Aktualisierte Berechnungsgrundlagen. Freiwillige Vereinbarungen 2016

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Transkript:

Aktualisierte Berechnungsgrundlagen Freiwillige Vereinbarungen 2016 Oldenburg, 05.10.2016 0

Inhalt 4. Berechnungsgrundsätze der Förderbeträge für die Maßnahmen zum Wasserschutz... 2 5 Maßnahmenübersicht... 4 6 Maßnahmenbeschreibung und Förderbeträge... 5 6.1 I.A) Zeitliche Beschränkung der Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern (max. 13 /ha)... 5 6.2 I.B) Verzicht auf die Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern (max. 584 /ha)... 7 6.3 I.C) Gewässerschonende Gülleausbringung (max. 66 /ha)... 11 6.4 I.D) Wirtschaftsdünger- und Bodenuntersuchungen (max. 87 je Analyse)... 13 6.5 I.E) Aktive Begrünung (max. 249 /ha)... 15 6.6 I.F) Gewässerschonende Fruchtfolgegestaltung (I.F1: max. 588 /ha; I.F2: max. 1.185 /ha).... 20 6.7 I.G) Extensive Bewirtschaftung von Grünland (max. 377 /ha)... 22 6.8 I.H) Umbruchlose Grünlanderneuerung (max. 97 /ha)... 24 6.9 I.I) Reduzierte N-Düngung (max. 280 /ha)... 26 6.10 I.J) Reduzierte Bodenbearbeitung (max. 104 /ha)... 28 6.11 I.K) Einsatz stabilisierter N-Dünger/ Cultan-Verfahren (max. 92 /ha)... 30 6.12 I.L) Grundwasserschonender Pflanzenschutz (max. 64 /ha)... 32 6.13 II) Umwandlung von Acker in extensives Grünland/ extensives Feldgras (max. 773 /ha).. 34 6.14 III) Grundwasserschonende Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen mit erfolgsorientierter Ausgleichszahlung (max. 589 /ha)... 36 1

Berechnungsgrundlagen Freiwillige Vereinbarungen 2016 (auf Grundlage aktueller Richtwertdeckungsbeiträge 2015) Auf Grundlage des aktuellen Maßnahmenkataloges für Freiwillige Vereinbarungen in für den Gewässerschutz sensiblen Gebieten, insbesondere in Trinkwassergewinnungsgebieten und den Ausführungsbestimmungen und Anweisungen zum Verfahren (Niedersächsisches Umweltministerium, Hannover im September 2015) (http://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/108393), im Jahr 2016 durch die EU- Kommission notifiziert, wurden die Kostenansätze für die jeweiligen Maßnahmen unter Berücksichtigung der notifizierten Berechnungsgrundsätze aktualisiert. Dazu wurden unter anderem die Daten aus den Richtwertdeckungsbeiträgen 2015 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen herangezogen. Den Berechnungsbeispielen sind die Erläuterungen aus o.g. Ausführungsbestimmungen (s. Link des MU) zum besseren Verständnis sowie eine Übersicht der Maßnahmen vorangestellt. Nachfolgend wurden nur die Berechnungsgrundlage in Bezug auf die landwirtschaftlichen Freiwilligen Vereinbarungen aktualisiert. Die Berechnungsgrundlagen der waldbaulichen Maßnahmen sind unter dem o.g. Link abzurufen. 4. Berechnungsgrundsätze der Förderbeträge für die Maßnahmen zum Wasserschutz Die im Anhang aufgeführten Berechnungsgrundsätze sind bei der Berechnung der Ausgleichsleistungen für Freiwillige Vereinbarungen, die ab dem 10.06.2016 in Kooperationen für das Jahr 2016 vereinbart werden, zugrunde zu legen. Von den in den Berechnungsbeispielen genannten Standardwerten abweichende Daten für Erträge und Faktorkosten können Verwendung finden, wenn dies nachvollziehbar begründet wird. Die Angemessenheit abweichender Ertragsdaten bzw. abweichender Faktorkosten und abweichender Wirtschaftsdüngermengen ist durch objektive Tatbestände zu belegen. Als Beleg für abweichende Ertragsdaten kommen mindestens für drei Erntejahre zu mittelnde Ergebnisse der amtlichen Ernteschätzung oder vor Ort gewonnene Feldversuchsergebnisse in Frage. Die Faktorkosten sind ertragsabhängig und den von der landwirtschaftlichen Fachbehörde veröffentlichten jeweils aktuellen Berechnungsgrundlagen für Ausgleichszahlungen entsprechend zu berücksichtigen. Die auf der Basis der nachfolgenden Berechnungsgrundlagen anzuwendenden Ausgleichsleistungen sind in den örtlichen Kooperationen abzustimmen und verbindlich für das jeweilige Kooperationsgebiet anzuwenden. 2

Die Beihilfen werden begrenzt auf die im Anhang der VO (EU) Nr. 1305/2013 genannten Höchstsätze. In begründeten Ausnahmen kann davon abgewichen werden, wenn die wirtschaftlichen Nachteile nach Berechnungen der Fachbehörde (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) über den dort genannten Beträgen liegen. Für die im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen vereinbarten jährlichen Ausgleichsleistungen, die die Höchstbeträge im Anhang der VO (EU) Nr. 1305/2013 überschreiten, sind in den Berechnungsgrundlagen des Maßnahmenkataloges Erläuterungen aufgeführt. (Zitat aus dem Maßnahmenkatalog für Freiwillige Vereinbarungen in für den Gewässerschutz sensiblen Gebieten, insbesondere in Trinkwassergewinnungsgebieten, MU 2016.) 3

5 Maßnahmenübersicht Folgende freiwillige Vereinbarungen können im Bereich Landwirtschaft unter Berücksichtigung der aufgeführten Maßnahmenbeschreibungen und Berechnungsgrundlagen abgeschlossen werden: I.A I.B I.C I.D I.E I.F I.G I.H I.I I.J I.K I.L II III Zeitliche Beschränkung der Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern Verzicht auf den Einsatz von tierischen Wirtschaftsdüngern Gewässerschonende Gülleausbringung Wirtschaftsdünger- und Bodenuntersuchungen Aktive Begrünung Gewässerschonende Fruchtfolgegestaltung Extensive Bewirtschaftung von Grünland Umbruchlose Grünlanderneuerung Reduzierte N-Düngung Reduzierte Bodenbearbeitung Einsatz stabilisierter N-Dünger/ Cultan-Verfahren Gewässerschonender Pflanzenschutz Umwandlung von Acker in extensives Grünland/ extensives Feldgras Grundwasserschonende Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen mit erfolgsorientierter Ausgleichszahlung 4

6 Maßnahmenbeschreibung und Förderbeträge 6.1 I.A) Zeitliche Beschränkung der Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern (max. 13 /ha) Fachliche Begründung: Ziel der Vereinbarung ist eine (zeitlich) pflanzenbedarfsgerechte Düngung mit dem Schwerpunkt der Minimierung der Gewässerbelastung mit Nitrat oder Phosphat. Die Regelungen können eine Einschränkung gegenüber der durch die Düngeverordnung definierten ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung im Bereich der organischen Düngung zur Folge haben. Damit wird der erforderliche weitergehende Gewässerschutz z. B. in Trinkwassergewinnungsgebieten zur Minimierung des Stoffeintrages berücksichtigt. Die für den Gewässerschutz notwendigen zeitlichen Beschränkungen der Ausbringung sind unter Berücksichtigung der Boden- und Klimaverhältnisse gebietsspezifisch zu definieren. Voraussetzungen für die Förderung, Mindestanforderungen: Verzicht auf die Ausbringung von gebietsspezifisch zu definierenden tierischen Wirtschaftsdüngern sowie Silosickersaft in gebietsspezifisch zu definierenden Zeiträumen. Führen einer Schlagkartei bzw. eines Weidetagebuches. Jährliche Förderung je Hektar: bis max. 13 /ha Berechnungsgrundlage Vorbemerkung: Die Festlegung von Sperrzeiten für die Ausbringung tierischer Wirtschaftsdünger, die über die Sperrfristen der Düngeverordnung hinausgehen, können in Einzelfällen zusätzliche Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger erforderlich machen. Im folgenden Berechnungsbeispiel wird eine Verlängerung der Sperrfrist bis zum 01. März eines Jahres unterstellt. 5

