ERKLÄRUNG DER BUNDESSTAATEN UND REGIONALVERWALTUNGEN ZUM KLIMAWANDEL

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Transkript:

ERKLÄRUNG DER BUNDESSTAATEN UND REGIONALVERWALTUNGEN ZUM KLIMAWANDEL 1. Im Bewusstsein, dass der Klimawandel ein dringendes, globales Problem ist, das eine koordinierte, gemeinschaftliche Antwort zur Verringerung der Treibhausgase und zum Wohle gegenwärtiger und zukünftiger Generationen erfordert. 2. Im Bewusstsein, dass aufgrund früherer Emissionen der Klimawandel bereits eingesetzt hat. 3. Im Bewusstsein der wichtigen Rolle, die der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und, für viele von uns, dem Kyoto Protokoll und dem G8 Aktionsplan bei den globalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels zukommt. 4. In Anerkennung der dringenden Notwendigkeit, eine zukünftige, globale Strategie für die Zeit nach 2012 auszuhandeln, um damit eine Umkehr im gegenwärtigen Anstieg der CO 2 Emissionen zu bewirken. 5. Im Bewusstsein, dass eine Wirtschaft mit niedrigen Treibhausgasemissionen die Zusammenarbeit aller Regierungsebenen, des Privatsektors und der Nichtregierungsorganisationen, wie z.b. The Climate Group, ebenso erfordert wie spezifische Lösungsansätze, die den unterschiedlichen Herausforderungen in den verschiedenen Teilen der Welt Rechnung tragen.

6. Im Bewusstsein, dass die Verringerung von Treibhausgasemissionen auch andere Luftverunreinigungen reduzieren wird und somit positive Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben wird. 7. Im Bewusstsein, dass Maßnahmen von Bundesstaaten, Regionalverwaltungen und Privatunternehmen zur Verringerung von Emissionen, zur Förderung sauberer und erneuerbarer Energien und zur Unterstützung der Wirtschaft durch Schaffung eines neuen Marktes für modernste Technologien und umweltfreundliche Industrien der Umwelt bereits zugute kommen. 8. Im Bewusstsein, dass Bundesstaaten und Regionalverwaltungen von den Auswirkungen der Klimaänderung direkt betroffen sind und viele von ihnen deshalb beim Ergreifen von Maßnahmen an vorderster Front agieren, verpflichten wir uns weiterhin dazu: a. innerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs realistische kurz- und langfristige Ziele und Vorgaben zur Reduzierung der Gesamtemissionen mithilfe u.a. folgender Lösungsansätze zu setzen: - Marktmechanismen - verbesserte Energieeffizienz von Gebäuden und Haushaltsgeräten - Forschung und Entwicklung - neue Industrieprozesse und technologien - nachhaltige Mobilität - nachhaltige Land- und Forstwirtschaft einschließlich der Erhaltung biologischer Senken - verbessertes Abfallmanagement - und die Verwendung und Förderung sauberer und umweltfreundlicherer Energieformen. b. die Entwicklung, den Austausch und die Umsetzung von best practices und Strategien zur Emissionsreduzierung sowie von neu entstehenden umweltfreundlichen Industrien als Bestandteil des Ansatzes einer nachhaltigen Entwicklung zu verfolgen. 2

c. Kommunikations- und Bildungsstrategien zu entwickeln und zu verbreiten, die das Bewusstsein der Öffentlichkeit über Probleme und Lösungsmöglichkeiten des Klimawandels steigern, um so die Bürger direkt in die erforderlichen Veränderungsmaßnahmen einzubeziehen. d. mit anderen Zuständigkeitsbereichen zusammen zu arbeiten, um saubere Technologien, die für eine deutliche Verringerung der Emissionen erforderlich sind, verstärkt in den Markt zu integrieren. e. innerhalb unserer eigenen Regierungstätigkeit Beschaffungspolitiken umzusetzen, die zu einer vermehrte Nachfrage nach klimafreundlichen Technologien führen und auf diese Weise das Marktgeschehen beeinflussen. f. Strategien zu entwickeln, umzusetzen und zu vermitteln, die das Anpassungsvermögen und entsprechende Kenntnisse verbessern, um damit Sektoren und Kommunen in die Lage zu versetzen, auf Probleme des Klimawandels zu reagieren. g. bestehende und neue regionale Partnerschaften zum Klimawandel bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen. h. sich 2008 parallel zur 14. Konferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) erneut zu treffen, um unsere Fortschritte zu bewerten. Falls erforderlich können weitere Treffen stattfinden. 9. Dabei ermutigen wir andere Bundesstaaten und Regionalverwaltungen dazu, mit uns an Maßnahmen zusammen zu arbeiten, die zugleich das Klima schützen und umweltfreundliche Ökonomien aufbauen. 10. Des weiteren verpflichten wir uns dazu, mit verschiedenen Regierungsebenen, der Wirtschaft und internationalen Forschungs- und 3

Bildungseinrichtungen an realistischen, erreichbaren Initiativen zu arbeiten, die sowohl unserem Klima als auch unserer globalen Wirtschaft langfristig zugute kommen. 11. Durch Bekräftigung dieser Erklärung verdeutlichen wir, dass Bundesstaaten und Regionalverwaltungen mit ihren Anstrengungen im Bereich Klimawandel, die unsere Wirtschaft stärken und für unsere Bürger und zukünftige Generationen eine saubere Umwelt schaffen, eine wichtige Rolle spielen. Unterzeichner Québec Manitoba Nordwest-Territorien Nunavut 4

Gebilligt im Namen von Freistaat Bayern British Columbia Brüssel-Hauptstadt Kalifornien Katalonien Connecticut Maine New Brunswick New South Wales Nova Scotia Ontario Schottland Süd-Australien Oberösterreich Bundesstaat Vermont Victoria Wallonie Western Cape 5

Alberta Neufundland und Labrador São Paulo Saskatchewan Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 6