Vereinbarungen zur Leistungsbewertung im Fach Sozialwissenschaften I. Grundsätze der Leistungsbewertung Rechtliche Grundsatze der Leistungsbewertung sind im Fach Sozialwissenschaften: das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchuIG) die APO-GOSt vom 5.10.1998, zuletzt gändert am 14.06.2007 die gültigen Richtlinien und Lehrpläne für die Sek. I und II in NRW für das Fach Sozialwissenschaften von 1999. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben. Sie bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (vgl. SchulG 48, 1 und 2). Im Fach Sozialwissenschaften stellen die sozialwissenschaftliche Sachkompetenz [SK], die Methodenkompetenz [MK] sowie Urteilskompetenz (Sach- und Werturteil) [UK] und Handlungskompetenz [HK] die zu bewertenden Aspekte dar. Die Kriterien für die Notengebung müssen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres bzw. Halbjahres transparent gemacht werden. Gemäß den Richtlinien muss die Bewertung der Leistungen den Schülerinnen und Schülern auch im Vergleich mit den Mitschülerinnen und Mitschülern transparent sein (Richtlinien S. 64). Bei der Leistungsbewertung werden alle von Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen bewertet, grundsätzlich folgende Bereiche betreffend: Umfang der Kenntnisse methodische Selbständigkeit in ihrer Anwendung sachgemäße schriftliche und mündliche Darstellung (sachliche und sprachliche Richtigkeit, fachsprachliche Korrektheit, gedankliche Klarheit und eine der Aufgabenstellung angemessene Ausdrucksweise) (Richtlinien, S.64). Die erbrachten Leistungen in den Klausuren und der Sonstigen Mitarbeit sind im Fach Sozialwissenschaften Sek. II gleichwertig" zu berücksichtigen: "Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen (APO-GOSt 13,1). Die Beurteilung von Leistung stellt auch die Grundlage für die weitere Forderung der Schülerinnen und Schüler dar. Ebenso ist sie die Grundlage für Beratung und Schullaufbahnentscheidungen (Richtlinien, S, 64, auch SchulG 48). Anforderungsbereiche Die Anforderungsbereiche (AFB) stellen die Grundlage jeglicher Leistungsbewertung dar. Eine ausführliche Beschreibung der AFB findet sich in Kapitel 5.2 der Richtlinien (S.73/74). Die aus Gründen der methodischen Klarheit unterschiedenen drei Bereiche lassen sich gegeneinander nicht völlig abgrenzen. In den AFB erhöht sich jeweils auch der Grad der Selbständigkeit der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten bei der Formulierung selbständiger Aussagen, bei dem Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte sowie der Übertragung des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen (Richtlinien, S. 72). Anforderungsbereich I: Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang (u.a. fachwissenschaftliche Begriffe, Ereignisse, Prozesse, Theorien, Klassifikationen, Modelle) Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden 1
Zusammenhang (u.a. Umgang mit Statistiken, Karikaturen) Anforderungsbereich II: selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang selbständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhange oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann (dazu gehören u.a. Erklären von Sachverhalten, Verarbeiten und Ordnen unter bestimmten Fragestellungen, Untersuchen bekannter Sachverhalte mit Hilfe neuer Fragestellungen, Analysieren neuer Sachverhalte) Anforderungsbereich III: planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst (dazu gehört u.a. Erkennen von Bedeutung und Grenzen des Aussagewertes von Informationen, Reflektieren von Normen, Konventionen, Zielsetzungen und Theorien und deren Prämissen, Problematisieren von Sachverhalten durch selbständig entwickelte Fragestellungen). II. Leistungsbewertung in der Sek I Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit Dazu zählen alle im Unterricht erbrachten Leistungen: mündliche Beiträge, z.b. Beiträge zum Unterrichtsgespräch Kurzreferate schriftliche Beiträge, z.b. Protokolle Materialsammlungen Hefte/Mappen Portfolios Lerntagebücher kurze schriftliche Übungen Berichte Kommentare Ergebnisse von Internetrecherchen Entwürfe strukturierte Berichtsmappen Hausarbeitshefte Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen und schüleraktiven Handelns, z.b. Rollenspiel Befragung Erkundung Präsentation Wandzeitungen erstellen Fotodokumentation softwaregestützte Präsentation Gestaltung eines Fragebogens Rollenspiele Planspiele Pro-Kontra-Debatten Podiumsdiskussion Interview Kriterien der Leistungsbewertung: Qualität und Kontinuität Bezug auf die im Unterricht erworbene Kompetenzen: Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz, Handlungskompetenz 2
