Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick

Ähnliche Dokumente
Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick

Entbürokratisierte Pflegedokumentation

Hintergründe der NEUEN Struktur

Veränderung in der Pflegedokumentation

Reduzierung der Dokumentation. Erfahrungsbericht der Münchner Heimaufsicht

Kontrakturenprophylaxe. Was bedeutet es für die Qualitätsprüfungen?

Pflegequalität. Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer

I. Pflegemodell. Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6

Herzlich willkommen zur Schulung!

Projektpräsentation. Möglichkeiten der häuslichen Krankenpflege im Rahmen der stationären Eingliederungshilfe. Cornelia Jainta, Maurice Wiegel

Entwicklung der Pflegequalität in den vom MDK geprüften stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Die Pflegedokumentation. als sicheres Arbeitsinstrument. im Strukturmodell. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. Forum. Pflegegesellschaft.

Vereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 16. Pflege-Recht-Tag Berlin weiss-rechtsanwaelte.

Ergebnisqualität in der Pflege

Strukturen setzen, Prozesse beschreiben, Ergebnisse kommunizieren

Abstract. Winfried Fischer Referent externe Qualitätssicherung MDK Bayern

Schlanke Dokumentation in der stationären und ambulanten Langzeitpflege

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Dr. Elke Mohr Ärztin für Chirurgie/Sozialmedizin

Pflegeprozessplanung mit

Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK

Qualitätssicherung in der Pflege

Häusliche Krankenpflege Woidtke-Frey

Kontrakturenprophylaxe Durchschnittsnote bei den Transparenzprüfungen schlechter als 4. Woran liegt es? Elise Coners Jörg Gehrke

Pflegeprozess, -dokumentation, -planung. Elise Coners MDK-Nord

PraxSIS und Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MDK)

Soleo Aktiv GmbH Eichendorffstr. 12c/d Würzburg

Haus Casa Reha Gilberghof Eisenhutstr Siegen 0271/

Qualitätssiegel für psychiatrische Fachpflegeheime

Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -

Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach 113 SGB XI

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

Jürgen Brüggemann, MDS Fachgebiet QM Pflege Workshop 3 Weiterentwicklung der MDK- Qualitätsprüfungen in der Pflege Perspektiven der externen

Forum Neue Wege für die Pflege Alternative in der Messung von Ergebnisqualität. Rechtlicher Rahmen der Qualitätssicherung

Das Strukturmodell in der Tagespflege

Für Pflegefachkräfte (Examensjahr 1995 oder danach): die Pflegeplanung war ein wesentlicher Bestandteil ihrer Ausbildung Ein Arbeitsplatz zur Erstellu

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung

Pflegekonzept der. soleo GmbH näher am Menschen. Ambulante Pflege. Vorwort. Zielsetzung

Die Noten für den Bereich Umgang mit Demenz werden besser steigt die Qualität? Elise Coners Jörg Gehrke. MDK Nord

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

SAPV Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

MDK-Prüfungen in der Tagespflege Holger Beidl Teamleiter im Verbund QP Pflegeinrichtungen

Tagespflege in aller Munde?! Dokumentation in der Tagespflege

Entbürokratisierte Pflegedokumentation Das neue Strukturmodell

Was ist wirklich wichtig für die Qualitätssicherung der Pflege?

Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf die Selbstverwaltung

Praxisprojekt Entbürokratisierung in der Pflege Umsetzung der Effizienzsteigerung in der Pflegedokumentation im Lotti Tonello Haus

Preisliste für Pflegesachleistungen

Ergebnisbericht Seniorenresidenz Dortmund-Körne. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Pflegevisite. Sicherstellung der Kostendeckung der jeweiligen Pflege. Qualifizierungsbedarfe der Mitarbeiter ermitteln.

