Amtsblatt. der Gemeinde Selfkant Das Mitteilungsorgan der Gemeinde Selfkant Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern

Amtsblatt Nr. 3/13 vom

Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Das Mitteilungsorgan der Gemeinde Selfkant Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister

47. Jg., Nr.1-3, 24. Januar 2016, Selfkant-Tüddern, Am Rathaus 13, Tel.: 02456/499-0 Amtlicher Teil. Nachruf. Herr Markus Conen Selfkant-Höngen

Nr. 6 Brilon, 9. September 2011 Jahrgang Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied

der Stadt Schwerte 06/06 Amtsblatt Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau

Amtsblatt. 8. Jahrgang - Nr August 2017

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Jahrgang 2012 Beckum, den 16. Oktober 2012 Nr.: 23

A m t s b l a t t der Stadt Paderborn

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Amtsblatt für die Stadt Büren

Beckum, den 18. November 2014 Jahrgang 2014/Nummer 34

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der. ERKELENZ Tradition und Fortschriti. Ausgabe Nr.: 5/2018. Erscheinungstag: 23. März 2018

Amtsblatt Kreis Viersen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Nr. 34/ Dezember 2014

Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt

Jahrgang 43/2016 Dienstag, 19. Januar 2016 Nr. 04

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Das Mitteilungsorgan der Gemeinde Selfkant Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Hansestadt Medebach

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der ERKELENZ. Ausgabe Nr.: 7 / Erscheinungstag: 13. April Tradition und Fortschritt

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

Amtsblatt. 9. Jahrgang - Nr Februar 2018

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 26

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

4. Neubukower Weihnachtsmarkt am von Uhr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

DER STADT LEICHLINGEN

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

09/02 Amtsblatt der Stadt Schwerte

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Das Mitteilungsorgan der Gemeinde Selfkant Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be

AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 1/2018 vom 18. Januar 2018

(Seite) Bekanntmachungen 2 Einladung zur Ratssitzung am 23. September Bestimmung der Nachfolge für ein Mitglied des Rates der Stadt Velbert

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Fluchtlinienplan 959 Oberkamper Straße Aufhebung des Fluchtlinienplanes

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

21. Jahrgang 11. Dezember 2017 Nr. 45

Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung Sterup. Nachrücken einer Gemeindevertreterin in der Gemeinde Quern

Ausgabe 9/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 9/2018 Rhede,

03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

24. Jahrgang Stadt Erkrath Amtsblatt Nr Jahrgang Nr

Inhaltsverzeichnis. Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Wahl der Bezirksvertretung Elberfeld

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019

A m t s b l a t t der Gemeinde Finnentrop

Transkript:

Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Das Mitteilungsorgan der Gemeinde Selfkant Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: 39. Jg., Nr. 9-10, 9. März 2008, 52538 Selfkant-Tüddern, Am Rathaus 13, Tel.: 02456/499-0 Amtlicher Teil Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Partnerschaft, Sport und Kultur Am Dienstag, 11. März 2008, findet um 19.00 Uhr in Tüddern die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (VIII/HFA/19) der Gemeinde Selfkant statt. 1. Neubau/Sanierung des Rathauses 2. Errichtung eines Hinweisschildes vor der Ganztagshauptschule Höngen in Verbindung mit einer Namensgebung für die Ganztagshauptschule 3. Endgültige Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2007 4. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant 5. Bestimmung von Mitgliedern in der lokalen Arbeitsgruppe Der Selfkant 6. Erlass einer Bürgschaftsregelung 7. Mitteilungen des Bürgermeisters 8. Übernahme einer Ausfallbürgschaft 9. Liegenschaftsangelegenheiten 10. Stundungen von Forderungen der Gemeinde 11. Mitteilungen des Bürgermeisters Am Mittwoch, 12. März 2008, findet um 19.00 Uhr in Tüddern die 6. Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Partnerschaft, Sport und Kultur der Gemeinde Selfkant statt. 1. Gewährung von Beihilfen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfen für das Jahr 2008 2. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 3. Antrag auf Aufnahme in das Vereinsregister der Gemeinde Selfkant 4. Überarbeitung von Sportplätzen in der Gemeinde Selfkant 5. Mitteilungen des Bürgermeisters 6. Mitteilungen des Bürgermeisters Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Am Donnerstag, 13. März 2008 findet um 19.00 Uhr in Tüddern eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (VIII/BUA/17) der Gemeinde Selfkant statt. 1. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant gem. 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)

