Die Kommunalrichtlinie und EFRE Förderrichtlinie Energetische Sanierung von Sporthallen. Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover

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Transkript:

Die Kommunalrichtlinie und EFRE Förderrichtlinie Energetische Sanierung von Sporthallen Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover 10.02.2016 Ruth Drügemöller Kommunaler Klimaschutz 1

Aufgabenbereiche & Kompetenzschwerpunkte Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Kommunaler Klimaschutz Energiespeicher und systeme Regionale Kooperationen Energetische Gebäudeoptimierung Betriebliches Energiemanagement Öffentlichkeitsarbeit Bildnachweise: Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen (1, 6), fotolia/gina Sanders (2), Dawin Meckel (3), www.forwind.de (4), fotolia/calado (5) Kommunaler Klimaschutz

Förderquoten für die Schwerpunkte der Kommunalrichtlinie erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen neues Startertpaket für Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäude Kita, Schulen, Sportstätten, Jugendfreizeitheime und Schwimmhallen 2 Antragsfenster pro Jahr Kommunaler Klimaschutz

Die Kommunalrichtlinie Auf einen Blick Kommunaler Klimaschutz

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Sportstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen und Schwimmhallen Antragstellung (2016 und 2017): 01.01. 31.03. und 01.07. 30.09. Vorhabendauer für Beleuchtung und RLT-Anlagen i.d.r. 1 Jahr Planung des Vorhabenbeginn frühestens fünf Monate nach Antragstellung Voraussetzung für die Förderung: bestimmte CO2 Einsparung und angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit Zuwendungsfähig: Anschaffung und Montage sowie Demontage und Entsorgung Max. Mind. 5.000 Euro 09.02.2016 Kommunaler Klimaschutz 5

Fördergegenstand Zuschuss von bis zu 30 % Einbau LED-Beleuchtung bei Sanierung der Außenbeleuchtung (i.v. MSR) - 70 % CO2 Zuschuss bis zu 35 % Sanierung/Austausch RLT-Geräte (möglichst hohe Energieeinsparungen) erstmaliger Einbau von dezentralen Geräten in Schulen und Kindertagesstätten Zuschuss bis zu 40 % LED Beleuchtung Innen und Hallenbeleuchtung - 50 % CO2 Pumpenaustausch, hydraul. Abgleich und Warmwasserzirkulation Dämmung Heizkörpernischen Effiziente dez. Warmwasserbereitung Wärmerückgewinnung aus Grauwasser (Schwimmhallen und Sportstätten) Einbau Gebäudeleittechnik Einbau Verschattungsvorrichtungen Erhöhte Förderquote 39 % Erhöhte Förderquote 45,5 % Erhöhte Förderquote 52 % 10.02.2016 Kommunaler Klimaschutz 6

Energieeffizienz im öffentlichen Bereich Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen 10.02.2016 Hannover 09.02.2016 Kommunaler Klimaschutz 7

Die EFRE-Richtlinie EFRE Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Programm: Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen und gemeinnützigen Trägern sowie Kultureinrichtungen Ziel THG von öffentlichen Infrastrukturen reduzieren Schutz von Klima und Umwelt Gegenstand 2.1.1 öffentliche Nichtwohngebäude und Gewinnung von Wärme inklusive Wärmenetze 2.1.2 öffentliche Abwasseranlagen Antragstellung jeweils 30.04. und 30.11. vor Maßnahmenbeginn 09.02.2016 Kommunaler Klimaschutz 8

Was wird gefördert? (1) investive Maßnahmen in öffentliche Nichtwohngebäude energetische Sanierung oder Neuanschaffung von Anlagen zur energetischen Versorgung Neubau von Nichtwohngebäuden (innovative Modellvorhaben, z.b. Plus- Energie-Haus Konzepte, für breiten Einsatz) Gewinnung von Wärme inklusive Wärmenetze (bei energetischer Sanierung und Einsatz Erneuerbarer Energien) bis zur Grundstücksgrenze der geförderten Anlage Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus Erneuerbaren Energien Erstellung von Wärmekonzepten Speicherung von Erneuerbaren Energien am Ort ihres Entstehens 09.02.2016 Kommunaler Klimaschutz 9

Was wird gefördert? (2) Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung bei öffentlichen Abwasseranlagen z.b. Einbau von energieeffizienten Aggregaten Umrüstung von Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung Umgestaltung der Funktionsweise von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion und Verstromung,.., Verbesserung der Energieeffizienz durch bauliche Aus- und Umrüstung z.b. Abwärmenutzung Nutzung von Bewegungsenergie Mikroturbinen Brennstoffzellen Blockheizkraftwerke,.. 09.02.2016 Kommunaler Klimaschutz 10

Welche Voraussetzungen gelten? die energetischen Maßnahmen müssen den gesetzlichen Standard (soweit vorhanden) überschreiten Reduzierung des CO 2 Ausstoßes - mindestens 140 t CO 2 / pro Jahr je 1 Million Bei Abwasseranlagen < 10.000 EW mindestens 20 t CO 2 Äquivalent pro Jahr und Anlage > 10.000 EW mindestens 30 t CO 2 Äquivalent pro Jahr und Anlage Gewünscht ist die Nutzung von Synergieeffekten und die Schaffung von Modellvorhaben. Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. 09.02.2016 Kommunaler Klimaschutz 11

Wieviel sind 140 Tonnen CO2 140 to CO2 sind Jahresstromverbrauch von ca. 60 Drei- Personen Haushalten Ersatz von ca. 1.400 herkömmlichen Straßenleuchten gegen LED Einsparung von 143 to CO2 oder 243.000 kwh/strom Jahresertrag 1 MW WKA je nach Standort ca. 2.000.000 kwh = 1.152 t CO 2 /a 09.02.2016 Kommunaler Klimaschutz 12

Beispiel: Sanierung der Grundschule in Lingen Maßnahmen (EnEV 2009 + 30 %) Innendämmung mit Mineral-Blocksteinen Schließung der Heizkörpernischen Sanierung der Heizung mit MSR1 Technik Neuverlegung und Dämmung aller Leitungen Einbau hocheffizienter Umwälzpumpen Tageslichtabhängige Beleuchtung (Präsenzmelder in Fluren und Toiletten) mechanische Lüftungsanlage mit WRG. Kosten ca. 400.000 Euro Gas: 40.000 m³ = 95 t CO 2 /a Strom:12.000 kwh = 7 t CO 2 /a 09.02.2016 Kommunaler Klimaschutz 13

Wie hoch ist die Förderung? maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss mind. 100.000 und max. 1 Mio. (MU und MS) Abwasseranlagen mind. 25.000 Kultureinrichtungen mind. 50.000 und max. 500.000 für Kultureinrichtungen (MWK) max. 100.000 in kleinstädtischen Gebieten (Ausnahme landesweite Bedeutung) Projektauswahl nach Bestenauslese Fördermittel insgesamt: ca. 87 Mio. Euro bis 2022 Kommunaler Klimaschutz

Wo müssen Sie Ihren Antrag stellen? NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH Günther-Wagner-Allee 12-14 30177 Hannover Telefon: 0511/300 31 0 Telefax: 0511/300 31 300 E-Mail: info@nbank.de Internet: www.nbank.de Kommunaler Klimaschutz

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Ruth Drügemöller Osterstraße 60 30169 Hannover Tel: 0511 89703927 www.klimaschutz-niedersachsen.de 10.02.2016 Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen 16 Kommunaler Klimaschutz