Aktuelles und Hintergrundinformationen aus der Zeitarbeit Ausgabe November 2016

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Transkript:

Editorial Liebe Leserinnen und Leser, die parlamentarische Phase der G e s e t z g e b u n g z u m A Ü G i s t abgeschlossen. Zum 01.04.2017 wird das Gesetz in Kraft treten. Nun gilt es, die dort verankerten t a r i f l i c h e n Ö f f n u n g s k l a u s e l n praxistauglich umzusetzen. Die IG Metall hat bereits angekündigt dieses in der aktuellen Lohnrunde der Zeitarbeit, in einer Paketlösung umsetzen. Die Tarifverträge von BAP und igz sind zum 31.12.2016 gekündigt. Die Verhandlungen starten am 11.11.2016. Somit ist der Zeitrahmen für einen neuen Abschluss ab 01.01.2017 sehr eng gesteckt. Gelingt dieses nicht, gelten für bestehende Arbeitsverträge die Regelungen zur Nachwirkung. Bei neuen Verträgen entfalten BAPund igz-tarifverträge keine Nachwirkung. Entspannter geht es beim TQZ-Tarifvertrag zu. Der tarifplus+ ist nicht gekündigt. Es entsteht daher keine Lücke. Eine Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen finden Sie in diesem Newsletter. Ausführliche Informationen zur Praxisanwendung erfahren Sie in meinen Seminaren. Zu dem oben genannten Themenbereich finden Sie diverse Artikeln in diesem Newsletter. Ihr Norbert Fuhrmann S c h l e c h t e r R a t k a n n t e u e r w e r d e n - B e t r a c h t u n g e n z u r N a c h w i r k u n g v o n Tarifverträgen. Einige Personen der Zeitarbeit behaupten, dass - entgegen der gefestigten Rechtsprechung des BAGs - Arbeitsverträge, die in der Nachwirkung von Zeitarbeitstarifverträgen geschlossen werden, der Nachwirkung unterliegen; also noch zu Bedingungen des alten Tarifvertrags abgeschlossen werden können. Das ist rechtlich falsch und Kann teuer werden! Was passiert wenn Tarifverträge gekündigt sind? Wird der Tarifvertrag durch eine der Parteien gekündigt oder endet er durch Fristablauf, bleibt er nach 4 Abs. 5 TVG dennoch eingeschränkt gültig, bis er durch eine andere Vereinbarung ersetzt wird. Schon seit dem BAG-Urteil vom 22.07.1998 (- 4 AZR 403/97 -) gilt der Grundsatz, dass diese Nachwirkung jedoch nur für solche Arbeitsverhältnisse gilt, die vor dem Kündigungsendtermin des Tarifvertrages bestanden haben. Das gilt auch für arbeitsvertraglich in Bezug genommene Tarifverträge. Für im Nachwirkungszeitraum abgeschlossene Arbeitsverträge entfaltet der gekündigte Tarifvertrag laut BAG Rechtssprechung keine Nachwirkung. Folglich muss bei neuen Arbeitsverträgen im Nachwirkungszeitraum nach dem Gleichheitsgrundsatz des AÜGs vergütet werden. Die Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge beim BAP und IGZ sind zum 31.12.2016 gekündigt. Wenn bis Ende 2016 kein neuer Tarif abgeschlossen wird, muss bei einem neuen Arbeitsverhältnisses gemäß Gleichheitsgrundsatz vergütet werden. Was sind Alternativen? Sollte ein Ratgeber Ihnen empfehlen, im Nachwirkungszeitraum Neuverträge zu alten Tarifbedingungen des BAP oder IGZ abzuschließen, lassen Sie sich vom diesem schriftlich versichern, dass er für mögliche Schäden vollumfänglich haftet. Oder Wenden sich an die Tarifgemeinschaft für Zeitarbeit TQZ (info@tarifplus.info). Dort sind die Tarifverträge nicht gekündigt. Sie laufen so lange weiter, bis eine neue tarifliche Vereinbarung erzielt wird. Somit entstehen keine "Lücken" durch Nachwirkung. Tarifverträge und Tarifvergleiche können Sie bei uns beziehen. Allgemeine Informationen zum alternativen Tarifvertrag tarifplus+ finden Sie hier. I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee 4-53359 Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 1 / 5

