Taschengeld Reihe Erziehungsfragen
Warum? Wann? Wofür? Wie viel? Taschengeld: warum? Taschengeld ist ein heiß diskutiertes Thema in vielen Familien. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es zwar nicht, dennoch ist Taschengeld für Kinder und Jugendliche sehr wichtig. Wie der Name schon sagt: Geld welches man in der Tasche hat soll es sein. Dadurch erlangen Kinder ein Stück Unabhängigkeit von den Eltern. Kinder können dann eigenverantwortlich mit ihren Wünschen umgehen, aber auch erfahren, dass man sich mit Geld nicht alle Wünsche erfüllen kann. Darüber hinaus soll Taschengeld Kindern ganz praktisch ermöglichen mit Geld umzugehen: es einzuteilen, Ausgaben zu planen, Preise zu vergleichen... also damit zu haushalten. Taschengeld ist sinnvoll. Den Umgang mit Geld kann nur lernen, wer auch über Geld verfügt. Ab welchem Alter sollen Kinder Taschengeld erhalten? Schon vor Schulbeginn wissen Kinder, dass man für ein Eis etwas bezahlen muss oder dass man für Münzen und Scheine unterschiedlich wertvolle Dinge kaufen kann.wenn kleinere Kinder gerne Taschengeld möchten, vielleicht weil sie größeren Geschwistern nacheifern, dann können sie zum Beispiel wöchentlich das Geld für ein Eis oder eine Kinderzeitschrift erhalten. Ab der Grundschule ist regelmäßiges Taschengeld sinnvoll! Ihr Kind lernt dann rechnen und langsam begreifen, dass 100 einzelne Centstücke genauso viel wert sind wie 1 Euromünze. Mit einer überschaubaren Summe soll es nun eigene Erfahrungen machen können. Taschengeld: zur freien Verfügung! Kinder brauchen Freiraum, um selbst gestalten zu können. Dies ernst nehmen, heißt, Ihr Kind seine eigenen Erfahrungen machen zu lassen und es dabei wohlwollend zu begleiten. Auf das Ausgeben von Taschengeld bezogen: Ihr Kind darf selbst entscheiden, ob es das Geld eher schnell verpulvert oder zusammenhält... beraten Sie Ihr Kind nur, wenn Sie gefragt werden. Und Fehlkäufe können durchaus auch sinnvoll sein, wenn Kinder dadurch lernen, dass der Gegenwert für das heiß ersehnte Ding enttäuschend klein ist: weil sich das teure Spiel als doch nicht so spannend herausstellt oder weil der neue Glitzerstift auch nicht besser schreibt als der alte. Dinge für den täglichen Bedarf wie
3 Schulhefte oder Pausenbrote sollte sich Ihr Kind nicht vom Taschengeld kaufen müssen. Geld ist nicht nur ein Mittel zur Erfüllung von Wünschen, sondern in erster Linie ein Mittel, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher ist es nach und nach für Kinder auch vorteilhaft zu erfahren, welche Kosten hierfür anfallen: die Miete, der Unterhalt für ein Auto, Versicherungen... Orientierungswerte Unsere Orientierungswerte sollen Ihnen als Diskussionsgrundlage dienen. Orientieren Sie sich ruhig auch an den Beträgen, die bei Freunden und Freundinnen Ihres Kindes und befreundeten Familien üblich sind. Die finanziellen Möglichkeiten Ihrer Familie spielen letztlich natürlich die entscheidende Rolle bei der Frage, welchen Anteil vom Familieneinkommen Sie Ihrem Kind zur Verfügung stellen können. Wenn das Taschengeld deutlich unter den Orientierungswerten bleiben muss, sollten Sie Ihrem Kind möglichst offen Ihre finanziellen Verhältnisse erklären, damit es versteht, warum alle sich einschränken müssen. Wie viel Taschengeld soll es sein? Es gibt keine allgemeingültige Höhe des Taschengeldes. Es soll einerseits nicht zu niedrig ausfallen, damit ein gewisser Spielraum vorhanden ist und darf andererseits auch nicht zu hoch angesetzt sein, denn Ihr Kind soll ja lernen, Prioritäten zu setzen. Einmal jährlich können Sie gemeinsam neu verhandeln und das Taschengeld immer etwas mitwachsen lassen.
4 Orientierungswerte für Grundschulkinder bei wöchentlicher Auszahlung Taschengeld ist kein Erziehungsmittel. Daher bitte kein Taschengeldentzug als Bestrafung! 6-7 Jahre 2 8-9 Jahre 3 Orientierungswerte für Kinder und Jugendliche bei monatlicher Auszahlung Sie sollten Ihrem Kind das Taschengeld regelmäßig und bar ausbezahlen und ohne dass es darum bitten muss. Grundschulkindern am besten wöchentlich, größeren Kindern und Jugendlichen monatlich. 10 Jahre 14 11 Jahre 16 12 Jahre 20 13 Jahre 22 14 Jahre 25 15 Jahre 30 16 Jahre 40 * 17 Jahre 50 * 18 Jahre 70 * * für Jugendliche, die wirtschaftlich noch ganz von den Eltern abhängig sind (Schüler und Schülerinnen oder arbeitslose Jugendliche) Und Geld für gute Noten? Sophie schüttelt die guten Noten nur so aus dem Ärmel. Für jede Eins bekommt sie einen Euro. Für jede Zwei 50 Cent. Ihr Bruder Paul hat große Mühe mit der Rechtschreibung. Aber er übt fleißig. Neulich hat er im Diktat eine Vier geschafft - zum ersten Mal. Aber dafür gibt es kein Geld.
