die E-Bilanz und ihre Konsequenzen
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- Louisa Buchholz
- vor 9 Jahren
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1 die E-Bilanz und ihre Konsequenzen Was ist neu, worauf muss ich achten? Vortragender: Stefan Müller, Referent im Bayer. Landesamt für Steuern, München, Betriebsprüfungsreferat
2 E-Bilanz - Inhaltsübersicht I. E-Bilanz aktuell Was ist neu, worauf muss ich achten? II. Fortentwicklung der Taxonomien III. Handlungsempfehlungen
3 E-Government > KONSENS > E-Bilanz KONSENS (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) Teilprojekt E-Bilanz im Rahmen des E-Government
4 E-Government elektronische Einreichungen Zukünftig: E-Bilanz
5 Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) v ZIELE - Bürokratieabbau (s.o.) Meilenstein auf dem Weg zum vollständigen Abbau überflüssiger Steuerbürokratie bisher Pflichtfelder lt. HGB, jetzt mehr als 200 (bis zu 450 bei großen PG`s) - Schnellere Bearbeitung der Steuererklärung (Zeitersparnis) -> schnellere Steuererstattung (und nachzahlung ;-) ) - Verfahrensvereinfachung (kein Medienbruch durch elektronische Übermittlungspflichten) - Anwendung von Analyseverfahren in der Verwaltung insbesondere Risikomanagement 5
6 Gesetzliche Grundlage 5b EStG Bilanzierende Steuerzahler müssen den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln.. => HB mit strukturierter Überleitungsrechnung (entsprechend 60 Abs.2 EStDV) ODER StB Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. 150 Absatz 8 der Abgabenordnung gilt entsprechend. 6
7 Wer ist verpflichtet? Alle nach Steuerrecht verpflichteten bilanzierenden Unternehmen ohne Rücksicht auf Größenklasse (Umsatz bzw. Gewinn) und Rechtsform Nicht: Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Ausgaben) diese muss bereits seit längerem elektronisch übermittelt werden. 7
8 Ausnahmen / Besonderheiten Steuerbegünstigte Körperschaften müssen für die gesamte Körperschaft einreichen, wenn sie einen wirtschaftl. Geschäftsbetrieb unterhalten jupersonen dör nur für ihren Betrieb gewerblicher Art, soweit dieser bilanzieren muss Betriebsstätten Ausländ. Gesellschaften mit Einkünften aus VuV in Dtld. => Übermittlungspflicht für Wje., die nach dem beginnen 8
9 Was ist einzureichen Jahresabschlüsse (Bilanz und GuV) Eröffnungsbilanzen Bilanz zu besonderen Anlässen (Betriebsveräußerung, -aufgabe, Umwandlung, Zwischenbilanzen bei Gesellschafterwechsel; in der Literatur umstritten begründet aus den allg. Mitwirkungspflichten) 9
10 Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung (AnwZpvV) vom : Abweichend von 52 Absatz 15a des EStG sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln. Im Erstjahr freiwillig; somit faktisch abermalige Verschiebung auf Wj bzw 2013/
11 II. Die Taxonomie - Fortentwicklung, was ist zu beachten fachliche Grundlage Kerntaxonomie mit Beispielen Übermittlung der Taxonomie Varianten, Strategie, Verfahren Problemfälle
12 Fachliche Grundlage der Taxonomie Taxonomie? Definiert die Datenstruktur Ist eine Art Vorlage/Schema für konkrete Berichte ( Fundus für verwendbare Positionen des Datensatzes) vergleichbar einem Kontenrahmen Versionen für verschiedene internationale Bilanzierungsstandards (z.b. HGB, US-GAAP, IFRS) 12
13 Nur eine Taxonomie! Nur eine Taxonomie für Handelsbilanz (Einheitsbilanz) ggf. mit Überleitungsrechnung und Steuerbilanz für alle Rechtsformen (nur Visualisierung zeigt gefilterte Sichten) für Betriebe aller Größenklassen nicht erweiterbar (z.b. um eigene Sachkonten) Einmal jährlich ist ein Update geplant! Ausnahme: Spezial- und Ergänzungstaxonomien für Bereiche mit besonderen, vom HGB abweichenden Rechnungslegungsvorschriften (Banken, Versicherungen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, kommunale Eigenbetriebe, Verkehrsunternehmen, Wohnungsunternehmen, Land- und Forstwirtschaft) 13
14 Änderungen in der neuen Taxonomie 5.1 vom Juni 2012 Erste Erfahrungen: Kontenzuordnung, die bisher auf eine ältere Taxonomie erfolgt ist, kann mit wenig Aufwand auf die neue Taxonomie umgestellt werden. Gesamtzahl der Positionen in Bilanz und GuV, bisher 1209; jetzt 1296 Summenmussfelder und Mussfelder: 586 davon Bilanz ca (je nach Rechtsform)
15 Pflichtbestandteile neben HB und GuV Stammdaten GCD-Modul Kapitalkonten -entwicklung Ergebnis verwend ung Taxonomie ab Wj zu übermitteln, für den Bereich der Personengesellschaften GAAP-Modul steuerliche Gewinnermittlung steuerliche Anpassungen
16 Allgemeines zur Taxonomie - GCD-Modul Stammdaten und Berichtsprüfung - Grunddaten zum Bericht ( Stammdaten ) - Informationen zum Unternehmen (z.b. Rechtsform) - Informationen zur angewandten Taxonomie - Bilanzart Steuerbilanz, Handelsbilanz (mit strukturierter Überleitung) - Umfang: 56 Felder
17 Taxonomie 5.1 GAAP-Modul Eigenschaften mit Beispiel I
18 Taxonomie 5.1 Eigenschaften mit Beispiel II Bilanzposten im Unternehmen- gelb
19 Taxonomie 5.1 Eigenschaften mit Beispiel III
20 Taxonomie 5.1 Eigenschaften mit Beispiel IV An das Finanzamt zu übermitteln
21 Kapitalkontenentwicklung von Personengesellschaften derzeit ausreichend: Kapitalkonto der Gesamthand KapKonto jedes Gesellschafters verpflichtend erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen Empfehlung: unbedingt mit (Mehrheits-) Gesellschafter Strategie absprechen!