Kostenberechnung zu den einzelnen Punkten: Beispiel zur Ermittlung der zusätzlichen Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger im Betrieb aufgrund einer Verlängerung der Sperrfrist. Hinweis: Ein totales Ausbringsungsverbot findet in diesem Beispiel keine Berücksichtigung. Nutzung Anteil (%) Grünland, Ackergras 35 Wintergetreide 30 Sommergetreide 4 Mais 20 Kartoffeln, Rüben - Winterraps 3 Leguminosen 2 Brache 6 Sonstige - Summe 100 Zusätzlicher Lagerraumbedarf (Monate) Zusätzlicher Lagerraumbedarf nach Fruchtfolgeanteilen (Monaten) 1 0,35 1 0,3 0,5 0,02 - - - - 1 0,03 0,5 0,01 - - - - 0,71 Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs an flüssigen Wirtschaftsdüngern aufgrund notwendiger baulicher Maßnahmen (beispielhaft) ist die betriebsspezifische Ermittlung des erfoderlichen Lagerraums notwendig. Annahme: 123m 3 Mehrbedarf an zusätzlicher Lagerungskapazität Investitionsvolumen: 9.943,40 (123 m³ à 80,84 /m³ (*)) Jährliche Kosten (20 J. Abschreibung; 4 % Zins, WF= 0,0736) Unterhaltung und Versicherung (1,5 %/ Jahr) Jährliche Gesamtkosten zusätzlichen Lagerraumes davon jährliche Kosten Unterhaltung und Versicherung * Angaben FB Energie, Bauen, Technik der LWK Niedersachsen, Februar 2016 Güllebehälter mit Abdeckung (Zeltdach) 1.500 m³, Beton, durchschnittliche Baukosten 731,83 / Jahr 149,15 / Jahr 880,99 / Jahr 7,16 / Jahr/ m 3 Annahme: 30 m 3 /ha landwirtschaftlicher Fläche pro Jahr / 12 Monate = 2,50 m 3 /ha landwirtschaftlicher Fläche pro Monat 1,21 / Jahr/ m 3 2,50 m 3 /ha landwirtschaftlicher Fläche pro Monat x 0,71 Monate zusätzlicher Lagerraumbedarf = 1,775 m 3 / ha landwirtschaftlicher Fläche 1,775 m 3 /ha landwirtschaftlicher Fläche x 7,16 /m 3 Lagerraum/ Jahr = 12,71 /ha landwirtschaftlicher Fläche pro Jahr als Ausgleich Ausgleichsbetrag: 12,71 /ha Quellen: Richtw ert-deckungsbeiträge 2015 der Landw irtschaftskammer Niedersachsen KTBL Betriebsplanung Landw irtschaft 2014/15 Fachliche Vorgaben für freiw illige Vereinbarungen 2016 6

6.2 I.B) Verzicht auf die Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern (max. 584 /ha) Fachliche Begründung: Im Nahbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen (engere Schutzzone) sind pathogene Belastungen infolge der Ausbringung von organischen Düngern, die coliforme Bakterien und andere Keime in großer Dichte enthalten können, zu vermeiden. In anderen gebietsspezifisch zu definierenden sensiblen Bereichen kann der Verzicht auf die Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern aus Gewässerschutzsicht sinnvoll sein, um Stoffeinträge in Gewässer zu vermeiden. Voraussetzungen für die Förderung, Mindestanforderungen: Ganzjähriger Verzicht auf die Ausbringung von gebietsspezifisch zu definierenden tierischen Wirtschaftsdüngern sowie Silosickersaft. Führen einer Schlagkartei bzw. eines Weidetagebuches. Jährliche Förderung je Hektar: bis max. 584 /ha Berechnungsgrundlage Vorbemerkung: Kostenberechnung bei entstehendem Überschuss an Wirtschaftsdüngern im Betrieb: "Vergleichssituation: Fruchtfolge (20 ha Mais, 20 ha Winterroggen, 20 ha Wintergerste, 5 ha Grünland); Durchschnittliche Gülleausbringung: 27,22 m³/ha/jahr Mischgülle; Bodenart: Sandboden, Versorgungsstufe D; Viehbestand: 55 Mastbullen, 760 Schweinemastplätze" 7

Regionen/ Wasserschutzgebiete mit mittlerer Viehdichte oder Betriebe mit mittel intensiver Viehhaltung: Es wird davon ausgegangen, dass der Betrieb die Wirtschaftsdünger überbetrieblich verwerten muss. Annahme: 27,22 m 3 /ha (sh. Vorbemerkung zur I.B) /ha entgangener Nährstoffwert 261,25 eingesparte Kosten der Gülleausbringung bei 2km Stall-Feld- Entfernung -103,03 zusätzliche Transportkosten für drei zusätzliche Fahrtkilometer 40,40 zusätzliche Mineraldüngerausbringung 13,21 Ausgleichsbetrag in /ha 211,82 Quelle: Richtw ertdeckungsbeiträge 2015 der Landw irtschaftskammer Niedersachsen Regionen/ Wasserschutzgebiete mit hoher Viehdichte bzw. Betriebe mit einer intensiven Viehhaltung: Es wird davon ausgegangen, dass der Betrieb die anfallenden Wirtschaftsdünger überbetrieblich verwerten muss. 8

Kostenberechnung bei entstehendem Überschuss an Wirtschaftsdüngern im Betrieb: Annahme: 27,22 m 3 Wirtschaftsdünger Kosten für - Mineraldüngerersatzwert 2) - Gebühr Güllebörse 1) - Mineraldüngerausbringung (Vollkosten) eingesparte Kosten für die Wirtschaftsdüngerausbringung 3) Gesamtkosten inkl. Lohnanspruch Ausgleichsbetrag: Kosten 261,25 /ha 404,90 /ha 13,21 /ha 103,03 /ha 576,32 /ha 576,32 /ha 1) 2) 3) Maschinenring Nordw est: Lohnanspruch: 9,60 /m 3 Mineraldüngerersatzw ert x 27,22 m 3 /ha/jahr auzubringende Mischgülle 27,22 m 3 /ha/jahr Mischgülle x 3,79 /m 3 Vollkosten für die Gülleausbringung 14,88 EUR/m3 (brutto) 18,50 EUR/AKh Berechnung der Kosten der Mineraldüngerausbringung (Dünger am Lager in Streuer füllen; 2km Hof-Feld-Entfernung; Schleuderstreuer 27 m Arbeitsbreite und 6 m³ Fassungsvermögen; 6 dt/ha Ausbringungsmenge) variable Kosten 1. Schleuderstreuer 0,11 Sh/ha 0,30 1,52 /ha Vollkosten 2. Allradschlepper, 67 kw 17,49 EUR/Sh 25,44 EUR/Sh /ha 1,87 2,71 3. Lohnanspruch 18,50 EUR/AKh 2,37 2,37 Summe bei einem Arbeitsgang 4,53 6,60 Summe bei zwei Arbeitsgängen 9,06 13,21 Berechnung der Kosten der Gülleausbringung (5 ha Parzellen bei 2 km Stall(Güllelager)-Feld-Entfernung) variable Kosten Vollkosten /m 3 /m 3 1. Vakuumtankwagen 20 m 3 /ha 0,48 0,88 2. Allradschlepper, 138 kw 0,71 AKh/ha 29,88 49,34 mittlere Fahrgeschwindigkeit 1,28 2,11 3. Lohnanspruch 18,50 /AKh 0,79 0,79 Summe 2,55 3,79 9

