1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums

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Transkript:

Studienordnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main für den Diplomstudiengang Katholische Theologie mit dem Abschluß»Diplom-Theologin / Diplom-Theologe«vom 15.12.1995 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums 3 Beginn des Studiums 4 Studienvoraussetzungen 5 Ziel und Inhalte des Studiums; berufliche Tätigkeitsfelder 6 Umfang und Aufbau des Studiums 7 Studien- und Leistungsnachweise 8 Aufbau- und Ergänzungsstudien 9 Studienberatung 10 Inkrafttreten Anhang 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen am 8. Juli 1996 (Prot. Nr. 749 / 49 / C) approbierten Diplomprüfungsordnung (DPO) in der überarbeiteten Fassung vom 15. Dezember 1995 (Genehmigungserlaß des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst H I 5.1-410/10(1) - 143 vom 07. Oktober 1996) Inhalt, Aufbau und Gliederung des Diplomstudiengangs Katholische Theologie. 2 Dauer des Studiums Die Regelstudienzeit beträgt, einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit und für den Abschluß der Prüfungen, zehn Semester. Der letzte Teil der Diplom-Vorprüfung gemäß 8,4a DPO wird im Regelfall am Ende des vierten, der letzte Teil der Diplomprüfung gemäß 15,3b DPO im Regelfall am Ende des zehnten Semesters abgelegt. Wenn alle erforderlichen

Leistungen nachgewiesen sind, können diese Prüfungen auch früher abgeschlossen werden (vgl. 11,1b und 20,2b DPO). 3 Beginn des Studiums Das Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden. 4 Studienvoraussetzungen Zur Immatrikulation kann nur zugelassen werden, wer das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzt. Zulassungsbedingungen für den letzten Teil der Diplom-Vorprüfung ( 11,1) bzw. für den ersten Teil der Diplomprüfung ( 20,1 DPO) sind die erforderlichen Kenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch im Sinne des 11,1d DPO. 5 Ziel und Inhalte des Studiums; berufliche Tätigkeitsfelder (1) Das Studium der Katholischen Theologie führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluß (Diplom-Theologin oder Diplom-Theologe). (2) Der Diplomstudiengang Katholische Theologie umfaßt folgende Inhalte (Fächergruppen und Fachgebiete): Philosophie Systematische Philosophie mit den Fachgebieten Erkenntnistheorie, Sprachphilosophie, Naturphilosophie, Philosophische Anthropologie, Ethik, Gesellschaftsphilosophie, Metaphysik, Religionsphilosophie. Geschichte der Philosophie (Antike, Mittelalter, Neuzeit und Gegenwart). Biblische Theologie - Einleitung in die Heilige Schrift - Exegese des Alten Testaments - Exegese des Neuen Testaments Historische Theologie Kirchen- und Dogmengeschichte (Überblick, Altertum, Patristik, Mittelalter, Neuzeit) Systematische Theologie (im weiteren Sinn, vgl. 15,2e bis 2i DPO) Systematische Theologie (im engeren Sinn: Fundamentaltheologie, Dogmatische Traktate einschließlich Theologie der Spiritualität, Allgemeine Moraltheologie, vgl. 15,2e bis 2g DPO) Spezielle Moraltheologie Christliche Gesellschaftsethik Praktische Theologie Pastoraltheologie, Religionspädagogik und Katechetik, Homiletik, Liturgiewissenschaft (einschließlich Kirchenmusik und Kunstgeschichte) Kirchenrecht (3) Das Diplom in Katholischer Theologie befähigt zu beruflicher Tätigkeit als

Diözesanpriester und Ordenspriester, akademisch ausgebildete Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im pastoralen Dienst der Kirche (Pastoralreferentinnen und -referenten), Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Forschung und Lehre, philosophisch-theologisch ausgebildete Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Schule, Erwachsenenbildung, Medien, Verlagen, Wirtschaft, Verwaltung oder Politik. (4) Neben den institutionellen Schwerpunkten der Hochschule Sankt Georgen in Philosophie und Systematischer Theologie können die Studierenden zusätzlich einen persönlichen Schwerpunkt wählen. Dadurch soll ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, eines der theologischen Fächer bis in die aktuelle Forschungsdiskussion zu vertiefen und einen eigenständigen Beitrag zur theologischen Diskussion in diesem Fach zu leisten (vgl. 22 DPO). 6 Umfang und Aufbau des Studiums (1) Der Diplomstudiengang Katholische Theologie gliedert sich in einen ersten Studienabschnitt von in der Regel vier Semestern (Grundstudium) mit dem Schwerpunkt Philosophie; einen zweiten Studienabschnitt von in der Regel sechs Semestern (Hauptstudium) mit dem Schwerpunkt Theologie. (2) Für den Diplomstudiengang Katholische Theologie ist von folgender Gesamtsemesterwochenstundenzahl (SWS) auszugehen: - im Grundstudium ca. 60 SWS, - im Hauptstudium ca. 120 SWS. (3) Die Studieninhalte sind im Anhang zur DPO aufgeführt. (4) Eine Übersicht über eine mögliche Zuordnung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu den Studienabschnitten und Semestern sowie die Anzahl der vorzusehenden Semesterwochenstunden enthält der Anhang zu dieser Studienordnung (Modell eines Studienverlaufsplans). 7 Studien- und Leistungsnachweise (1) Zulassungsvoraussetzungen zum letzten Teil der Diplom-Vorprüfung sind Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am Theologischen Grundkurs, an einem philosophischen Proseminar und über die Fachabschlußprüfung in Kirchengeschichte oder in Einleitung in die Heilige Schrift oder über je zwei studienbegleitende Leistungsnachweise in Kirchengeschichte und Einleitung in die Heilige Schrift (vgl. 11,1e und g DPO). Die Leistungen in Kirchengeschichte und Einleitung in die Heilige Schrift werden als Teile der Diplomprüfung gewertet. (2) Zulassungsvoraussetzung zum letzten Teil der Diplomprüfung ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem religionspädagogischen oder homiletischen oder pastoraltheologischen Praktikum sowie an einer Veranstaltung in Kirchenmusik oder Kunstgeschichte. (3) Darüber hinaus sind studienbegleitende Leistungsnachweise gemäß 8,4b und 15,3d DPO zu erwerben, Fachabschlußprüfungen entsprechend 15,3c DPO abzulegen und eine

Diplomarbeit ( 16 DPO) zu erstellen, die in die Gesamtnoten der Diplom-Vorprüfung oder der Diplomprüfung entsprechend 12,4 und 21,2 DPO einbezogen werden. 8 Aufbau- und Ergänzungsstudien Das Diplom in Katholischer Theologie ist Voraussetzung für ein weiterführendes Aufbaustudium in den Fächergruppen Biblische Theologie, Historische Theologie, Systematische Theologie oder Praktische Theologie. Das Aufbaustudium umfaßt vier Semester und kann mit dem Lizentiat oder dem Doktorat in Katholischer Theologie abgeschlossen werden. 9 Studienberatung Für die Studienberatung in den philosophischen und den theologischen Fächern sind zwei vom Rektor ernannte Fachdozenten verantwortlich. 10 Inkrafttreten Diese Studienordnung wurde auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Katholische Theologie in der überarbeiteten Fassung vom 15.12.1995 erstellt und vom Hochschulrat in seiner Sitzung am 3.5.1996 bestätigt. Sie tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

Anhang zur Studienordnung für den Diplomstudiengang Katholische Theologie Studienverlaufsmodell: Lehrveranstaltungen mit Semesterwochenstunden Frankfurt, den 18. Oktober 1996 (Prof. Dr. Michael Sievernich SJ) Rektor