anlage 2 - Arbeitsvertrag Anlage 3 - Arbeitsrechtliche Regelung zur Überleitung der unter den Geltungsbereich der KAO fallenden Beschäftigten in das ab 1. Oktober 2006 geltende kirchliche Arbeitsvertragsrecht (AR-Ü) Anlage 4 - Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Anlage 5 - Arbeitsrechtliche Regelung über die Durchführung der Personalentwicklung für die privatrechtlich angestellten kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anlage 6 - Arbeitsrechtliche Regelung zu Präsenzzeiten in der ambulanten Pflege und ihrer Vergütung Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 8. Dezember 2006 (Abl. 62 S. 328) Die Arbeitsrechtliche Regelung zur Telearbeit vom 16. Februar 2001 (Abl. 59 S. 296) zuletzt geändert am 8. Dezember 2006 wird Anlage 7 zur KAO. Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Februar 2007 (Abl. 62 S. 380 u. 399) Die Arbeitsrechtliche Regelung zur Überleitung der unter den Geltungsbereich der KAO fallenden Beschäftigten in das ab 1. Oktober 2006 geltende kirchliche Arbeitsvertragsrecht (AR-Ü) vom 10. November 2006 wird neu gefasst (bisherige Fassung enthielt eine Gegenüberstellung von TVÜ-VKA und TVÜ-Bund). Die Neufassung enthält die für den Bereich der KAO maßgeblichen Überleitungsregelungen (eine Verschmelzung aus TVÜ- VKA und TVÜ-Bund). Zusätzlich enthält die neue Fassung - die Anlage 3 des TVÜ-VKA - Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem In-Kraft- Treten der neuen Entgeltordnung stattfindende Eingruppierungs- und Einreihungsvorgänge (VKA) - die Kr-Anwendungstabelle - die Anlage 3 des TVÜ-Bund - Strukturausgleiche für Angestellte (Bund) Die Sicherungsordnung-KAO vom 6. Dezember 1995 (Abl. 57 S. 43) zuletzt geändert am 16. Februar 2007 wird Anlage 8 zur KAO. Weitere Beschlüsse zur Änderung verschiedener Arbeitsrechtlicher Regelungen Die Arbeitsrechtliche Regelung zur Entgeltumwandlung für die freiwillige Zusatzversicherung vom 27. September 2002 (Abl. 60 S. 187) wird geändert. 1

Die Arbeitsrechtliche Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden im Kirchlichen Dienst (Auszubildendenordnung vom 3. Februar 1993 (Abl. 55 S. 485) wird geändert. Die Arbeitsrechtliche Regelung über die Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes sowie der Religionspädagogen, Gemeindediakone, Jugendreferenten, Sozialdiakone und sonstige Berufe (Anerkennungspraktikantenordnung) vom 3. Februar 1993/12. Juni 1997 (Abl. 57 S. 348) wird geändert. Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 20. April 2007 (Abl. 62 S. 463) In 6 Abs. 2 der KAO werden die Buchstaben b) und c) angefügt 27 KAO Absatz 6 wird geändert Bei 30 wird eine Protokollnotiz (KAO) angefügt Anlage 1 zur KAO wird geändert - In Vergütungsgruppenplan 54 Krankenschwestern, Altenpflegerinnen, Pflegediakoninnen und andere Pflegekräfte in Diakonie-/Sozialstationen werden die Anmerkungen 5 und 6 neu gefasst In Anlage 5 zur KAO - Arbeitsrechtliche Regelung über die Durchführung der Personalentwicklung für die privatrechtlich angestellten kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Evang. Landeskirche in Württemberg vom 28. Mai 2003 (Abl. 60 S. 299) / 9. Juli 2004 (Abl. 61 S. 138) wird die Fußnote ergänzt Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 22. Juni 2007 (Abl. 62 S. 519 und 521) Es wird eine Arbeitsrechtliche Regelung über die Stundenentgeltsätze für kurzfristig beschäftigte Aushilfen und Vertretungskräfte beschlossen und als Anlage 9 zur KAO aufgenommen Die Richtsatztabelle für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker wird neu gefasst und als Anlage 10 zur KAO aufgenommen In der Ergänzung zu 8 Abs. 1 Satz 1 wird der Satz Dies gilt entsprechend für Mehrarbeitsstunden nach Abs. 2 angefügt Es wird eine Arbeitsrechtliche Regelung betreffend Kurzarbeit im Evangelischen Bauernwerk beschlossen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 27. Juli 2007 (Abl. 62 S. 595) In 1 c KAO wird Abs. 8 angefügt In 1 d Abs. 3 wird Satz 2 und 3 angefügt 6 Abs. 2 c wird geändert 2