Berechnung des Mineraldüngerersatzwertes einer Mischgülle in /m³ bei gegebenem Tierbestand Gülle-anfall/Platz¹) Anfall Gülle ges. [kg] [kg/m³] Tierart Anzahl m 3 m³ N P 2 O 5 K 2 O MgO N P 2 O 5 K 2 O MgO Mastbullen 700 kg Endgew. (FV. -Bullen); 80-700 kg, 10% TS 55 7,3 402 1.156 883 2.168 402 2,88 2,20 5,40 1 Mastschwein; 800 g TZ, 240 kg Zuwachs/Jahr; Gülle: 50% MS-Gülle Durchschnitt und 50% MS-Gülle Durchschnitt RAM 760 1,8 1.368 4.473 4.514 5.130 1.642 3,27 3,30 3,75 1,2 Summe - - 1770 5.630 5.398 7.298 2.043 Durchschnitt - - - - 3,18 3,05 4,12 1,15 Mineraldüngerersatzwert ( /kg Nährstoff) 1 0,97 0,88 0,45 1,70 Mineraldüngerersatzwert 9,60 /m³ 3,09 2,68 1,86 1,97 1) Vgl. Orientierungsdaten im Blaubuch 2) Vgl. Orientierungsdaten im Blaubuch (N-Anrechnung: 60% Mastschweinegülle bzw. 60 % Rindergülle) 1) Mineraldüngerpreise vgl. Richtwert-Deckungsbeiträge der Landwirtschaftskammer Niedersachsen 2015, S. 11, Stickstoffbewertung mit "Harnstoff-Preis" Anrechenbare Nährstoffe gesamt²) Nährstoffgehalt der Gülle (netto) Quellen: Richtwert-Deckungsbeiträge 2015 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen KTBL Betriebsplanung Landwirtschaft 2014/15 Fachliche Vorgaben für freiwillige Vereinbarungen 2016 Nährstoffgehalte organischer Dünger, Stand 29.11.2013, www.lwk-niedersachsen.de, webcode 01008505 10

6.3 I.C) Gewässerschonende Gülleausbringung (max. 66 /ha) Fachliche Begründung: Bei der Gülleausbringung mit Schleppschuhverteilern und Injektoren wird die Gülle streifenförmig direkt auf den Boden bzw. in den Boden abgelegt. Insofern gewährleisten diese Verteiltechniken nicht nur eine gewässerschonende und emissionsarme Ausbringung, sondern auch eine hohe Verteilgenauigkeit. Damit tragen sie auch zur Vermeidung von Direkteinträgen in Oberflächengewässer bei. Voraussetzungen für die Förderung, Mindestanforderungen: Ausbringung von Gülle in gebietsspezifisch zu definierenden Zeiträumen, auf Ackerland frühestens ab dem 01.02. und spätestens zum 15. Juli. Aufbringung mit Schleppschuhverteilern bzw. Injektoren bis max. 30 m³/ha bzw. bis zu einer zu definierenden maximalen Gesamt-N-Gabe Führen einer Schlagkartei bzw. eines Weidetagebuches. Jährliche Förderung je Hektar: bis max. 66 /ha Berechnungsgrundlage Vorbemerkung: Die Ausbringung mit grundwasserschonender Verteiltechnik kann mittels folgender Geräte erfolgen: 1. Gülleausbringung mit Schleppschuhverteilern 2. Gülleausbringung durch Injektion Die dadurch entstehenden Mehrkosten gegenüber der Ausbringung mit einfacher Technik sind auszugleichen. 11

Gerät Anschaf- Nutzung Abschrei- jährliche zusätzliche zusätz- Mehrfungs- Gesamtkosten nach bungs- Festkosten variable licher kosten bei preis * Leistung* schwelle* Kosten Zeitbedarf Schlepper 30 (t)m 3 /ha (t)m 3 (t)m 3 /Jahr /(t)m 3 /(t)m 3 Sh/(t)m 3 * /(t)m 3 * /(t)m 3 /ha Schleppschuhverteiler, 6 m 30.345 150.000 15.000 3.641 0,24 0,10 0,007 0,81 1,16 34,73 Gülleausbringung durch Injektion, 6 m 31.535 150.000 15.000 3.784 0,25 0,10 0,016 1,52 1,87 56,24 36,35 /Sh und zusätzlich 18,50 /AKh für Lohnanspruch sowie bei Gülletechnik ein um 20 kw höherer Leistungsbedarf á 0,36 EUR/kW/h für 0,06 Sh/m 3 bei Schleppschuhverteiler 30 kw höherer Leistungsbedarf á 0,36 EUR/kW/h für 0,06 Sh/m 4 bei Gülleausbringung durch Injektion Quellen: KTBL Betriebsplanung Landwirtschaft 2014/15 Richtwertdeckungsbeiträge 2015, LWK Niedersachsen Fachliche Vorgaben für freiwillige Vereinbarungen 2016 12

6.4 I.D) Wirtschaftsdünger- und Bodenuntersuchungen (max. 87 je Analyse) Fachliche Begründung: Die Nährstoffgehalte tierischer Wirtschaftsdünger weisen in Abhängigkeit von der Tierart, der Fütterung, Haltung und Lagerung eine erhebliche Varianz auf. Zudem können diese auch durch unterschiedlich starke Einstreu oder Absetzprozesse starke Schwankungen aufweisen. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis werden i.d.r. Schnelltestergebnisse oder Faustzahlen zugrunde gelegt. Eine Bemessung der Wirtschaftsdüngergaben in für den Gewässerschutz sensiblen Gebieten sollte auf regelmäßige Vollanalysen gestützt werden, die auch über den organisch gebundenen Stickstoff Aufschluss geben. Für die Bemessung der N-Düngung ist die richtige Einschätzung des im Boden vorhandenen mineralischen Stickstoffs insbesondere bei intensiver organischer Düngung sehr wichtig. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis werden i.d.r. die Werte von repräsentativen Vergleichsflächen zugrunde gelegt. Genauer ist die Bestimmung der Nmin-Werte der betreffenden Flächen. Voraussetzungen für die Förderung, Mindestanforderungen: Untersuchung von Wirtschaftsdüngern auf die Nährstoffe Stickstoff (NH 4 - und Gesamt- N), Kalium (K 2 O) und Phosphat (P 2 O 5 ) bzw. Untersuchung von Böden auf deren Gehalt an mineralischem Stickstoff (in der Regel Ammonium und Nitrat). Führen einer Schlagkartei. Förderung: bis max. 87 je Analyse Berechnungsgrundlage Vorbemerkung: Kosten für Wirtschaftsdüngeruntersuchungen und Nmin-Untersuchungen: Die Kosten können aus den Rechnungen der untersuchenden Institute abgeleitet werden. Dort werden entweder Einzeluntersuchungen oder Paketleistungen angeboten und abgerechnet. 13

Kosten für Wirtschaftsdüngeruntersuchung: Die Kosten können aus den Preisen der untersuchenden Institute abgeleitet werden. Dort werden entweder Einzeluntersuchungen oder Paketleistungen angeboten und abgerechnet. Lt. Internetrecherche auf der Homepage der Lufa (http://www.lufa-nord-west.de/) kosten: Wirtschaftsdüngeruntersuchung auf %T, ph-wert, N, NH4-N, P2O5, K20, Mg, Ca, Cu und S, o. MwSt: eigene Probenahme (pauschal), keine MwSt.: Verwaltungsgebühr, keine MwSt.: Summe incl. 19% MwSt. 47,50 Euro 18,00 Euro 2,00 Euro 76,53 Euro Kosten der Nmin-Untersuchung: Die Kosten können aus den Rechnungen der untersuchenden Institute abgeleitet werden. Dort werden entweder Einzeluntersuchungen oder Paketleistungen angeboten und abgerechnet. Lt. telefonischer Auskünfte der LUFA Nord-West kosten: Listenpreis der LUFA Nordwest für Nmin-Untersuchung (4,80 Grundgebühr und 6,40 /Schicht x 3 Schichten o. MwSt) Probenahme (zwischen 23 und 30 /Probe aus 3 Schichten; pauschal: 26 o. MwSt) Verwaltungsgebühr, keine MwSt.: Summe incl. 19% MWSt. 24,00 Euro 26,00 Euro 2,00 Euro 61,50 Euro Quelle: Lufa Nord-West, 2015 Fachliche Vorgaben für freiwillige Vereinbarungen 2016 14

