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Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Juni 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Rechtsanwalt ein. WALHALLA Digital: Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Auf www.walhalla.de finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 0941/5684-210 Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer: 4051600

Schnellübersicht Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8 Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9 1 2 Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13 3 Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben 25 4 Leistungen der Krankenkassen 37 5 Freiwillige Leistungen öffentlicher Institutionen 43 6 Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung 47 7 Wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind 55 8 Sonstige finanzielle Unterstützungen 59 9 Ansprüche und Vergünstigungen von A Z 79 10 Hilfreiche Adressen 107 11 Literaturhinweise 110 Stichwortverzeichnis 111 12

Ergreifen Sie die Initiative In der BRD leben rund 7,3 Mio. schwerbehinderte Menschen. Bezogen auf die gesamte Bevölkerung ist demnach jeder elfte Einwohner behindert. Das sind immerhin 9 Prozent. Oftmals wissen die Betroffenen jedoch nicht, welche finanziellen Leistungen ihnen zustehen; es ist ihnen peinlich, danach zu fragen oder einen entsprechenden Antrag zu stellen. Allerdings wird es den Betroffenen nicht gerade leicht gemacht. Es ist nicht allein damit getan, dass verkündet wird, welche finanziellen Hilfen es gibt. Das Problem liegt darin, dass derartige Zuwendungen beantragt werden müssen. An wen kann man sich hierfür wenden? Wer hilft beim Ausfüllen der nötigen Formulare? Zwar gibt es zu diesem Thema Broschüren und sonstiges Informationsmaterial, aber leider finden sich darin oft unverständliche Formulierungen, so dass Sie nach dieser Lektüre genauso schlau sind wie vorher. Oder: Sie werden erst gar nicht über mögliche Ansprüche aufgeklärt. Hinzu kommt, dass die angebotenen Leistungen für behinderte Menschen je nach Bundesland sehr unterschiedlich sein können. Dieser Walhalla-Fachratgeber informiert Sie umfassend und verständlich über die finanzielle Seite Ihrer Behinderung; er zeigt Ihnen, wo finanzielle Unterstützung beantragt werden muss und wer Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen behilflich sein kann. 1 Wichtiger Hinweis: Seit 2013 gibt es den Schwerbehindertenausweis als handliche Plastikkarte im Bankkartenformat. Nähere Informationen finden Sie auf Seite 11. Bernd Röger Praxis-Tipp: Verschenken Sie nichts: Beantragen Sie alle Leistungen, die Ihnen zustehen. www.walhalla.de 7

1 Abkürzungen BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BEG Bundesentschädigungsgesetz BSHG Bundessozialhilfegesetz BVG Bundesversorgungsgesetz EStG Einkommensteuergesetz GdB Grad der Behinderung GEZ Gebühreneinzugszentrale GHBG Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose GKV Gesetzliche Krankenversicherung MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit PKV Private Krankenversicherung SGB Sozialgesetzbuch StVO Straßenverkehrsordnung VVG Versicherungsvertragsgesetz WBS Wohnberechtigungsschein Alle Merkzeichen auf einen Blick ag Außergewöhnliche Gehbehinderung B Notwendigkeit einer ständigen Begleitung Bl Blindheit G Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr Gl Gehörlosigkeit H Hilflosigkeit RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht 8 www.walhalla.de

Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 1. Erstantrag... 10 2. Verschlimmerungsantrag... 11 3. Gültigkeit und Verlängerung des Ausweises... 11 2

2 1. Erstantrag Jeder Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis muss bei der zuständigen Kreisverwaltung bzw. beim Versorgungsamt gestellt werden. Dort wird das Vorliegen einer Behinderung, der Grad der Behinderung (GdB) und weitere gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen geprüft. Die Antragstellung kann zunächst formlos erfolgen. Auf ein formloses Schreiben hin sendet der Kreis (Versorgungsamt) Ihnen einen Antragsvordruck zu. Dort werden außer Angaben zur Person auch Angaben zu den Gesundheitsstörungen, zu ärztlichen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten, Rehabilitationsverfahren etc. benötigt. Praxis-Tipp: Geben Sie alle behandelnden Ärzte mit Anschrift an, damit umgehend eine Arztanfrage gestellt werden kann. Wenn der ausgefüllte und unterschriebene Antrag zusammen mit den benötigten Unterlagen beim Kreis bzw. Versorgungsamt vorliegt, werden die von Ihnen benannten Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Stellen angeschrieben und um Übersendung entsprechender Informationen über Ihren Gesundheitszustand gebeten. Sobald die notwendigen medizinischen Unterlagen vorliegen, werden sie an den ärztlichen Dienst der zuständigen Behörde weitergeleitet. Dort erfolgt die Auswertung der Unterlagen. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, wird ein Feststellungsbescheid über den GdB und ein Merkzeichen erteilt. Wichtig: Es wird erst dann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Praxis-Tipp: Beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung Ihres Ausweises, wenn dieser nur befristet gültig ist. 10 www.walhalla.de

Gültigkeit und Verlängerung 2. Verschlimmerungsantrag Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann ein höherer GdB bescheinigt werden. Hierzu ist wie beim Erst antrag zu verfahren. Behandelnde Ärzte und Krankenhäuser werden dann erneut um Auskunft gebeten. Wichtig: Ergibt die Prüfung der Voraussetzungen, dass sich der Gesundheitszustand gebessert hat oder die vorherige Bewertung unrichtig war, kann der GdB herabgesetzt werden. 2 3. Gültigkeit und Verlängerung des Ausweises Die Dauer der Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises ist auf dem Anschreiben des Kreises (Sozialamts) bzw. Versorgungsamtes ersichtlich. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre. Dasselbe gilt entsprechend auch für eine Verlängerung des Ausweises. Praxis-Tipp: Beantragen Sie rechtzeitig (ca. drei Monate vor Ablauf) eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Eine Verlängerung ist zweimal möglich; danach wird ein neuer Ausweis ausgestellt. Dazu ist ein neues Lichtbild erforderlich. Wichtig: Ist eine Änderung des Gesundheitszustands nicht zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden. In den anderen Fällen erfolgt die Verlängerung für längstens fünf Jahre. Seit 2013 gibt es den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte im Bankkartenformat. Dadurch wird der Ausweis handlicher und benutzerfreundlicher. Den genauen Zeitpunkt, ab dem der neue Ausweis tatsächlich zu haben ist, legt jedes Bundesland selbstständig fest. Allerdings soll die Umstellung von Papier auf das neue Format spätestens am 01.01.2015 abgeschlossen sein. Die bisherigen Schwerbehindertenausweise in Papierform behalten auf jeden Fall bis zum zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit. Fragen Sie bei Ihrem Versorgungsamt nach. www.walhalla.de 11