Die Arbeitsrechtliche Regelung zur Nachbarschaftshilfe wird beschlossen und als Anlage 11 zur KAO aufgenommen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 5. Oktober 2007 (Abl. 62 S. 629,631) Die Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen wird geändert und der Vertrag über Mitarbeiterfördermaßnahmen nach Anlage 4 in die KAO aufgenommen In 1 b wird Buchstabe k) und Satz 2 neu gefasst Die Arbeitsrechtliche Regelung über die befristete Beschäftigung vor Beginn des Zivildienstes wird als Anlage 12 zur KAO aufgenommen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 30. November 2007 (Abl. 63 S. 28) Es wird eine Arbeitsrechtliche Regelung über die Vergütung nebenberuflicher Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger für den Einzug des freiwilligen Gemeindebeitrags beschlossen Die Arbeitsrechtliche Regelung zu Präsenzzeiten in der ambulanten Pflege (Anlage 6 zur KAO) wird bis zum 31.12.2009 verlängert Bekanntmachung der Arbeitsrechtlichen Kommission vom März 2008 Gemäß 1 Abs. 1 der Kirchlichen Anstellungsordnung werden der Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 22. Juni 2007 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung ATV) vom 1. März 2002 und der Änderungsvertrag Nr. 4 vom 22. Juni 2007 zum Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge -TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002 veröffentlicht, nachdem innerhalb der Frist nach 1 c Abs. 3 der KAO keine Bedenken gegen die Übernahme der Änderungstarifverträge erhoben wurden. Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 29. Februar 2008 (Abl. 63 S. 94) Der Vergütungsgruppenplan 10 - Kirchenmusiker/Kirchenmusikerinnen wird neu gefasst. Die Anlage 2 KAO - Arbeitsvertrag wird neu gefasst Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 6. Juni 2008 (Abl. 63 S. 132) 1 b wird geändert In 1c wird der Absatz (9) eingefügt 3

Die Arbeitsrechtliche Regelung über die Rechtsverhältnisse der Auszubildenden und Schüler/Schülerinnen im kirchlichen Dienst wird beschlossen und als Anlage 13 zur KAO aufgenommen Es wird eine Arbeitsrechtliche Regelung betreffend Kurzarbeit im Evangelischen Bauernwerk beschlossen (gilt vom 29. Mai 2008 bis 16. September 2008) Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 18. Juli 2008 (Abl. 62 S. 144) Die Arbeitsrechtliche Regelung über die Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikantinnen und -praktikanten wir als Anlage 14 zur KAO aufgenommen Es wird eine Neufassung der Arbeitsrechtlichen Regelung zur Entgeltumwandlung für die freiwillige betriebliche Altersvorsorge als Anlage 15 zur KAO aufgenommen Die Arbeitsrechtliche Regelung zur Überleitung der unter den Geltungsbereich der KAO fallenden Beschäftigten in das ab 1. Oktober 2006 geltende kirchliche Arbeitsvertragsrecht (AR-Ü) - Anlage 3 zur KAO wird geändert. Es wird eine Protokollnotiz zu 12 Abs. 1 TVÜ-Bund angefügt sowie die Anlage 3 zum TVÜ-Bund und ein Auszug der Anlage 2 zum TVÜ-VKA zu 12 - Strukturausgleich - veröffentlicht Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 25. Juli 2008 (Abl. 63 S. 160) Die Übernahme der Entgelterhöhung des TVöD für die Jahre 2008 und 2009 in den Geltungsbereich der KAO wird beschlossen Es wird eine Arbeitsrechtliche Regelung zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage als Anlage 16 zur KAO aufgenommen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 2. Oktober 2008 (Abl. 63 S. 274) Die Arbeitsrechtliche Regelung über die Vergütung nebenberuflicher Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger für den Einzug des freiwilligen Gemeindebeitrags, die zunächst bis 31. Dezember 2008 befristet war, wird bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 5. Dezember 2008 (Abl. 63 S. 302) In 1 c wird Absatz 5 neu gefasst In 40 wird Absatz 2 gestrichen In 23 a werden die Worte am 1. Januar 2007 durch die Worte am 1. Januar 2009 ersetzt Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 3. April 2009 (Abl. 63 S. 367 ff.) 4

