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Die neue Elektronische Bilanz ab 2012 Inhalt Überlegungen der Finanzverwaltung zum e-government und Steuerbürokratieabbau Handelsbilanz mit ÜL vs. Steuerbilanz Finales Anwendungsschreiben des BMF vom 28. September 2011 und endgültige Taxonomien Spezial- und Ergänzungstaxonomien Zeitplan zur Umsetzung in der Praxis Änderungen in Taxonomie 5.1 vom 1.6.2012 3

e-government und Steuerbürokratieabbau Zukünftige Praxis der Steuerdeklaration Rückübermittlung von E-Bilanzen z.b. nach Bp Steuererklärungen E-Bilanzen organisationsübergreifende und automationsgestützte Verbindung von Deklarations-und Besteuerungsprozessen E-Taxation- Wertschöpfungskette

e-government und Steuerbürokratieabbau Ab VZ 2011 geltende elektronische Übermittlungspflichten Einkommensteuererklärungen bei den Gewinneinkünften ( 25 Absatz 4 EStG), Körperschaftsteuererklärung ( 31 Absatz 1a KStG), die Erklärung zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und Zerlegungserklärung ( 14a GewStG), die einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung bei Gewinneinkünften ( 181Absatz 2a AO), den Antrag auf Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen ( 48 Absatz 1 UStDV), die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ( 18 Absatz 3 UStG), die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ( 60 Absatz 4 EStDV) Die E-Bilanz ( 5b EStG) 5

e-government und Steuerbürokratieabbau Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens Abbau bürokratischer Lasten Ziele Verfahrenserleichterungen bei der Steuererhebung im Interesse von Bürgern, Unternehmen und Staat Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation

e-government und Steuerbürokratieabbau Datenhaltung / Analyse durch die Finanzverwaltung Prüfung der absoluten Höhe eines übermittelten Wertes (Aussteuerung), Analyse von Verhältnissen einzelner Positionen zueinander, Zeitreihenvergleiche genauere externe Betriebsvergleiche Zielgenauere Auswahl von prüfungswürdigen Sachverhalten im Innen- und Außendienst der Finanzverwaltung Abgleich von Angaben in der Steuererklärung mit Bilanzdaten z.b.: Hinzurechnungen und Kürzungen bezüglich der Gewerbesteuer umsatzsteuerliche Sachverhalte differenzierte Angaben zu Steuerrückstellungen 7

e-government und Steuerbürokratieabbau 5b EStG: Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen 52 (15a): Zeitliche Anwendung: WJ, die nach dem 31.12.2011 beginnen 51 (4) Nr. 1b: Mindestumfang wird festgelegt durch FinVerw vgl. auch BFH-Urteil vom 16.11.2011 X R 18/09 8

Die neue Elektronische Bilanz ab 2012 Inhalt Überlegungen der Finanzverwaltung zum e-government und Steuerbürokratieabbau Handelsbilanz mit ÜL vs. Steuerbilanz Finales Anwendungsschreiben des BMF vom 28. September 2011 und endgültige Taxonomien Spezial- und Ergänzungstaxonomien Zeitplan zur Umsetzung in der Praxis Änderungen in Taxonomie 5.1 vom 1.6.2012 9

Handelsbilanz mit ÜL vs. Steuerbilanz Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung Nach 5b EStG kann eine Handelsbilanz nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz (Taxonomie) mit Überleitungsrechnung (ebenfalls mit amtlich vorgeschriebenen Datensatz) übermittelt werden. 5b EStG schafft hier für die Überleitungsrechnung eine gewisse Standardisierung. Die Datenstruktur für die Überleitungsrechnung bildet die aktuellen Prozesse ab. Mit der Überleitungsrechnung müssen die vom Steuerrecht abweichenden Werte bzw. auch steuerlich unzulässige Positionen der Bilanz korrigiert werden. Die Auswirkungen auf den aktuellen Gewinn können kumuliert in einer Summe in die G+V ( Sammelposten ) einfließen. 10

Handelsbilanz mit ÜL vs. Steuerbilanz Gebuchte Steuerbilanz Nach 5b EStG kann auch eine gebuchte Steuerbilanz übermittelt werden. In diesem Fall wird eine Überleitungsrechnung folgerichtig nicht akzeptiert. Steuerlich unzulässige Positionen (z.b. Aufwand aus der Veränderung latenter Steuern ) dürfen nicht werthaltig übermittelt werden. Es wird nicht beanstandet, wenn eine nach handelsrechtlichen Regeln erstellte Handelsbilanz vor der Erstellung des E-Bilanz-Datensatzes übergeleitet und als Steuerbilanz an die FinVerw übermittelt wird. Auch in diesen Fällen dürfen alle steuerlich unzulässigen Positionen nicht werthaltig übermittelt werden (vgl. FAQ 4 k). 11

