Beitrag von Andrea Fritzsche

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Transkript:

5. Tagung des DNBGF Forums Arbeitsmarktintegration und Gesundheitsförderung "fit for work" am 17. Oktober 2008 in Essen Beitrag von Andrea Fritzsche Kooperationen zwischen ARGEn und Krankenkassen Andrea Fritzsche: Freundliche Übernahme, offene Rahmenvereinbarung und kassenübergreifende Kooperation Die diesjährige Tagung des DNBGF-Forums fit for work zeigte, dass die Gesundheitsförderung Arbeitsloser aufgrund teils langjähriger Vorarbeiten von Krankenkassen längst die Modellversuchsebene verlassen und ein umsetzungsreifes Stadium erreicht hat. Andrea Fritsche, bei der IKK Niedersachsen für Gesundheitsförderung zuständig, holte gemeinsam mit anderen Krankenkassen das unter Förderung des BKK Bundesverbandes entstandene Konzept JobFit nach Hannover. Gemeinsam schlossen die Krankenkassen eine offene Rahmenvereinbarung mit dem JobCenter Hannover. Damit konnte sie den Teilnehmer des Forums zeigen, wie die Regelversorgung aussehen und organisiert werden kann. Alles begann mit einer Anfrage der Medizinischen Hochschule Hannover zur Planung, Durchführung und Evaluation eines Projektes zur Gesundheit für Langzeitarbeitslose, an dem Landessportbund, Ärzte, Krankenkassen und das Jobcenter Hannover beteiligt sein sollten, berichtete Fritzsche. Da der Schwerpunkt hier auf einer kompletten Neuentwicklung lag, sei das vorgeschlagene Projekt zwar lange diskutiert aber letztlich nicht umgesetzt worden. Die Gespräche hätten aber gezeigt, dass Jobcenter und gesetzliche Krankenkassen hier gemeinsame Interessen haben. Bei der Suche nach bereits vorhandenen Konzepten stießen die Hannoveraner auf JobFit, das inhaltlich den Zielen und Möglichkeiten einer regionalen Kooperation entsprach kein Wunder, war es doch unter Federfühung des BKK BV explizit unter diesem Gesichtspunkt entwickelt und erprobt worden. Das Institut für Prävention und Gesundheitsförderung der Universität Duisburg-Essen und die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung stellten das Projekt und seine bisherigen Ergebnisse vor. Das überzeugte die Niedersachsen inhaltlich, nicht zuletzt aber lag ein Anstoß für die Übertragung in der Tatsache, dass wir das Konzept bis auf die fachliche Schulung des Personals kostenfrei übernehmen konnten, so Fritzsche. Auf dieser Grundlage konnte man im ersten Schritt diverse weitere gesetzliche Krankenkassen zur regionalen Kooperation gewinnen. Dazu gehörten neben der IKK die AOK Niedersachsen (auf Ebene der Direktion), der BKK Landesverband Niedersachen Bremen sowie die Knappschaft auf Landesebene. Allein die Beteiligung der Kassen auf Landesebene verdeutliche, so Fritsche, dass offensichtlich Interesse an einer künftigen Übertragung auf weitere Regionen besteht. Der maßgebliche zweite Schritt bestand darin, dass diese Krankenkassen gemeinsam mit dem JobCenter Hannover eine offene zeitlich unbegrenzte Rahmenvereinbarung schlossen, die Modalitäten der Zusammenarbeit, Besonderheiten der Kostenübertragung sowie die Qualitätssicherung regelte. Das wiederum