Realitätsbezug inhaltliche Richtigkeit Schlüssigkeit / logische Stringenz der Argumentation Berücksichtigung von Gegenargumenten sprachliche Angemessenheit Ziele der Leistungsbewertung: individuelle Rückmeldung Selbstkontrolle der SuS Qualitätsentwicklung Politischer Bildung Auswertung des Lernprozesses Lernmotivation steigern Urteilskompetenz der SuS Beurteilungsbereich Lernerfolgsüberprüfungen Grundsätze: transparente Kriterien der Notengebung Erkenntnisse über individuelle Lernentwicklung verbindet Beurteilung, Diagnose und Hinweise für das Weiterlernen Transparenzgebot kein Meinungsklima entstehen lassen vielfältige Methoden und Arbeitsformen Phasen der Sicherung und Wiederholung Einübung methodischer Kompetenzen Kontinuität der Leistungsbewertung ohne ständigen Leistungsdruck III. Leistungsbewertung in der Sek II Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit Die Richtlinien geben in Kapitel 4.3 ausführliche Hinweise dazu, was in die Benotung mit einfließen kann (Richtlinien, S. 66-71). Beiträge zum Unterrichtsgespräch Mündliche Mitarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil des sozialwissenschaftlichen Unterrichts. Beteiligungsmöglichkeiten sind: inhaltsbezogene Beiträge (z.b. Hausaufgabenvortrag, Zusammenfassung von Arbeitsergebnissen, gedankliche Weiterführung von Teilergebnissen), methodenbezogene Beiträge (z.b. Mitarbeit an der Unterrichtsplanung, Überprüfen der Reichweiten von Lösungen) oder metakommunikative Beiträge zur Lernsituation (Richtlinien, S.67). Beurteilt wird dabei die Qualität der Beiträge sowie die Regelmäßigkeit der Beteiligung unter Berücksichtigung der Anforderungsbereiche. Einzubeziehen ist dabei auch die Art und Weise der Gesprächsbeteiligung (u.a. die Beachtung und Reaktion auf die Beiträge anderer) sowie der Selbständigkeitsgrad der Beiträge und die Fähigkeit der Zusammenarbeit mit anderen. Hausaufgaben Sie können in schriftlicher wie mündlicher Form für Folgestunden aufgegeben werden oder längerfristig angelegt sein (Richtlinien, S.67, auch im Folgenden). Eine regelmäßige Kontrolle von Hausaufgaben ist notwendig. Sie können in die Bewertung mit einfließen. Die Bewertung richtet sich sowohl nach den Kriterien der drei Anforderungsbereiche, als auch nach den für die anderen mündlichen und schriftlichen Arbeitsformen im sozialwissenschaftlichen Unterricht geltenden Gesichtspunkten. Nicht angefertigte Hausaufgaben werden in allen von den Schülerinnen und Schülern selbst zu vertretenden Fällen wie nicht erbrachte Leistungen bewertet. Referate Die Beurteilung von Einzel- und Gruppenreferaten orientiert sich an den für die Erstellung 3
und dem Vortrag einzuordnenden Arbeitstechniken (vgl. Richtlinien, S.68): Organisation des Arbeitsvorhabens und hierbei eingesetzte Methoden (Eingrenzung des Themas, Einhaltung des Zeitplans, Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei Gruppenreferaten) Materialbeschaffung und auswertung (Einbeziehen von Literatur, Entfaltung der Fragestellung oder des Problems, Einbeziehen von Anschauungsmaterial, Nachweis der benutzten Literatur) Techniken des Referierens (Vortragsform, Verteilung des Vortrags auf die Gruppenmitglieder, Absicherung der Ergebnisse für die Gesamtgruppe [z.b. Thesenpapier, Kontrollfragen), Bereitschaft und Fähigkeit zur Diskussion des Vorgetragenen) Protokolle Kriterien zur Bewertung ist die Beachtung der für Protokolle wesentlichen Merkmale, die formale Anlage, die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit, die fachsprachliche Angemessenheit, allgemeine sprachliche Verständlichkeit, Vortragsform und die Umsetzung der angebrachten Kritiken und Korrekturen (Richtlinien S.69). Schriftliche Übungen Eine Form der "Sonstigen Mitarbeit" ist die schriftliche Übung, die benotet wird. Sie soll sich nur auf einen begrenzten Aspekt des Unterrichts beziehen. Dementsprechend wird hier das genaue Erfassen von Fragen und deren Beantwortung