Steuerfragen für Vereine Vortrag Volkshochschule Baden-Baden e.v. im Auftrag der Bürgerstiftung Baden-Baden
Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 2
Definition Gemeinnützigkeit Förderung der Allgemeinheit materiell geistig sittlich selbstlos insbesondere mildtätige und kirchliche Zwecke unmittelbar (Ausnahme Fördervereine) 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 3
Vorteile der Gemeinnützigkeit Steuerbefreiungen bei Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- und Grundsteuer Ehrenamts- und Übungsleiter - Freibetrag Begünstigung von Zuwendungen / Spenden beim Verein beim Zuwendenden 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 4
Aufbau eines gemeinnützigen Vereins Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht köperschaftsteuerpflichtig nicht gewerbesteuerpflichtig nicht körperschaftsteuerpflichtig nicht gewerbesteuerpflichtig Steuerbegünstigter Zweckbetrieb Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 5
Aufbau eines gemeinnützigen Vereins Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Steuerbegünstigter Zweckbetrieb Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb körperschaft- und gewerbesteuerfrei gemäß 65-68 AO körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerpflichtig 64 AO; jedoch Freigrenze bei Einnahmen bis 35.000 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 6
Anforderungen an die Satzung Mustersatzung nach Anlage 1 zu 60 AO Gültigkeit für Vereine die nach dem 1.01.2009 gegründet werden oder bei Satzungsänderungen nach diesem Zeitpunkt 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 7
Anforderungen an die Satzung Inhalt der Satzung gemeinnütziger Zweck Ausschließlichkeit Unmittelbarkeit Allgemeinheit Selbstlosigkeit Vermögensbindung 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 8
Anforderungen an die Satzung Gemeinnütziger Zweck Beispiele Jugend- und Altenhilfe Sport Kunst und Kultur Heimatpflege und Heimatkunde Tierschutz Erziehung, Volks- und Berufsbildung 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 9
Anforderungen an die Satzung Ausschließlichkeit nur gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke Vermögensverwaltung und wirtschaftliche Betätigung dürfen nicht zum Selbstzweck werden wirtschaftliche Betätigung ist unschädlich, wenn die erwirtschafteten Mittel zur Zweckerreichung eingesetzt werden 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 10
Anforderungen an die Satzung Unmittelbarkeit Ziele müssen grundsätzlich selbst verwirklicht werden Ausnahme: Förder- oder Spendensammelvereine 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 11
Anforderungen an die Satzung Allgemeinheit Wohl der Allgemeinheit Kreis der Mitglieder darf nicht klein gehalten werden Aufnahmegebühren dürfen 1.534 p.a. nicht übersteigen Mitgliedsbeiträge dürfen im Jahr nicht über 1.023 p.a. liegen Investitionsumlage pro Mitglied höchstens 5.113 innerhalb von 10 Jahren 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 12
Anforderungen an die Satzung Selbstlosigkeit keine wirtschaftliche Betätigung in erster Linie keine Zuwendungen an Mitglieder zeitnahe Mittelverwendung Projektrücklage (kleine Projekte bis 5 und größere Projekte bis 10 Jahre) Rücklage für Wiederbeschaffung (Höhe bemisst sich nach Abschreibung des zu ersetzenden Wirtschaftsguts) Freie Rücklage (siehe Beispiel) 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 13
Anforderungen an die Satzung Selbstlosigkeit keine wirtschaftliche Betätigung in erster Linie keine Zuwendungen an Mitglieder zeitnahe Mittelverwendung Projektrücklage (kleine Projekte bis 5 und größere Projekte bis 10 Jahre) Rücklage für Wiederbeschaffung (Höhe bemisst sich nach Abschreibung des zu ersetzenden Wirtschaftsguts) Freie Rücklage (siehe Beispiel) 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 14
Beispiel: Zuwendungen an Mitglieder 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 15
Anforderungen an die Satzung Selbstlosigkeit keine wirtschaftliche Betätigung in erster Linie keine Zuwendungen an Mitglieder zeitnahe Mittelverwendung Projektrücklage (kleine Projekte bis 5 und größere Projekte bis 10 Jahre) Rücklage für Wiederbeschaffung (Höhe bemisst sich nach Abschreibung des zu ersetzenden Wirtschaftsguts) Freie Rücklage (siehe Beispiel) 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 16
Beispiel: Rücklagenbildung 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 17
Anforderungen an die Satzung Vermögensbindung Auflösung des Vereins oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks Übergang des Vermögens auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder auf einen gemeinnützigen Verein übergegangenes Vermögen muss für gemeinnützige Zwecke verwendet werden 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 18
Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 19
