AGRU Gründungsberatung. Modell Familienwinzergenossenschaften

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Transkript:

AGRU Gründungsberatung Modell Familienwinzergenossenschaften

Ausgangssituation typische burgenländische Winzergenossenschaft = Zusammenschluss von eher kleineren Weinbaubetrieben bzw. Nebenerwerbswinzern Genossenschaftszweck: gemeinsame Verwertung des eigenen Traubenmaterials (Presse, Vinifizierung, Lagerung, Abfüllung, ) Vermarktung der Erzeugnisse 2

Ausgangssituation Zahl der klassischen Verwertungs- Genossenschaften in den letzten Jahren rückläufig: hohe Investitionen notwendig, wenn man auf Qualitätsschiene setzt kein Markt mehr für bloße Überschussverwerter und Gebindeverkäufer Strukturwandel in der Landwirtschaft (Betriebsgröße!), Flächenstilllegungen, Betriebsaufgaben Liquidationen von Genossenschaften bzw. Genossenschaft verbleibt als Vermieter von Anlagen 3

ABER. seit 2002 Überlegungen hinsichtlich Gründung von Winzergenossenschaften, deren Mitglieder sich aus dem Kreis von Familienmitgliedern und einigen wenigen außenstehenden Weinbauern rekrutieren. Anlass für diese Überlegungen: Veröffentlichung der KöstRL Rechtsformüberlegungen bei einigen renommierten Weinbaufamilien izm Generationennachfolge, mit dem Ziel bestehende Strukturen nicht zerschlagen zu müssen und Marktpositionen erhalten zu können 4

Steuerliche Beurteilung 5 KStG: Von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht sind befreit: Z. 9. b) Winzergenossenschaften, deren tatsächlicher Geschäftsbetrieb sich auf die Bearbeitung oder Verwertung der von den Mitgliedern selbst gewonnenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse beschränkt, wenn die Bearbeitung oder Verwertung im Bereich der Landwirtschaft liegt. Die Steuerbefreiung geht nicht verloren, wenn die Genossenschaft im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes Hilfsgeschäfte tätigt. 5

Steuerliche Beurteilung RZ 171f KStR 2001 (bzw. 203f KStR 2013): Klarstellung der erlaubten und steuerschädlichen Geschäfte: ausschließlich auf Mitgliedergeschäfte beschränkt (dh nur Traubenmaterial von Mitgliedern, die selbst Landwirte sind) erlaubt: Verwertung von Wein, Most, Maische, Trauben, Lohnpressung für Mitglieder, zwangsweise Nichtmitgliedergeschäfte (zb Anlagenverkauf) steuerschädlich: Herstellung u. Verkauf von Sekt od. Branntweinerzeugnissen, Nichtmitgliedergeschäfte (Zukauf fremder Trauben, Vermietung) 6

Familienwinzer - Grundkonzept Genossenschaftsmitglieder sind: Familienmitglieder von renommierten Weinbaubetrieben zusätzlich einige wenige Vertragswinzer, die ihr Traubenmaterial schon bisher an diese Betriebe zur Verwertung geliefert haben die einzelnen Weinbaubetriebe bleiben selbstständig hinsichtlich Bewirtschaftung etc. Genossenschaft übernimmt: gemeinsame Kellerwirtschaft unter Nutzung der bereits vorhandenen Anlagen Vermarktung des Weines unter der bereits eingeführten Marke 7

Familienwinzer betriebswirtsch. Überlegungen Nutzung vorhandener Vertriebsstärke durch Erhalt der bereits eingeführten Marke (Familienname) und der Marktposition Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Anlagen bessere Eigenkapitalausstattung erleichtert Investitionstätigkeit in neue Technologie Erhaltung von Weinbauflächen, auch wenn keine geeignete Betriebsnachfolge innerhalb der Familie gegeben ist keine Veränderungen in den bestehenden Besitzstrukturen (Grundbesitz bleibt den Familienmitgliedern erhalten) jeder Betrieb behält seine Selbstständigkeit 8

Familienwinzer steuerliche Überlegungen unter Einhaltung der Bestimmungen der RZ 203 KStR steuerfreie Thesaurierung von Gewinnen innerhalb der Genossenschaft möglich Auszahlung von Gehältern oder Vergütungen an mitwirkende Familienmitglieder für ihre Tätigkeit in der Genossenschaft steuerschonende Übergabe des Betriebes an Kinder bei Pensionsantritt (keine Versteuerung eines Aufgabegewinnes) damit ist Genossenschaft geeignete Rechtsform, um die gesicherte Nachfolge bzw. Aufteilung von Weinbaubetrieben auf die Erben sicherzustellen bei gleichzeitigem Erhalt der gut eingeführten Marke und Nutzung steuerlicher Vorteile 9

Beispiele Goldberg Achs Winzergenossenschaft reg. Gen.m.b.H., Gols Winzergenossenschaft Stiegelmar reg. Gen.m.b.H., Gols (2006) Ernst Triebaumer Rust reg. Winzergen.m.b.H., Rust (2006) K+K Kirnbauer egen, Deutschkreutz (2012) nicht mehr Zusammenschluss von VIELEN KLEINEN SCHWACHEN, sondern von EINIGEN WENIGEN SEHR GUTEN dadurch Qualitäts- und Bestandsicherung! 10