Qualitätsbewertung zur Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach 114 SGB XI

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Indikatoren für Ergebnisqualität in der Pflege

Entbürokratisierung aus

Qualität wird transparent- Pflegenoten für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

Mitteilung zur Kenntnisnahme. Drs 16/3377 und 16/4284 Schlussbericht

Qualität in der Pflege - Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

2. Sozialversicherungsrechtliche Perspektive

Arzt-im-Pflegeheim- Programm

Projekt: Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - endlich mehr Zeit für die Pflegebedürftige?

akkon aspekte Chancen und Risiken des Projektes zur Entbürokratisierung in der Pflege

Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

Maßstäbe und Grundsätze 2011 stationär

ovital GmbH pflege das Leben

2 Indikatoren 3 Strukturierte Datenerhebung

Preisliste für Pflegesachleistungen

Die Abgrenzung von Grund- und Behandlungspflege unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten

Wie geht es weiter mit den Pflege-Qualitätsprüfungen? Alternative Bewertungskriterien: Ergebnisqualität

1 Grundlagen. (3) Zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen gehören Pflegeheime mit einem Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI.

Das Strukturmodell juristisch wasserdicht!

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Ressourcenorientierte psychiatrische Pflege und defizitorientierte Dokumentation ein Dilemma?

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Haus an der Weiß Augraben Wilnsdorf 0271/39840

Vereinbarung über Einzelheiten des Verfahrens zur Übermittlung der Prüfberichte von unabhängigen. Präambel

Leistungsbereich: Platzzahl:

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anforderung Wohnqualität geprüft angebots -relevant keine geringfügige wesentliche behoben am 1. Privatbereich Badezimmer / Zimmergrößen 2. Ausreichen

Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom

Bundesministerium für Gesundheit. Dr. Martin Schölkopf. GKV-Spitzenverband Frau Dr. Monika Kücking Reinhardtstraße Berlin G /12

Prüfung der pflegerischen und sozialen Betreuung nach 14 WTG i. V. mit 23 WTG (Wohn- und Teilhabegesetz)

Alle Beteiligten sind sich einig, dass der aktuelle

Erstgespräch in der ambulanten Pflege ist erheblich unterbewertet

Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nord zum vorliegenden Gesetzentwurf

TÄTIGKEITSBERICHT BESCHWERDEWESEN DER EXTERNEN QUALITÄTSSICHERUNG DES MDK BAYERN

1 Der Begriff»Pflegebericht«-Versuch einer Begriffsklärung Vergleichbare Terminologie 18

Erfassung von Lebensqualität bei Demenz Die Perspektive des MDK

Arzt-im-Pflegeheim-Programm careplus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten

1 Grundlagen. (3) Zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen gehören Pflegeheime mit einem Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI.

Wichtige Gründe für eine Pflegeplanung:

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Reduzierung der Dokumentation. Fachtag am in Nürnberg

Ziele der Implementierungsstrategie- zur fachlichen Umsetzung des Strukturmodells

Ergebnisbericht Fünf Wände im PueD. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Transkript:

Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick Dominique Labouvie Teamkoordinator Auditoren Bereich Südbayern Pflegefachtag REDUDOK in Nürnberg, 13.05.2014

Dominique Labouvie Teamkoordinator 2

Projekt REDUDOK Begleitung durch den MDK Bayern Teilnahme an den Workshops und Projekttreffen. Durchführung der Kick Off Veranstaltungen in den Einrichtungen zusammen mit Herrn Erling. Durchführung von jeweils vier Beratungen in den Einrichtungen mit jeweils einem Vertreter der FQA. Zum Beispiel simulieren einer QP, um zu schauen, inwieweit das neue Dokumentationsmodell REDUDOK den Anforderungen der Prüfkonzepte entspricht. Teilnahme an den durchgeführten Qualitätsprüfungen, in Absprache mit den Einrichtungen wurden die Modellbereiche aber auch durch Auditoren geprüft, die mit dem Projekt nichts zu tun hatten, um eine objektive Sichtweise auf das Dokumentationsmodell zu gewährleisten. Dominique Labouvie Teamkoordinator 3

Ergebnisse/Erkenntnisse aus Sicht der Einrichtungen Ausschließlich positives Feedback der Einrichtungen zum Projektverlauf sowie zur Begleitung durch MDK und FQA Einführung von REDUDOK hatte keine negativen Auswirkungen auf die erzielten Ergebnisse bei den Qualitätsprüfungen von FQA und MDK Auf Grund der positiven Erfahrungen wollen alle teilnehmenden Einrichtung das Dokumentationsmodell auf die gesamte Einrichtung ausweiten Dominique Labouvie Teamkoordinator 4