2 2. Erlass einer Abrundungssatzung gemäß 34 BauGB im Bereich der Wiesenstraße in Hillensberg 3. Verkehrsentwicklungskonzept für das Netz der klassifizierten Straßen im Kreis Heinsberg 4. Mitteilungen des Bürgermeisters 5. Auftragsvergabe 6. Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau/Anbau des Rathauses 7. Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages 8. Mitteilungen des Bürgermeisters Bekanntmachung Der Wahlleiter der Gemeinde Selfkant über die Ersatzbestimmung für einen Vertreter Der Gemeindevertreter Kurt Willems, wohnhaft Am Nordhang 39 in 52538 Selfkant wird mit Wirkung vom 01. März 2008 aus der Gemeindevertretung Selfkant ausscheiden, da er zu diesem Zeitpunkt den Verzicht auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant erklärt hat. Aufgrund des 45 des Kommunalwahlgesetzes wird hiermit festgestellt, dass Herr Franz Schlösser, Am Nordhang 35, 52538 Selfkant, als persönlicher Vertreter für Herr Kurt Willems aus der Reserveliste der CDU in die Gemeindevertretung einrückt. Gegen diese Entscheidung können a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie c) die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats vom Tage dieser Bekanntmachung an Einspruch erheben, wenn Sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gemäß 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Hinweisbekanntmachung gemäß 9 Abs. 3 der Jagdgenossenschaftssatzung für den Jagdbezirk Wehr/Hillensberg vom 28. Mai 1980 in der zur Zeit geltenden Fassung Am Donnerstag, dem 10. April 2008 findet um 20.00 Uhr im Dorfzentrum Wehr eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Wehr/Hillensberg statt. 1. Eröffnung der Sitzung der Jagdgenossenschaft Wehr/Hillensberg durch den Vorsitzenden, Herrn Dreissen 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung vom 31.03.2005 3. Antrag auf Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrages 4. Verschiedenes Dreissen Vorsitzender Hinweisbekanntmachung gemäß 9 Abs. 3 der Jagdgenossenschaftssatzung für den Jagdbezirk Havert-Stein vom 4. Juni 1980 Am Donnerstag, dem 17. April 2008 findet um 20.00 Uhr in der Gaststätte Houben, Stein, eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Havert statt. 1. Eröffnung der Sitzung der Jagdgenossenschaft Havert-Stein durch den Vorsitzenden, Herrn Meuwissen 2. Kassenbericht 3. Entlastungserteilung bis 31.03.2008 4. Neuwahl des Vorstandes, des Schriftführers und des Kassenführers 5. Wahl der Rechnungsprüfer 6. Aufstellung des Haushaltsplanes für die Jahre 2008 bis 2012 7. Verschiedenes Meuwissen Vorsitzender 52538 Selfkant-Tüddern, den 28.02.2008 Der Gemeinde Selfkant

3 Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln vom 13.02.2008 Öffentliche Bekanntmachung eines Erörterungstermins im Braunkohlenplanänderungsverfahren Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, geänderte Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung Die Bezirksregierung Köln gibt als Bezirksplanungsbehörde auf der Grundlage des 46 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LPlG NW) vom 03. Mai 2005 (GV.NRW.2005 S. 430) i. V. m. 73 Abs. 3 bis 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NRW.) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in den jeweils z. Z. gültigen Fassungen folgendes bekannt: 1. Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 131. Sitzung am 15.12.2006 das Erarbeitungsverfahren für den Braunkohlenplan Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, geänderte Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung beschlossen. Der Entwurf des Planes mit Erläuterung, der Umweltbericht und die Angaben des Bergbautreibenden zur Umweltprüfung und zur Umweltverträglichkeit haben im Jahr 2007 drei Monate öffentlich ausgelegen. 2. Die Erörterung der zu dem Planentwurf vorgebrachten Anregungen beginnt am Dienstag, 06.05.2008, 09:30 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) im Geuenicher Hof, Geuenicher Str. 38 in 52459 Inden und wird dort an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Einwender und Betroffene erhalten keine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin. 3. Die Erörterung orientiert sich an den Themen, die als Anregungen vorgebracht wurden. Folgende Themenblöcke und Verhandlungstage sind vorgesehen: Grundfragen zum Restsee(Dienstag, den 06.05.2008) (Lage, Gestaltung, Trägerschaft) Seebefüllung(Dienstag, den 06.05.2008) Seewasserbeschaffenheit (Dienstag, den 06.05.2008) Auswirkungen der Planänderung auf die Umwelt (Mittwoch, den 07.05.2008) - Struktur der Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung - Auswirkungen des Restsees auf die Natur - Wasserwirtschaft - Klima - Bergschäden - Immissionsschutz - Tagebau Hambach/Abraumfernband Straßen (Donnerstag, den 08.05.2008) Landwirtschaft (Donnerstag, den 08.05.2008) Rekultivierung (Donnerstag, den 08.05.2008) Regionalwirtschaftlicher Nutzen des Restsees (Freitag, den 09.05.2008) Nachfolgende Verfahren (Freitag, den 09.05.2008) Sonstiges (Freitag, den 09.05.2008) Grundannahmen (Freitag, den 09.05.2008) Vorgesehen sind vier Verhandlungstage. Der Verhandlungsleiter behält sich vor, die Reihenfolge der Themenblöcke und deren Verhandlungszeitpunkte innerhalb eines Tages zu ändern. Kann an einem Tag ein Themenblock nicht abgeschlossen werden, so wird dieser Themenblock am nächsten Tag weiter erörtert. Einzelheiten dazu werden im Laufe des Erörterungstermins mitgeteilt. Bei Bedarf wird am Mittwoch, den 14.05.2008 weiter erörtert. Das jeweils aktuelle Thema kann während der Erörterung telefonisch auch außerhalb der Verhandlungszeit abgefragt werden. Die Telefonnummer wird zu Beginn des Erörterungstermins bekannt gegeben. Die aktuelle ist auch im Internet unter folgender Adresse: htpp://www.brk.nrw.de abrufbar. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben von Personen, die Anregungen vorgebracht haben, auch ohne sie verhandelt werden kann. 5. Der Erörterungstermin dient dazu, die vorgebrachten Anregungen mit den Einwendern, den Betroffenen, dem Bergbautreibenden, den Behörden und Stellen sowie den Gutachtern zu erörtern. Wesentliches Ziel ist dabei die Feststellung und Klärung aller für die Entscheidung des Braunkohlenausschusses erheblichen Fakten und Gesichtspunkte, die Anhörung sowie der Ausgleich der in Frage stehenden Interessen. Fragen, die für die Entscheidung des Braunkohlenausschusses nicht von Bedeutung sein können, sind nicht Gegenstand der Erörterung.