6.5 I.E) Aktive Begrünung (max. 249 /ha) Fachliche Begründung: Eine möglichst ganzjährige Begrünung ist der wirksamste Schutz gegen Nitratauswaschung. Auf Ackerflächen lassen sich durch den Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten die häufig mit Nitratauswaschung verbundenen Zeiten ohne Begrünung vermeiden bzw. deutlich verkürzen. Zur Vermeidung des Aufbaus zu hoher organischer N-Reserven wird in Trinkwassergewinnungsgebieten eine in der landwirtschaftlichen Praxis wegen der günstigen Vorfruchtwirkung übliche Beimischung von Leguminosensaaten nicht befürwortet. Unter bestimmten Bedingungen, wie das Vorhandensein großer Mengen N-reicher Ernterückstände (z.b. nach der Rapsernte), kann eine gezielte Förderung der Selbstbegrünung vorteilhaft sein. Voraussetzungen für die Förderung, Mindestanforderungen: Gezielte Aussaat einer leguminosenfreien Begrünung bis zum 01.10. oder die gezielte Förderung einer Selbstbegrünung oder Pflege vorhandener Begrünungen. Im Ökologischen Landbau ist der Leguminosenanteil in den Aussaatmischungen nach den wasserwirtschaftlichen Erfordernissen zu begrenzen. Auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln ist zu verzichten, eine Startdüngung bleibt zulässig. Die maximale N-Düngung ist gebietsspezifisch zu definieren. Sie darf 30 kg NH 4 -N bzw. 60 kg Ges.-N/ha nicht überschreiten. Die Zwischenfrüchte oder Untersaaten vor Sommerungen dürfen frühestens ab dem 15. Februar eines jeden Jahres, das auf das Jahr der Aussaat oder Untersaat folgt, umgebrochen oder aktiv beseitigt werden. Der aus den Zwischenfrüchten oder Untersaaten entstandene Aufwuchs darf auch nach diesem Zeitpunkt nur mechanisch beseitigt werden. Führen einer Schlagkartei. Jährliche Förderung je Hektar: bis max. 249 /ha 15

Berechnungsgrundlage Vorbemerkung: Bei der Erstattung der Kosten sind die positiven Fruchtfolgeeffekte (Stickstoffbindung, Mehrertrag, Unkrautunterdrückung) in Abhängigkeit von der Ansaatmischung durch individuelle Berechnung ebenso zu berücksichtigen wie die Vorgaben hinsichtlich der zu verwendenden Ansaatmischungen und Mengen. Die Ermittlung der Maschinenkosten erfolgt zu Vollkosten. Folgende Verfahrensweisen sind zu unterscheiden: winterharte Zwischenfrucht und Pflugumbruch im Frühjahr o o o ungedüngt mit mineralischer Düngung mit Gülledüngung (Annahme Veredelungsregion, Gülle kostenlos ausgebracht) nicht winterharte Zwischenfrucht und Pflugumbruch im Frühjahr o o o ungedüngt mit mineralischer Düngung mit Gülledüngung (Annahme Veredelungsregion, Gülle kostenlos ausgebracht) Selbstbegrünung nach Raps oder Getreide Winterliche Begrünung durch Aussaat einer Untersaat 16

1 Winterliche Begrünung durch Ansaat einer winterharten bzw. nicht winterharten Zwischenfrucht ohne mineralische/ organische Düngung Bewirtschaftungskosten winterharte Zwischenfrucht nicht winterharte Zwischenfrucht Saatgut (0,2 dt/ha nem.resis.ölrettich á 296,93 /dt) 59,39 Saatgut (0,2 dt/ha nem.resis.gelbsenf á 246,10 /dt) 49,22 Stoppelbearbeitung der Vorfrucht mit 4,5 m-scheibenegge 35,44 35,44 Bestellkombination für die Zwischenfrucht, 3 m 52,42 52,42 Schlegeln der Zwischenfrucht mit 5,5 m-mulcher 42,11 2) Bearbeitung der Zwischenfrucht 4,5 m-scheibenegge 1) Lohnanspruch (18,50 /h) 39,40 28,83 Summe der zusätzlichen Kosten 228,75 165,91 Bewirtschaftungsvorteile: Ertragseffekte bei Folgefrucht (hier: 1,5 dt/ha á 18 /dt) 3) 4) 27,00 27,00 Summe der zusätzlichen Vorteile 27,00 27,00 Ausgleichsbetrag (zus. Kosten - Vorteile) 201,75 138,91 1) Bedarfsposition: Sollte aufgrund des Glyphosatverbots ein Mulchen zur Abtötung der Zwischenfrucht nicht ausreichen, kann eine weitere mechanische Bodenbearbeitung durch den Einsatz einer Scheibenegge inkl. des entstehenden Lohnanspruchs in Ansatz gebracht werden. Die Kosten belaufen sich auf 45,77 /ha (Ausgleichsbetrag inkl. Bedarfsposition: 247,52 /ha). 2) Bedarfsposition: Sollte die Witterung die Zwischenfrucht nicht zum Abfrieren bringen, kann das Schlegeln der nicht winterharten Zwischenfrucht inkl. des entstehenden Lohnanspruchs in Ansatz gebracht werden. Die Kosten belaufen sich dann auf insgesamt 52,68 /ha (Ausgleichsbetrag inkl. Bedarfsposition: 191,59 /ha). 3) im Mittel der Jahre wird pauschal ein geringerer Bewuchs im Gegensatz zur gedüngten Zwischenfrucht unterstellt. Deshalb werden Ertragseffekte der Folgefrucht von 1,5 dt/ha angenommen. Quelle: Richtw ert-deckungsbeiträge 2015 der Landw irtschaftskammer Niedersachsen; KTBL Betriebsplanung Landw irtschaft 2014/15; Fachliche Vorgaben für freiw illige Vereinbarungen 2016 2 Winterliche Begrünung durch Ansaat einer winterharten bzw. nicht winterharten Zwischenfrucht mit mineralischer Düngung Bewirtschaftungskosten winterharte Zwischenfrucht nicht winterharte Zwischenfrucht Saatgut (0,2 dt/ha nem.resis.ölrettich á 296,95 /dt) 59,39 Saatgut (0,2 dt/ha nem.resis.gelbsenf á 246,10 /dt) 49,22 Startdüngung Stickstoff (hier: 30 kg N/ha á 0,973 /kg) 29,18 29,18 Stoppelbearbeitung der Vorfrucht mit 4,5 m-scheibenegge 35,44 35,44 Bestellkombination für die Zwischenfrucht, 3 m 52,42 52,42 Mineraldünger streuen 4,24 4,24 Schlegeln der Zwischenfrucht mit 5,5 m-mulcher 42,11 2) Bearbeitung der Zwischenfrucht mit 4,5 m-scheibenegge 1) Lohnanspruch (18,50 /h) 41,77 31,19 Summe der zusätzlichen Kosten 264,53 201,69 Bewirtschaftungsvorteile: Ertragseffekte bei Folgefrucht (hier: 3 dt/ha á 18 /dt) 54,00 54,00 Düngekosteneinsparung N in der Folgefrucht 3) 19,46 19,46 Summe der zusätzlichen Vorteile 73,46 73,46 Ausgleichsbetrag (zus. Kosten - Vorteile) 191,07 128,23 1) Bedarfsposition: Sollte aufgrund des Glyphosatverbots ein Mulchen zur Abtötung der Zwischenfrucht nicht ausreichen, kann eine weitere mechanische Bodenbearbeitung durch den Einsatz einer Scheibenegge inkl. des entstehenden Lohnanspruchs in Ansatz gebracht werden. Die Kosten belaufen sich auf 45,77 /ha (Ausgleichsbetrag inkl. Bedarfsposition: 236,84 /ha). 2) Bedarfsposition: Sollte die Witterung die Zwischenfrucht nicht zum Abfrieren bringen, kann das Schlegeln der nicht winterharten Zwischenfrucht inkl. des entstehenden Lohnanspruchs in Ansatz gebracht werden. Die Kosten belaufen sich dann auf insgesamt 52,68 /ha (Ausgleichsbetrag inkl. Bedarfsposition: 180,91 /ha). 3) Annahme: Es werden pauschal 20 kg N/ha N-Nachlieferung gemäß Düngeempfehlung der LWK Niedersachsen unterstellt. Durch die N-Nachlieferung können in der Folgefrucht Einsparungen bei der mineralischen Düngung angenommen werden. Quelle: Richtw ert-deckungsbeiträge 2015 der Landw irtschaftskammer Niedersachsen; KTBL Betriebsplanung Landw irtschaft 2014/15; Fachliche Vorgaben für freiw illige Vereinbarungen 2016 17