Tätigkeitsbereiche eines Vereins Ideeller Bereich Zweckbetrieb Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sportliche sportliche Bankgeschäfte sportliche Veranstaltung Veranstaltung Vermietung von Veranstaltung ohne Entgelt gegen Entgelt aber Grundbesitz gegen Entgelt aber Jugendarbeit Einnahmen unter Verpachtung Einnahmen über Spenden 45.000 45.000 Mitgliedsbeiträge Lotterien für Bewirtung Zuschüsse gemeinnützige Werbung Mitgliederbetreuung Zwecke selbstbewirtete Vereinsgaststätte 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 20
Besteuerungs- und Gewinngrenze Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Die Bruttoeinnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb liegen über 35.000 und das Einkommen macht mehr als 5.000 aus. und der auf volle 100 abgerundete Gewerbeertrag beträgt mehr als 5.000. 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 21
Besteuerungs- und Gewinngrenze Beispiel: Körperschaftsteuer Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: 40.000 Ausgaben des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs: 28.000 Einkommen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: 12.000 Berechnung der Körperschaftsteuer: Einkommen: 12.000./. Freibetrag: 5.000 zu versteuerndes Einkommen: 7.000 Körperschaftsteuer 15 % 1.050 Solidaritätszuschlag 5,5 % 57,75 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 22
Besteuerungs- und Gewinngrenze Beispiel: Gewerbesteuer (Hebesatz 340 %) Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: 40.000 Ausgaben des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs: 28.000 Einkommen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: 12.000 Berechnung der Gewerbesteuer: Einkommen nach 7 GewStG: 12.000./. Freibetrag nach 11 Abs. 1 GewStG: 5.000 Gewerbeertrag nach Freibetrag: 7.000 x 3,5 % ergibt Steuermessbetrag: 245 x Gewerbesteuerhebesatz 340 % ergibt eine Gewerbesteuer: 833 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 23
Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 24
Umsatzsteuer Ideeller Bereich Zweckbetrieb Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatzsteuerfrei Umsatzsteuerpflicht 7 % Umsatzsteuerpflicht falls nicht steuerfrei Umsatzsteuerpflicht 19 % Mitgliedsbeiträge Eintrittsgelder Vermietung Bewirtung Spenden Lotterien (7 % oder 19 %) Trikotwerbung Zuschüsse langfristige Vermie- Vereinsfeste Ausnahmen: tung Grundstücke Vorträge und Kurse (Steuerfrei) 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 25
Vorsteuer BMF-Schreiben vom 2.01.2012 (BStBl I 2012, S. 60) 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 26
Kleinunternehmerregelung Keine Erhebung der Umsatzsteuer im gesamten unternehmerischen Bereich die Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 17.500 im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Kein Vorsteuerabzug 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 27
Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 28
Wer ist Arbeitnehmer des Vereins? Dienstverhältnis abhängig regelmäßig schuldet Arbeitskraft Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 29
Pflichten des Vereins als Arbeitgeber Steuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften Abführung ans Finanzamt Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Aufzeichnungspflicht (Führung Lohnkonten) Dienstvertrag 611 BGB (steuerlich tatsächliche Verhältnisse) 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 30
Pauschalierung der Lohnsteuer Kurzfristige Beschäftigung weniger als 18 zusammenhängende Tage nicht mehr als 62 pro Tag im Durchschnitt nicht mehr als 12 pro Stunde im Durchschnitt die pauschale Lohnsteuer beträgt 25 % 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 31
Pauschalierung der Lohnsteuer Geringfügige Beschäftigung Arbeitsentgelt unter 450 Pauschale Lohnsteuer keine Beiträge zur Rentenversicherung = 20 % Beiträge 15 % zur Rentenversicherung geleistet = 2 % Einzugsstelle Knappschaft-Bahn-See 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 32
Übungsleiterfreibetrag 2.400 Nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Pfleger, Künstler oder Betreuer Tätigkeit darf nicht mehr als 6 Stunden pro Woche für gemeinnützigen Verein 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 33
Übungsleiterfreibetrag 2.400 Beispiel: 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 34
Ehrenamtsfreibetrag 720 Für gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts Nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich Schiedsrichter, Kassenwart, Schriftführer Tätigkeit darf nicht mehr als 1/3 eines Vollzeit- erwerbs (Kalenderjahr) ausmachen 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 35
Ehrenamtsfreibetrag 720 Übersicht: 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 36
Ehrenamtsfreibetrag 720 Besonderheit: Vorstandsvergütungen 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 37
Ehrenamtsfreibetrag 720 Beispiel 1: 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 38
