Finanzamt Trier. Die E-BILANZ. Udo Britten, Simon Schramer. Finanzamt Trier, E-Bilanz 19. November 2012 Folie 1

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1 Die E-BILANZ Udo Britten, Simon Schramer Finanzamt Trier, E-Bilanz 19. November 2012 Folie 1

2 Themenübersicht A) Grundlagen der E-Bilanz 1. Was ist die E-Bilanz? (Folie 4) 1.1 Definition 1.2 Folgen 1.3 Rechtsgrundlagen 2. Wer ist von der E-Bilanz betroffen? (Folie 7) 2.1 bilanzierende Unternehmen 2.2 abweichendes Wirtschaftsjahr 2.3 Ausnahmen 3. Sanktionsmöglichkeiten (Folie 13) E-Bilanz 19. November 2012 Folie 2

3 Themenübersicht B) Technische Umsetzung 1. Elektronik statt Papier (Folie 14) 2. Taxonomie (steuerliches Giederungsschema) (Folie 16) 3. Module (Folie 17) 4. Spezial- und Ergänzungstaxonomien (Folie 19) 5. Aufbau der Taxonomie (Folie 20) 6. Schritte in der Praxis (Folie 26) 7. Probleme bei der Umsetzung (Folie 29) C) Fazit (Folie 30) E-Bilanz 19. November 2012 Folie 3

4 A) Grundlagen der E-Bilanz 1. Was ist die E-Bilanz? 1.1 Definition Als E-Bilanz bezeichnet man die elektronisch an die Finanzverwaltung zu übertragende Bilanz (einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung). Steuerbürokratieabbaugesetz vom Motto: Elektronik statt Papier E-Bilanz 19. November 2012 Folie 4

5 A) Grundlagen der E-Bilanz 1.2 Folgen: a) Elektronische Übermittlung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung b) Einheitliche Übermittlung im XBRL-Datenformat c) Vorgabe einer steuerlichen Gliederung des Bilanzabschlusses d) Einführung neuer Konten zur Vereinheitlichung der Datenstruktur = Taxonomie E-Bilanz 19. November 2012 Folie 5

6 A) Grundlagen der E-Bilanz 1.3 Rechtliche Grundlagen: 5b Einkommensteuergesetz Wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. BMF Schreiben: BMF vom Elektronische Übermittlung von Bilanzen BMF vom Veröffentlichung der Taxonomien I BMF vom Veröffentlichung der Taxonomien II E-Bilanz 19. November 2012 Folie 6

7 A) Grundlagen der E-Bilanz 2. Wer ist von der E-Bilanz betroffen? 2.1 Bilanzierende Unternehmen: a) Gewerbetreibende, die laut Abgabenordnung (AO) zur Buchführung verpflichtet sind oder dies freiwillig tun und zur Buchführung verpflichtete Kaufleute lt. Handelsgesetzbuch Verpflichtung zur Buchführung lt. 141 AO : Umsatz > Gewinn > E-Bilanz 19. November 2012 Folie 7

8 A) Grundlagen der E-Bilanz b) Freiberufler, die freiwillig Bücher führen c) Land- und Forstwirte, die lt. Abgabenordnung zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen E-Bilanz 19. November 2012 Folie 8

9 A) Grundlagen der E-Bilanz 2.2 Zeitpunkt der Einführung Die E-Bilanz ist verpflichtend für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Wirtschaftsjahr * Art der Übermittlung der Bilanz Papierform Elektronisch oder noch Papierform Elektronisch (verpflichtend) * Annahme: Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr ( ) E-Bilanz 19. November 2012 Folie 9

10 A) Grundlagen der E-Bilanz 2.3 Abweichendes Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr * Art der Übermittlung der Bilanz Papierform Papierform oder freiwillig elektronisch Elektronisch (verpflichtend) * Annahme: Wirtschaftsjahr E-Bilanz 19. November 2012 Folie 10

11 A) Grundlagen der E-Bilanz 2.4 Ausnahmen: Härtefallregelung 5b (2) Einkommensteuergesetz 150 (8) Abgabenordnung Auf Antrag des Unternehmers kann auf die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten verzichtet werden, wenn die Verpflichtung für ihn eine unbillige Härte darstellt. E-Bilanz 19. November 2012 Folie 11

12 A) Grundlagen der E-Bilanz Erfolgsaussichten - Die Härtefallregelung wird nur für wenige Unternehmer gelten. Mögliche Gründe für die Annahme einer unbilligen Härte: - Aufgabe des Betriebes in naher Zukunft - Existenzgründung ohne finanzielle Rücklagen E-Bilanz 19. November 2012 Folie 12

13 A) Grundlagen der E-Bilanz 3. Sanktionsmöglichkeiten Zwangsgeld ( 328 Abgabenordnung) Der Steuerpflichtige kann per Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld (bis zu pro Jahr und Verwaltungsakt) dazu aufgefordert werden, der gesetzlichen Verpflichtung zur E-Bilanz nachzukommen. E-Bilanz 19. November 2012 Folie 13

14 B) Technische Umsetzung 1. Elektronik statt Papier Unternehmen E-Bilanz Plausibilitätsprüfung Finanzamt E-Bilanz 19. November 2012 Folie 14

15 B) Technische Umsetzung Datenübertragung a) Übertragung aus der Buchhaltungssoftware des Unternehmens/Steuerberater über Elster an das Finanzamt b) Kein eigenes Modul der Finanzverwaltung zur Direkteingabe c) Übertragung in einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz ( 5 b EStG) d) Technische und inhaltliche Standardisierung E-Bilanz 19. November 2012 Folie 15

