AUSBILDEN JETZT(WIEDER)ANFANGEN! DerNutzenderAusbildungistletztlichnichtnurhöheralsdieunvermeidlichen Ausbildungskosten.AusbildungsbetriebehabenaucheineganzeReihevonVorteilengegenüber Betrieben,dieaufAusbildungverzichten: Siesindwettbewerbsfähiger,weilsiequalifizierte,flexibleundmotivierteMitarbeiter entsprechenddembetrieblichenbedarfausbilden. SiesparenGeldbeiderPersonalbeschaffung. SielernendiekommendenMitarbeitergutkennen,siehabeneingeringeres FehlbesetzungsrisikoundniedrigereEinarbeitungskosten. SieerhöhenihrAnsehenaufdemArbeitsmarktundbeidenKunden,weilsiesichander wichtigengesellschaftlichenaufgabeaktivbeteiligen,diejungegenerationgut auszubildenundihreinengelungenenstartindasberufslebenermöglichen. Essprichtalsosehrvieldafür,erstmaligoderwiedermitderAusbildungzubeginnen.Welche VoraussetzungenmusseinAusbildungsbetrieberfüllen?WelcherechtlichenVorschriftensindzu beachten? ImFolgendenlistenwirdiewesentlichenPunkteauf,wobeiderwichtigsteBerufdes Einzelhandels,der/dieKaufmann/KauffrauimEinzelhandel,zuGrundegelegtwird.Die EinzelhandelsverbändeberatenpotentielleAusbildungsbetriebeebensowiedieIndustrie und Handelskammern,dieu.a.dieAusbildungseignungdesBetriebesfeststellen,die AusbildungsverträgeindasVerzeichnisderBerufsausbildungsverhältnisseeintragen,die DurchführungderAusbildungüberwachenundschließlichdiePrüfungenabnehmen.Das ArbeitsamtvermitteltLehrstellenbewerber. DieneueAusbildungsstrukturimÜberblick Pflichtqualifikationen(ca.21Monate,ZwischenprüfungzuBeginndes2. Ausbildungsjahres) VierWahlqualifikationseinheiten,jeca.3Monate(einewählen) BeiVerkäufervertrag:Abschlußprüfungnach2Jahren PflichtqualifikationEinzelhandelsprozesse(ca.3Monate) 8Wahlqualifikationseinheiten,jeca.3Monate(3wählen) BeiVertragKaufmann/KauffrauimEinzelhandel:Abschlußprüfungnach3Jahren
NEUEAUSBILDUNGSBERUFEIMÜBERBLICK DieneueAusbildungskonzeption:ZweiBerufe 1.Verkäufer/Verkäuferin(2Jahre) Pflichtqualifikationseinheiten 1.DerAusbildungsbetrieb 2.InformationundKommunikation 3.Warensortiment 4.GrundlagenvonBeratungundVerkauf 5.ServicebereichKasse 6.Marketinggrundlagen 7.Warenwirtschaft 8.GrundlagendesRechnungswesen Wahlpflichtqualifikationseinheiten(1aus4) 1.Warenannahmeund lagerung 2.Kasse 3.BeratungundVerkauf 4.Marketing 2.Kaufmann/KauffrauimEinzelhandel(3Jahre) Pflichtqualifikationen(wieVerkäufer) DerAusbildungsbetrieb, InformationundKommunikation, Warensortiment,Grundlagenvon BeratungundVerkauf, ServicebereichKasse, Marketinggrundlagen, Warenwirtschaft,Grundlagendes Rechnungswesen Wahlqualifikationen(I) (wieverkäufer) Warenannahme, lagerung,kasse, BeratungundVerkaufoderMarketing
