Augenoptikerin/Augenoptiker

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Transkript:

Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Augenoptikerin/Augenoptiker Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 1 von 56

Herausgegeben vom Ministerium für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf 4267/2011 Seite 2 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 08/11 Sekarstufe II Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Vorläufige Lehrpläne RdErl. des Ministeriums für Schule Weiterbildung vom 20.07.2011 313-6.08.01.13-98892/11 Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurden unter verantwortlicher Leitung des Ministeriums für Schule Weiterbildung für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne erarbeitet. Dabei haben erfahrene Lehrkräfte Berufsstandsvertretungen mitgewirkt. Die Lehrpläne für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung basieren auf den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrplänen. Sie treten zum 01.08.2011 als vorläufige Lehrpläne in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe Schule in NRW. Die vorläufigen Lehrpläne sind im Bildungsportal (http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ oder http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/) veröffentlicht. Es ist vorgesehen, die vorläufigen Lehrpläne nach Abschluss der Verbändebeteiligung gemäß 77 SchulG (BASS 1-1) endgültig in Kraft zu setzen. Die bisher gültigen Richtlinien Lehrpläne (Anlage 2) treten ab dem 01.08.2011 auslaufend außer Kraft. Anlage 1 Vorläufige Lehrpläne für neue neugeordnete Ausbildungsberufe, die zum 01.08.2011 in Kraft treten: Heft Ausbildungsberuf 4267 Augenoptikerin/Augenoptiker 41106 Bootsbauerin/Bootsbauer 41107 Buchbinderin/Buchbinder Medientechnologin Druckverarbeitung/Medientechnologe Druckverarbeitung 4115 Buchhändlerin/Buchhändler 41108 Fachkraft für Lederverarbeitung 41091 Fachkraft für Möbel-, Küchen- Umzugsservice 4170-11 Feinwerkmechanikerin/Feinwerkmechaniker 41031 Medientechnologin Druck/Medientechnologe Druck 41032 Medientechnologin Siebdruck/Medientechnologe Siebdruck 41012 Mediengestalterin Digital Print/Mediengestalter Digital Print Mediengestalterin Flexografie/Mediengestalter Flexografie 4230 Packmitteltechnologin/Packmitteltechnologe 41109 Technische Produktdesignerin/Technischer Produktdesigner 4110 Technische Systemplanerin/Technischer Systemplaner 4143 Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- Geschäftsreisen)/ Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- Geschäftsreisen Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 3 von 56

Folgende Richtlinien Lehrpläne treten ab dem 01.08.2011 auslaufend außer Kraft: 1. Augenoptikerin/Augenoptiker RdErl. vom 11.8.1998 (BASS 15-33 Nr. 167) Heft-Nr. 4267 2. Buchhändlerin/Buchhändler RdErl. vom 27.7.2004 (BASS 15-33 Nr. 15) Heft-Nr. 4115 3. Fachkraft für Möbel-, Küchen- Umzugsservice RdErl. vom 30.11.2009 (BASS 15-33 Nr. 277) Heft-Nr. 41091 4. Feinwerkmechanikerin/Feinwerkmechaniker RdErl. vom 26.7.2002 (BASS 15-33 Nr. 71.11) Heft-Nr. 4170-11 5. Dreherin/Dreher RdErl. vom 4.9.1991 (BASS 15-33 Nr. 71.13) Heft-Nr. 4170-13 6. Druckerin/Drucker RdErl. vom 3.4.2007 (BASS 15-33 Nr. 220) Heft-Nr. 41031 7. Maschinenbaumechanikerin/Maschinenbaumechaniker RdErl. vom 4.9.1991 (BASS 15-33 Nr. 71.10) Heft-Nr. 4170-10 8. Mediengestalterin/Mediengestalter Digital Print RdErl. vom 2.7.2007 (BASS 15-33 Nr. 202) Heft-Nr. 41012 9. Reiseverkehrskauffrau/Reiseverkehrskaufmann RdErl. vom 15.1.2007 (BASS 15-33 Nr. 43) Heft-Nr. 4143 Anlage 2 10. Schifffahrtskauffrau/Schifffahrtskaufmann RdErl. vom 10.12.2004 (BASS 15-33 Nr. 257) Heft-Nr. 41071 (Es gab eine Teilnovellierung der Ausbildungsordnung. Der Landeslehrplan zur Erprobung wird nicht überarbeitet, da es nur wenige Ausbildungsverhältnisse in Nordrhein- Westfalen gibt.) 11. Schuh- Lederwarenstepperin/Schuh- Lederwarenstepper RdErl. vom 21.10.1996 (BASS 15-33 Nr. 146) Heft-Nr. 4246 12. Siebdruckerin/Siebdrucker RdErl. vom 3.4.2007 (BASS 15-33 Nr. 221) Heft-Nr. 41032 13. Verpackungsmittelmechanikerin/Verpackungsmittelmechaniker RdErl. vom 17.8.2001 (BASS 15-33 Nr. 130) Heft-Nr. 4230 14. Weberin/Weber RdErl. vom 13.1.2004 (BASS 15-33 Nr. 161) Heft-Nr. 4261 (Ein neuer Landeslehrplan wird nicht erstellt, da es in Nordrhein-Westfalen keine Ausbildungsverhältnisse gibt.) 15. Werkzeugmacherin/Werkzeugmacher RdErl. vom 4.9.1991 (BASS 15-33 Nr. 71-12) Heft-Nr. 4170-12 Seite 4 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Inhalt Seite 1 Rechtliche Grlagen... 7 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang... 7 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz... 8 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung... 9 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming)... 10 3 Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich... 11 3.1 Stentafel... 11 3.2 Bündelungsfächer... 12 3.2.1 Zusammenfassung der Lernfelder... 12 3.2.2 Beschreibung der Bündelungsfächer... 12 3.3 Hinweise Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern... 13 3.3.1 Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation... 14 3.3.2 Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- Betriebslehre... 15 3.3.3 Integration der Datenverarbeitung... 17 3.4 KMK-Rahmenlehrplan... 18 4 Vorgaben Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich... 39 4.1 Deutsch/Kommunikation... 39 4.2 Evangelische Religionslehre... 41 4.3 Katholische Religionslehre... 43 4.4 Politik/Gesellschaftslehre... 47 4.5 Sport/Gesheitsförderung... 51 5 Vorgaben Hinweise zum Differenzierungsbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife... 54 6 Anlage... 55 6.1 Entwicklung Ausgestaltung einer Lernsituation... 55 6.2 Vorlage für die Dokumentation einer Lernsituation... 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 5 von 56

