Amtsblatt und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Donauwörth Erscheint nach Bedarf Nr. 32 Freitag, den 12.08.2016 40. Donauwörther Sommer-Ferienprogramm 2016 Für 14 Veranstaltungen unseres Sommer-Ferienprogramms sind noch freie Plätze vorhanden. Über den aktuellen Stand informiert Sie unsere Online-Seite www.donauwoerth.ferienprogramm-online.de (unter Programmheft Spätanmeldung auswählen: Nur freie Plätze zeigen), über die eine Anmeldung allerdings jetzt nicht mehr möglich ist. Besonders hinweisen möchten wir auf die Busfahrten nach Söll am Wilden Kaiser zum sog. Hexenwasser am 23. August bzw. in den Besuchersteinbruch bei Solnhofen am 24. August. Die Buchung kann dann telefonisch erfolgen beim Ferienprogramm-Team im Rathaus, Zimmer 5/EG (MO-DO 8 12 Uhr und 13:30-16:30 Uhr, FR 8-12:30 Uhr). Die Abholung des Ferienpasses im Rathaus mit Bezahlung des Teilnehmerbeitrages ist ebenfalls zu diesen Zeiten möglich. Dazu bitte den evtl. bereits für andere Veranstaltungen ausgestellten Ferienpass wieder mitbringen, da ein komplett neuer ausgestellt wird! Bereits gebuchte Plätze für Veranstaltungen, die möglicherweise von den Kindern doch nicht besucht werden können, sollten im Rathaus zurückgegeben und nicht an Dritte weiter gereicht werden. Für die meisten Programmpunkte haben wir Wartelisten mit Kindern, die bei der Erstvergabe dafür nicht berücksichtigt werden konnten. Zudem sind auch nur die bei uns registrierten Kinder haftpflicht- und unfallversichert und die Veranstalter sind schon von daher verpflichtet, keine Kinder teilnehmen zu lassen, die nicht in unserer Teilnehmerliste genannt sind. Bitte informieren Sie uns deshalb über gebuchte Plätze, die nicht mehr beansprucht werden ( 0906 789-141 oder 142, Rathaus Zimmer 5, EG). Bei Rückgabe des ausgestellten Ferienpasses und der Möglichkeit einer Neuvergabe an ein Kind aus der Warteliste kann der bezahlte Teilnehmerbeitrag erstattet werden. Freibad auf dem Schellenberg Das Freibad auf dem Schellenberg lädt mit einer 91m langen Wasserrutsche, einer Kinderbreitrutsche, einem Sportbecken (50-m-Bahn), einem Sprungbecken (bis 10 m), einem Nichtschwimmerbecken, einem Kinderplanschbecken, weiträumigen Liegewiesen und schönen Spielgeräten, u.a. einem Multifunktionsspielgerät für Kinder jeden Alters sowie einer Beach-Volleyball-Anlage ein. Die Wassertemperaturen betragen durchschnittlich 23 Grad Celsius. Das Freibad ist täglich von 9.00 Uhr bis 20.30 Uhr geöffnet. Hinweis: Bei Schlechtwetter ist der Schwimmmeister berechtigt, um 19.00 Uhr zu schließen.
Saisonkarten erhalten Sie gegen Barzahlung in der Stadtkasse im Rathaus (Mo-Do 8 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Fr 8 12 Uhr) oder an der Kasse des Freibades. Weitere Infos zum Freibad auf dem Schellenberg erhalten Sie direkt im Freibad unter der Tel. 0906/789-540 bzw. in der Sportabteilung im Rathaus, 0906/789-140, aber auch über die Homepage der Stadt Donauwörth unter www.donauwoerth.de. Sommerferien im Stadtarchiv Die Mitarbeiter des Stadtarchivs sind im Sommerurlaub. Deshalb ist das Archiv vom 12. bis 26. August geschlossen. Das Archivteam steht Ihnen ab Montag, 29. August, während der regulären Öffnungszeiten wieder zur Verfügung. Öffnungszeiten der Museen der Stadt Donauwörth Die Museen der Stadt Donauwörth sind am Feiertag Mariä Himmelfahrt, 15. August, geöffnet! Im Käthe-Kruse-Puppen-Museum, Pflegstraße 21 a, ist bis 25. September die Sonderausstellung Die Kruses eine geniale Künstlerfamilie und ihr Freundeskreis zu sehen. Das Puppenmuseum und die Sonderausstellung sind von Dienstag bis Sonntag und am Feiertag von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Öffentliche Führungen finden jeden Sonntag um 15 Uhr statt. Das Heimatmuseum auf der Altstadtinsel Ried, Museumsplatz 2, ist von Dienstag bis Sonntag und am Feiertag von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Führungen, museumspädagogische Angebote und Kindergeburtstage können auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten gebucht werden. Dafür steht Ihnen die Museumsleitung, Pflegstraße 21 b, Tel. 0906 789-170 (E-Mail: museen@donauwoerth.de), oder die Tourist-Information, Tel. 0906 789-151, gerne zur Verfügung. Fälligkeit der Realsteuern Am 15.08.2016 sind zur Zahlung fällig: die Grundsteuer -bei vierteljährlicher Zahlungsweise für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.09.2016, -bei halbjährlicher Zahlungsweise (Kleinbeträge bis 30,00 Euro) für die Zeit vom 01.07.2016 bis 31.12.2016, -bei jährlicher Zahlungsweise (Kleinbeträge bis 15,00 Euro) für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016, die Gewerbesteuer -Vorauszahlung für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.09.2016.