Wahlqualifikationen(II) (Auswahl:1aus1 3,insgesamt3) Pflicht:Einzelhandelsprozesse 1.Beratung,WareundVerkauf 2.BeschaffungsorientierteWarenwirtschaft 3.WarenwirtschaftlicheAnalyse 4.KaufmännischeSteuerungundKontrolle 5.Marketing 6.IT Anwendungen 7.Personal 8.GrundlagenunternehmerischerSelbstständigkeit EIGNUNGDESBETRIEBESALSAUSBILDUNGSSTÄTTE MöglichkeitzurVermittlungderinderAusbildungsverordnunggefordertenFertigkeiten undkenntnisse(qualifikationen).istdiesteilweisenichtmöglich,könnenergänzende MaßnahmenaußerhalbderAusbildungsstätte,z.B.ineinerBildungseinrichtungdes EHV,diesenMangelheilen. DieZahlderAuszubildendenmussineinemangemessenenVerhältniszurZahlder Fachkräftestehen(z.B.1 2Fachkräfteund1Auszubildenderoder6 8Fachkräfteund3 Auszubildende) ANFORDERUNGENANDENAUSBILDER PersönlicheEignung(keineeinschlägigeVorstrafen) FachlicheEignung AbschlussprüfungineinerdemAusbildungsberufentsprechendenFachrichtung(z.B. Kaufmann/KauffrauimEinzelhandelodereinemverwandtenBeruf)undca.2Jahre Berufspraxis.Laut DIHT RechtsratgeberfürBerufsbildung wirdeinverwandterberuf vorallemdannanzunehmensein,wenndieabschlussprüfungdesausbildersmindestens zweidritteldeszuvermittelndenundzuprüfendenausbildungsinhaltesabgedeckt) ZuerkennungderfachlichenEignungfürdieBerufsausbildunggemäß 30.6BBiGauf GrundlangjährigerBerufserfahrung(1,5fachederLehrzeit)beimRegierungspräsidium. DerAntragwirdüberdieIHKgestellt. Nachweisdererforderlichenberufs undarbeitspädagogischenkenntnissefürdender IHKzubenennendenverantwortlichenAusbilder(gemäßAusbildereignungsverordnung AEVO).FürAusbilder,dieabdem01.08.2009zumerstenMalausbilden,istdieAEVO wiederzwingenderforderlich.
BEWERBER WegederBewerbersuche(Beispiele) NennungbeimEinzelhandelsverbandoderIHK MeldungdesAusbildungsplatzesbeimArbeitsamt AuswahlausInitiativbewerbungen StellenanzeigeninderörtlichenTagespresse AnsprachevonMitarbeitern TeilnahmeanBerufsorientierungstagen BeiBewerberauswahlbeachten schriftlicheunterlagen(bewerbungsschreiben,lebenslauf,zeugnisse,passfoto) PersönlicherEindrucknachumfassendemVorstellungsgespräch(Eignung,Interessefür denberuf,fähigkeiten,berufswunsch,schulbildung) ÄrztlicheBescheinigung(lautJArbSchG) BeiJugendlichenisteinärztlichesEignungszeugniserforderlich EineärztlicheNachuntersuchungistinnerhalbeinesJahreserforderlich. BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG DieIHKstelltaufAnforderungFormularsätzezurVerfügungbzw.Downloadvon InternetseiteIHK. VorBeginnderAusbildungdenAusbildungsvertragabschließenundfrühzeitigandieIHK schicken.beijugendlichenistdiezustimmungdesgesetzlichenvertretersnotwendig. DieProbezeitbeträgtmindestenseinenundhöchstensvierMonate. DieDauerderAusbildungbeträgtzweibzw.dreiJahre. DieAusbildungsdauerkannvonBeginnanaufGrundentsprechenderVorleistungen verkürztwerdenbeiabiturienten(umeinjahr)undbeirealschulabsolventen(umein halbesjahr). DieAusbildungbeginntaufGrundentsprechenderAnrechnungsverordnungendirektim zweitenlehrijahr,wennderbewerbervorherdasschulischeberufsgrundbildungsjahr odereinezweijährigeberufsfachschuleerfolgreichbesuchthat(nurindenalten Ländern). WöchentlicheArbeitszeit:BeiJugendlichensinddieBestimmungendes Jugendarbeitsschutzgesetzes(JArbSchG)zubeachten(vorallemBeschäftigungnuran5 TagendieWoche,wobeidiebeidenRuhetagenachMöglichkeitaufeinanderfolgen sollen,undnichtmehrals8stundentäglich;mindestenszweisamstageimmonatsollen