Seite 6 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

1 Rechtliche Grlagen Grlagen für die Ausbildung in diesem Beruf sind die geltende Verordnung über die Berufsausbildung vom 26.04.2011, veröffentlicht im Besgesetzblatt (BGBl. I Nr. 20, S. 698 ff.) 1 2 der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf (s. Kapitel 3.4). Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß 4 5 BBiG bzw. 25 26 HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des Bes im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes sowie dem Bildungsauftrag der Berufsschule zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher weiblicher Rollenprägungen die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen Männern (Gender Mainstreaming). Der vorliegende Lehrplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule Weiterbildung (MSW) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfeldern, ihren jeweiligen Zielformulierungen Inhalten als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für den Unterricht die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Ausbildung Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- Prüfungsordnung Berufskolleg APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung. 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang Kernaufgabe bei der Umsetzung lernfeldorientierter Lehrpläne ist die Entwicklung, Realisation Evaluation von Lernsituationen, die sich an den didaktischen Kategorien Gegenwarts-, Zukunftsbedeutung sowie Exemplarität ausrichten. Lernsituationen sind didaktisch aufbereitete thematische Einheiten, die sich zur Umsetzung von Lernfeldern Fächern aus beruflich, gesellschaftlich oder privat bedeutsamen Problemstellungen erschließen. Solche Problemstellungen sind Ausgangspunkt, aber ebenso Zielperspektive eines handlungsorientierten Unterrichts zur Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz. Vor diesem Hintergr bereiten Lernsituationen Ziele Inhalte aus den Lernfeldern Fächern für die unterrichtliche Umsetzung didaktisch methodisch auf konkretisieren diese. Lernsituationen sind didaktisch als komplexe Lehr-Lern-Arrangements anzusehen. Sie schließen in ihrer Gesamtheit alle Erarbeitungs-, Anwendungs-, Übungs- Vertiefungsphasen sowie Erfolgskontrollen ein. Es gibt Lernsituationen, die ausschließlich zur Umsetzung eines Lernfeldes entwickelt werden 1 Hrsg.: Besanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Köln 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 7 von 56

