Folgende Varianten für den Ausbau der Glasfaser stehen Ihnen zur Verfügung: Das dargestellte Bild dient lediglich der Veranschaulichung der gegebenen Varianten. Alle weiteren Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Die Variante 5 dient der Veranschaulichung, falls kein Glasfaseranschluss bestellt wird. Seite 1 von 5
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Bestellformular Glasfaser Anrede Herr Frau Nachname Kundendaten Vorname Firma/WEG Geburtsdatum Straße und Hausnr. PLZ und Ort Telefon E-Mail Bestellformular der Stadtwerke Neuburg mit Auftragserteilung Variante1: Glasfaser bei Bezug der Nahwärme Kostenfreier Anschluss bei Bezug der Neuburger Nahwärme + Leerrohrverlegung (Microrohr) für den Glasfaseranschluss 2) : (Bitte um Auswahl) o Glasfaseranschluss 2) soll wegen baldiger Nutzung erfolgen o Glasfaseranschluss 2) soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (Bitte wenden Sie sich an die Stadtwerke Neuburg wenn Sie den Zeitpunkt des Anschlusses wissen) Variante 2: Glasfaser ohne Bezug von Nahwärme für einmalig 595,00 Euro Glasfaser Aktiv: - Bedingung: Nutzung über einen Internetanbieter vorausgesetzt Baukosten (Leerrohrverlegung) bis ins Haus inklusive Glasfaseranschluss inklusive 2) Variante 3: Glasfaser bis zum Haus für einmalig 1.190,00 Euro Baukosten (Leerrohrverlegung) bis ins Haus inklusive, kein Glasfaseranschluss 2) Bei nachträglicher Inbetriebnahme des Glasfaseranschlusses werden ca. 595,00 Euro für die Anschlussarbeiten fällig 1)2) Gesamtkosten ca. 1.785,00 Euro Variante 4: Glasfaser bis zur Grundstücksgrenze für einmalig 595,00 Euro Baukosten bis zum Grundstück (Leerrohrverlegung) Bei späterem Ausbau werden ca. fällig: o 595,00 Euro einmalig + 59,50 Euro/m für die Baukosten vom Grundstück bis ins Haus (Leerrohrverlegung) 1) Bei Inbetriebnahme des Glasfaseranschlusses werden ca. 595,00 Euro fällig 1)2) Kosteninformation bei späterer Erschließung falls kein Interesse besteht Nachträgliches Aufkommen für den Komplettanschluss durch die Stadtwerke Neuburg wird mit ca. 3.570,00 Euro gesamt dotiert 1) Seite 3 von 5
Hinweis: Allen Preisen liegt der geltende Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde. 1) Die angegebenen Beträge sind eine Kostenprognose (Diese sind abhängig von der Oberflächenbeschaffenheit) 2) Der Glasfaseranschluss beinhaltet folgende Tätigkeiten: Glasfaserkabel wird in das Microrohr eingeblasen; Montage von APL/CPE Kombination (beinhaltet die Wandmontage inkl. Bohrung und den Spleiss einer Faser im APL) Die Kosten werden wir als einmalige Erschließungspauschale in einer separaten Rechnung berechnen. Die Erschließungskosten gestalten sich im anstehenden Grundausbau wesentlich günstiger als bei einer späteren Neuerschließung. Wir empfehlen daher, Ihr Gebäude im Zuge des Grundausbaus zu erschließen. Voraussetzung für den Glasfaseranschluss ist, dass die Nahwärme in Ihrer Straße ausgebaut wird. Ohne Ausbau der Nahwärme kann leider kein Anschluss der Glasfaser durch die Stadtwerke Neuburg an der Donau erfolgen. Wir möchten Sie bitten, uns hiermit Ihren Auftragswunsch mitzuteilen. Ein zahlungspflichtiger Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Anschluss in gegebener Form Ihrer Auswahl erfolgreich vorgenommen werden kann. Falls Sie sich bereits für einen Wärmeliefervertrag zum Bezug der Neuburger Nahwärme entschieden haben, brauchen Sie nur die Variante 1 angeben, denn der Glasfaseranschluss wird Ihnen kostenfrei im Zuge der Nahwärme mit angeschlossen. Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an. o Hiermit bestelle ich zahlungspflichtig einen Anschluss gemäß vorliegender Variante: Gleichzeitig erlaube ich den Stadtwerken Neuburg an der Donau das Glasfaserleerrohr in mein Grundstück zu verlegen und ins Gebäude einzuführen. Die Anschlusskosten sind abhängig davon, welche Variante von Ihnen gewählt wird. Die Anschlusskosten enthalten die Verlegung bis zur Grundstücksgrenze (Privatgrundstück bzw. an die Haupttrasse angrenzendes Grundstück). Sind Eigenleistungen beabsichtigt, müssen diese rechtzeitig vor Baubeginn den Stadtwerken Neuburg an der Donau schriftlich mitgeteilt werden. Bei der späteren Inbetriebnahme des Anschlusses können weitere Kosten entstehen. o Ich habe kein Interesse an einem Glasfaseranschluss, bitte mein Grundstück nicht erschließen. Mir ist bekannt, dass eine spätere Erschließung meines Grundstücks nach Aufwand abgerechnet wird. Es ist davon auszugehen, dass hierbei Kosten zwischen 2.380,00 und 4.760,00 Euro pro Anschluss entstehen (Abrechnung nach Aufwand). Ort, Datum Unterschrift Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der oben gemachten Angaben. Hiermit bestätigen Sie den Erhalt und die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung. Seite 4 von 5
Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Stephanie Geier, Tel.: 08431 509-211, E-Mail: stephanie.geier@stadtwerke-neuburg.de Sascha Bissinger, Tel.: 08431 509-216, E-Mail: sascha.bissinger@stadtwerke-neuburg.de Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Stadtwerke Neuburg an der Donau Heinrichsheimstraße 2 86633 Neuburg an der Donau Telefon: 08431/509-0, Fax: 08431/509-145 E-Mail: vertrieb.waerme@stadtwerke-neuburg.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder die Verlegung der Glasfaserleerrohre während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Seite 5 von 5