ifo Geschäftsklima weiter verbessert gute Aussichten für die Zeitarbeit. Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich weiter verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist von 109,5 Punkten im September auf 110,5 P u n k t e i m O k t o b e r g e s t i e g e n. D i e Quelle : ifo Institut U n t e r n e h m e r w a r e n z u f r i e d e n e r m i t i h r e r aktuellen Geschäftslage. Dies ist der höchste Stand seit Mai 2014. Die Unternehmer blicken merklich optimistischer auf die kommenden Monate. Zudem waren sie zufriedener mit ihrer aktuellen Geschäftslage. Die deutsche Wirtschaft erwartet einen goldenen Herbst. Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Index gestiegen. Dies war vor allem auf deutlich positivere Aussichten für die kommenden Monate zurückzuführen. Ein Anstieg des Erwartungsindikators von 10,8 Punkten wurde zuletzt kurz nach der Finanz- und Wirtschaftskrise beobachtet. Auch die Einschätzungen zur aktuellen G e s c h ä f t s l a g e v e r b e s s e r t e n s i c h. D e r Geschäftsklimaindex stieg in nahezu allen wichtigen Industriebranchen. Im Großhandel ist der Index leicht gesunken.im Einzelhandel verbesserte sich die Lage nicht. (Quelle: Ifo-Institut). Kurzübersicht der Änderungen im neuen AÜG. Im Kern sieht der Gesetzentwurf zwei wesentliche Änderungen zur Dauer und Bezahlung der Zeitarbeit vor. Damit die Zeitarbeit nicht zum Dauerzustand wird, soll sie auf eine Dauer von maximal 18 Monaten b e g r e n z t w e r d e n, d. h. d e r Zeitarbeiter darf nicht länger an denselben Betrieb ausgeliehen werden. Nach Ablauf dieser Frist kann das Unternehmen ihn entweder fest übernehmen oder die Zeitarbeitsfirma muss den entliehenen Arbeiter aus diesem Betrieb wieder abziehen und ihn im Idealfall bei einer anderen Firma beschäftigen. Es sind allerdings auch Ausnahmen vorgesehen: Gibt es für die betreffende Branche einen Tarifvertrag, kann für die Arbeitnehmerüberlassung auch eine längere Höchstdauer vereinbart werden. Auch Betriebe, die nicht tarifgebunden sind, können ggf. eine längere Höchstdauer vereinbaren, indem sie den geltenden Tarifvertrag der Branche übernehmen oder eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen nutzen. Hier kommt es darauf an, die einzelnen Regelungen in den Tarifverträgen der Entleihern genau zu kennen, um ohne Risiko zu überlassen. Ebenfalls neu ist die Regelung zum Equal Pay. Sie besagt, dass der Zeitarbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft an den vergleichbaren Arbeitsplätzen erhalten soll. Bei der Gleichstellung handelt es sich um eine völlige Gleichstellung also ein Equal Treatment. Sind e n t s p r e c h e n d e n t a r i f l i c h e n V e r e i n b a r u n g e n (Branchenzuschlägen) in der Zeitarbeit können die Zeitarbeiter schon zuvor eine stufenweise Steigerung ihres Lohns erhalten. Die gleiche Bezahlung muss dann spätestens nach 15 Monaten erreicht sein. An diese Tarifverträge sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Außerdem dürfen Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden, d.h. ihr Einsatz in vom Arbeitskampf betroffenen Betrieben ist nur dann möglich, wenn sie keine Tätigkeiten von streikenden Arbeitnehmern übernehmen. Zudem soll verhindert werden, dass ein Werkvertrag nachträglich als Leiharbeit umdeklariert wird. Eine Abgrenzung zwischen Zeitarbeit und Werkvertrag wird an mehreren Stellen im Gesetz vorgenommen und basiert auf der bisherigen Rechtsprechung. Eine Vorratserlaubnis zur Überlassung entfaltet keine Wirkung. D a s i m e r s t e n G e s e t z e n t w u r f e i n g e f ü h r t e Widerspruchsrecht wurde vor Beschlussfassung durch den Bundestag nochmals grundlegend geändert, um I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee 4-53359 Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 2 / 5