5 Schulische Leistung mit Geld zu belohnen ist problematisch. Eigentlich soll die Freude über den Schulerfolg Belohnung genug sein, finden Sie nicht auch? Selbstverantwortung stärken Wenn Kinder oder Jugendliche bei monatlicher Auszahlung häufig schon in der Monatsmitte kein Geld mehr haben, können Sie für eine Übergangsphase eine 14-tägige Auszahlung vereinbaren. Damit unterstützen Sie Ihr Kind, sein Geld einteilen zu lernen. Wenn das Taschengeld nie reicht obwohl es gut bemessen ist - sollten Eltern keine Nachzahlungen leisten und nicht ständig Vorschüsse geben, sonst ergibt sich kein Lerneffekt. die Einführung eines Betrages zum Kauf von Kleidung. Jugendliche brauchen einen Zuwachs an Selbstverantwortung und es spricht nichts dagegen, das jährlich notwendige Kleidergeld auf den Monat umzurechnen und mit dem Taschengeld auszuzahlen. Das gleiche gilt auch für Schulbedarf und Körperpflegemittel. Auch hier können wir nur Beträge zur Orientierung nennen: für Bekleidung etwa 40 bis 60 Euro monatlich und für Schulund Körperpflegebedarf etwa 20-30 Euro monatlich. Bei anfallenden Handykosten könnten Sie z.b. einen festen monatlichen Betrag in eine Prepaid-Karte investieren, darüber hinausgehende Kosten übernimmt Ihr Kind vom Taschengeld. Ab dem 14. Geburtstag können Sie mit Ihrem Kind überlegen, ob die Einrichtung eines kostenlosen Girokontos auf Guthabenbasis sinnvoll ist und das Taschengeld dorthin überweisen. Überlegen Sie auch bei Jugendlichen, die mit Geld schon gut umgehen können
6 Wann sind Kinder geschäftsfähig? Was Kinder mit Geld machen dürfen und was nicht, regelt das bürgerliche Gesetzbuch in den 104 mit 113 BGB. Grundsätzlich sind Kinder unter 7 Jahren nicht geschäftsfähig, Kinder zwischen 7 und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Käufe, die Minderjährige von ihrem Taschengeld tätigen, sind jedoch rechtskräftig. Im sogenannten Taschengeldparagraf ( 110 BGB) wird nicht etwa die Pflicht oder die Höhe des Taschengeldes geregelt, sondern festgelegt, wann ein solcher wirksamer (Kauf-)Vertrag mit Minderjährigen zustande kommt. Die Rechtssprechung geht in diesen Fällen davon aus, dass Eltern ihren Kindern das Taschengeld zur freien Verfügung überlassen. Käufe, die das Taschengeld eines Monats deutlich überschreiten und nicht von Sonderzahlungen bestritten werden, bedürfen der Zustimmung der Eltern. Beim Kauf von Tieren gilt das Tierschutzgesetz: bis zum 14. Lebensjahr brauchen Kinder immer die Zustimmung ihrer Eltern; bis zum 16. Lebensjahr benötigen Jugendliche die Zustimmung beim Kauf von warmblütigen Tieren wie Hamstern, Ratten, Katzen und Hunden. Weitere nützliche Informationen und Internetadressen zum Thema Geld finden Sie auf den Internetseiten der Fachstelle Erziehungsinformation und Elternbriefe vom Stadtjugendamt München: www.muenchen.de/erziehungsinformation
7 Herausgeberin: Landeshauptstadt München Sozialreferat Stadtjugendamt Fachstelle Erziehungsinformation und Elternbriefe Westendstraße 193, 80686 München Telefon 089/233-49697 erziehungsinformation.soz@muenchen.de Text mit freundlicher Unterstützung der Stadt Köln Redaktion: Daniela Obermair, Stadtjugendamt München Fotos: Benjamin Haas (1), Arvind Balaraman (3) / shutterstock.com pierredesvarre (4), Elenathewise (5) / istockphoto.com Gestaltung: Sabine Oka (Dipl.-Designerin) Druck: Stadtkanzlei, München Gedruckt auf Recyclingpapier Recy Star, ausgezeichnet mit dem Blauen Engel 2013 Landeshauptstadt München Abdruck nur mit schriftlicher Genehmigung Stand: Januar 2014