3 Winterliche Begrünung durch Ansaat einer winterharten bzw. nicht winterharten Zwischenfrucht mit organischer Düngung (Annahme: Veredelungsregion, Gülle wird kostenlos ausgebracht) Bewirtschaftungskosten winterharte Zwischenfrucht nicht winterharte Zwischenfrucht Saatgut (0,2 dt/ha nem.resis.ölrettich á 296,95 /dt) 59,39 Saatgut (0,2 dt/ha nem.resis.gelbsenf á 246,10 /dt) 49,22 Startdüngung Gülle (10 m³/ha) 0,00 0,00 Stoppelbearbeitung der Vorfrucht mit 4,5 m Scheibenegge 35,44 35,44 Bestellkombination für die Zwischenfrucht, 3 m 52,42 52,42 Schlegeln der Zwischenfrucht mit 5,5 m-mulcher 42,11 2) Bearbeitung der Zwischenfrucht mit 4,5 m Scheibenegge 1) Lohnanspruch (18,50 /h) 39,40 28,83 Summe der zusätzlichen Kosten 228,75 165,91 Bewirtschaftungsvorteile: Ertragseffekte bei Folgefrucht (hier: 3 dt/ha á 18 /dt) 54,00 54,00 Düngekosteneinsparung N in der Folgefrucht 3) 19,46 19,46 Summe der zusätzlichen Vorteile 73,46 73,46 Ausgleichsbetrag (zus. Kosten - Vorteile) 155,29 92,45 1) Bedarfsposition: Sollte aufgrund des Glyphosatverbots ein Mulchen zur Abtötung der Zwischenfrucht nicht ausreichen, kann eine weitere mechanische Bodenbearbeitung durch den Einsatz einer Scheibenegge inkl. des entstehenden Lohnanspruchs in Ansatz gebracht werden. Die Kosten belaufen sich auf 45,77 /ha (Ausgleichsbetrag inkl. Bedarfsposition: 201,06 /ha). 2) Bedarfsposition: Sollte die Witterung die Zwischenfrucht nicht zum Abfrieren bringen, kann das Schlegeln der nicht winterharten Zwischenfrucht inkl. des entstehenden Lohnanspruchs in Ansatz gebracht werden. Die Kosten belaufen sich dann auf insgesamt 52,68 /ha (Ausgleichsbetrag inkl. Bedarfsposition: 145,13 /ha). 3) Annahme: Es werden pauschal 20 kg N/ha N-Nachlieferung gemäß Düngeempfehlung der LWK Niedersachsen unterstellt. Durch die N-Nachlieferung können in der Folgefrucht Einsparungen bei der mineralischen Düngung angenommen werden. Quelle: Richtw ert-deckungsbeiträge 2015 der Landw irtschaftskammer Niedersachsen; KTBL Betriebsplanung Landw irtschaft 2014/15; Fachliche Vorgaben für freiw illige Vereinbarungen 2016 4 Selbstbegrünung nach Raps/ Getreide (Annahme: Positive Fruchtfolgeeffekte können im Vergleich zum gezielten Zwischenfruchtanbau nicht angesetzt werden, da sich die Pflanzendecke unterschiedlich entwickeln kann.) Bewirtschaftungskosten Selbstbegrünung Schlegeln der Zwischenfrucht mit 5,5 m-mulcher 42,11 Lohnanspruch (18,50 /h) 10,57 Summe der zusätzlichen Kosten 52,68 Bewirtschaftungsvorteile: Summe der zusätzlichen Vorteile 0,00 Ausgleichsbetrag (zus. Kosten - Vorteile) 52,68 Quelle: Richtw ert-deckungsbeiträge 2015 der Landw irtschaftskammer Niedersachsen; KTBL Betriebsplanung Landw irtschaft 2014/15; Fachliche Vorgaben für freiw illige Vereinbarungen 2016 18

5 Winterliche Begrünung durch die Aussaat einer Untersaat Bewirtschaftungskosten Untersaat Saatgut Grasuntersaat (hier: 0,15dt/ha á 224,70 /dt) 33,71 Sämaschine für die Untersaat, 4 m 27,94 0,50 Bearbeitung der Untersaat mit 4,5 m Scheibenegge 35,44 0,47 Bearbeitung der Untersaat mit 4 m Grubber 1) Lohnanspruch (18,50 /ha) 21,43 Summe der zusätzlichen Kosten 118,52 Bewirtschaftungsvor- und nachteile Abschlag Ertragsrisiko der Deckfrucht (Körnermais, 90dt/ha) 2) -81,95 Ertragseffekte bei Folgefrucht (hier: 1,5 dt/ha á 18 /dt) 27,00 Summe der zusätzlichen Vorteile -54,95 Ausgleichbetrag (zus. Kosten - Vorteile) 173,46 1) Bedarfsposition: Sollte sich bis zum Frühjahr eine dicke Grasnarbe bilden, kann eine weitere mechanische Bodenbearbeitung mit dem Grubber inkl. Lohnansatz zur Zerstörung der Grasnarbe in Ansatz gebracht werden. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 43,55 /ha (Ausgleichsbetrag inkl. Bedarfsposition: 217,01 /ha). 2) Ältere Versuchsergebnisse der LWK Weser-Ems zeigen, dass bei ungünstigem Witterungsverlauf ein Rückgang des Deckfruchtertrags möglich sein kann. Um ein solches Ertragsrisiko abzubilden, wird im Berechnungsbeispiel pauschal jährlich eine Ertragseinbuße von 5% unterstellt (Deckfrucht Körnermais (90dt/ha)). Quelle: Richtw ert-deckungsbeiträge 2015 der Landw irtschaftskammer Niedersachsen; KTBL Betriebsplanung Landw irtschaft 2014/15; Fachliche Vorgaben für freiw illige Vereinbarungen 2016 19

6.6 I.F) Gewässerschonende Fruchtfolgegestaltung (I.F1: max. 588 /ha; I.F2: max. 1.185 /ha) Fachliche Begründung: Die Ackerkulturen unterscheiden sich hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gewässerqualität ganz erheblich. Zum Beispiel wirken sich physiologisch bedingte N- Überschüsse, wie sie im Rapsanbau auftreten (hoher Düngebedarf bei geringer N-Abfuhr von der Fläche), und qualitätsspezifische Anforderungen an die N-Düngung, wie sie zur Erzeugung hoher Eiweißgehalte beim Backweizen gelten, vielfach negativ auf die Grundwasserqualität aus. Daher ist es sinnvoll, bestimmte Kulturen bzw. Produktionsverfahren aus Trinkwassergewinnungsgebieten oder anderen für den Gewässerschutz sensiblen Gebieten fernzuhalten oder deren Anteil zu verringern. Voraussetzungen für die Förderung, Mindestanforderungen: F1) Verzicht auf den Anbau bestimmter örtlich festzulegender Kulturen bzw. Produktionsverfahren oder Verringerung des Anteils bestimmter Kulturen durch Förderung gewässerschonender Kulturen, Fruchtfolgen oder Anbausysteme, Führen einer Schlagkartei. F2) Fläche wird aus der Erzeugung genommen (Brache) Jährliche Förderung je Hektar: F1): bis max. 588 /ha F2): bis max. 1.185 /ha Anmerkung: Nach Beendigung der Maßnahme I.F2 kann die betreffende Fläche wieder wie vor Abschluss der Maßnahme ackerbaulich genutzt werden. Es entsteht kein Grünland durch die Stilllegung der Ackerfläche. Berechnungsgrundlage Vorbemerkung: I.F1) Bei Fruchtfolgeumstellungen (Ersatz einer Winterung durch eine Sommerung) ist die Deckungsbeitragsdifferenz abzüglich eingesparter Lohnkosten auszugleichen. 20