neben den Zielen Inhalten eines Lernfeldes die Ziele Inhalte eines oder mehrerer weiterer Fächer integrieren ausschließlich zur Umsetzung eines einzelnen Faches generiert werden neben den Zielen Inhalten eines Faches solche eines Lernfeldes oder weiterer Fächer integrieren. Lernsituationen knüpfen häufig aneinander an. Sie ermöglichen eine zielgerichtete, planvolle individuelle Kompetenzentwicklung der Lernenden, die auch eine zunehmende Komplexität im Bildungsgangverlauf ausdrücken kann. (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung 1 ). 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Aufgabe der Bildungsgangkonferenz ist es, im Rahmen der didaktischen Jahresplanung eine Konkretisierung der curricularen Vorgaben für den Bildungsgang vorzunehmen dabei auch Besonderheiten der Region der Lernorte sowie aktuelle Bezüge zu berücksichtigen. Die Bildungsgangkonferenz arbeitet bei der didaktischen Umsetzung des Lehrplans mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen (s. APO-BK, Erster Teil, Erster Abschnitt, 6 14 (3)) plant realisiert die Zusammenarbeit der Lernbereiche. Hinweise Anregungen zur Entwicklung Gestaltung der didaktischen Jahresplanung enthält die Handreichung Didaktische Jahresplanung. 1 Danach sind insbesondere folgende Aufgaben zu leisten: Anordnung der Lernfelder in den einzelnen Ausbildungsjahren Ausdifferenzierung der Lernfelder durch praxisrelevante, exemplarische Lernsituationen Festlegung des zeitlichen Umfangs der Lernsituationen didaktisch begründete Anordnung der Lernsituationen unter Beachtung des Kompetenzzuwachses Konkretisierung der Kompetenzentwicklung in den Lernsituationen unter Berücksichtigung aller Kompetenzdimensionen wie sie der KMK-Rahmenlehrplan vorsieht (s. Kapitel 3.4) unter Einbezug der im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation oder Wirtschafts- Betriebslehre der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs Zuordnung von einzuführenden oder zu vertiefenden Arbeitstechniken zu den Lernsituationen Vereinbarungen zu Lernerfolgsüberprüfungen Planung der Lernorganisation Belegung von Klassen-/Fachräumen, Durchführung von Exkursionen usw. zusammenhängende Lernzeiten Einsatz der Lehrkräfte im Rahmen des Teams 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Seite 8 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

sächliche Ressourcen Berücksichtigung der Besonderheiten bei Durchführung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (vgl. Handreichung Doppelqualifikation im dualen System 1 ) Die didaktische Jahresplanung ist zu dokumentieren die Bildungsgangarbeit zu evaluieren. 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung erfordern, dass alle Dimensionen der Handlungskompetenz in Aufgabenstellungen berücksichtigt werden. Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbewertungen sind Grlage für die Planung Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe Beratungen mit Schülerinnen Schülern zu deren Leistungsprofilen Beratungen mit an der Berufsausbildung Mitverantwortlichen insbesondere über die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses, den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse der Sekarstufe II sowie den nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekarstufe I. Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbeurteilungen orientieren sich am Niveau der in den Zielformulierungen der Lernfelder als Mindestanforderungen beschriebenen Kompetenzen. Dabei sind zu berücksichtigen: der Umfang die Differenziertheit von Kenntnissen, Fähigkeiten Fertigkeiten die Selbstständigkeit bei der Leistungserbringung die situationsgerechte, sprachlich richtige Kommunikation sowie das Engagement soziale Verhalten in Lernprozessen Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht fließen dort in die Bewertung ein. Leistungen in den Fächern Wirtschafts- Betriebslehre Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Im Fach Fremdsprachliche Kommunikation wird dabei unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Fachlehrplans für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung das Spektrum der allgemeinen sprachlichen Mittel, Wortschatzspektrum -beherrschung, grammatikalische Korrektheit, Aussprache Intonation, Diskurskompetenz sowie Redefluss -genauigkeit dem angestrebten Niveau zugeordnet. Das Niveau des europäischen Referenzrahmens, an dem sich der Unterricht orientiert hat, wird zusätzlich zur Note auf dem Zeugnis ausgewiesen. Um allen Schülerinnen Schülern gleiche Lernchancen zu ermöglichen, werden unterschiedliche Vorkenntnisse in der Fremdsprache grsätzlich durch ein binnendifferenziertes Unterrichtsangebot auf zwei unterschiedlichen Niveaustufen oder durch Kursbildung berücksichtigt. Die Leistungsbewertung im Differenzierungsbereich richtet sich nach den Vorgaben der APO-BK. 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 9 von 56

2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Es ist Aufgabe der Schule, den Grsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken ( 2 Abs. 6 Satz 2 Schulgesetz). Grlagen Praxishinweise zur Förderung der Chancengleichheit ( Reflexive Koedukation ) sind den jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Ministeriums für Schule Weiterbildung zu entnehmen. 1 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Seite 10 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

3 Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich 3.1 Stentafel I. Berufsbezogener Lernbereich Unterrichtssten 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe Kenkommunikation -service 140 1 180 60 120 320 360 Fertigung Instandsetzung 60 100 1 80 140 180 Augenoptische Versorgung 140 160 300 Fremdsprachliche Kommunikation 0 40 0 40 0 40 40 80 Wirtschafts- Betriebslehre 40 1 40 40 120 Summe: 280 320 320 360 320 360 960 1 000 II. Differenzierungsbereich Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 A 3.2, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Religionslehre Sport/Gesheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 A 3.2, gelten entsprechend. 1 In die Lernfelder sind auf der Grlage der Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtssten Wirtschafts- Betriebslehre integriert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 11 von 56