ermöglichte dem JobCenter eine optimale Verhandlungsposition gegenüber Anbietern der jeweiligen gesundheitsförderlichen Maßnahmen. Angesprochen wurden ausschließlich Träger mit entsprechend grundqualifiziertem Personal, die mittlerweile mehr als 100 Teilnehmer in Maßnahmen des JobCenters betreuen. Die Erfahrung zeigte allerdings, dass die Kurse trotz bester Voraussetzungen nur schleppend angenommen werden, und dass Beratungsgespräche und Bewerbung der Kurse sehr viel mehr Zeit brauchen als angenommen, berichtete Fritzsche. Die Herausforderung, so ihre Schlussfolgerung aus den bisherigen Erfahrungen, bestehe demnach künftig zum einen weiterhin darin, die Zielgruppe der Arbeitslosen noch gezielter bzw. überzeugender - anzusprechen und von den Vorteilen einer regelmäßigen Teilnahme zu überzeugen. Doch diese Aufgabe ist, wie Gesundheitsförderer wissen, weder speziell niedersächsisch noch hat sie etwas mit dem Konzept JobFit zu tun. Nicht zuletzt sind die motivierenden Gespräche ein Schlüssel zum Erfolg, denn Arbeitslose, gerade Langzeitarbeitslose gehören bekanntermaßen zu den schwer erreichbaren Zielgruppen. Und damit ist in erster Linie nicht die physische Erreichbarkeit gemeint, sondern die Bereitschaft, gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen ohne akute Not zu verändern. zurück

Job Fit in der Region Hannover Fit for Work 6. Tagung des DNBGF-Forums Forums Arbeitsmarktintegration und Gesundheitsförderung rderung 07. Oktober 2009

Was folgt? Wie ist die Kooperation zustande gekommen? Wer ist beteiligt? Was war für die Kooperationsvereinbarung zu berücksichtigen? Wie ist die konkrete Umsetzung geplant? Welche Erfahrungen in der Umsetzung werden gemacht?

Entstehung der Kooperation Anfrage der MHH zur Planung, Durchführung und Evaluation eines Projektes Gesundheit für Langzeitarbeitslose an Partner der Gesundheitsförderung Beteiligte: Landessportbund, Ärzte, Krankenkassen, JobCenter Hannover Da der Schwerpunkt auf einer Neuentwicklung lag, wurde diese Anfrage nicht weiter verfolgt Jedoch haben die Gespräche gezeigt, dass ein gemeinsames Interesse des JobCenters und der GKV besteht

JobFit Regional: Eine freundliche Übernahme Bei der Sichtung der vorhandenen Konzepte wurde das Konzept JobFit Regional aus NRW als das Konzept gewählt, dass mit seiner Zielsetzung und den Inhalten den Möglichkeiten einer regionalen Kooperation der Partner JobCenter Region Hannover und GKV entsprach Das Institut für Prävention und Gesundheitsförderung der Uni Duisburg-Essen und die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung stellte das Projekt und die Evaluationsergebnisse in NRW vor Die Übernahme des Konzeptes bedurfte der fachlichen Schulung der Personen, die die inhaltliche Umsetzung wahrnehmen sollen ansonsten konnten die Erfahrungen und Erkenntnisse kostenfrei übernommen werden

Wer ist an dieser regionalen Kooperation beteiligt? JobCenter Region Hannover der ARGE SGB 2 Die AOK Niedersachsen auf Ebene der Direktion Der BKK Landesverband Niedersachsen Bremen Die Knappschaft auf Landesebene Die IKK Niedersachsen als Landesdirektion Warum sind die Krankenkassen auf Landesebene beteiligt? Obwohl die Vereinbarung von Seiten des JobCenter regional besetzt ist, haben die Kassen dieses Thema landesweit aufgegriffen, um eine zukünftige Übertragung auf weitere Region zu vereinfachen Im zweiten Schritt sind die Maßnahmenträger in Kooperation mit dem JobCenter Region Hannover eingebunden

Abgrenzung: Individuelles Angebot oder Förderung F in einer Lebenswelt?! Die Einbindung aller Beteiligten auch in die Finanzierung sollte durch eine Aufgabenverteilung gewährleistet werden eine pauschale Förderung in der Lebenswelt durch die teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen kam nicht in Betracht Die Krankenkassen sahen ihre Aufgabe in der Gewährleistung der anteiligen Kostentragung für den Teil des Gesundheitskurses Weitere Bausteine des Programms bedurften anderer Fördermöglichkeit oder Finanzierungsmodelle Das Pilotprojekt in NRW unter Förderung des BKK Bundesverbandes hatte zum Ziel, ein Angebot und Programm für die Zielgruppe zu entwickeln, dies zu standardisieren und zu evaluieren