Die neue Elektronische Bilanz ab 2012 Inhalt Überlegungen der Finanzverwaltung zum e-government und Steuerbürokratieabbau Handelsbilanz mit ÜL vs. Steuerbilanz Finales Anwendungsschreiben des BMF vom 28. September 2011 und endgültige Taxonomien Spezial- und Ergänzungstaxonomien Zeitplan zur Umsetzung in der Praxis Änderungen in Taxonomie 5.1 vom 1.6.2012 12

Finales Anwendungsschreiben des BMF etc. Erleichterungen zur Einführung BMF-Schreiben vom 28.09.2011 IV C 6 - S 2133-b/11/10009 Für alle Unternehmen: Für Erstjahr (2012) werden Papierbilanzen nicht beanstandet Übergangsregelung für bestimmte Fälle: Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten (für Positionen, die die ausl. Betriebsstätten betreffen) Ausländische Unternehmen mit inländischen Betriebsstätten Steuerbefreite / -begünstigte Körperschaften BGA Übermittlungspflicht für WJ, die nach dem 31.12.2014 beginnen 13

Finales Anwendungsschreiben des BMF etc. Positionseigenschaften Mussfeld Muss im Datensatz enthalten sein BMF-Schreiben vom 28.09.2011 (IV C 6 - S 2133-b/11/10009): Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position ohne Wert (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln. (Rz 16) 14

Finales Anwendungsschreiben des BMF etc. Mindestumfang im Einzelnen Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Position selbst ist normales Mussfeld Verwaltungsseitig erwünscht, dass Auszug aus der Summen- /Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten mitgeliefert wird (Kontonummer, Kontobezeichnung, Saldo zum Stichtag). Mussfelder + Mussfelder, Kontennachweis erwünscht = Mindestumfang i.s.d. 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG 15

Finales Anwendungsschreiben des BMF etc. NIL-Wert Übermittlung zulässige Nil-Wert Übermittlung die Position wird in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt die Position ist aus der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht ableitbar weil ein entsprechender Geschäftsvorfall nicht realisiert wurde (Bezeichnung in der Buchhaltung nicht relevant) weil der Mussfeldposition der Taxonomie auf Grund der Rechtsform kein Posten gegenübersteht Ableitung grundsätzlich aus -Hauptbuch - Nebenbüchern -sonstige hinterlegte Buchungsschlüssel oder Attribute Im Kontext der E-Bilanz soll eine Ableitung der Werte aus dem Hauptbuch (Werte, wie sie sich aus den im Unternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuches ermitteln lassen) ausreichen. 16

Finales Anwendungsschreiben des BMF etc. Härtefallregelung ( 5b Abs. 2 EStG i.v.m. 150 Abs. 8 AO) Härtefallregelung für Steuerpflichtige, wenn die Datenübertragung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Hinweis auf allgemeine Regelung: 150 Abs. 8 AO zu den Kriterien des 150 Abs. 8 AO vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2012 (Az XI R 33/09) Letztlich Einzelfallentscheidung des zuständigen Finanzamtes. 17

Die neue Elektronische Bilanz ab 2012 Inhalt Überlegungen der Finanzverwaltung zum e-government und Steuerbürokratieabbau Handelsbilanz mit ÜL vs. Steuerbilanz Finales Anwendungsschreiben des BMF vom 28. September 2011 und endgültige Taxonomien Spezial- und Ergänzungstaxonomien Zeitplan zur Umsetzung in der Praxis Änderungen in Taxonomie 5.1 vom 1.6.2012 18

Spezial- und Ergänzungstaxonomien Spezial- / Ergänzungstaxonomien Für Bereiche mit Geltung von besonderen, von HGB abweichenden Rechnungslegungsvorschriften: Spezialtaxonomien Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV) Ergänzungstaxonomien Krankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Fortwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV), Kommunale Eigenbetriebe (EBV o.ä. der Länder) 19

Die neue Elektronische Bilanz ab 2012 Inhalt Überlegungen der Finanzverwaltung zum e-government und Steuerbürokratieabbau Handelsbilanz mit ÜL vs. Steuerbilanz Finales Anwendungsschreiben des BMF vom 28. September 2011 und endgültige Taxonomien Spezial- und Ergänzungstaxonomien Zeitplan zur Umsetzung in der Praxis Änderungen in Taxonomie 5.1 vom 1.6.2012 20

Zeitplan zur Umsetzung in der Praxis Zeitliche Anwendung interne Arbeitsgruppe der Finanzverwaltung 8/2008 ursprünglicher Starttermin: Wj. die nach dem 31.12.2010 beginnen neuer Starttermin nach AnwZpvV : Wj. die nach dem 31.12.2011 beginnen Beratungen mit Wirtschaftsvertretern Pilotphase 1.1.2009 1.1.2010 1.1.2011 1.1.2012 Steuerbürokratieabbaugesetz 20.12.2008 17.12.2010 AnwZpvV Bekanntgabe der endgültigen Taxonomie September 2011 freiwillige Übermittlung in der Einführungsphase für 2012, weitere Erleichterungen für bestimmte Personengruppen bis 2014 bzw. 2015 21