beschäftigungsfreibleiben).dieausbildungszeitimbetrieberrechnetsichvon40 WochenstundenJArbSchGabzüglichderBerufsschulstundens.a.Merkblatt Jugendarbeitsschutzgesetz.BeitarifgebundenenArbeitsgeberngiltgrundsätzlichdie tarifvertraglichgeregeltearbeitszeit(derzeitindenaltenländern,37,5stunden).bei FragenerhaltenSieAntwortenvonIhremEinzelhandelsverband. Urlaub:DerjährlicheMindesturlaubfürJugendlichebeträgtgemäß 19Abs.2JArbSchG: mindestens30werktage,wennderjugendlichezubeginndeskalenderjahresnoch nicht16jahrealtist mindestens27werktage,wennderjugendlichezubeginndeskalenderjahresnoch
nicht17jahrealtist mindestens25werktage,wennderjugendlichezubeginndeskalenderjahresnoch nicht18jahrealtist mindestens24werktage,wennderazubivolljährigist LautTarifvertragistdasAlterbeiBeginndesKalenderjahresmaßgebend.DerUrlaub beträgtjekalenderjahr nachvollendetem20.lebensjahr32 nachvollendetem25.lebensjahr34 nachvollendetem30.lebensjahr36werktage. BERUFSSCHULE AuszubildendeunterliegenderBerufsschulpflichtfürdieDauerdergesamtenAusbildung (ggf.abweichendeländerregelungenindenschulgesetzenbeachten). DieAnmeldungzurBerufsschuleerfolgtunmittelbarnachVertragsabschlußdurchden Betrieb. DerArbeitgeberhatdenAuszubildendenfürdenBerufsschulbesuchfreizustellen.Ein BerufsschultaginderWochemitmehrals5Unterrichtsstundenzuje45Minutenistbei JugendlichenlautJArbSchGmit8StundenaufdiegesetzlicheHöchstarbeitszeitvon40 Wochenstundenanzurechnen.DieStundeneinesweiterenBerufsschultagessindnurmit dertatsächlichenunterrichtszeiteinschließlichderpausenanzurechnen.während JugendlicheaneinemderbeidenBerufsschultagemitmehrals5Unterrichtsstunden nichtmehrzurausbildungindenbetriebkommenmüssen,istfürvolljährige Auszubildendeseitdem01.03.1997festgelegt,dasssienachdemBerufsschulunterricht dieausbildungimbetriebfortsetzenmüssen;auchbrauchennurdietatsächlichen Unterrichtszeiten(ohnediePausen)aufdieArbeitszeitangerechnetzuwerden. DiezeitlicheOrganisationdesUnterrichtswirdvonderBerufsschulefestgelegt.Vielfach nehmendieschulenaufdiebelangederbetrieberücksicht,wenneszumbeispielum diefestlegungderwochentageoderauchdenunterrichtindervorweihnachtszeitgeht. WennesProblememitderSchulegibt,unterstütztSiederEinzelhandelsverband. ÜberprüfungdesLernerfolges ÜberprüfungdesBerichtsheftes,dasderAuszubildendewährendderbetrieblichen Ausbildungszeitführt GesprächemitdemAuszubildenden RegelmäßigeKontaktezurBerufsschule,ErfahrungsaustauschmitdemBerufsschullehrer ÜberprüfungvonTests,SchularbeitenundZeugnissenderBerufsschule
PRÜFUNGENUNDZEUGNISSE ImAusbildungsberufVerkäufer/ infindetfindetvordemprüfungsausschussderihk eineobligatorischezwischenprüfungstatt.beidemkaufmann /Kauffrauim Einzelhandelgibtesab2010diegestrecktePrüfung,d.h.dieAzubiswerdeninzwei auseinanderfallendenteilenendedes2.undendedes3.ausbildungsjahresgeprüft. GegenEndedervertraglichenAusbildungszeitwirdzunächstderschriftlicheund anschließendderpraktischeteilderabschlussprüfungbeiderihkstatt;terminewerden