Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2015/6
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- Frieder Bauer
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1 Finanzministerium Postfach Kiel Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein Bildungszentrum Groß- und Konzernbetriebsprüfung beim Finanzamt Kiel-Nord Redaktion: Matthias Mausolf Telefon: Telefax: Februar 2015 Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2015/6 Elektronische Übermittlung von Bilanzdaten gem. 5b EStG (E-Bilanz); - Gesetzlicher Übermittlungsumfang - Möglichkeit zur Übermittlung weiterer Unterlagen in Teilen übernommen von der OFD NRW, Vfg. vom S 2133b / St 145 Die gem. 5b EStG elektronisch übermittelten Gewinnermittlungsunterlagen enthalten häufig wesentlich weniger Informationen als die bisher in Papier eingereichten Jahresabschlüsse. Infolgedessen ergibt sich vielfach weiterer Ermittlungsaufwand. Dazu wird auf Folgendes hingewiesen: Bisher wurde in der Praxis zudem vielfach - auch ohne gesetzliche Verpflichtung - sowohl ein sog. Kontennachweis als auch ein Anlagespiegel oder Anlagenverzeichnis den einzureichenden Unterlagen beigefügt. Aufgrund der damit zusätzlich vorliegenden Informationen konnten in der Vergangenheit in vielen Fällen Nachfragen der Finanzämter bei den Steuerpflichtigen bzw. ihren steuerlichen Beratern vermieden werden. An dieser Praxis sollte sich durch die Umstellung auf das elektronische Verfahren aus Sicht der Finanzver- Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 64, Kiel Telefon Telefax poststelle@fimi.landsh.de Buslinie 41, 42, 51 Über -Postfächer kein Zugang für verschlüsselte Dokumente Die Landesdachmarke ist gesetzlich geschützt
2 - 2 - waltung, aber auch nach Aussagen der am Umsetzungsverfahren zu 5b EStG beteiligten Vertreter der steuerberatenden Berufe sowie der Wirtschaft grundsätzlich nichts ändern. Dennoch ist festzustellen, dass der Datenumfang bzw. Informationsgehalt der elektronisch eingereichten Gewinnermittlungsunterlagen erheblich von demjenigen der bisherigen papierbasierten Unterlagen abweicht. Ungeachtet der bestehenden elektronischen Möglichkeiten werden Kontennachweise bzw. Anlagespiegel und -verzeichnisse in deutlich weniger Fällen als bisher übermittelt. Dies führt sowohl bei den Finanzämtern als auch den Unternehmen/steuerberatenden Berufen aufgrund von vermehrtem Klärungs- bzw. Erläuterungsbedarf und den hieraus resultierenden Rückfragen zu erheblichem Mehraufwand. Reichen die elektronisch übermittelten E-Bilanz-Daten für eine steuerrechtliche Beurteilung nicht aus, hat das Finanzamt den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln ( 88 AO) Ausgehend hiervon können erforderliche Unterlagen, insbesondere auch Auszüge aus dem Buchführungswerk, Kontennachweise etc. nachgefordert werden. Im Falle der Anforderung von Kontennachweisen (ggf. nur für Teilbereiche) sollte insoweit um eine (erneute) detailliertere elektronische Übermittlung der E-Bilanz-Daten gebeten werden. Das Datenschema enthält für diesen Zweck eine entsprechende Erläuterungsposition in den Grunddaten. Im Unterschied zu Bilanzberichtigungen und Bilanzänderungen ist in diesen Fällen (lediglich detailliertere Darstellung zu Erläuterungszwecken) 4 Abs. 2 EStG nicht einschlägig. Den Rückmeldungen aus der Praxis ist auch zu entnehmen, dass eine im Detailgrad von der Papierversion abweichende Übermittlung vielfach von den Unternehmen/steuerlichen Beratern nicht gewollt war, sondern lediglich auf Voreinstellungen in der