Taxonomie-Update Zeitplan zur Umsetzung in der Praxis Taxonomie dynamisch aufgrund Gesetzesänderung Anregungen der Anwender geklärte Zweifelsfragen Fehlerbeseitigung Erfordernisse aus der Verwaltung daher jährliche Überprüfung, ob Anpassungen erforderlich Veröffentlichung der Taxonomie 5.1 mit BMF-Schreiben vom 05.06.2012 22

Zeitplan zur Umsetzung in der Praxis Abhängigkeiten zwischen Taxonomie / ERiC Quelle: www.esteuer.de 23

Die neue Elektronische Bilanz ab 2012 Inhalt Überlegungen der Finanzverwaltung zum e-government und Steuerbürokratieabbau Handelsbilanz mit ÜL vs. Steuerbilanz Finales Anwendungsschreiben des BMF vom 28. September 2011 und endgültige Taxonomien Spezial- und Ergänzungstaxonomien Zeitplan zur Umsetzung in der Praxis Änderungen in Taxonomie 5.1 vom 1.6.2012 24

Änderungen in Taxonomie 5.1 GAAP Berichtsteil Bilanz ausl. Betriebsstätten Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten unbebaute Grundstücke grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten Bauten auf eigenen Grundstücken und Bauten auf fremden Grundstücken Übrige Grundstücke, nicht zuordenbar technische Anlagen und Maschinen technische Anlagen Maschinen und maschinengebundene Werkzeuge Betriebsvorrichtungen Reserve- und Ersatzteile GWG GWG-Sammelposten Sonstige technische Anlagen und Maschinen 266 Abs. 2 A. II HGB 266 Abs. 2 A. II 1. HGB Differenzierung, Mussfelder 266 Abs. 2 A. II 2. HGB Differenzierung 25

Änderungen in Taxonomie 5.1 GAAP Berichtsteil Bilanz ausl. Betriebsstätten Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten unbebaute Grundstücke grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten Bauten auf eigenen Grundstücken und Bauten auf fremden Grundstücken Übrige Grundstücke, nicht zuordenbar Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar technische Anlagen und Maschinen technische Anlagen Maschinen und maschinengebundene Werkzeuge Betriebsvorrichtungen Reserve- und Ersatzteile GWG GWG-Sammelposten Sonstige technische Anlagen und Maschinen technische Anlagen und Maschinen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar 266 Abs. 2 A. II HGB 266 Abs. 2 A. II 1. HGB Differenzierung, Mussfelder Optionale Auffangpositon für ausl. Betriebsstätten 266 Abs. 2 A. II 2. HGB Differenzierung Optionale Auffangpositon für ausl. Betriebsstätten 26

Änderungen in Taxonomie 5.1 GAAP Berichtsteil G+V ausl. Betriebsstätten Jahresüberschuss/-fehlbetrag Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und Ertrag sonstige Steuern Verlust- bzw. Gewinnabführung (Tochter) Sammelposten für Gewinnänderungen aus der Überleitungsrechnung Ergebnis der ausländischen Betriebsstätten, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar Optionale Auffangposition für ausl. Betriebsstätten Optionale Auffangpositionen in G+V für das Ergebnis der ausl. Betriebsstätte 27

Änderungen in Taxonomie 5.1 Änderungen im Übrigen Weitere Änderungen erfolgten aufgrund von Rückmeldungen diverser Wirtschaftsvertreter zur Optimierung / Fehlerbereinigung aufgrund von Hinweisen der Finanzverwaltung zur Qualitätssicherung der Taxonomie Der Mindestumfang wird nicht verändert. Ausnahme: Redaktionelle Fehlerbereinigung für das UKV Alle Änderungen wurden in der Fach-AG Taxonomie Steuer einvernehmlich beraten. Änderungen der Kern-Taxonomie wurden nach entsprechender Beratung analog auf Spezialtaxonomien übertragen. 28

Zusammenfassung Wichtige Infos / Hinweise Keine Änderung im Buchungsverhalten erforderlich Auf der Basis der Summen- und Saldenliste des Hauptbuches kann eine E-Bilanz erzeugt werden Herausforderung: Überleitungsrechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz Alternative: Übermittlung einer Steuerbilanz Ausblick: Rückübermittlung der E-Bilanz nach Betriebsprüfung 29

Wichtige Infos / Hinweise Informationen im Internet www.bundesfinanzministerium.de Suchmaske: E-Bilanz www.esteuer.de Taxonomie vom 16.12.2010 (Pilotierung) Taxonomien vom 14.09.2011: Kerntaxonomie Ergänzungs- und Spezialtaxonomien Technischer Leitfaden (ERiC-Prüfungen) FAQ`s www.xbrl.de XBRL-Deutschland e.v. www.abra-search.com Taxonomie-Visualisierung 30

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