4 6. Der Erörterungstermin ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht öffentlich. Die Teilnahmeberechtigten werden gebeten, rechtzeitig zum Erörterungstermin zu erscheinen und sich am Eingang mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Teilnahmeberechtigte, die sich vertreten lassen, werden außerdem gebeten, eine schriftliche Vollmacht auszustellen, die von den bevollmächtigten Personen vorzulegen ist. 7. Der Geuenicher Hof als Ort der Erörterung ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar: - Deutsche Bahn (Strecke Köln-Aachen), Bahnhof Düren, von dort mit der Buslinie 216 bis zur Haltestelle Hauptstraße in Inden, gegenüber dem Geuenicher Hof - Buslinie 294 (Strecke Eschweiler-Jülich) ebenfalls bis Haltestelle Hauptstraße in Inden, gegenüber dem Geuenicher Hof. 8. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht ersetzt werden. 9. Über alle vorgebrachten Anregungen wird der Braunkohlenausschuss auf der Grundlage des Erörterungstermins unterrichtet. Der Braunkohlenausschuss prüft die Anregungen und entscheidet über die Aufstellung des Braunkohlenplanes. Der aufgestellte Braunkohlenplan bedarf der Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Zusendung des genehmigten Planes an die Einwender wird durch Veröffentlichung der Genehmigung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln sowie durch ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung ersetzt werden; dabei wird darauf hingewiesen werden, bei welcher Stelle der genehmigte Plan einschließlich der in 47 Abs. 3 LPlG genannten Unterlagen eingesehen werden kann. 10. Das aufgrund der Anregungen inzwischen zusätzlich erstellte Gutachten der Prognos AG Analyse der Auswirkungen auf die Regionalwirtschaft durch eine geänderte Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden II kann bei der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstr. 33, Montag Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr 15:00 Uhr, Zimmer 40 vom 04.04.2008 bis einschließlich 08.05.2008 eingesehen werden. Das Gutachten steht auch im Internet unter folgender Adresse: htpp://www.brk.nrw.de zur Einsicht zur Verfügung. Folgenden Städten und Gemeinden wird die vorgenannte Unterlage mit dem Ersuchen übersandt, ebenfalls der Öffentlichkeit Einsicht zu gewähren: Stadt Düren Stadt Alsdorf Stadt Baesweiler Stadt Eschweiler Stadt Herzogenrath Stadt Stolberg Gemeinde Aldenhoven Gemeinde Inden Stadt Jülich Gemeinde Langerwehe Stadt Linnich Gemeinde Niederzier Gemeinde Gangelt Stadt Geilenkirchen Stadt Heinsberg Stadt Hückelhoven Gemeinde Selfkant Stadt Übach-Palenberg Gemeinde Waldfeucht Stadt Wassenberg Gemeinde Merzenich Im Auftrag gez. Vera Müller Verloren-Gefunden Beim Fundamt der hiesigen Gemeindeverwaltung wurde ein Herrenrad und ein Trekkingrad als Fundsache abgegeben. Die Eigentümer werden gebeten ihre Rechte bei der Gemeindeverwaltung Selfkant, Zimmer 2, Am Rathaus 13, 52538 Selfkant, geltend gemacht. Die Gemeinde Selfkant wurde vom Humboldteum e.v. gebeten, den nachfolgenden Aufruf zu veröffentlichen: Lust auf Besuch? Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien! Die Schüler der Humboldt-Schule in Caracas/Venezuela wollen sich ab August 2008 unser Land genauer anschauen. Dazu sucht die Humboldtschule Familien, die neugierig und offen sind, einen südamerikanischen Jugendlichen (15-17 Jahre alt) aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch den Besuch den eigenen Alltag neu zu erleben. Alle Schüler dieser Schule lernen Deutsch als Fremdsprache, so dass eine meist recht gute Verständigung gewährleistet ist. Da d as Programm auf eine schulische Initiative zurückgeht, ist es für Ihr venezolanisches Kind auf Zeit verpflichtend, das zu Ihrer Wohnung nächstliegende Gymnasium zu besuchen oder ein Unternehmenspraktikum zu machen. Schließlich soll der Aufenthalt auch eine fruchtbare Vorbereitung auf das Deutsche Sprachdiplom sein. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht vom 9. August bis zum 20. September 2008. Für Fragen und weitere Infos kontaktieren Sie bitte das Humboldteum e.v., die gemeinnützige