3.2 Bündelungsfächer 3.2.1 Zusammenfassung der Lernfelder Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans, die sich aus gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern ableiten, sind zu Bündelungsfächern zusammengefasst. Diese Bündelungsfächer sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Bündelungsfaches zusammengefasst. Eine Dokumentation der Leistungsentwicklung über die Ausbildungsjahre hinweg ist somit sichergestellt. Zusammenfassung der Lernfelder zu Bündelungsfächern in den einzelnen Ausbildungsjahren 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LF 1, LF 3, LF 4 LF 6 LF 9, LF 12, LF 13 Kenkommunikation -service LF 2 LF 5 Fertigung Instandsetzung LF 7, LF 8 LF 10, LF 11 Augenoptische Versorgung 3.2.2 Beschreibung der Bündelungsfächer Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Kenkommunikation service Der Verkauf individueller augenoptischer Produkte erfordert umfangreiche Beratung. Im Bündelungsfach Kenkommunikation service sind daher die Lernfelder zusammengefasst, die ein hohes Maß an kommunikativen Kompetenzen erfordern. Im ersten Ausbildungsjahr verschaffen sich die Schülerinnen Schüler einen Überblick über die betrieblichen Abläufe das Berufsbild (LF 1). Darüber hinaus lernen sie das gesamte Sortiment kennen, erwerben Kenntnisse bezüglich der Waren, ihrer Eigenschaften sowie ihrer Einsatzbereiche. Sie nutzen physiologisch-optische Fachkenntnisse bei der Erläuterung von Sehtestergebnissen (LF 3). Sie wenden die Grbegriffe der Fachsprache bei der Beratung an führen eigenständig zielgerichtet Kengespräche beim Verkauf augenoptischer Zusatzprodukte durch (LF 4). Die im ersten Ausbildungsjahr erworbenen Fachkenntnisse werden im zweiten Ausbildungsjahr insbesondere in Bezug auf den Aspekt der kenorientierten fachgerechten Beratung vertieft. Dabei erklären die Schülerinnen Schüler der Kin oder dem Ken technologische Produkteigenschaften passen Sonnenschutzbrillen unter anatomischen ästhetischen Gesichtspunkten an (LF 6). Seite 12 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Im weiteren Verlauf der Ausbildung wird die problemorientierte Beratung als grlegende Arbeitsweise der Augenoptikerin/des Augenoptikers vertieft. Dabei steht die Sicherstellung einer hohen Beratungsqualität durch kommunikative Kompetenzen im Vordergr. Die Schülerinnen Schüler führen innerbetriebliche Verwaltungsarbeiten durch betreuen die Geschäftsprozesse mit Lieferantinnen/Lieferanten Kinnen/Ken in kaufmännischer rechtlicher Hinsicht (LF 9). Die Schülerinnen Schüler führen den Verkauf von Sondergläsern Schutzbrillen unter Beachtung der Serviceaspekte Information, Beratung Einweisung in den Gebrauch durch (LF 12). In Kengesprächen erläutern sie komplexe Zusammenhänge zwischen vorliegender Sehschwäche erforderlicher vergrößernder Sehhilfe (LF 13). Fertigung Instandsetzung Schwerpunkte der Lernfelder im Bündelungsfach Fertigung Instandsetzung sind Fertigungsverfahren Werkstoffe, die bei der Einarbeitung von Brillengläsern, der Anpassung von Brillenfassungen sowie der Instandsetzung von Brillen eingesetzt werden. Die Schülerinnen Schüler wählen die erforderlichen Verfahren unter Berücksichtigung technologischer Aspekte aus. Sie arbeiten Brillengläser nach Vorgaben ein führen Prozess begleitende sowie abschließende Qualitätskontrollen durch. Die bei der Fertigung notwendigen Entscheidungen erfordern umfangreiche physikalisch-optische werkstofftechnische Kenntnisse (LF 2). Die Schülerinnen Schüler nehmen im Kengespräch Reparaturaufträge entgegen, analysieren die vorliegenden Schäden wählen die zur Instandsetzung erforderlichen Verfahren Werkstoffe aus (LF 5). Augenoptische Versorgung Im Bündelungsfach Augenoptische Versorgung sind die Lernfelder zusammengefasst, in deren Mittelpunkt die Korrektur von unterschiedlichen Fehlsichtigkeiten steht. Dazu beraten die Schülerinnen Schüler die Kin oder den Ken auf Grlage der vorliegenden Verordnung hinsichtlich der Auswahl von Fassung, Glaswerkstoff Glasausführung. Nach Festlegung der Zentrierdaten der Fertigung des Korrektionsmittels erfolgen die Endanpassung sowie die Einweisung in den Gebrauch. Im zweiten Ausbildungsjahr beraten versorgen die Schülerinnen Schüler sphärisch sowie astigmatisch fehlsichtige Kinnen Ken (LF 7, LF 8). Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt die komplexere Versorgung von presbyopen Kinnen Ken (LF 10) sowie von Kinnen Ken mit beeinträchtigtem Binokularsehen (LF 11). 3.3 Hinweise Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern Als weitere Fächer werden die im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation, Wirtschafts- Betriebslehre die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs bezeichnet. Der Unterricht in diesen Fächern ist für die Förderung umfassender Handlungskompetenz unverzichtbar. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 13 von 56