I.F2) Werden Flächen aus der Erzeugung genommen, so ist der entgangene Deckungsbeitrag einer ortsüblichen Fruchtfolge abzüglich der eingesparten Lohnkosten auszugleichen. Da kein landwirtschaftlicher Ertrag realisiert wird, ist eine Überschreitung des Höchstbetrages für einjährige Kulturen im Anhang II der VO (EU) Nr. 1305/2013 erforderlich, um die entstehenden Einkommensverluste auszugleichen. I.F. 1 Ermittlung der Deckungsbeitragsdifferenz bei Ersatz einer Winterung durch Sommerung ohne Zwischenfrucht vorher nachher Differenzen beim Kultur Ertrag Deckungs- AK- Anteil anteiliger Kultur Ertrag Deckungs- AK- Anteil anteiliger AK- Deckungsbeitrag o. Bedarf Deckungs- beitrag o. Bedarf Deckungs- Bedarf beitrag Prämien beitrag Prämien beitrag dt/ha /ha Akh/ha % /ha dt/ha /ha Akh/ha % /ha Akh/ha /ha * Wintergerste Winterweizen Winterraps 70 80 40 528 690 714 7,11 8,26 6,78 100 100 100 528 690 714 Sommergerste Sommerweizen Sommerweizen 60 60 60 381 346 346 6,84 7,20 7,20 100 100 100 381 346 346-0,27-1,06 0,41-141 -324-376 Hafer ** Hafer ** Hafer ** 52,5 52,5 52,5 344 344 344 6,82 6,82 6,82 100 100 100 344 344 344-0,29-1,44 0,04-179 -319-371 * inklusive Arbeitszeitdifferenz mit 18,50 /AKh ** Verkauf nur als Futterware über Handel mit Preis für geringeres hl-gewicht 18,08 /dt Quellen: Richtwert-Deckungsbeiträge 2015 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Fachliche Vorgaben für freiwillige Vereinbarungen 2016 I.F. 2 Ermittlung der Deckungsbeitragsdifferenzen bei Ersatz einer Winterung durch Flächenstilllegung vorher nachher Differenzen beim Kultur Ertrag Deckungs- AK- Anteil anteiliger Kultur Ertrag Deckungs- AK- Anteil anteiliger AK- Deckungsbeitrag o. Bedarf Deckungs- beitrag o. Bedarf Deckungs- Bedarf beitrag Prämien beitrag Prämien beitrag dt/ha /ha Akh/ha % /ha dt/ha /ha Akh/ha % /ha Akh/ha /ha * Wintergerste 70 528 7,11 100 528-4,95-591 Winterweizen 80 690 8,26 100 690 Flächenstilllegung 0-155 2,16 100-155 -6,10-732 Winterraps 40 714 6,78 100 714-4,63-783 * inklusive Arbeitszeitdifferenz mit 18,50 /AKh Quellen: Richtwert-Deckungsbeiträge 2015 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Fachliche Vorgaben für freiwillige Vereinbarungen 2016 21

6.7 I.G) Extensive Bewirtschaftung von Grünland (max. 377 /ha) Fachliche Begründung: Durch die ganzjährige Begrünung mit hoher N-Aufnahme und die fehlende Bodenbearbeitung (Ausnahme: Grünlanderneuerung) hat Grünland aus Sicht des Gewässerschutzes mehrere Vorteile gegenüber der Ackernutzung. Durch gezielte Extensivierungsmaßnahmen kann die Gewässerschutzleistung noch deutlich gesteigert werden. Voraussetzungen für die Förderung, Mindestanforderungen: Eine N-Düngung ist in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Januar des Folgejahres nicht zulässig. Verzicht auf wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, ggf. erforderliche Neuansaat nur im Schlitz-, Übersaat- oder Drillsaatverfahren. Maximaler Viehbesatz 1,8 RGV/ha. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig (Ausnahmen möglich). Führen einer Schlagkartei bzw. eines Weidetagebuches. Jährliche Förderung je Hektar: bis max. 377 /ha Berechnungsgrundlage Vorbemerkung: Eine Grünlandextensivierung wird neben geringeren Grundfuttermengen oft auch zu Veränderungen der Grundfutterqualität führen. In diesen Fällen ist eine einzelbetriebliche Berechnung unverzichtbar. Sofern die Qualitätsänderungen vernachlässigbar sind, kann die Berechnung der Ausgleichsbeträge auf der Basis eines Kostenvergleiches unter Berücksichtigung der Ersatzfutterbeschaffung durch Zukauf erfolgen. Bei den Betrachtungen ist aufgrund der unterschiedlichen natürlichen Ertragsfähigkeit zwischen Marschen und anderen Böden zu unterscheiden. 22

Bewirtschaftungskosten des Grünlandes auf Marschböden nach Nutzungsart und Intensität Kultur nur Mahd Mähweide Variantennummer 1 2 3 4 5 6 7 8 Zahl Nutzungen 4xSilage 3xSilage 2xSilage 1xSilage 2xHeu 1xHeu 4-tägig 10-tägig Ertrag GJ NEL/ha 60,4 51,8 54,0 39,5 53,0 38,5 49,0 42,0 Ertragsdifferenzen GJ NEL/ha -8,6-14,5-14,5-7,0 variable Kosten EUR/ha 658,56 540,48 559,72 398,46 567,81 396,58 334,73 286,33 Maschinenfestkosten EUR/ha 362,21 284,78 220,51 133,85 187,14 122,60 81,88 57,62 Lohnanspruch * EUR/ha 179,65 141,69 168,74 127,93 144,60 132,24 145,21 100,42 Summe EUR/ha 1.200,43 966,95 948,97 660,24 899,55 651,42 561,81 444,37 Differenz ** EUR/ha 233,48 288,73 248,13 117,44 Ersatzfutterkosten *** EUR/ha 260,08 226,85 438,51 211,69 Ausgleichsbetrag EUR/ha 26,60-61,88 190,37 94,25 * Lohnansatz: 18,50 EUR/AKh ** Differenzen: Variante 2 zu Variante 1; Variante 4 zu Variante 3, Variante 6 zu Variante 5 und Variante 8 zu Variante 7 *** Zukauf von Heu: 13,76 EUR/dt (inkl. MWSt. frei Hof) bei 0,46 GJ NEL/dt ergibt 30,24 EUR/GJ NEL aus Heu Grassilage: 3,65 EUR/dt (inkl. MWSt. frei Hof) bei 0,23 GJ NEL/dt ergibt 15,64 EUR/GJ NEL aus Grassilage Quelle: Richtwert-Deckungsbeiträge 2015 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Fachliche Vorgaben 2016 Bewirtschaftungskosten des Grünlandes auf Nicht-Marschböden nach Nutzungsart und Intensität Kultur nur Mahd Mähweide Variantennummer 1 2 3 4 5 6 7 8 Zahl Nutzungen 4xSilage 3xSilage 2xSilage 1xSilage 2xHeu 1xHeu 4-tägig 10-tägig Ertrag GJ NEL/ha 55,0 50,2 49,3 34,2 48,3 32,8 45,0 37,0 Ertragsdifferenzen GJ NEL/ha -4,8-15,1-15,5-8,0 variable Kosten EUR/ha 545,77 469,54 487,35 342,59 491,95 346,55 311,80 249,63 Maschinenfestkosten EUR/ha 373,63 292,12 215,53 133,74 183,18 123,43 82,47 53,89 Lohnanspruch * EUR/ha 197,64 155,31 177,18 141,28 153,22 146,12 152,37 107,58 Summe EUR/ha 1.117,03 916,97 880,06 617,61 828,36 616,10 546,65 411,11 Differenz ** EUR/ha 200,06 262,45 212,26 135,54 Ersatzfutterkosten *** EUR/ha 146,17 237,00 469,06 241,93 Ausgleichsbetrag EUR/ha -53,90-25,45 256,80 106,40 * Lohnansatz: 18,50 EUR/AKh ** Differenzen: Variante 2 zu Variante 1; Variante 4 zu Variante 3, Variante 6 zu Variante 5 und Variante 8 zu Variante 7 *** Zukauf von Heu: 13,76 EUR/dt (inkl. MWSt. frei Hof) bei 0,46 GJ NEL/dt ergibt 30,24 EUR/GJ NEL aus Heu Grassilage: 3,65 EUR/dt (inkl. MWSt. frei Hof) bei 0,23 GJ NEL/dt ergibt 15,64 EUR/GJ NEL aus Grassilage Quelle: Richtwert-Deckungsbeiträge 2015 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Fachliche Vorgaben 2016 23