5 Servicestelle für Auslandsschulen, Frau Ute Borger, Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-22 21 401, Fax 0711-22 21 402, e-mail: ute.borger@humboldteum.de. Anmerkung: Das Humboldteum ist ein gemeinnütziger internationaler Verein für Bildung und Kulturdialog und geht auf Initiative von Deutschen Auslandsschulen Lateinamerikas zurück. Standesamtliche Nachrichten Die Gemeinde Selfkant gratuliert zum Geburtstag: Herrn Arthur Nowak, wohnhaft in Wehr, Landstraße 40; er wurde am 01.03. Herrn Gerardus Fiddelers, wohnhaft in Isenbruch, Grünstraße 31; er wurde am 02.03. Herrn Heinrich Küsters, wohnhaft in Höngen, Birder Straße 91; er wurde am 02.03. 85 Jahre alt. Herrn Josef Deuß, wohnhaft in Höngen, Altenheim St. Josef; er wird am 09.03. 81 Jahre alt. Frau Josefine Jansen, wohnhaft in Höngen, Heerstraße 63; sie wird am 09.03. 87 Jahre alt. Frau Elisabeth Mühlenberg, wohnhaft in Süsterseel, Dechant-Kamper-Str. 35; sie wird am 10.03. 82 Jahre alt. Herrn Martinus van Beljouw, wohnhaft in Isenbruch, Gut Schaesberg; er wird am 12.03. Frau Katharina Vergossen, wohnhaft in Millen, von-byland-straße 60; sie wird am 12.03. 85 Jahre alt. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Bei der Gemeindeverwaltung Selfkant gelten folgende Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr: Montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Öffnungszeiten des Sozialamtes Montags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr 12.00 Uhr Donnerstags von 8.00 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr 17.30 Uhr. Es wird um Terminabsprache gebeten. Wichtige Telefonnummern: Bürgermeister 499 122 Rathaus der Gemeinde Selfkant 4990 Fax-Nummer 3828 Gemeindeamtsrat Schürmann 1266 (privat) Bauhofleiter Hoeker 3437 (privat) oder 01772984846 Abwasserbereich 015112104270 Internet-Adresse der Gemeinde Selfkant: www.selfkant.de Email-Adresse der Gemeinde Selfkant: Info@Selfkant.de Schiedsmann für den Bereich der Gemeinde Selfkant Herr Arno Rettkow, Bergstraße 61, Selfkant-Hillensberg, Tel.: 02456 2956 Bereitschaftsdienst Verbandswasserwerk Gangelt GmbH Für die Meldung von Rohrbrüchen und sonstigen Schäden am Leitungsnetz des Verbandswasserwerkes ist das Büro Tag und Nacht telefonisch erreichbar. Telefon-Nummer: 02451-490080 Das Büro befindet sich In 52511 Geilenkirchen-Niederheid IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Selfkant -, Am Rathaus 13, 52538 Selfkant-Tüddern Verantwortlich für den Inhalt: Herbert Konzept, Layout, Satz und Druck: Gemeindeverwaltung Selfkant, Am Rathaus 13, 52538 Selfkant Das Amtsblatt liegt für alle interessierten Bürger bei allen Banken und Sparkassen in der Gemeinde Selfkant sowie im Rathaus zur kostenlosen Mitnahme aus. Das Amtsblatt wird allen Bürgern kostenlos als Pressebeilage zur Verfügung gestellt; es kann auch einzeln von der Gemeinde Selfkant gegen Kostenerstattung bezogen werden.