16 B) Technische Umsetzung 2. Taxonomie Taxonomie ist ein gegliedertes Datenschema - beschreibt, was zu übermitteln ist - Struktur und Gliederung der einzelnen Datensätze Taxonomie Stammdatenmodul Jahresabschlussmodul E-Bilanz 19. November 2012 Folie 16

17 B) Technische Umsetzung 3. Module a) Stammdatenmodul Informationen zum Unternehmen Rechtsform, Sitz, Steuernummer Angaben zu Gesellschaftern Bilanzart Berichtsbestandteile E-Bilanz 19. November 2012 Folie 17

18 B) Technische Umsetzung b) Jahresabschlussmodul Bilanz Gewinn und Verlustrechnung Anhang (Anlagespiegel) Lagebericht Eigenkapitalspiegel E-Bilanz 19. November 2012 Folie 18

19 B) Technische Umsetzung 4. Spezial- und Ergänzungstaxonomien Banken Versicherungen Land- und Forstwirte Krankenhäuser Verkehrsunternehmen Kommunale Eigenbetriebe E-Bilanz 19. November 2012 Folie 19

20 B) Technische Umsetzung 5. Aufbau der Taxonomie Mussfelder/Summenmussfelder Auffangpositionen Kannfelder E-Bilanz 19. November 2012 Folie 20

21 B) Technische Umsetzung Mussfelder /Summenmussfelder Übermittlung der Position des Datensatzes zwingend vorgeschrieben Mindestumfang der zu übermittelten Daten Übermittlung leerer Felder erforderlich (technisch:nil-wert) Summenmussfeld = Oberposition, rechnerisch verknüpfte Mussfelder E-Bilanz 19. November 2012 Folie 21

22 B) Technische Umsetzung Auffangpositionen Nutzung für Konten aus der Buchhaltung, die keiner Position aus der Taxonomie zugeordnet werden können Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit Sachverhalt aus der Buchhaltung mit Mussfeldern nicht darstellbar Kannfelder Freiwillige Felder E-Bilanz 19. November 2012 Folie 22

23 Beispiel1: B) Technische Umsetzung Finanz- und Beteiligungsergebnis = Summenmussfeld Erträge aus Beteiligungen = Summenmussfeld Erträge aus Beteiligungen Personengesellschaften = Mussfeld Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften = Mussfeld E-Bilanz 19. November 2012 Folie 23

24 B) Technische Umsetzung Beispiel 2: Umsatzerlöse (M Summe) - in Umsatzerlöse enthaltener Bruttowert Erlöse aus Leistungen nach 13 b UStG Steuerfreie Erlöse nach 4 Nr.1 a UStG Umsätze Regelsteuersatz Umsätze ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Mussfelder Auffangposition E-Bilanz 19. November 2012 Folie 24

25 B) Technische Umsetzung Exkurs: Auswirkung auf den Kontenrahmen: Benötigung zusätzlicher Konten Stärkere Differenzierung der Erlös - und Aufwandskonten (G & V ) Aufteilung Anteile, Beteiligungen, Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren nach Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften E-Bilanz 19. November 2012 Folie 25

26 B) Technische Umsetzung 6. Schritte in der Praxis a) Überprüfung der Buchführungssoftware Prüfung, ob die vorliegende Software die E-Bilanz unterstützt Update der Software erforderlich Programmierung bzw. Anpassung einer Individualsoftware E-Bilanz 19. November 2012 Folie 26

27 B) Technische Umsetzung b) Anpassung der betrieblichen Prozesse Anpassung des Sachkontorahmens auf die Erfordernisse der E-Bilanz ( ) - Standardkontenrahmen unproblematisch - Mapping der Einzelkonten (Liste der Softwarehersteller) Abstimmung des Buchungsverhaltens auf die Erfordernisse der E-Bilanz E-Bilanz 19. November 2012 Folie 27

28 B) Technische Umsetzung Anpassung von Buchungsanweisungen Einrichtung eines eigenen Buchungskreises für steuerliche Sachverhalte (Einkreis- Zweikreissystem) Schulung der Anwender zu den neuen Buchungserfordernissen E-Bilanz 19. November 2012 Folie 28

29 B) Technische Umsetzung 7. Probleme bei der Umsetzung Unternehmen mit Spezialkontenrahmen Unternehmen, deren Kontenrahmen nach Produkten oder Filialen gestaffelt ist Firmen mit internationaler Verflechtung (Vorgabe ausländischer Kontenrahmen) E-Bilanz 19. November 2012 Folie 29

30 C) Fazit Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung - insbesondere im Mittelstand - ist eine Software, die E-Bilanzfähig ist Umstellungsaufwand unterschiedlich Geringer Aufwand bei klein- und mittelständigen Unternehmen die einen Standardkontenrahmen einsetzen E-Bilanz 19. November 2012 Folie 30

31 C) Fazit Computerbasierte, automatische Verprobung und Plausibilisierung der übermittelten Daten durch die Finanzverwaltung Risikoorientierte Fallauswahl für die Betriebsprüfung Verminderung der arbeitsintensiven Betriebsprüfungsanpassungen Schnellere Rechtssicherheit E-Bilanz 19. November 2012 Folie 31

32 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Udo Britten /Simon Schramer Finanzamt Trier Mail: Tel: 0651/ E-Bilanz 19. November 2012 Folie 32

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