I. Übernahme von Änderungstarifverträgen 1. Die Änderungen des TVöD aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 finden im Geltungsbereich der KAO nach Maßgabe des 1 c Abs. 1 KAO Anwendung. 2. Die Änderungen des TVÜ-Bund aufgrund des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005 sowie die Änderungen des TVÜ-VKA aufgrund des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005 finden im Geltungsbereich der KAO nach Maßgabe des 1 c Abs. 1 KAO i. V. m. 3 Abs. 2 AR-Ü Anwendung. 3. Die Änderungen der Tarifverträge für Auszubildende im Öffentlichen Dienst (TVAöD) - Allgemeiner Teil, Besonderer Teil BBiG und Besonderer Teil Pflege vom 13. September 2005 aufgrund der jeweiligen Änderungstarifverträge Nr.2 vom 31. März 2008 finden im Geltungsbereich der KAO nach Maßgabe des 1 c Abs. 1 und Abs. 9 KAO i. V. m. Anlage 13 zur KAO Anwendung. 4. Die Änderungen des Tarifvertrages über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13. September 2005 aufgrund des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 31. März 2008 werden übernommen. Die sich durch Übernahme der o. g. Tarifverträge ergebenden Änderungen wurden im Einzelnen durch Bekanntmachung vom 17. August 2009 im Amtsblatt Bd. 63 S. 411 ff. veröffentlicht. Diese werden hier nicht gesondert aufgeführt. Folgende Änderungen der KAO wurden nach Übernahme der Tarifverträge beschlossen: In 3 KAO werden Abs. 3 und Abs. 6 neu gefasst In 8 KAO wird Abs. 1 neu gefasst und eine Protokollnotiz (KAO) hinzugefügt 15 KAO wird ergänzt 16 KAO wird geändert und ergänzt 17 wird ergänzt 18 wird geändert und eine Protokollnotiz (KAO) zu Abs. 4 TVöD (VKA) hinzugefügt 42 KAO wird neu gefasst Änderungen der AR-Ü 4 Abs. 1 a) AR-Ü wird neu gefasst und eine Protokollnotiz hinzugefügt 5 wird um eine Protokollnotiz zu Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Bund ergänzt Zu 8 Abs. 3 TVÜ-Bund/VKA wird eine Protokollnotiz eingefügt Die Protokollnotiz zu 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund wird neu gefasst Zu 19 TVÜ-Bund wird eine Protokollnotiz eingefügt Änderungen der KAO in Bezug auf die Beschäftigten der Münsterbauhütte Ulm 5

In 1 b wird der Text des Buchstaben c) durch unbesetzt ersetzt In 19 KAO wird der Abs. 6 und eine Protokollnotiz dazu eingefügt In Anlage 1 KAO wird der Vergütungsgruppenplan 33 a Beschäftigte der Münsterbauhütte Ulm neu aufgenommen und der Vergütungsgruppenplan 10 Kirchenmusiker/Kirchenmusikerinnen geändert Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 24. Juli 2009 (Abl. 63 S.565) 1 b Buchstabe j) wird neu gefasst 2 Abs. 2 Satz 2 wird neu gefasst 6 Abs. 2 a Satz 7 wird neu gefasst In Anlage 2 zur KAO (Arbeitsvertrag) wird 3 neu gefasst Anlage 9 zur KAO (Arbeitsrechtliche Regelung über die Stundenentgeltsätze für kurzfristig beschäftigte Aushilfen und Vertretungskräfte) wird neu gefasst Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 4. Dezember 2009 (Abl. 63 S.565) In Anlage 1 zur KAO wird in VGP 10 - Kirchenmusiker/Kirchenmusikerinnen der Satz 6 eingefügt Die Arbeitsrechtliche Regelung zu Präsenzzeiten - Anlage 6 zur KAO wird bis Ende 2010 verlängert Die Arbeitsrechtliche Regelung zur Nachbarschaftshilfe - Anlage 11 zur KAO wird bis Ende 2011 verlängert In Fußnote 1 zur Arbeitsrechtlichen Regelung über die Durchführung der Personalentwicklung - Anlage 5 wird eine Datumsangabe geändert Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 12. Februar 2010 (Abl.64 S. 64) In 1 b wird Buchstabe d) geändert (neu: - unbesetzt) In 1c wird Abs. 10 eingefügt In 16 (VKA) wird die Protokollnotiz (KAO) zu 16 Abs. 2 neu gefasst Die Arbeitsrechtliche Regelung über die Rechtsverhältnisse von Beschäftigten in der Forstwirtschaft wird als Anlage 17 zur KAO eingefügt Die Ordnung für den Berufseinstieg von Diakonen und Diakoninnen wird als Anlage 18 zur KAO eingefügt 6