22 Kapitalkontenentwicklung von Personengesellschaften
23 Kapitalkontenentwicklung von Personengesellschaften
24 Übermittlungsvarianten A Steuerbilanz B Handelsbilanz Bilanz + Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz + Gewinn- und Verlustrechnung und strukturierte Überleitungsrechnung (Benennung der Positionen und Wertabweichung HB/StB; sonst keine Auswertbarkeit XBRL-Datensatz
25 Übermittlungsstrategie Übermittlungsumfang Maximalstrategie Minimalstrategie - Späterer Anpassungsbedarf gering - Weniger Nachfragen des Finanzamts - niedrigere RMS-Risikoklasse - hoher Aussagewert der Daten - Geringerer Eingriff in das Buchungsverhalten - Umstellungsaufwand niedrig
26 Übermittlung der Taxonomie Mehrmalige Übermittlung der Taxonomie (z.b. bei fehlerhafter oder zu korrigierender Bilanz) ist möglich Keine Direkteingabe in Elster möglich 26
27 Problemfälle beim Buchen und Bedienen der Taxonomie 1) Umsatzerlöse Auffangposition Entsprechende Positionen im UKV!
28 Problemfälle der Taxonomie 2) Abschreibungen
29 Nutzung von Auffangpositionen BMF-Schreiben vom , Rn. 18 Um Eingriffe in das Buchungsverhalten zu vermeiden, aber dennoch einen möglichst hohen Grad an Standardisierung zu erreichen, sind im Datenschema der Taxonomie Auffangpositionen eingefügt (erkennbar durch die Formulierungen im beschreibenden Text nicht zuordenbar in der Positionsbezeichnung). Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchführung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die Auffangpositionen nutzen. BMF-Schreiben vom , Rn. 16 Die in den Taxonomien als Mussfeld gekennzeichneten Positionen sind zwingend zu befüllen (Mindestumfang). Es wird elektronisch geprüft, ob formal alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position ohne Wert (technisch: NIL- Wert) zu übermitteln.
30 III. Handlungsbedarf I - Schätzung des Umstellungsaufwands (zeitlich, monetär) - Können in Ihrer Software steuerlich- und handelsrechtliche Buchungen getrennt erfasst werden? - Wie erfolgt derzeit die steuerliche Überleitungsrechnung? - Wie sieht der konzerninterne Prozess aus, um die Werte vorzubereiten? - Soll im Unternehmen zukünftig eine integrierte Steuerbilanzierung erfolgen bzw. eine gebuchte Steuerbilanz vorliegen? - Gibt es im Unternehmen steuerliche Organschaften und daraus resultierende Abweichungen?
31 Handlungsbedarf II Abläufe und Prozesse in der Buchhaltung - Abgleich Soll der Finanzverwaltung-Ist im Unternehmen - Abgrenzung der personellen Zuständigkeit Rechnungswesen-Steuerabteilung-Steuerberater - Anpassung des Kontenrahmens - Prüfung und Anpassung von Buchungsvorgängen (steuerund handelsrechtlich) ggf. Optimierung ineffizienter Buchhaltungsprozesse - => Chance für das Unternehmen auf standardisierte und automatisierte Informationsbeschaffung und Aufbereitung!
32 Ansatz/Lösung bei Mittel- und Großunternehmen drei Lösungsansätze denkbar 1. integrierte Steuerbuchführung (Erledigung über ERP-System; HB- und StB-Buchungen) 2. Integration der E-Bilanz-Notwendigkeiten in die Software zur Ermittlung latenter Steuern und der steuerlichen Abweichungen inkl. Steuerbilanz 3. separates E-Bilanz-Tool
33 Ausblicke und Aussichten Rückübermittlung des XBRL-Datensatzes an Steuerbürger/Berater - nach Bescheiderteilung - nach Betriebsprüfung (zur Kapitalanpassung) - derzeit: Dateneinbahnstraße! Elektronische Differenzanalyse im Unternehmen 33
34 Zusammenfassung E-Bilanz ist sinnvoll und notwendig, da sie der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Verwaltungsvereinfachung dient Bei Erfüllung der Maximalforderungen erfolgt umfangreicher Eingriff in die Fibu Rechtsgrundlagen der Taxonomie in einigen Punkten zweifelhaft Es besteht Anpassungsbedarf und Anpassungsgelegenheit für die Praxis!
35 Fundstellen zum Thema Stichwort E-Bilanz (u.a. FAQ-Katalog) / 35
36 Fragen? Gerne!! Der Dschungel des Steuerrechts ist tiefer als ich vermutet hätte. (Bernd Pischetsrieder, Auto-Ingenieur, am ) Stefan Müller Bayer. Landesamt für Steuern Betriebsprüfungsreferat München Tel. 089/ o
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