genutzten Software zurückzuführen ist. Um den ggf. entstehenden erhöhten Klärungs-/Erläuterungsbedarf zu minimieren wird angeregt, im Rahmen von Klimagesprächen mit Vertretern der steuerberatenden Berufen auf die Problematik hinzuweisen und auf die Übermittlung von Kontennachweisen/Anlagespiegeln und -verzeichnissen etc. entsprechend den bisher in Papier eingereichten Unterlagen hinzuwirken. Hierzu können die in der Anlage beigefügten Schautafeln genutzt werden. Darin ist u. a. exemplarisch dargestellt, wie im Datev-System Voreinstellungen zur Übermittlung von Kontennachweisen hinterlegt werden können. Diese Einkommensteuer-Kurzinformation ist der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein und dem Steuerberaterverband Schleswig-Holstein einschl. der Schautafeln zur Kenntnis übersandt worden. (VI S / Bearbeiterin Heike Grönwald, App.: 4005) - 3 -
3 - 3 - Norm: Schlagworte: 5b EStG E-Bilanz, gesetzlicher Übermittlungsumfang, Möglichkeit zur Übermittlung weiterer Unterlagen
4 Aktuelles zur E-Bilanz Übermittlung im Datensatz der E-Bilanz Freiwillige Übermittlung zusätzlicher Angaben möglich, z.b.: Kontennachweise, Anlagespiegel, Erläuterungsberichte, ggf. Auszüge aus dem Anlageverzeichnis Kapitalkontenentwicklung Angaben zum Investitionsabzugsbetrag gem. 7g EStG in der Praxis Übermittlung häufig nur des Mindestumfanges 10
5 Aktuelles zur E-Bilanz Übermittlung im Datensatz der E-Bilanz Freiwillige Übermittlung zusätzlicher Angaben ohne nennenswerten Aufwand aus den einschlägigen Softwareprodukten (z.b. E-Bilanz-Assistent der DATEV) möglich. Voreinstellung durch die Software: i.d.r. Begrenzung auf den Mindestumfang 11
6 Aktuelles zur E-Bilanz Übermittlung zusätzlicher Informationen Übermittelte E-Bilanz-Daten reichen für eine steuerrechtliche Beurteilung häufig nicht aus: keine Änderung zur bisherigen Bearbeitung in Papierform Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen ( 88 S.1 AO) Bestimmung von Art und Umfang der Ermittlungen durch die Finanzbehörde Nachforderung erforderlicher Unterlagen möglich (insbesondere Kontennachweise) 12
7 Aktuelles zur E-Bilanz Übermittlung zusätzlicher Informationen Nachlieferung von Kontennachweisen (ggf. auch nur für Teilbereiche) über (erneute) detailliertere elektronische Übermittlung der E-Bilanz-Daten möglich Status des Berichts identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen (Grunddaten) 4 Abs. 2 EStG nicht einschlägig 13
8 Beispiel: E-Bilanz Assistent der Datev E-Bilanz-Assistent/Kontennachweis 14
9 Beispiel: E-Bilanz Assistent der Datev E-Bilanz-Assistent/Kontennachweis 15
10 Beispiel: E-Bilanz Assistent der Datev E-Bilanz-Assistent/Kontennachweis 16
11 Beispiel: E-Bilanz Assistent der Datev E-Bilanz-Assistent/Kontennachweis 17
12 Visualisierung im Finanzamt Folie 18
13 Visualisierung im Finanzamt 19
14 Visualisierung im Finanzamt Basisinformationen 20
15 Visualisierung im Finanzamt Aktiva 21
16 Visualisierung im Finanzamt GuV E-Bilanz 22
17 Visualisierung im Finanzamt Privatkonto (Einzelunternehmen) 23
18 Wo bekomme ich Informationen? Folie 27
19 Wo bekomme ich Informationen? Alle Taxonomien Als Excel-Visualisierung Als XBRL-Paket Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente Weitere Informationen Alle BMF-Schreiben zur E-Bilanz Übersicht über die Verwendung der Taxonomie-Versionen FAQ Übersicht bekannter Fehler Technische Leitfäden Link zur Anbieterübersicht (Softwareprodukte zur E-Bilanz) Web-basierte Visualisierung (zukünftig) 28
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