Beschluss des Schlichtungsausschusses nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz vom 24. März 2010 (Abl.64 S. 78) 6 Abs. 2 a wird wie folgt geändert: In 6 Abs. 2 a wird der Satz Das Regelstundenmaß der Vollbeschäftigten nach Satz 1 - einschließlich Teilzeitbeschäftigten mit einer Reduzierung bis zu 2 Wochenstunden - ermäßigt sich zu Beginn des Schuljahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, um zwei Wochenstunden durch den Satz: Das Regelstundenmaß der Vollbeschäftigten nach Satz 1 - einschließlich Teilzeitbeschäftigten mit einer Reduzierung bis zu 2 Wochenstunden - ermäßigt sich zu Beginn des Schuljahres, in dem sie das 58. Lebensjahr vollenden, um eine Wochenstunde, das 60. Lebensjahr vollenden, um zwei Wochenstunden. ersetzt. Inkrafttreten: 1. August 2010 Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juli 2010 (Abl.64 S. 177 ) In 1 b Buchstabe b) KAO wird und Praktikantinnen/Praktikanten gestrichen In 1 c wird Absatz 11 eingefügt Die Arbeitsrechtliche Regelung über Anerkennungspraktika (Anerkennungspraktikumsordnung) wird als Anlage 19 zur KAO eingefügt Die Arbeitsrechtliche Regelung über Praktikumsverhältnisse vor Beginn oder während einer Schul- oder Hochschulausbildung (Vor- und Zwischenpraktikumsordnung) wird als Anlage 20 zur KAO eingefügt Anlage 19 tritt zum 1. Dezember 2009 in Kraft Anlage 20 tritt zum 1. April 2010 in Kraft Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 22. Oktober 2010 (Abl.64 S. 284) Neugliederung der Anlagen zur KAO Die KAO wird um ein Anlagenverzeichnis ergänzt. Die Anlagen der KAO werden thematisch geordnet und erhalten eine neue Nummerierung. Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2010 (Abl. 64 S. 312) Es werden Änderungstarifverträge in die KAO übernommen. 7

Es wird eine neue Anlage 1.6.2 zur KAO Arbeitsrechtliche Regelung zur Übernahme des TV Flex AZ eingefügt. Die seitherige Anlage 1.6.2 wird zur Anlage 1.6.3 zur KAO. Die Regelungen in 6 Abs. 2 Buchstaben b) und c) KAO werden rückwirkend vom 1. August 2010 bis zum 31. Juli 2011 verlängert. Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 25. März 2011 (Abl. 64 S. 391) An 26 Abs. 2 Buchst. A) TVöD wird eine Protokollnotiz (KAO) angefügt. An 1 c KAO wird ein Abs. 7 angefügt. Es wird die Anlage 3.7.3 zur KAO - Arbeitsrechtliche Regelung zu Präsenzzeiten in der ambulanten Pflege und ihrer Vergütung - eingefügt. Die Anlage 3.5.1 zur KAO - Richtsatztabelle für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker wird neu gefasst. Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 20. Mai 2011 (Abl. 64 S. 398) An 1 c KAO wird ein neuer Abs. 12 angefügt. Es wird eine Protokollnotiz (KAO) zu 16 Abs. 1 TVöD eingefügt. Die Maßgabebestimmung zu 36 TVöD wird neu gefasst. Es wird ein neuer Vergütungsgruppenplan 21 in Anlage 1.2.1 zur KAO eingefügt. In Anlage 3.2.1 zur KAO wird ein neuer 18 a eingefügt. In Anlage 3.2.1 zur KAO wird in 19 Abs. 3 Ziffer 12 neu gefasst. Es wird eine neue Anlage 3.2.2 zur KAO eingefügt und das Anlagenverzeichnis (Anhang zur KAO) entsprechend ergänzt. In der Anlage 1.2.2 zur KAO wird nach 23 AR-Ü ein neuer Abschnitt III und ein neuer 24 eingefügt. Der bisherige 24 wird 25. In der Anlage 2.1.1 zur KAO wird ein neuer Satz 1 in 8 b Abs. 1 eingefügt. In der Anlage 2.1.1 zur KAO werden in 8 b Abs. 2 nach den Wörtern der Protokollerklärung Nr. 1 zu Abschnitt A die Wörter bzw. der Protokollerklärung Nr. 1 zu Abschnitt B eingefügt. In der Anlage 2.1.1 zur KAO wird 8 b Abs. 4 aufgehoben. In der Anlage 1.6.2 zur KAO wird nach 7 Abs. 2 eine Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 2 eingefügt. 8

Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 15. Juli 2011 (Abl. 21 S. 424) An 6 KAO werden neue Absätze 2 b), 2 c) und 2 d) angefügt. Anlage 1.2.3 zur KAO wird neu gefasst. Anlage 2.2.3 zur KAO und der Anhang dazu werden neu gefasst. 3 der Anlage 3.7.2 zur KAO wird geändert. Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 14. Oktober 2011 (Abl. 24 S. 538) Anlage 3.5.2 zur KAO wird neu eingefügt. Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 9. Dezember 2011 (Bd. 65 Nr. 2 S. 5) Anlage 3.7.2 zur KAO und Anhang zur Anlage 3.7.2 zur KAO werden neu gefasst. 3 der Anlage 3.7.3 zur KAO wird geändert. Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 30. März 2012 (Bd. 65 Nr. 6 S. 129) 29 Abs. 1 Buchstabe e), aa) bis cc) TVöD und zu 29 Abs. 1 TVöD werden neu gefasst. 9