Missbrauch zu verhindern. Sollte die maximale Überlassungszeit überschritten oder ein Werkvertrag als Scheinwerkvertrag enttarnt werden, dann entsteht zunächst ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber, es sei denn, dass der /die betroffene(n) Mitarbeiter/innen am Arbeitsverhältnis mit ihrem bisherigen Arbeitgeber festhalten. Das müssen sie dann gegenüber der Bundesagentur für Arbeit selber erklären. Die Informationsrechte des Betriebsrates zu Werkvertrag und Zeitarbeit sind darüber hinaus verdeutlicht worden. In-Haus-Seminare zum neuen AÜG. Als Compliance- und Tarifexperte ist es mein Anliegen, die korrekte Umsetzung des neuen AÜGs verständlich und praxisgerecht zu vermitteln. Dies ist d a s T h e m a m e i n e r S e m i n a r e 2016/2017. Die heutige Zeitarbeit gestaltet sich vielfältig. Aus diesem Grund biete ich halbtägige In- Haus-Seminare an, um den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Unternehmen Rechnung zu tragen. Die praxisnahe Einbindung der neuen juristischen Regelungen in das Alltagsgeschäft steht dabei immer im Fokus. Neben der rechtskonformen Umsetzung, werden die Risiken von Fehlanwendungen, sowie die M ö g l i c h k e i t e n u n d G r e n z e n d e r t a r i f l i c h e n Öffnungsklauseln beim Equal Pay und der maximalen Überlassungszeit betrachtet. Auf Wunsch informiere ich auch auf Ihrer Kundenveranstaltung Ihre Geschäftspartner. Dabei dürften die Informationen zu den neuen Regelungen beim Werkvertrag für Ihre Kunden für deren Risikobeurteilung wichtig sein. Für weitere Informationen und Terminvereinbarung sprechen Sie mich gerne an (siehe Fußzeile). IG Metall begrüßt das neue AÜG. Kurzfristige Verhandlungen zu Öffnungsklauseln angeboten. Der Vorsitzende Jörg Hofmann wies d a r a u f h i n, d a s s n i c h t a l l e gewerkschaftlichen Forderungen im Gesetz berücksichtigt wurden. "Insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Werk- und Dienstleistungsverträgen haben wir uns mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte erhofft", sagte Hofmann. Die IG Metall werde deshalb weiter an betrieblichen und tariflichen Lösungen arbeiten, um unfaire Arbeitsbedingungen zu bekämpfen. Die bisherigen Handlungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien seien durch das Gesetz nun enger gefasst: Nach spätestens 15 Monaten müsse ein im Vergleich zu Stammbeschäftigten gleichwertiges Arbeitsentgelt gezahlt werden. Außerdem sei die Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer zwingend. "Das Gesetz gibt den Tarifvertragsparteien dabei den Spielraum, branchenbezogene Lösungen zu finden. So halten wir es weiter für sinnvoll, nicht das Abmelden des Leiharbeiters nach Erreichen einer Höchstüberlassung anzustreben, sondern dessen Übernahme in den S t a m m b e t r i e b. D a s k ö n n e n a b e r n u r d i e Tarifvertragsparteien, nicht der Gesetzgeber. Parallel zu der aktuellen Lohnrunde werden zumindest mit der IG Metall Verhandlungen zu Branchenzuschlägen und zur Definition der Gleichstellung nach 15 Monaten geführt. Warum das neue AÜG in dieser Form beschlossen wurde? Die 9 Monate bis Gleichstellung und die 18 Monate max. Überlassung waren durch die Präzisierung im Koalitionsvertrag als Eckpunkte festgezurrt und nicht unter Vorbehalt gestellt worden. Wird etwas nicht unter einen Vorbehalt gestellt ist es ziemlich sicher, dass dies von den Koalitionspartnern auch umgesetzt wird. Bei der 9-Monatsfrist bis zur wollte man die Ausnahme von der Gleichstellung durch den allgemeinen Zeitarbeits-Tarifvertrag zeitlich begrenzen, da nicht in allen Branchen Anpassungen durch Zuschlagstarife geschaffen wurden. Die Höhe der Gleichstellung (was alles dazu gehört) wurde auf der Basis einer Reihe von BAG Urteilen aus 2013 und 2014 geschuldet: BAG-Urteile: 5 AZR 1046/12, 5 AZR 254/13, 5 AZR 294/12, 5 AZR 1046/12 sowie 5 AZR 1047/12. Maßgebend sind daher sämtliche auf den Lohnab- I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee 4-53359 Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 3 / 5

rechnungen vergleichbarer Stammarbeitnehmerinnen und Stammarbeitnehmer des Entleihers ausgewiesene Bruttovergütungsbestandteile die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt werden oder gewährt werden müssen, insbesondere Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge sowie vermögenswirksame Leistungen. Es war eine Illusion, anzunehmen, dass sich der Gesetzgeber gegen diese Urteile des BAG stellen würde. Die unpräzise Formulierung des Begriffs "Zeitarbeit ist vorübergehend" wurde durch die 18-Monatsregelung als politischer Kompromiss zeitlich definiert. Die nicht vorhandene Definition des Begriffs wird seitens des BAG in der Vergangenheit deutlich kritisiert. IAB-Arbeitsmarktbarometer steigt: Gute Aussichten für den deutschen Arbeitsmarkt Die grundsätzlich günstige Arbeitsmarktentwicklung k o m p e n s i e r t n o c h i m m e r d i e z u s ä t z l i c h e n Arbeitslosmeldungen von Flüchtlingen, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs Prognosen und Strukturanalysen. Die Arbeitsagenturen gingen davon aus, dass die Arbeitslosigkeit zumindest bis Anfang 2017 noch etwas sinken könne. Dies liege einerseits an der günstigen konjunkturellen Entwicklung. Andererseits steige die Zahl der Personen in a r b e i t s m a r k t p o l i t i s c h e n M a ß n a h m e n u n d Integrationskursen, die während ihrer Teilnahme nicht als arbeitslos zählen. Die Komponente für die Beschäftigung befindet sich mit 106,0 Punkten auf sehr hohem Niveau. Es sind weiter deutliche Beschäftigungsgewinne zu erwarten, stellt Weber fest. Allerdings gibt die Beschäftigungskomponente im Oktober mit einem Minus von 0,2 Punkten Teile der Zugewinne aus den vorigen Monaten wieder ab. Die außerordentliche Beschäftigungsdynamik vom Beginn des Jahres werde sich also nicht in gleicher Stärke fortsetzen, so Weber. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung). Aktuelle Zahlen zum Qualifikationsniveau und zur Dauer der Beschäftigung in der Zeitarbeit Die Bundesregierung beantwortete eine kleine Anfrage der Linken zu diesem Thema (goo.gl/xfllcn). Bei der Beantwortung der Anfrage wurden Zahlen aus 2015 zugrunde gelegt. Von den 951.000 Zeitarbeitnehmer zum Stichtag 31.12.2015 waren 881.000 sozial-versicherungspflichtig beschäftigt. 68% waren vorher ohne Beschäftigung. Von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hatten: 59 % eine abgeschlossene Berufsausbildung, 7% einen akademischen Abschluss, 22 % ohne einen Berufsabschluss. Legt man die Einstufung der Beschäftigung in der Zeitarbeit zugrunde, stellt man fest, dass 53 % als Helfer und nur 38 % als Fachkräfte beschäftigt werden. 35 % werden unter ihrem Qualifikationsniveau beschäftigt. Daraus resultiert laut Bundesregierung der deutliche Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Monatsbrutto von 1.799,00 in der Zeitarbeit und den 3.084,00 in der Wirtschaft. I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee 4-53359 Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 4 / 5