Grundlage der individuellen Gesundheitsförderung Die Zielgruppe hat ein gesundheitlich höheres Risiko zu erkranken dies belegen Studien und Auswertungen des Krankheitsgeschehens Die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen sind wahrscheinlich nicht der Personenkreis, der schon in der kontinuierlichen Förderung der individuellen Gesundheitsförderung aktiv sind Es ist anzunehmen und bestätigt sich aus der Erfahrung des Projektes in NRW, dass dieser Personenkreis nicht von sich aus motiviert ist, sondern eines gezielten Angebots bedarf quasi unausweichlich Hemmschwellen, wie z.b. Kosten/Kostenerstattung sowie andere Orte des Kursangebots oder fremde KursleiterInnen sind zu reduzieren

Das Konzept JobFit Regional aus NRW Caroline Schupp, IPG Essen Julia Roesler, G.I.B. Präsentation vom 29.04.2008 ca. 4 13,5 S T Individuelle Gesundheitsberatung Präventionskurs S T U N D E N FIT-Beratung Motivierende Gesundheitsgespräche mit Arbeitslosen + Multimodale Stress- bewältigung Und keiner kann s s glauben! - Stressfaktor Arbeitslosigkeit U N D E N

Das Konzept JobFit Regional aus NRW Caroline Schupp, IPG Essen Julia Roesler, G.I.B. Präsentation vom 29.04.2008 JobFit Regional (November 2004 Juni 2006) Ziel: Förderung der Gesundheitskompetenz von Arbeitslosen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Umsetzung: Nutzung der Trägerstruktur als Setting für Gesundheitsförderung Praxisansatz bei den Trägern: Kombination von individueller Beratung (motivierende Gesundheitsgespräche) und zielgruppenspezifischen Gruppenangeboten aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum)

Das Konzept JobFit Regional aus NRW Caroline Schupp, IPG Essen Julia Roesler, G.I.B. Präsentation vom 29.04.2008 JobFit Regional (November 2004 Juni 2006) Praxiserfahrungen: Zugang zur Zielgruppe über das Setting Träger der Arbeitsmarktintegration ist erfolgreich Qualifizierung der Trägermitarbeiter zur Durchführung notwendig Kombination aus individueller Beratung und zielgruppenspezifischen Gruppenangeboten ist erfolgreich Ergebnisse: insgesamt 540 Teilnehmende erreicht Evaluation: signifikante Veränderungen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Gesundheitsbewusstsein und soziale Kontakte bessere Beschäftigungsfähigkeit und höhere Vermittlungschancen

Das Konzept JobFit Regional aus NRW Caroline Schupp, IPG Essen Julia Roesler, G.I.B. Präsentation vom 29.04.2008 Erfahrungswerte in der Umsetzung Langzeitarbeitslose schwierigere Zielgruppe als ALG I Empfänger Zugang über Träger ist erfolgreich um so leichter, wenn Kunden kontinuierlich im Haus sind Freiwilligkeit der Angebote im Spannungsfeld zur Verbindlichkeit Rollenkonflikte des Beraters kontraproduktiv

Das Konzept JobFit Regional in der Übertragung ca. 4 S T U N D E N SGB II-Tr Träger?????????? GKV Maßnahmenträger Individuelle Gesundheitsberatung FIT-Beratung Motivierende Gesundheitsgespräche mit Arbeitslosen + Präventionskurs Multimodale Stress- bewältigung Und keiner kann s s glauben! - Stressfaktor Arbeitslosigkeit 13,5 S T U N D E N

Die Rahmenvereinbarung Für die Übertragung musste eine Rahmenvereinbarung getroffen werden, die die Modalitäten der Zusammenarbeit die Kostentragung, insbesondere deren Besonderheiten die Qualitätssicherung regelt.

Die Fragestellungen Individuelle Gesundheitsförderung ist Satzungsleistung wie kann ein einheitlicher Erstattungsbetrag aussehen? Abtretungserklärung werden unterschiedlich gehandhabt wie muss sie aussehen und wie vereinbart man ein gemeinsames Handeln? Wie funktioniert eine Vereinbarung, wenn ein Partner wiederum eine weitere Vereinbarung mit den Leistungserbringern abschließen muss? Was geschieht mit Teilnehmern, wenn Kassen die Vereinbarung nicht unterschrieben haben? Wie gewinnt ein Partner die Folgepartner (Leistungserbringer)? Und wie entwickelt sich die gesetzliche Lage im SGB II?