Ergebnisse/Erkenntnisse aus Sicht des MDK Bayern Auf Anfrage der FQA München, Verfassung einer offiziellen fachlichen Stellungnahme durch den MDK Bayern mit den folgenden Aussagen: Dominique Labouvie Teamkoordinator 5

Ergebnisse/Erkenntnisse aus Sicht des MDK Bayern Ein grundlegender Unterschied zu ähnlichen Projekten mit der Thematik Pflegedokumentation liegt darin, dass das Dokumentationsmodell, welches im Rahmen des Projektes REDUDOK letztendlich entstanden ist, nicht durch Prüfbehörden bzw. Pflegewissenschaftler vorgegeben wurde, sondern weitgehend durch die Mitarbeiter, der am Projekt teilnehmenden Einrichtungen entwickelt wurde. Dies förderte von Beginn an die Akzeptanz sowie die Motivation der Pflegekräfte bezogen auf den Umgang mit dem erarbeiteten Dokumentationsmodell in der pflegerischen Praxis. Dominique Labouvie Teamkoordinator 6

Ergebnisse/Erkenntnisse aus Sicht des MDK Bayern Des Weiteren war bei den Beratungen in den am Projekt teilnehmenden Einrichtungen festzustellen, dass der Umgang mit der neu entwickelten Pflegedokumentation durchweg positive Auswirkungen auf die jeweiligen Pflegeteams hatte. Auf Grund der Tatsache, dass die neu entwickelte Art der Pflegeplanung ( Bionese ) gemeinsam im Pflegeteam im Sinne von Diskussionsprozessen erstellt wird, waren bei den Pflegeteams im Laufe des Projektes deutliche Verbesserungen hinsichtlich pflegefachlicher Professionalität und Argumentationssicherheit zu beobachten. Auch wurde durch die gemeinsame Arbeit an den Pflegedokumentationen Teamentwicklungsprozesse in Gang gebracht. Dominique Labouvie Teamkoordinator 7

Ergebnisse/Erkenntnisse aus Sicht des MDK Bayern Erfreulich aus fachlicher Sicht ist auch, dass im Rahmen des im Projekts ReduDok entwickelten Dokumentationsmodells der Bewohner selber bzw. seine wirklichen Bedürfnisse im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise, wieder verstärkt in den Mittelpunkt gerückt sind und somit die Ausgangslage des pflegerischen Handelns bilden. Auf Grund dieser Handlungsweise ergeben sich auch positive Auswirkungen auf die Ergebnisqualität bzw. die Lebensqualität für die in den jeweiligen Einrichtungen lebenden Bewohnern. Dominique Labouvie Teamkoordinator 8

Ergebnisse/Erkenntnisse aus Sicht des MDK Bayern Abschließend ist anzumerken, dass das Dokumentationsmodell, wie im Rahmen von durchgeführten Qualitätsprüfungen gemäß 114 SGB XI durch die zuständigen AuditorInnen festgestellt wurde, bei einer adäquaten Anwendung aus fachlicher Sicht konform ist, mit den in den aktuell gültigen Qualitätsprüfungsrichtlinien formulierten Anforderungen. Es bestehen lediglich noch juristische Unklarheiten bezogen auf die Dokumentation von Durchführungsnachweisen bei SGB XI Leistungen. Dahingehende Anfragen wurden aber an die zuständigen Stellen zur Abklärung weitergeleitet. Dominique Labouvie Teamkoordinator 9

Ergebnisse/Erkenntnisse aus Sicht des MDK Bayern Als weiterer positiver Nebeneffekt des Projektes ist auch von unserer Seite, die von Ihnen in ihrer Anfrage bereits angesprochene Kooperation der beiden Prüfinstanzen, zu sehen. So hat das Projekt ReduDok aufgezeigt, dass trotz unterschiedlicher Prüfkonzepte und dem damit verbundenen Prüfvorgehen, ein gemeinsames Vorgehen bzw. eine gemeinsame Positionierung durchaus möglich ist und auch von den an dem Projekt beteiligten Einrichtungen als äußerst positiv wahrgenommen wurde. Dominique Labouvie Teamkoordinator 10