Ehrenamtsfreibetrag 720 Beispiel 2: 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 39
Ehrenamtsfreibetrag 720 Beispiel 3: 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 40
Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 41
Lotteriesteuer Anmeldung der Lotterie oder Ausspielung beim zentral zuständigen Finanzamt Lotterie Geldgewinn gegen Einsatz von Geld Ausspielung Geld und Sachwerte oder nur Sachwerte gegen Einsatz von Geld 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 42
Lotteriesteuer Befreiung von der Lotteriesteuer ausschließlich zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke und der Gesamtpreis der Lose nicht über 40.000 liegt in allen anderen Fällen darf der Gesamtpreis der Lose 240 nicht übersteigen bei Ausspielungen darf der Gesamtpreis der Lose 650 nicht übersteigen 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 43
Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 44
Spenden Voraussetzungen für steuerliche Absetzbarkeit beim Spender freiwillig geleistet keine Gegenleistung Spende muss in den gemeinnützigen Bereich fließen Im Zeitpunkt der Zahlung muss der Feststellungsbescheid über die Satzungsmäßigkeit bereits ergangen sein. Mitgliedsbeiträge nach 10b Abs. 1 Satz 3 EStG sind nicht absetzbar 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 45
Spendenarten Geldspende reine Geldspende Aufwandsspende Handwerker repariert das Dach des Vereinsheims und verzichtet nachträglich auf Rechnungsbetrag Übungsleiter verzichtet nachträglich auf Vergütung 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 46
Spendenarten Sachspende aus dem Privatvermögen Bewertung mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) aus dem Betriebsvermögen Bewertungswahlrecht: Wiederbeschaffungswert oder Buchwert Der Spender muss die Entnahme der Umsatzsteuer unterziehen 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 47
Spendenhaftung Ausstellerhaftung vorsätzlich oder grobfahrlässig unrichtige Zuwendungsbestätigung nicht erhaltene Spenden bei Sachspenden überhöhter Wert Veranlasserhaftung Zuwendungen werden nicht für den ideellen Zweck verwendet Zuwendungen an die Jugendabteilung werden für die Vereinsgaststätte (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) verwendet 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 48
Abgrenzung zum Sponsoring 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 49
Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 50
Brennpunkte Vorstandsvergütungen Ohne entsprechende Regelung in der Satzung dürfen Arbeits- und Zeitaufwand nicht vergütet werden Aufwandsentschädigung ist zulässig (z.b. Fahrt- und Telefonkosten), aber nur in Höhe der tatsächlich angefallenen Aufwendungen Beinhaltet die Satzung keine Regelung gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, d.h. keine Vergütung und keine pauschale Aufwandsentschädigung 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 51
Brennpunkte Mindestlohngesetz keine Anwendung bei Übungsleitern und ehrenamtlich tätigen Personen, aber nur wenn die jeweilige steuerfreie Pauschale nicht überschritten wird wird eine Person im Verein sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als ehrenamtlich tätig, findet das Mindestlohngesetz nur auf die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geleistete Arbeit Anwendung Aufzeichnungspflicht und Mindestlohn besteht bei Überschreitung der steuerfreien Pauschalen 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 52
Brennpunkte Mindestlohngesetz bei Überschreitung der steuerfreien Pauschalen besteht für den Verein sowohl Aufzeichnungspflicht für die Arbeitsstunden als auch die Einhaltung des Mindestlohns Aufzeichnung: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit pro Tag die Aufbewahrungsfrist beträgt 2 Jahre Verstoß gegen das Mindestlohngesetz kann bis zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 53
07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 54
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Quellenverzeichnis "Die Besteuerung der Sportvereine", Klaus Wachter, Dezember 2014 "Steuertipps für gemeinnützige Vereine", Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Literaturempfehlungen Steuertipps für gemeinnützige Vereine Link: http://mfw.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikationen/ 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine 56
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine Seite 57
UNTERNEHMEN WERTE LEISTUNGEN TEAM Reinhold Hiss AUSBILDUNG Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Pforzheim Diplom-Betriebswirt (FH) BERUFSEXAMEN Wirtschaftsprüfer, Steuerberater TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Umstrukturierungsberatung / Risikomanagement Nachfolgeberatung/-planung Prüfungen nach Kreditwesengesetz (KWG) Seite 58 07.04.2016 Steuerfragen für Vereine