Lösungen: Die Vereinbarung GKV/JobCenter regelt soviel wie möglichm Die Kursgebühr je TeilnehmerIn wird über die Vereinbarung geregelt und somit ist der Erstattungsbetrag festgelegt Die Verwendung einer Abtretungserklärung des Kostenanteils in Höhe des Erstattungsbetrages ist in der Vereinbarung festgeschrieben Die Abtretungserklärung und Teilnahmebescheinigung ist Teil der Vereinbarung Die Qualitätskriterien lehnen sich am Leitfaden der Spitzenverbände der GKV an und sind an das Konzept von JobFit gekoppelt Die Kostenerstattung ist mit Kassen, die nicht beigetreten sind, durch die Leistungserbringer zu klären

Der dritte im Bund: die Maßnahmentr nahmenträger Die Vereinbarung zwischen den Kassen und dem JobCenter Region Hannover ermöglicht dem JobCenter entsprechende Verhandlungen mit Anbietern der Maßnahmen zu führen Hier mussten die Modalitäten der Qualitätssicherung der Umsetzung von JobFit, der Zeitberechnung für die TeilnehmerIn, die Kostentragung und die Bewerbung geregelt werden Die Maßnahmenträger mussten/müssen selbst Kosten tragen (Schulung der Gesundheitsberater, Beratungszeiten, Druck von Materialien) Die Abrechnung der Kursgebühr mit den Krankenkassen für das Gruppenangebot obliegt dem Maßnahmenträger

Erfahrungen Aktueller Stand der Umsetzung Es wurden Träger angesprochen, die mehr als 100 TeilnehmerInnen in Maßnahmen des JobCenters betreuen Zudem wurden die Träger ausgewählt, die in der Regel über das entsprechend grundqualifizierte Personal verfügen Die vier Maßnahmenträger haben eine Vereinbarung mit dem JobCenter Region Hannover unterzeichnet Die Schulung der acht BeraterInnen/Kursleitung ist erfolgt Die Beratungsgespräche und die Bewerbung der Kurse in werden von den Maßnahmenträgern in ihren Einrichtungen durchgeführt

Erfahrungen Problemstellungen Die Bewerbung und die Beratungsgespräche bedürfen sehr viel mehr Zeit, als angenommen Das führt zu einer sehr hohen Belastung der Maßnahmenträger und führt zu einer Verschlechterung der Akzeptanz Die Inanspruchnahme durch die TeilnehmerInnen ist trotz bester Voraussetzungen schleppend

Regelungen, die dringend bearbeitet werden müssen Kommunikationsmaterial und Inhalte: wir werden uns auf einen gemeinsamen Flyer verständigen müssen Kostenbeteiligung/-übernahme für die Gesundheitsberatung durch JobCenter oder andere überprüfen Offene Formulierung regelmäßige Teilnahme gewährleisten Besonderheiten des Personenkreises und der Einbindung an Maßnahme berücksichtigen

Können nach 16f SGB II Maßnahmen der Gesundheitsförderung oder ein Gesundheitscoaching gefördert werden? Es gilt in entsprechender Weise das zu den Stichworten aufsuchende Sozialarbeit / individuelle Stabilisierung Dargelegte: Gesundheitsorientierung, Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention oder Gesundheitscoaching können Bestandteil von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 SGB II i. V. m. 46 SGB III sein und in diesem Rahmen gefördert werden, sofern diese Elemente nicht alleinige Bestandteile der Maßnahmen sind. Auch 16f SGB II kommt, soweit darüber hinaus noch Bedarf bestehen sollte, grundsätzlich in Betracht. Im Einzelnen wird auf die Hinweise zu den beiden Regelungen und ihr Verhältnis zueinander verwiesen (oben unter C. II). Die alleinige Förderung von Leistungen, für die die gesetzliche Krankenversicherung dem Grunde nach zuständig ist (z. B. Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention nach 20 SGB V), ist hingegen weder nach 16 SGB II i. V. m. 45 oder 46 SGB III noch nach 16f SGB II möglich. Dies gilt auch dann, wenn das Aufstockungs- und Umgehungsverbot für Langzeitarbeitslose gelockert ist.