6.8 I.H) Umbruchlose Grünlanderneuerung (max. 97 /ha) Fachliche Begründung: Bei Grünlandnutzung werden größere Mengen an Stickstoff in der organischen Substanz des Bodens gespeichert als bei Ackernutzung. Wird eine langjährig als Grünland genutzte Fläche umgebrochen, ist damit zu rechnen, dass größere Nitratmengen aus der organischen Substanz des Bodens mineralisiert werden. Durch eine umbruchlose Grünlanderneuerung (Übersaat oder Schlitzsaat) wird der Stoffumsatz gegenüber einem Umbruch verringert. Zur Minimierung der Mineralisation ist die Bodenbearbeitung zu vermeiden oder möglichst flach zu halten. Voraussetzungen für die Förderung, Mindestanforderungen: Verzicht auf eine der Grasaussaat vorausgehende wendende oder mehr als 5 cm tief lockernde Bodenbearbeitung. Neuansaat im Schlitz-, Übersaat- oder Drillsaatverfahren. Führen einer Schlagkartei bzw. eines Weidetagebuches. Jährliche Förderung je Hektar: bis max. 97 /ha Berechnungsgrundlage Vorbemerkung: Es ist die Differenz der Maschinenvollkosten von Grünlanderneuerung mit und ohne Umbruch zu ermitteln. Zusätzlich sollten die Differenzen beim Arbeitszeitbedarf berücksichtigt werden. Ertragsdifferenzen sollten über den Zukaufpreis von Grundfutter (z. B. Heu oder Grassilage) berücksichtigt werden. Gegebenenfalls sind Erschwerniszuschläge bei den Maschinenkosten für erschwerte Bewirtschaftungsbedingungen aufgrund von Bodenunebenheiten zu berücksichtigen. 24

Kostenvergleich der verschiedenen Ansaatverfahren: Arbeits- Maschine Leistungs- Vollkosten Gerät Arbeits- Vollkosten Zeitbedarf Vollkosten gang/ breite Arbeitsgang Fräse und Pflug Fräse Neuansaat mit Direktsaat mittels Grasnachsämaschine Produkt klasse EUR/Sh m EUR/ha AKh/ha * EUR/ha EUR/ha EUR/ha EUR/ha Spritzen ** Schlepper 67 kw 25,44 Feldspritze 27,00 4,08 0,17 11,61 42,07 Fräsen Schlepper 102 kw 36,35 Fräse 3,00 19,83 1,11 80,78 80,78 80,78 Pflügen Schlepper 138 kw 49,34 Pflug mit Packer 2,10 34,30 1,20 115,71 115,71 Bestellung Schlepper 102 kw 36,35 Bestellkombination 3,00 22,13 1,00 76,98 76,98 76,98 Gras säen Schlepper 67 kw 25,44 Grasnachsämaschine 3,00 7,71 0,84 44,62 44,62 Walzen Schlepper 67 kw 25,44 Walze 6,00 2,91 0,43 21,74 21,74 21,74 Saatgut *** 0,00 118,77 118,77 118,77 Summe 413,98 298,27 205,46 jährliche Kosten: Neuansaat alle 8 Jahre und 4 % Zins ergeben Wiedergewinnungsfaktor 0,1485 61,48 44,29 30,51 Ausgleichsbetrag für jährliche Maschinen- und Betriebsmittelkostendifferenz -17,18-30,96 Kosten für den Ausgleich von Ertragsverlusten aufgrund suboptimaler Bedingungen (Ertragsniveau: 49,50 GJ NEL/ha) durch Grassilagezukauf (bei Frässaat: -4,0 % Verluste; bei Direktsaat: -8,0 % Verluste) **** 30,98 61,95 Ausgleichsbetrag bei Mindererträgen 13,79 30,99 zusätzliche Maschinenkosten (z. B. 7,5 % bzw. 15 % Erschwerniszuschlag auf die variablen Maschinenkosten bei Wiesennutzung) 22,86 45,72 Ausgleichsbetrag bei Mindererträgen und Erschwernissen 36,65 76,70 * 18,50 EUR/AKh ** Roundup Turbo: 2 kg/ha á 15,23 EUR/kg *** Saatgut: 395,90 EUR/dt G II **** Heu: 13,76 EUR/dt (inkl. MWSt. frei Hof) bei 0,46 GJ NEL/dt ergeben 30,24 EUR/GJ NEL aus Heu Grassilage: 3,65 EUR/dt (inkl. MWSt. frei Hof) bei 0,23 GJ NEL/dt ergeben 15,64 EUR/GJ NEL aus Grassilage Quelle: Richtwert-Deckungsbeiträge 2015 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen KTBL Betriebsplanung Landwirtschaft 2014/15 Fachliche Vorgaben 2016 25

6.9 I.I) Reduzierte N-Düngung (max. 280 /ha) Fachliche Begründung: Insbesondere auf austragsgefährdeten Standorten können trotz Düngung nach guter fachlicher Praxis Nitrateinträge in das Grundwasser oder andere Gewässer auftreten und dort zu erhöhten Nitratkonzentrationen führen. Um diesen entgegen zu wirken, können weitere Beschränkungen der Stickstoffdüngung sinnvoll sein. Voraussetzungen für die Förderung, Mindestanforderungen: Die maximal zulässige Höhe der N-Düngung sowie die Terminierung der N-Düngung ist gebietsspezifisch bzw. kulturartenspezifisch zu definieren. Führen einer Schlagkartei. Jährliche Förderung je Hektar: bis max. 280 /ha Berechnungsgrundlage Vorbemerkung: Durch eine reduzierte Stickstoffdüngung wird es neben dem Ertragsrückgang auch zu Veränderungen in der Qualität kommen, die z. B. über geringere Eiweißgehalte bei Getreide mit proteinabhängiger Bezahlung zu verringerten Auszahlungspreisen führen kann. Bei Zuckerrüben könnte das verringerte Stickstoffangebot zu sinkenden Masseerträgen mit steigenden Gehalten an ausbeutbarem Zucker, also steigendem Auszahlungspreis führen. Darüber hinaus kann es durch die resultierenden Ertragsreduktionen auch zu Reduzierungen bei sonstigen Aufwandspositionen (z. B. Grunddüngung, Pflanzenschutz, Maschinenkosten) kommen, die in der Berechnung mit zu erfassen sind. 26

Kostenermittlung für eine um ca. 20 Prozent reduzierte Stickstoffdüngung: Erlös- eingesparte eingesparte eingesparte Saldo verlust Stickstoff- Grunddün- Maschinen- (Ausgleichsnormal reduziert normal reduziert kosten 1 gerkosten 2 kosten 2 3 betrag)... kg/ha % dt/ha dt/ha EUR/dt EUR/dt EUR/ha EUR/ha EUR/ha EUR/ha EUR/ha Winterweizen 39,06 20,0% 90,0 79,6 20,12 19,85 231,53 38,00 14,58 4,95 174,01 Wintergerste 33,47 20,0% 85,0 75,6 17,68 17,33 193,26 32,56 13,17 6,41 141,12 Winterroggen 26,47 20,0% 80,0 72,5 16,83 16,29 165,70 25,75 10,50 6,91 122,55 Winterraps 35,74 20,0% 40,0 35,4 39,24 38,85 194,31 34,77 6,03 5,00 148,52 Körnermais 4) 30,00 20,0% 90,0 82,8 18,32 18,32 131,90 18,01-3,59 27,99 89,49 Zuckerrüben 21,89 20,0% 650,0 585,0 3,56 3,63 190,45 21,29 39,67 129,49 1) 2) 3) 4) Kultur Stickstoffredu- Ertrag Ø Preis ex Ernte zierung um 2014-2015 0,97 /kg Ermittelt durch Interpolation zweier Ertragsstufen der Richtwert-Deckungsbeiträge 2015 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen inkl. Trocknungskosten inkl. Gülledüngung: Bei der Ermittlung der pflanzenbedarfsgerecht zu verwertenden Menge an organischem Dünger ist der P-Gehalt der Gülle sowie der P-Bedarf der angebauten Kultur begrenzend (Annahme: Mischgülle s. FV I.B). Es errechet sich eine maximal auszubringende Güllemenge von rund 28,85 bzw. 32,46 m3. Eine Einsparung zwischen den Ertragsstufen wird nur bei den Mineraldüngern angenommen, da in beiden Ertragsstufen die maximal auszubringende Güllemenge den Gesamtnährstoffbedarf nicht abdeckt. Quellen: Richtwert-Deckungsbeiträge 2015 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen KTBL Betriebsplanung Landwirtschaft 2014/15 Fachliche Vorgaben für freiwillige Vereinbarungen 2016 Versuchsauswertungen des Fachbereichs 3.8, Landwirtschaftskammer Niedersachsen 27