3.3.1 Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation Grlage für den Unterricht im Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Die im Umfang von 40 Sten in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans über die gesamte Ausbildungszeit hinweg enthaltenen fremdsprachlichen Ziele Inhalte sind entsprechend den Anforderungen der Lerngruppe in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern unterrichtlich umzusetzen im Fach Fremdsprachliche Kommunikation zu benoten. Zusätzlich zu den integrierten Sten werden mindestens 40 Sten Fremdsprachliche Kommunikation angeboten. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. In der nachfolgenden Tabelle sind beispielhafte Anknüpfungspunkte für die fremdsprachliche Kommunikation in den Lernfeldern 1 für den Ausbildungsberuf aufgeführt: Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Produktion Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache Lernfeld 1 Informationen über Arbeitssicherheit sowie zum Gesheits- Umweltschutz am Arbeitsplatz verstehen auswerten Organisationsform, Leistungsschwerpunkte Arbeitsgebiete des Unternehmens darstellen sich über Erfahrungen am Arbeitsplatz über Arbeitseinsätze austauschen Lernfeld 2 Informationen über verschiedene Brillengläser verstehen auswerten Informationen über die verschiedenen Beschichtungen von Brillengläsern übertragen Lernfeld 3 einen Leitfaden zur Durchführung Auswertung von Sehtests erstellen sich mit Kinnen Ken über Sehtestergebnisse austauschen Lernfeld 4 Informationen zur Beratung der Kin oder des Ken über Tragen Pflegen von Kontaktlinsen erstellen Informationen über Kontaktlinsenpflege Kontaktlinsenhygiene übertragen Verkaufsgespräche unter Anwendung von Warenkenntnissen Verwendung wichtiger Elemente der Verkaufstechnik führen Lernfeld 5 Kenaufträge verstehen auswerten sich mit Kinnen/ Ken über Brilleninstandsetzungen austauschen Lernfeld 6 Informationen über Sonnenschutzbrillen erstellen Informationen über den Schutzbedarf des Auges übertragen sich mit Kinnen/ Ken über die Gefahren von Sonnenstrahlung für das menschliche Auge austauschen 1 Ziele Inhalte der Lernfelder: s. Kapitel 3.4, Teil V des Rahmenlehrplans. Seite 14 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Produktion Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache Lernfeld 7 Lernfeld 8 Kinnen/Ken bei sphärischer Fehlsichtigkeit über das Korrektionsprinzip beraten Kinnen/Ken bei astigmatischer Fehlsichtigkeit über das Korrektionsmittel beraten Informationen über Brillen Kontaktlinsen übertragen Vor- Nachteile von Brillen Kontaktlinsen übertragen sich mit Kinnen/ Ken über Korrektionsmittel austauschen Lernfeld 9 Informationen über Grsätze des Datenschutzes der Datensicherheit verstehen auswerten Lernfeld 10 Lernfeld 11 Kinnen/Ken bei presbyoper Fehlsichtigkeit über das Korrektionsprinzip beraten Kinnen/Ken bei der Auswahl des Korrektionsmittels beraten Informationen über Handhabe Pflege von Brillen Kontaktlinsen übertragen sich mit Kinnen/ Ken über Korrektionsmittel austauschen Lernfeld 12 Informationen über Schutzbrillen erstellen Informationen über den Schutzbedarf des Auges übertragen sich mit Kinnen/ Ken über die Gefahren für das menschliche Auge austauschen Lernfeld 13 Informationen über vergrößernde Sehhilfen erstellen Informationen über vergrößernde Sehhilfen übertragen sich mit Kinnen/ Ken über Arten Anwendungsmöglichkeiten von vergrößernden Sehhilfen austauschen 3.3.2 Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- Betriebslehre Grlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Der Lehrplan berücksichtigt die Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtssten abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtssten, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtssten sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtssten zu realisieren sind. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 15 von 56

Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung, Kapitel 2.2 1 ). Dabei ist der für die Zwischen- Abschlussprüfung bzw. Teil 1 Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Die folgende Zusammenstellung zeigt Möglichkeiten der Umsetzung der Handlungsbezüge aus dem Lehrplan Wirtschafts- Betriebslehre im Zusammenhang mit den Lernfeldern 2 des Bildungsgangs Augenoptikerin/Augenoptiker auf: Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5 Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern berufliche Identität entwickeln berufliche Perspektiven auch unter Berücksichtigung von Familienplanung entwickeln Chancen Risiken beruflicher Entwicklung abwägen Kosten beurteilen Kosten ermitteln Preise kalkulieren Wirtschaftlichkeit der Unternehmen prüfen mit Kinnen/ Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren verantwortlich handeln situationsgerecht kommunizieren verantwortlich handeln ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen Abnehmerinnen/ Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen Schadensersatzansprüche erkennen Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Interessen im Betrieb wahrnehmen sich in einer veränderten Lebenssituation orientieren die individuelle Rolle im Betrieb reflektieren gesetzliche, tarifliche betriebliche Rahmenbedingungen berücksichtigen Arbeitsprozesse planen steuern mit Ressourcen schonend umgehen als Auszubildende/Auszubildender handeln Materialbeschaffung Lagerhaltung organisieren Leistungsanreize durch Entlohnungssysteme beurteilen Qualitätsstandards gewährleisten im Team arbeiten Interessen abwägen 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ 2 Ziele Inhalte der Lernfelder: s. Kapitel 3.4, Teil V des Rahmenlehrplans. Seite 16 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern Kosten beurteilen mit Kinnen/ Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Interessen im Betrieb wahrnehmen Lernfeld 6 unternehmerische Chancen Risiken abwägen Konflikten begegnen Abnehmerinnen/ Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen Wettbewerbssituationen bewerten Handlungen daraus ableiten Lernfeld 7 Lernfeld 8 verantwortlich handeln Abnehmerinnen/ Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen Lernfeld 9 unternehmerische Chancen Risiken abwägen Personalkosten analysieren Kostenverläufe planen Investitionsentscheidungen vorbereiten Arbeit human gestalten Termine planen Konflikten begegnen Mitbestimmungsmöglichkeiten wahrnehmen Rechte einzeln oder gemeinsam vertreten Lernfeld 10 verantwortlich handeln Abnehmerinnen/ Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen Lernfeld 11 Lernfeld 12 Schadensersatzansprüche erkennen Qualitätsstandards gewährleisten zu einem positiven Betriebsklima beitragen Lernfeld 13 Möglichkeiten der Existenzsicherung wahrnehmen situationsgerecht kommunizieren 3.3.3 Integration der Datenverarbeitung Ziele Inhalte der Datenverarbeitung sind in die Lernfelder integriert. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 17 von 56

3.4 KMK-Rahmenlehrplan RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Augenoptiker/Augenoptikerin 1 2 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2011) 1 Hrsg.: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Besrepublik Deutschland, Bonn 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Seite 18 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bes (erlassen vom Besministerium für Wirtschaft Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan baut grsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf beschreibt Mindestanforderungen. Auf der Grlage der Ausbildungsordnung des Rahmenlehrplans, die Ziele Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische berufliche Fort- Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges verantwortungsbewusstes Denken Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 19 von 56

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülern Schülerinnen berufliche allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Gr- Fachbildung zum Ziel erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt Gesellschaft in sozialer ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für die Berufsschule geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf beseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln: - Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder - Verordnung über die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) des Bes für die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991) hat die Berufsschule zum Ziel, - eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner sozialer Art verbindet; - berufliche Flexibilität Mobilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln; - die Bereitschaft zur beruflichen Fort- Weiterbildung zu wecken; - die Fähigkeit Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule - den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; - unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln; - ein differenziertes flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt Gesellschaft gerecht zu werden; - Einblicke in unterschiedliche Formen von Beschäftigung einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit vermitteln, um eine selbstverantwortliche Berufs- Lebensplanung zu unterstützen; - im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte Benachteiligte umfassend stützen fördern; Seite 20 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

- auf die mit Berufsausübung privater Lebensführung verbenen Umweltbedrohungen Unfallgefahren hinweisen Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel - Arbeit Arbeitslosigkeit, - friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität, - Erhaltung der natürlichen Lebensgrlage sowie - Gewährleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, auf der Grlage fachlichen Wissens Könnens Aufgaben Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet selbstständig zu lösen das Ergebnis zu beurteilen. Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen Einschränkungen in Familie, Beruf öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, soziale Beziehungen zu leben zu gestalten, Zuwendungen Spannungen zu erfassen zu verstehen sowie sich mit Anderen rational verantwortungsbewusst auseinander zu setzen zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung Solidarität. Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozialkompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz Lernkompetenz. Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte). Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen darzustellen. Lernkompetenz ist die Bereitschaft Befähigung, Informationen über Sachverhalte Zusammenhänge selbstständig gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit Bereitschaft, im Beruf über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken Lernstrategien zu entwickeln diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 21 von 56

Teil III Didaktische Grsätze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) geben. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgen. Auf der Grlage lerntheoretischer didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). - Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). - Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, gegebenenfalls korrigiert schließlich bewertet werden. - Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, zum Beispiel technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. - Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. - Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- Lebensplanung einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergr Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet Schüler Schülerinnen - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert. Seite 22 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Augenoptiker/zur Augenoptikerin ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker/zur Augenoptikerin vom 26.04.2011 (BGBl. I Nr. 20, S. 698 ff.) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Augenoptiker/Augenoptikerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.11.1996) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- Sozialke wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grlage der Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.05.2008) vermittelt. Die Ziele Inhalte der Lernfelder eins bis fünf sind mit den für Teil 1 der Abschlussprüfung in der Ausbildungsordnung geforderten Qualifikationen abgestimmt. Auf handwerklicher wissenschaftlicher Grlage ausgebildete Augenoptikerinnen Augenoptiker verfügen neben technischen Fertigkeiten über Kenntnisse in der physikalischen physiologischen Optik. Diese sind bei der Versorgung von Fehlsichtigen, der optischen anatomischen Anpassung sowie der Anfertigung von Sehhilfen erforderlich. Darüber hinaus sind Augenoptikerinnen Augenoptiker mit diesen Qualifikationen besonders geeignet, Ken nach gegebenen Refraktionswerten Sehaufgaben bei der Auswahl Abgabe von Sehhilfen sowie beim Kauf von Kontaktlinsenpflegemitteln Handelswaren zu beraten. Strukturelle Veränderungen des Augenoptikerberufes auch vor dem Hintergr der europäischen Integration sowie die Entwicklung neuer Medien Verkaufsformen führen dazu, dass die technischen kaufmännischen Kenntnisse der Schülerinnen Schüler flexibel angewendet werden müssen. Daher müssen die Schülerinnen Schüler neben der Vermittlung eines breiten berufsbezogenen Grlagenwissen befähigt werden zu - geistiger Flexibilität Mobilität - Eigeninitiative Verantwortungsbewusstsein - Team-, Kommunikations- Konfliktfähigkeit - selbstständigem Denken Handeln - eigenverantwortlicher Organisation von Arbeitsabläufen - sicherer Nutzung technischer organisatorischer Hilfsmittel. Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern soll der Arbeits- Geschäftsprozess des beruflichen Handlungsfeldes sein. Dieser ist in den Zielformulierungen der einzelnen Lernfelder abgebildet. Die den einzelnen Kompetenzbereichen zugre liegenden Inhalte werden in den Zielformulierungen generell benannt nur - falls erforderlich - zur Konkretisierung differenziert aufgelistet. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 23 von 56

Da ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Rahmenlehrplan dem Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung besteht, wird empfohlen, für die Gestaltung von exemplarischen Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern beide Pläne zugre zu legen. Die Schule entscheidet auf dieser Grlage im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständig über die inhaltliche Ausgestaltung der Lernfelder. Den im Laufe der Ausbildung ansteigenden Anforderungen im Bereich der Kenberatung ist durch die wachsende Komplexität der Lernsituation einerseits deren zunehmende Differenziertheit andererseits Rechnung zu tragen. Die fremdsprachlichen Ziele Inhalte sind mit 40 Sten in die Lernfelder integriert. Augenoptikerinnen Augenoptiker tragen hinsichtlich der Beratung Versorgung von Ken im Rahmen des Gesheitswesens unter Berücksichtigung medizinprodukterechtlicher Bestimmungen eine besondere Verantwortung. Diese muss im Unterricht eine entsprechende Berücksichtigung finden. Einschlägige Normen rechtliche Vorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften sind auch dort zugre zu legen, wo sie in den Lernfeldern nicht explizit erwähnt werden. Ebenso sind mathematische, naturwissenschaftliche, informationstechnische, ökonomische bzw. betriebswirtschaftliche ökologische Aspekte, die im Zusammenhang mit den Zielen Inhalten der Lernfelder stehen, aber nicht explizit erwähnt werden, integrativ zu vermitteln. Seite 24 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Teil V Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Augenoptiker/Augenoptikerin Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtssten Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Den Betrieb das Berufsbild präsentieren 40 2 Einstärken-Brillengläser kontrollieren einarbeiten 100 3 Sehtestergebnisse erklären 60 4 Zusatzprodukte Kontaktlinsenpflegemittel anbieten verkaufen 80 5 Brillen instand setzen oder modifizieren 80 6 Ken mit Sonnenschutzbrillen versorgen 60 7 8 9 Sphärisch fehlsichtige Ken beraten versorgen Astigmatisch fehlsichtige Ken beraten versorgen Dienstleistungen Verwaltungsarbeiten durchführen 100 40 40 10 Presbyope Ken beraten versorgen 80 11 12 13 Ken mit beeinträchtigtem Binokularsehen beraten versorgen Ken mit Sondergläsern Schutzbrillen versorgen Ken die Anwendung vergrößernder Sehhilfen erklären 80 40 40 Summen: insgesamt 840 Sten 280 280 280 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 25 von 56