vonderihkfestgesetzt. WirddieAbschlussprüfungnichtbestanden,sokannsiezweimalwiederholtwerden;das AusbildungsverhältnisverlängertsichaufVerlangendesAuszubildendenbiszur nächstmöglichenwiederholungsprüfung,höchstensumeinjahr. BeiBeendigungderAusbildunghatderBetriebdemAuszubildendeneineinfachesoder qualifizierteszeugnisauszustellen.beifragenerhaltensieantwortenvonihrem Einzelhandelsverband. DarüberhinausvergibtauchdieBerufsschuleeinZeugnisüberdieLeistungenwährend desberufsschulunterrichts. ABSCHLUSSDERAUSBILDUNGUNDWEITERARBEIT DasAusbildungsverhältnisendetspätestensmitdemAblaufderAusbildungszeit,meist jedochmitbestehenderabschlussprüfung.dertagdesbestehensistdertag,andem dasbestehenderprüfungdurchdenprüfungsausschussfestgestelltwird. BeiWeiterbeschäftigungimAnschlussandasAusbildungsverhältnis,ohnedasshierüber ausdrücklichetwasvereinbartwordenist,gilteinarbeitsverhältnisaufunbestimmtezeit alsbegründet. SpätestensdreiMonatevordemvertraglichenAusbildungsendesollensichArbeitgeber undauszubildenderüberdiefortsetzungoderbeendigungdes Beschäftigungsverhältnisseserklären.DerAuszubildendekannsichlaut BerufsbildungsgesetznurinnerhalbderletztendreiMonatedes Ausbildungsverhältnissesdazuverpflichten,einunbefristetesArbeitsverhältnis einzugehen. BeiFragenerhaltenSieAntwortenvonIhremEinzelhandelsverband.
Unterlagen ZuBeginnderBerufsausbildunghatder/dieAuszubildendedemAusbildungsbetriebvorzulegen: Lohnsteuerkarte Sozialversicherungsnachweis/Versicherungsnachweisheft MitgliedsbescheinigungderKrankenkasse gegebenenfallsaufenthalts /ArbeitserlaubnisfürausländischeAuszubildende WährendderAusbildung sindvomausbildendenwievomauszubildendeneinigegrundlegendeverpflichtungenzu erfüllen.darüberhinaussindeinigearbeits undausbildungsrechtlicheregelneinzuhalten. PflichtendesAuszubildenden Der/dieAuszubildendeistverpflichtet,dieFertigkeiten,KenntnisseundFähigkeitenseines/ihres Berufeszuerwerben.ImeigenenInteresseliegen: sorgfältigesarbeiten, TeilnahmeanAusbildungsmaßnahmenundamBerufsschulunterricht, dasführenvonschriftlichenausbildungsnachweisen, BefolgenvonWeisungen, BeachtenderfürdieFirmageltendenOrdnungsowie sorgfältigesumgehenmitmaschinenundeinrichtungen. SelbstverständlichdürfenBetriebs undgeschäftsgeheimnissenichtweitergegebenwerden! PflichtendesAusbildenden DerAusbildendeistverpflichtet,dem/derAuszubildendenalleFertigkeiten,Kenntnisseund Fähigkeitenzuvermitteln,diezumErreichendesAusbildungszielesnotwendigsind: AllezurbetrieblichenAusbildungerforderlichenAusbildungsmittelmüssendem/der AuszubildendenkostenloszurVerfügunggestelltwerden. Fernermussder/dieAusbilder/ inden/dieauszubildende/nzurteilnahmeam Berufsschulunterrichtanhaltenundihn/siefürdieTeilnahmean Ausbildungsmaßnahmenfreistellen. DerAusbildendeistverpflichtet,dieschriftlichenAusbildungsnachweiseregelmäßigund zeitnahzukontrollierenundabzuzeichnen. DerAusbildendehatden/dieAuszubildende/nzudenPrüfungenfreizustellen. Schließlichistdem/derAuszubildendenamEndederAusbildungszeiteinZeugnis auszustellen.