Ergebnisse/Erkenntnisse aus Sicht der Pflegekassen Aussage zum Thema Leistungsnachweis im Bereich Grundpflege: Aus pflegefachlicher Sicht steht immer die erbrachte Gesamtleistung im Vordergrund. Die Qualitätsebenen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität können hierbei nicht losgelöst voneinander betrachtet werden. Insbesondere die Ergebnisqualität steht hierbei im Vordergrund und kann im Einzelfall, z. B. bei besonderen und/oder aufwändigen grundpflegerischen Erfordernissen, einen Einzelleistungsnachweis erforderlich machen. Inwieweit die Anforderung Leistungsnachweis sich konkret auf einen Einzelleistungsnachweis oder die erbrachte Gesamtleistung bezieht, liegt somit in der fachlichen Organisationsverantwortung der jeweiligen Einrichtung. Dominique Labouvie Teamkoordinator 11

Ergebnisse/Erkenntnisse aus Sicht der Pflegekassen Aussage zum Thema Leistungsnachweis im Bereich Behandlungspflege: Gem. Abschn. 3.1.3 der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 27. Mai 2011 (MuG) handelt die vollstationäre Pflegeeinrichtung bei ärztlich verordneten Leistungen im Rahmen des ärztlichen Behandlungs- und Therapieplanes. Diese Leistungen sind in der Pflegedokumentation zu dokumentieren. Hier wurde seitens des MDK Bayern deshalb auch im Rahmen des Projektes ReduDok schon darauf hingewiesen, dass der pflegefachliche Standpunkt vertreten wird, dass es im Bereich der Behandlungspflege erforderlich ist, jede einzelne durchgeführte Leistung gemäß der ärztlichen Anordnung auch mitarbeiterbezogen nachvollziehen zu können. Dominique Labouvie Teamkoordinator 12

Ergebnisse/Erkenntnisse aus Sicht der Pflegekassen Aussage zur Gestaltung der Pflegeplanung: Ziel der Pflegeplanung ist es, unter Einbeziehung des Bewohners seine Fähigkeiten, Ressourcen und Pflegeprobleme zu identifizieren sowie Pflegeziele und Pflegemaßnahmen zu vereinbaren (vgl. Abschn. 3.1.3 MuG). Aus pflegefachlicher Sicht gibt es keine abschließenden Vorgaben, wie genau eine Pflegeplanung formal auszusehen hat. Wichtig ist, dass die beim jeweiligen Bewohner bestehenden individuellen Problematiken bzw. Bedürfnisse von den Mitarbeitern der stationären Einrichtung erkannt werden und dass auf dieser Basis pflegerische bzw. betreuerische Maßnahmen festgelegt werden, um den bestehenden Problemen und Bedürfnissen pflegefachlich adäquat begegnen zu können. Dabei ist der aktuelle medizinisch-pflegerische Sachstand zu berücksichtigen. Die exakte Darstellung des Pflegeprozesses im Rahmen der Pflegedokumentation obliegt der fachlichen Organisationsverantwortung der jeweiligen Einrichtung. Dominique Labouvie Teamkoordinator 13

Ergebnisse/Erkenntnisse aus Sicht der Pflegekassen Aussage zur Pflegecharta: Im Rahmen des Projektes ReduDok hat sich die Verwendung der Pflegecharta als übergeordnetes Pflegemodell des Dokumentationsmodelles als durchaus qualitätsfördernd erwiesen. Durch die Verwendung der Pflegecharta ist der Bewohner selber mit seinen wirklichen Bedürfnissen, im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise, wieder verstärkt in den Mittelpunkt der Pflegeplanung gerückt und bildet somit auch die Ausgangslage des pflegerischen Handelns. Auf Grund dieser Herangehensweise ergeben sich auch positive Auswirkungen auf die Ergebnisqualität bzw. Lebensqualität der Bewohner. Dementsprechend besteht aus pflegefachlicher Sicht kein Widerspruch gemäß den Anforderungen nach 113 SGB XI. Dominique Labouvie Teamkoordinator 14

Projekt REDUDOK Ausblick und erste Auswirkungen Zahlreiche Anfragen von Trägern, Einrichtungen sowie Berufsverbänden aus Bayern sowie dem Bundesgebiet beim MDK Bayern hinsichtlich der Einführung des Dokumentationsmodells und der Möglichkeit der fachlichen Begleitung. Dominique Labouvie Teamkoordinator 15

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit