Konzeption Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Gesetzlicher Auftrag und Ziele Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages fördern und unterstützen die Delme- Werkstätten (dw) den Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen ( 136 (2) SGB IX sowie 5 (4) und (5) WVO). Beschäftigte aus dem Berufsbildungs- und dem Arbeitsbereich sollen soweit qualifiziert werden, dass sie in der Lage sind, eine dauerhafte Beschäftigung in einem regulären Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Die Vermittlungsbemühungen berücksichtigen dabei die individuellen Wünsche, Fähigkeiten und Kompetenzen sowie die Lebenssituation der Beschäftigten. Der Beschäftigte soll zudem in die Lage versetzt werden, bei der Wahl zwischen einer Beschäftigung in der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angemessen entscheiden zu können. Verantwortlich für den Vermittlungsprozess zeichnen die Betriebsleitungen in Zusammenarbeit mit den Begleitenden Diensten, die mit flankierenden Maßnahmen die Vermittlungsbemühungen unterstützen. Die dw beteiligen den Fachausschuss bei der Planung und Durchführung der Vermittlungsbemühungen. Vermittlungsbemühungen im Berufsbildungsbereich Bei geeigneten Beschäftigten im Berufsbildungsbereich ist die berufliche Qualifizierung und Bildung durch die Gruppenleitung so zu gestalten, dass ein Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird. In den regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen wird darauf geachtet, welche Beschäftigte einen nachhaltigen Wunsch nach Vermittlung äußern und durch welche Qualifizierungsmaßnahmen eine Vermittlung gefördert werden kann. Bei Bedarf ermittelt der Psychologische Dienst durch gezielte Diagnostik das Leistungsniveau und die sozialen Kompetenzen der Beschäftigten, um mit den Beteiligten weitergehende Qualifizierungs- und Fördervorschläge zu entwickeln. Durch gezielte Praktika innerhalb und außerhalb der Werkstatt, durch erhöhte Anforderungen und Belastungen sowie neue Herausforderungen werden die Beschäftigten für eine dauerhafte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet. In enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften des Berufsschulunterrichts wird gewährleistet, dass die Beschäftigten auch in den Kulturtechniken Lesen, Rechnen und Schreiben gezielte Förderung erhalten. Weiterge-
hende Fördermöglichkeiten wie z. B. der Besuch von VHS-Kursen und anderen Bildungsmaßnahmen werden individuell geprüft. Der Übergang aus dem Berufsbildungsbereich in weiterführende berufsbildende Maßnahmen ist im Einzelfall mit den beteiligten Rehabilitationsträgern im Fachausschuss zu prüfen und zu fördern. Vermittlungsbemühungen im Arbeitsbereich Im Rahmen der jährlich stattfindenden Betreuungszielgespräche (eventuell auch Lohnbewertungsgespräche) prüfen Betriebsleitung, Begleitende Dienste und Gruppenleitung, welche Beschäftigte den Wunsch nach einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt äußern und für wen eine solche Tätigkeit möglich und sinnvoll sei. Auch hier wird bei Bedarf der Psychologische Dienst mit gezielter Diagnostik tätig. Im Betreuungszielgespräch wird überlegt, welche Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung werkstattintern bestehen und festgelegt, wie diese umgesetzt werden sollen (z.b. durch interne Praktika etc.). Auch externe Möglichkeiten und Angebote der beruflichen Qualifizierung können genutzt werden. Externe Praktika und Probebeschäftigungen Im Rahmen ihrer Kundenbesuche fragen Betriebs- und Produktionsleitungen nach Möglichkeiten für Beschäftigte, externe Praktika zu absolvieren und informieren darüber den Sozialen Dienst. Praktika bieten den Beschäftigten die Möglichkeit, ihren Vermittlungswunsch zu überprüfen, ihre beruflichen Fähigkeiten realitätsgerecht einzuschätzen und zu erfahren, wie sie mit ihren sozialen Kompetenzen in einem fremden Umfeld bestehen können. Für die Begleitenden Dienste ergeben sich aus den Erfahrungen im Praktikum wichtige Hinweise für weitere Förderbedarfe. Vor Beginn eines externen Praktikums erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, in Begleitung die zukünftige Praktikumsstelle kennenzulernen, sich einen Eindruck über Betrieb, Arbeitsinhalte und Aufgaben, Praktikumsanleiter etc. zu verschaffen. Ein externes Praktikum erstreckt sich in der Regel über vier Wochen. In dieser Zeit können sich die Begleitenden Dienste der WfB und die Praktikumsstelle ein Bild vom Leistungsvermögen, von den beruflichen Fertigkeiten und den sozialen Kompetenzen der Beschäftigten machen, diesem
gezielt Rückmeldung geben sowie Verbesserungen und Veränderungen anstreben. Während des externen Praktikums werden die Beschäftigten vom Sozialen Dienst der Werkstatt, ggf. von der jeweiligen Gruppenleitung, betreut. Regelmäßige Gespräche zwischen Beschäftigten, Betreuern und Praktikumsanleiter dienen dazu, den Beschäftigten konkrete und konstruktive Rückmeldung über sein Arbeitsverhalten zu geben, Veränderungsmöglichkeiten zu entwickeln und auftretende Probleme zu bewältigen. Gestaltet sich ein Praktikum nach Einschätzung aller Beteiligten positiv und wird es gewünscht, so kann es in eine Probebeschäftigung mit einer Dauer von maximal 12 Monaten übergeleitet werden. Eine Probebeschäftigung im Vorfeld eines regulären Beschäftigungsverhältnisses gibt Beschäftigten und Betrieb die Möglichkeit, in einem längeren Zeitraum unter (nahezu) normalen Arbeitsbedingungen eine spätere Übernahme zu überprüfen. Während der Probebeschäftigung werden die Beschäftigten weiterhin vom Sozialen Dienst der Werkstatt begleitet und betreut. Regelmäßig finden Auswertungsgespräche zwischen Praktikumsanleiter, Begleitenden Diensten und Beschäftigten statt. Dabei ist vor allem darauf zu achten, welche gezielte Hilfen und Maßnahmen die Vermittlungsbemühungen unterstützen können. Kommen alle Beteiligten zu einer positiven Einschätzung und wird dies gewünscht, so kann die Probebeschäftigung in ein reguläres Arbeitsverhältnis übergeleitet werden. Für die Zeit des externen Praktikums und der Probebeschäftigung erhalten Beschäftigte in der Regel ein Entgelt in Höhe des bisherigen WfB-Lohnes. Für die Zeit des Praktikums entstehen dem Betrieb keine Kosten. Während der Probebeschäftigung erhalten die dw vom Betrieb eine zu vereinbarende Vergütung, welche jedoch mindestens dem bisherigen Lohn der Beschäftigten entspricht. Übergang in ein reguläres Arbeitsverhältnis Wird eine WfB-Beschäftigung in ein reguläres Arbeitsverhältnis übergeleitet, wird der Fachausschuss vom Sozialen Dienst der Werkstatt darüber informiert und einbezogen.
Der Betrieb wird vom Sozialen Dienst der Werkstatt bzw. vom Integrationsfachdienst über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung informiert und ggf. bei der Antragstellung unterstützt. Darüber hinaus wird geklärt, wie die längerfristige Betreuung und Nachsorge der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Diese wird in der Regel durch den Berufsbegleitenden Dienst des Integrationsamtes übernommen. Die Vermittlungsbemühungen werden durch die Begleitenden Dienste der dw angemessen dokumentiert. Fachkraft zu Qualifizierung und Vermittlung von Werkstattbeschäftigten. Zusätzlich zum gesetzlichen Auftrag gemäß SGB IX und WVO, den Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, ist bei den dw eine Fachkraft zur Qualifizierung der Beschäftigten und Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (QVD), eingestellt. Ziel der Stelle ist es, im Rahmen eines mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten Projekts (bis 31.12.2006) Werkstattbeschäftigte planmäßig und gezielt beruflich so zu qualifizieren, dass eine dauerhafte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann oder ein verbesserter beruflicher Einsatz innerhalb der Werkstatt erreicht wird. Die Schaffung von differenzierten Übergängen, wie z. B. betreute Außenarbeitsplätze, gehört mit zum Projektauftrag. Die Fachkraft unterstützt die Sozialen Dienste bei der Umsetzung den oben beschriebenen Aufgaben. Sie unterstützt und begleitet Beschäftigte, sie wird tätig bei der Suche nach geeigneten Praktikums-, Probebeschäftigungs- und Arbeitsplätzen, initiiert Qualifizierungsmaßnahmen und führt diese ggf. durch. Außerdem bietet sie begleitende Hilfen am Arbeitsplatz und im außerbetrieblichen Umfeld an.