Sofern Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, bitten wir Sie um pünktliche Überweisung auf einer der nachfolgenden Konten der Stadt Donauwörth: Sparkasse Donauwörth: Raiffeisen-Volksbank Donauwörth eg: IBAN: DE34722501600190001065 BIC: BYLADEM1DON IBAN: DE44722901000003200140 BIC: GENODEF1DON Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Donauwörth Untere Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO Die Stadt Donauwörth Untere Bauaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 28.07.2016 der Firma Airbus Helicopters Deutschland GmbH, Industriestraße 4, 86609 Donauwörth, folgende Baugenehmigung zum Einbau einer Zwischenbühne im Gebäude Systemhaus (F4) auf dem Grundstück Fl. Nr. 1843 Gemarkung Riedlingen, Industriestraße 4, 86609 Donauwörth, erteilt: Baugenehmigungsbescheid: 1. Das Bauvorhaben wird nach Maßgabe des beiliegenden, revidierten, technisch geprüften und mit Genehmigungsvermerken versehenen Bauplanes und den folgenden abgedruckten Nebenbestimmungen genehmigt. 2. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 gemäß Art. 2 Abs. 3 Nummer 5 BayBO und um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nummer 10 BayBO. 3. Der Bauherr hat die Kosten dieses Bescheides zu tragen. 4. Für diesen Bescheid wird entsprechend der Aufgliederung in beiliegender Kostenverfügung eine Gebühr von. festgesetzt. Bedingungen 1. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die vollständig ausgefüllte Baubeginnsanzeige mindestens eine Woche vor Baubeginn der Stadt Donauwörth, Stadtbauamt, vorliegt. 2. Für das Vorhaben ist die Prüfung des Standsicherheitsnachweises einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile erforderlich. Die prüffähigen Unterlagen sind dem Stadtbauamt Donauwörth vor Baubeginn zur externen Prüfung rechtzeitig vorzulegen. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn dem Stadtbauamt Donauwörth die o. g. geprüften Unterlagen wieder vorliegen und der Bauherr vom positiven Prüfergebnis schriftlich benachrichtigt worden ist. 3. Für das Vorhaben ist die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Nachweises über den vorbeugenden Brandschutz gemäß 19 PrüfVBau erforderlich. Die prüffähigen Unterlagen sind einem Prüfsachverständigen gemäß 16
PrüfVBau vor Baubeginn zur externen Prüfung rechtzeitig vorzulegen. 4. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Bescheinigung des Prüfsachverständigen über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise (Brandschutz I) nach Art. 62 Abs. 4 BayBO i. V. m. 19 PrüfVBau rechtzeitig vor Baubeginn bei der Stadt Donauwörth vorliegt. 5. Die Nutzung darf erst aufgenommen werden, wenn die Bescheinigung für die ordnungsgemäße Bauausführung (Brandschutz II) nach Art. 77 Abs. 2 BayBO i. V. m. 19 PrüfVBau rechtzeitig bei der Stadt Donauwörth vorliegt. Mit der Bescheinigung Brandschutz II ist eine geprüfte Ausfertigung des Brandschutznachweises zum Verbleib bei der Stadt Donauwörth vorzulegen. Abweichung Eine Abweichung von der Satzung der Stadt Donauwörth über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung vom 26.07.2012) nach Art. 63 Abs. 1 BayBO, wegen der Nichterstellung von Stellplätzen, wird zugelassen. Auflagen 1. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Revisionen, Prüfungsvermerke, Maße und Erinnerungen sind bei der Bauausführung zu beachten. Sie sind Bestandteile der Baugenehmigung. 2. Die geprüften Nachweise und die Prüfberichte des Prüfsachverständigen/Prüfamtes für Brandschutz sind bei der Bauausführung zu beachten. 