Die Länge der Beschäftigungsdauer im Mittel und in Abhängigkeit von 9/15/18 Monaten wird auf der Basis der Zahlen von 2015 wie folgt angegeben: mittlere Beschäftigungsdauer 3,7 Monate, Beschäftigung länger als 9 Monate 29 % Beschäftigung länger als 15 Monate 19% Beschäftigung länger als 18 Monate 15% Zahlen zur Weiterbildung in der Branche (= externe Maßnahmen) konnte die Bundesregierung nicht angeben. BA Prüfer benutzen inzwischen das Prüfungstool der I.Q.Z zur Kontrolle bei der Durchschnitts- berechnung D a s v o n d e n C o m p l i a n c e - E x p e r t e n d e r Z e i t a r b e i t entwickelte Tool zur Überprüfung der Durchschnittsberechnung bei Krankheit und Urlaub wird inzwischen von den Prüfern den Aufsichtsbehörden eingesetzt. Bisher war es sehr aufwendig die Korrektheit mit dem Taschenrechner zu prüfen. Mit dem I.Q.Z-Tool wird die Prüfung der Durchschnitte einfacher. Manipulationen bei der Berechnung von Urlaub und Krankheit sind schnell und einfach aufzudecken. Die Zusammenarbeit mit der Rentenversicherung ist inzwischen intensiviert worden, da es sich bei vorsätzlichen Manipulationen um die strafbare Hinterziehung von Sozialbeiträgen handelt. Neben der Durchschnittsberechnung werden auch Prüfergebnisse zu folgenden Punkten zwischen den Behörden ausgetauscht: Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen wurde nicht korrekt geleistet. Branchenzuschläge wurden nicht vergütet. M i n d e s t l ö h n e w u r d e n n a c h d e m Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht bezahlt. Eingruppierung der Leiharbeitskräfte entsprach nicht der im Überlassungsvertrag beschriebenen Tätigkeit. Alle diese Tatbestände betreffen auch die Beiträge der Sozialkassen. Diese müssen generell nach dem Entstehungsprinzip abgeführt werden. Die Software als organisatorischer Rahmen leistet hier einen negativen Beitrag durch die Schaffung von Manipulatuionmöglichkeiten. Dies macht der Compliance-Report Oktober 2016 besonders deutlich. H o h e S t r a f e n u n d h a r t e S a n k t i o n e n kennzeichnen das neue AÜG Wer gegen das Streikverbot, die maximale Überlassungszeit sowie die Nichtzahlung des gleichen Entgelts nach 9/15 Monaten verstößt, dem drohen hohe Strafen (bis zu 500.000,00 ) und bei mehrfachen Zuwiderhandlungen - gar der Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Compliance im Kundenbetrieb und bei Personaldienstleistern müssen wegen des hohen Risikos Chefsache sein. Ein regelmäßiger externer Compliance-Check - besonders vor anstehenden Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden - hilft, Bußgelder zu vermeiden und die Geschäftsgrundlage langfristig zu sichern. K u n d e n b e t r i e b e d e r Z e i t a r b e i t s i n d a u f Risikominimierung bedacht. Daher bevorzugen sie die Beauftragung von gesetzes- und tarifkonform arbeitenden Personaldienstleistern. Der Fokus ist darauf zu richten, keinen Imageschaden zu erleiden und Durchgriffshaftung (der Sozialversicherung) zu v e r m e i d e n. D a f ü r m ü s s e n a l l e g e s e t z l i c h e n Bestimmungen eingehalten werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass alle Vergütungsansprüche der Zeitarbeitnehmer korrekt erfüllt sein. Die I.Q.Z berät seit mehr als 8 Jahren als Marken- und Compliance-Spezialist in den Bereichen Werkvertrag und Zeitarbeit. Unsere Compliance-Checks verringern Risiken. Nutzen Sie unsere Expertise. I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee 4-53359 Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 5 / 5