Lernfeld 1: Den Betrieb das Berufsbild präsentieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Sten Ziel: Die Schüler Schülerinnen präsentieren Aufbau, Organisation, Standort, Zielgruppe, Sortiment Dienstleistungen ihres Ausbildungsbetriebes. Sie berücksichtigen dabei die Bedeutung der Kenorientierung. Die Schüler Schülerinnen sind mit den wesentlichen arbeits- sozialrechtlichen Grlagen des Augenoptikerhandwerks vertraut können ihre Rechte Pflichten als Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmer beurteilen wahrnehmen. Sie reflektieren ihre Rolle im Kollegenkreis ihren Beitrag zur Gestaltung eines angenehmen Betriebsklimas. Sie setzen sich mit den Regelungen sowie Aufgaben, Rechten Pflichten der Beteiligten im dualen System der Berufsausbildung auseinander. Unter Berücksichtigung von Tarifverhandlungen beurteilen die Schüler Schülerinnen die Bedeutung von Tarifverträgen die Rolle der Sozialpartner bei deren Zustandekommen. Sie verschaffen sich einen Überblick über berufsständische Organisationen deren Aufgaben. Die Schüler Schülerinnen informieren sich über berufliche Fort- Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie informieren sich über Aufbau, Organisation, Standort, Zielgruppe, Sortiment Dienstleistungen ihres Ausbildungsbetriebes über die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesheits- Umweltschutz am Arbeitsplatz. Die Schüler Schülerinnen setzen unterschiedliche Methoden Medien zur Informationsgewinnung Präsentation ein. Sie beurteilen die Präsentationen. Inhalte: - Seite 26 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Lernfeld 2: Einstärken-Brillengläser kontrollieren einarbeiten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 100 Sten Ziel: Die Schüler Schülerinnen kontrollieren Einstärken-Brillengläser arbeiten diese nach Auftrag mit geeigneten Verfahren ein. Dabei beachten sie die Bestimmungen des Arbeits Umweltschutzes. Die Schüler Schülerinnen wenden ihre Kenntnisse über die Grlagen der geometrischen Optik bei der Kontrolle Einarbeitung von Einstärken-Brillengläsern an. Sie bestimmen die dioptrischen Wirkungen sphärischer torischer Gläser. Die Schüler Schülerinnen erfassen die Kenngrößen von Glaswerkstoffen. Sie beschreiben die Auswirkungen dieser Kenngrößen auf die Geometrie das Gewicht des Brillenglases. Die Schüler Schülerinnen verschaffen sich einen Überblick über die verschiedenen Beschichtungen von Brillengläsern wenden diese Kenntnisse bei der Einarbeitung an. Sie wählen die für die Einarbeitung notwendigen Arbeits- Hilfsmittel aus. Sie führen abschließend eine Auftragskontrolle unter Berücksichtigung des Einhaltens der Grenzabweichungen durch. Inhalte: Brechungsgesetz prismatische Ablenkung Abbildungen durch Linsen Gesamtbrechwert, Scheitelbrechwert, Hauptschnittwirkungen Fassungs- Zentriermaße Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 27 von 56

Lernfeld 3: Sehtestergebnisse erklären 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Sten Ziel: Die Schüler Schülerinnen erklären kengerecht die Durchführung Ergebnisse von Tests zur Visusbestimmung. Die Schüler Schülerinnen verschaffen sich einen Überblick über Sehtestverfahren deren Durchführung. Sie informieren sich über Faktoren, von denen die Sehschärfe abhängt. Dazu erschließen sie sich den grlegenden Aufbau des Auges, den Sehvorgang, die Akkommodation sowie den Unterschied zwischen Blick- Gesichtsfeld. Die Schüler Schülerinnen unterscheiden emmetrope von ametropen Augen deren Auswirkungen auf den Visus. Sie erläutern die Sehtestergebnisse kengerecht. Inhalte: Modellauge Visuseinschränkungen durch Leuchtdichte, Kontrast, sehleistungsvermindernde Augenerkrankungen Führerscheinsehtest Seite 28 von 56 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Lernfeld 4: Zusatzprodukte Kontaktlinsenpflegemittel anbieten verkaufen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schüler Schülerinnen bieten den Ken Zusatzprodukte Kontaktlinsenpflegemittel an, führen Beratungsgespräche durch schließen den Verkauf ab. Die Schüler Schülerinnen erschließen sich die Grlagen eines Verkaufsgesprächs des Kaufvertragsrechts. Sie informieren sich über die Eigenschaften Einsatzmöglichkeiten von Kontaktlinsenmaterialien Kontaktlinsenpflegemitteln sowie deren Einfluss auf das Auge. Dazu erschließen sie sich den grlegenden Aufbau des vorderen Augenabschnitts. Die Schüler Schülerinnen bereiten ihr Fachwissen kengemäß auf planen die Durchführung eines Verkaufsgespräches. Sie beraten Ken beim Kauf von Zusatzprodukten schließen den Verkauf ab. Sie wenden dabei die Aspekte eines Verkaufsgespräches an. Die Schüler Schülerinnen führen kenbezogene Informations- Beratungsgespräche bezüglich der Kontaktlinsenpflege -hygiene durch berücksichtigen dabei die Wechselwirkungen zwischen der Anatomie Physiologie des vorderen äußeren Augenabschnittes, dem Material der Kontaktlinse dem Kontaktlinsenpflegemittel sowie dem Trage- Pflegeverhalten des Ken. Sie beachten die rechtlichen Vorschriften für das Medizinprodukt Kontaktlinsenpflegemittel. Die Schüler Schülerinnen analysieren bewerten den Gesprächsverlauf unter Einbeziehung kommunikativer Aspekte. Inhalte: - Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 29 von 56