3. Die geprüften Nachweise und die Prüfberichte des Prüfingenieurs/Prüfamtes für Standsicherheit sind bei der Bauausführung zu beachten. 4. Von Baubeginn an müssen an der Baustelle vorliegen: Baugenehmigung Bauvorlagen Bautechnische Nachweise Bescheinigungen von Prüfsachverständigen Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Donauwörth) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bauordnungsrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweis für Bauherrn und Nachbarn Es wird darauf hingewiesen, dass ein Rechtsmittel eines Dritten (z. B. Nachbarn) gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat ( 212 a Abs. 1 BauGB). Mit den Bauarbeiten darf auf eigenes Risiko begonnen oder fortgefahren werden. Falls im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens die bauliche Anlage abgeändert oder beseitigt werden müsste, hat der Bauantragsteller das allgemeine Kostenrisiko zu tragen und ggf. Nachbarn oder sonstigen Beteiligten Schadensersatz zu leisten. Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können bei der Stadt Donauwörth, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth (Rathaus, Zimmer 113), von den Nachbarn während der Dienststunden eingesehen werden. Die Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn im Sinne von Art. 66 Abs. 1 Satz 6 BayBO wird durch die öffentliche Bekanntgabe ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 bis 6 BayBO). Mit dem Tag der Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO) Stadt Donauwörth, 05.08.2016 Lodermeier Rechtsdirektor Blutspenden Termine der nächsten Blutspendeaktionen: Freitag, 12.08.2016, 16.00 bis 20.00 Uhr, BRK-Zentrum Donauwörth, Jennisgasse 7 Freitag, 02.09.2016, von 17.00 bis 20.30 Uhr, Gebr.-Röls-Grundschule Donauwörth- Riedlingen, Schulstraße 6, statt. Sie sind uns herzlich willkommen! Wichtig: Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt entweder Blutspendepass, Personalausweis, Reisepass oder Führerschein mit. Spendenalter: 18 bis 68 Jahre. Bürgertelefon Unter der Nummer 789-789 sind Sie bei Tag und Nacht mit Ihrem Rathaus verbunden. Das Bürgertelefon nimmt Ihre Wünsche und Anregungen gerne auf. Eine Ant-
wort bekommen Sie so schnell wie möglich! Anonyme Anrufe werden nicht bearbeitet! Stadtbibliothek Über 35.000 Medien (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Brett- und Konsolenspiele, Hör-CDs und e-books) gibt es aus unserem Sortiment zu entleihen. Besuchen Sie unseren Web-Katalog auf www.donauwoerth.de, dort können Sie rund um die Uhr Medien suchen, vorbestellen, Ihr Leserkonto einsehen und Medien selbstständig verlängern. Auf der Plattform www.onleihe-schwaben.de sehen Sie das umfangreiche digitale Angebot in Form von e-books, e-audios und e-papers und können dann ihre gewünschten Titel auf Ihren PC, Tablet oder mp3-player herunterladen. Stadtbibliothek Donauwörth Reichsstraße 32 86609 Donauwörth Tel.: +49 906 23320 E-Mail: stadtbibliothek-donauwoerth@t-online.de Web: www.donauwoerth.de facebook: www.facebook.com/stadtbibliothek.donauwoerth Seit Januar 2016 gelten neue Öffnungszeiten: Montag 13.00 18.30 Uhr Dienstag 9.00-13.00 Uhr Mittwoch 13.00 18.30 Uhr Donnerstag 9.00 13.00 Uhr Freitag 13.00 18.30 Uhr Jeder 1. Samstag im Monat: 9.00 13.00 Uhr Medienkatalog: http://webopac.winbiap.de/donauwoerth Bibliothekskataloge im Internet: http://www.schwabenfindus.de/ http://www.onleihe-schwaben.de/schwaben Stadt Donauwörth Jörg Fischer Bürgermeister