6.10 I.J) Reduzierte Bodenbearbeitung (max. 104 /ha) Fachliche Begründung: Nach dem Anbau von Kulturen, die große Mengen an leicht mineralisierbarem Stickstoff auf der Anbaufläche hinterlassen, lässt sich durch einen Bodenbearbeitungsverzicht oder eine reduzierte Bodenbearbeitung der Abbau der Biomasse und damit die Stickstoffmineralisation vor und während der Sickerwasserperiode minimieren. Der Verzicht auf eine Bodenbearbeitung oder deren Reduzierung kann dabei auf den Herbst beschränkt bleiben oder aber auf ganze Produktionsverfahren ausgedehnt werden. Auch ist der Grad des Eingriffs unterschiedlich gestaltbar und kann von einer flach mischenden Bodenbearbeitung (Fräse, Flachgrubber) bis zur Festbodenwirtschaft (Schlitzsaat) reichen. Gewässerschutzfachlich ist dies von den jeweiligen Standort- und Nutzungsverhältnissen abhängig zu machen. Eine reduzierte Bodenbearbeitung kann auf entsprechend gefährdeten Standorten auch dazu dienen, Bodenerosion zu vermindern. Voraussetzungen für die Förderung, Mindestanforderungen: Verzicht auf Bodenbearbeitung oder deren Reduzierung entsprechend der zu definierenden Vorgaben. Führen einer Schlagkartei. Jährliche Förderung je Hektar: bis max. 104 /ha Berechnungsgrundlage Vorbemerkung: Durch die Reduzierung der bzw. den Verzicht auf Bodenbearbeitung im Herbst soll die Mineralisation vor der nachfolgenden Hauptfrucht verringert werden. Als Nebeneffekte können erhöhter Bedarf an mineralischem Stickstoff aufgrund geringerer Umsetzungsaktivitäten, zusätzlicher Pflanzenschutzbedarf und Mindererträge auftreten. Darüber hinaus können im Einzelfall im Frühjahr neue Arbeitsspitzen entstehen. Sämtliche Positionen sind gemäß der lokalen Verhältnisse anzupassen. Folgende Verfahrensweisen sind zu unterscheiden: 1. Reduzierung der Bodenbearbeitung (Nr. 1) 2. Verzicht auf Bodenbearbeitung im Herbst (Nr. 2) 28

Kostenermittlung bei Reduzierung (Nr. 1) bzw. Verzicht auf herbstliche Bodenbearbeitung (Nr. 2) Bewirtschaftungskosten in Variante Nr.. Nachteile: 1 2 Direktsaat (4 m) /ha 60,49 zusätzlicher Saatgutbedarf (+33 % Getreide) /ha 28,26 28,26 zusätzlicher Stickstoffbedarf (hier: 20 kg N/ha á 0,973 /kg) /ha 19,45 19,45 zusätzlicher PSM-Bedarf (hier: 2 kg Roundup Turbo á 15,23 /kg) /ha 30,46 zusätzliche PS-Ausbringung /ha 7,71 Minderertrag (hier: 4 dt/ha (5%) á 18 /dt) /ha 72,00 Minderertrag wegen fehlender Frostgare (hier: 2 dt/ha (2,5 %) á 18 /dt) /ha 36,00 Lohnanspruch /ha 10,33 zusätzliche Kosten /ha 228,71 83,71 Vorteile: /ha Einsparung Pflügen und Grubbern /ha 116,09 Einsparung Lohnanspruch /ha 33,30 Summe der Vorteile /ha 149,39 0,00 Ausgleichsbetrag (zus. Kosten - Vorteile) /ha 79,31 83,71 Quellen: Richtwert-Deckungsbeiträge 2015 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen KTBL Betriebsplanung Landwirtschaft 2014/15 Fachliche Vorgaben für freiwillige Vereinbarungen 2016 29

6.11 I.K) Einsatz stabilisierter N-Dünger/ Cultan-Verfahren (max. 92 /ha) Fachliche Begründung: Stabilisierte N-Dünger enthalten Nitrifikationshemmer, die die Umwandlung von Ammoniumstickstoff in Nitratstickstickstoff verzögern. Dadurch können Nitratausträge zwischen Düngung und Aufnahme durch den Pflanzenbestand reduziert werden. Beim CULTAN-Verfahren werden Ammonium-Dünger mit einer speziellen Injektionstechnik in den Boden eingebracht. Die Nitrifikation wird durch die hohe Ammonium-Konzentration im Depot verhindert bzw. verzögert. Der Effekt ist somit dem der stabilisierten Dünger ähnlich. Voraussetzungen für die Förderung, Mindestanforderungen: Die N-Startdüngung erfolgt mit stabilisierten mineralischen N-Düngern oder mit dem CULTAN-Verfahren. Führen einer Schlagkartei. Jährliche Förderung je Hektar: bis max. 92 /ha Berechnungsgrundlage Vorbemerkungen: Bei der Verwendung von stabilisierten N-Düngern liegen im Vergleich zur Verwendung von sonst üblichen N-Düngern unterschiedliche Düngerpreise, unterschiedliche Düngermengen und ein unterschiedlicher Zeitbedarf vor. Die Differenzen zwischen den bisherigen Düngerkosten und den Kosten der stabilisierten Stickstoffdünger sind auszugleichen. 30

Kostenvergleich verschiedener Stickstoffdünger: Düngerart Stickstoffgehalt in % KAS 27 novatec premium 15 novatec classic 12 novatec surpreme 21 Phosphatgehalt in % 0 3 8 5 Kaliumgehalt in % 0 20 16 10 Magnesiumgehalt in % 3 3 3 Schwefelgehalt in % 0 10 10 6 auszubringende Stickstoffmenge in kg/ha 1.Ausbringung 75 120 120 120 2.Ausbringung 45 auszubringende Düngermenge in kg/ha 1.Ausbringung 278 800 1.000 571 2.Ausbringung 167 Zeitbedarf für die Ausbringung in Akh(Sh)/ha 1.Ausbringung 0,13 0,17 0,21 0,128 2.Ausbringung 0,11 Schlepperkosten in EUR/ha 6,09 4,34 5,43 3,26 Düngerstreuer in EUR/ha 3,04 1,52 1,52 1,52 Lohnanspruch in EUR/ha **** 4,43 3,16 3,95 2,37 Summe Arbeitserledigung in EUR/ha 13,56 9,02 10,90 7,15 Düngerpreis ohne P-, K-, Mg-, S-Korrektur in EUR/dt Dünger 31,25 38,88 38,16 37,96 mit P-, K-, Mg-, S-Korrektur in EUR/dt Dünger 31,25 14,90 11,59 19,62 Düngerkosten in EUR/ha 138,89 119,16 115,87 112,09 Gesamtkosten in EUR/ha 152,45 128,18 126,76 119,23 Differenz in EUR/ha -24,26-25,69-33,21 * 1. und 2. Gabe als KAS, Rest AHL ** verschiedene Nährstoffgehalte möglich *** 25,44 /Sh **** 18,50 /Akh Quelle: Richtwert-Deckungsbeiträge 2015 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen telefonische Auskunft von der RHG Bad Zwischenahn vom 14.01.2016 Fachliche Vorgaben für freiwillige Vereinbarungen 2016 Düngerart KAS AHL Cultan Stickstoffgehalt in % 27 28 27 Phosphatgehalt in % Kaliumgehalt in % Magnesiumgehalt in % Schwefelgehalt in % 0 3 auszubringende Stickstoffmenge in kg/ha* 1. Ausbringung 50 120 2. Ausbringung 40 3. Ausbringung 30 auszubringende Düngermenge in kg/ha 1. Ausbringung 185 444 2. Ausbringung 143 3. Ausbringung 107 Zeitbedarf für die Ausbringung in Akh(Sh)/ha 1. Ausbringung 0,13 0,29 2. Ausbringung 0,17 3. Ausbringung 0,16 Maschinenkosten in /ha 1. Ausbringung 4,52 38,08 2. Ausbringung 7,74 3. Ausbringung 7,19 Lohnanspruch in /ha 1. Ausbringung 2,37 2. Ausbringung 3,11 3. Ausbringung 2,89 Summe Arbeitserledigung in EUR/ha 27,81 38,08 Düngerpreis in /dt Düngemittel 32,19 27,70 36,03 Düngekosten (nach S-Korrektur) in /ha 128,87 150,77 Gesamtkosten in EUR/ha 156,68 188,85 Differenz in EUR/ha 32,17 * 1. Gabe als KAS, Rest AHL Quelle: Richtwertdeckungsbeiträge 2015 der LWK Niedersachsen Fachliche Vorgaben für freiwillige Vereinbarungen 2016 *** 0,00 /Sh 31