beurteilt (Richtlinien, S.70). Sonstiges Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres darüber informiert, was außer den genannten Bereichen noch in die Bewertung der Sonstigen Mitarbeit fließen kann. Dies kann z.b. auch die Mitarbeit in Projekten sein (Richtlinien, S. 70f71), die Vorbereitung von außerunterrichtlichen bzw. außerschulischen Unternehmungen, die Bereitstellung von Materialien, die Gestaltung einzelner Unterrichtsphasen, die Recherche bestimmter Informationen im Internet, die Erstellung von Dossiers. Beurteilungsbereich Klausuren Verwiesen wird hierzu insbesondere auf Kapitel 4.2 der Richtlinien (S. 65/66). Allgemeine Hinweise zur Aufgabenstellung in Klausuren Die geforderten Leistungen richten sich in zunehmendem Maße an den in den drei Anforderungsbereichen beschriebenen inhaltlichen und methodischen Qualifikationen aus. Die Aufgabenarten und die Aufgabenstellung müssen im Verlauf der Qualifikationsphase zunehmend an den Bedingungen der schriftlichen Abiturprüfung ausgerichtet werden (Richtlinien, S. 65). Die fachspezifischen Operatoren sind dabei zu berücksichtigen (siehe Veröffentlichungen des Schulministeriums im Internet). Ausführliche Hinweise zur Aufgabenstellung finden sich im Heft "Aufgabenbeispiele Sozialwissenschaften. Sekundarstufe II", herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung im Jahr 2000. Inhaltliche Bewertung Kriterien für die Bewertung der Klausuren ergeben sich: aus der fachmethodischen Progression und fachwissenschaftlichen Progression innerhalb der gymnasialen Oberstufe aus den in den AFB I-III festgelegten Leistungen aus den jeweiligen Bestimmungen für die schriftliche Abiturprüfung aus den Aufgabenarten ergebenden unterschiedlichen Anforderungen an die Selbständigkeit der eingeforderten Schülerleistung (Richtlinien, S. 75 ft.) Darüber hinaus sind bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten "Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die aul1ere Form angemessen zu berücksichtigen" (APO-GOSt 13,3). 4
Gehäufte Verstöße führen zu einer Absenkung der Leistungsbewertung: in der Jahrgangsstufe 11 bzw. 10 um eine Notenstufe in den Jahrgangsstufen 12 und 13, bzw. 11 und 12 um bis zu zwei Notenpunkte (APO- GOSt, 13,3). Die Korrektur der Klausur soll die Fehler und Mängel kenntlich machen, die für die abschließende Bewertung entscheidend waren. Randbemerkungen sind möglich, sie können die positiven Seiten der Arbeit hervorheben, die zusammen mit den Schwächen in einem abschlief1enden Kommentar, der die Note begründet, zusammengefasst werden. Ein Erwartungshorizont ist Thema des Unterrichts, die Ausrichtung in Form der Punktsetzung im Abitur wird für die Klausur 13.2 bis zum Inkrafttreten eines neuen Erlasses empfohlen. Facharbeit Laut APO-GOSt wird in der Jahrgangsstufe 12 eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt (APO-GOSt 14,3). An unserer Schule ist dies die erste Klausur im zweiten Halbjahr. Die Kriterien der Bewertung der Facharbeit sind mit den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig vor Beginn der Erarbeitung zu besprechen. Bei der Bewertung ist die Selbständigkeit starker zu berücksichtigen (s. Richtlinien, S. 66), des Weiteren der Arbeitsprozess, die Methodenanwendung sowie der Inhalt. IV. Übersicht über die Leistungsbewertung im Fach Sozialwissenschaften (Beschlüsse der Fachkonferenz) Übersicht zum Verhältnis mündlicher und schriflicher Leistungen Jahrgang Anzahl der schriftlichen Gewichtung Arbeiten pro Halbjahr schriftlich - mündlich Sekundarstufe I 5 Schriftliche Übungen je nach 7 9 pädagogischen und fachlichen Erfordernissen 0-20% 80-100% Sekundarstufe II 10 10.1: 1, 10.2: 2 11 2 50% 50% 12 2 Zusammensetzung der Note in der Sek I Bestandteil Anteil an der Note Sonstige Mitarbeit Beiträge zum Unterrichtsgespräch 50-75% Hausheft 5-10% Präsentationen 5-10% Schriftliche Übungen 15-30% Zusammensetzung der Note in der Sek II Bestandteil Anteil an der Note Sonstige Mitarbeit 50% Klausur 50% Zusammensetzung der Klausurnote in der Sek II (in Punkten) Teilaufgabe Klausur Jgst. 10 Jgst. 11 Jgst. 12 Aufgabe 1 (AFB II) 35-40 Pkt. 30-40 Pkt. 20-25 Pkt. Aufgabe 2 (AFB I) 35 40 Pkt. 40 50 Pkt. 50 Pkt. Aufgabe 3 (AFB III) 35 40 Pkt. 30 40 Pkt. 25 30 Pkt. Darstellungsleistung 20 Pkt. 20 Pkt. 20 Pkt. 5